500 Mio. Euro Strafe: Apple legt Berufung ein und gibt der EU die Schuld für komplexe App-Store-Regelwerke


Seit März 2024 gelten in der EU besondere Regeln im iOS App Store, welche Entwicklern wie Anwendern die Nutzung alternativer App-Marktplätze ermöglichen. Dies geschah als Reaktion auf den Digital Markets Act, welcher Plattformanbieter mit gewisser Größe zu besonderen Maßnahmen verpflichtet, um Wettbewerb zu ermöglichen. Apples Umsetzung überzeugte die EU-Wettbewerbshüter allerdings nicht vollends. Im April fiel dann das Urteil: Der Konzern sollte 500 Mio. Euro Strafe zahlen und das App-Store-Regelwerk weiter verbessern. Schon zu diesem Zeitpunkt kündigte Apple an, in Berufung gehen zu wollen. Dies wurde jetzt Wirklichkeit. Apple hält die Vorgaben der EU für illegal. Die Kommission sei außerdem schuld daran, dass die ab 2026 geltenden App-Store-Regeln so kompliziert seien.
In einer
Stellungnahme gegenüber Macrumors begründete die Konzernführung das Vorgehen:
Wir haben heute Berufung eingelegt, weil wir überzeugt sind, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und ihre beispiellose Geldstrafe – weit über das hinausgehen, was das Gesetz verlangt. Unsere Berufung wird zeigen, dass die Europäische Kommission uns vorschreibt, wie wir den App Store gestalten müssen, und zwingt uns Geschäftsbedingungen auf, die für Entwickler verwirrend und für Nutzer schlecht sind. Wir haben diese Maßnahmen ergriffen, um tägliche Geldstrafen zu vermeiden, und werden dem Gerichtshof die Fakten darlegen.
Apple: EU überschreitet KompetenzApple gab an, von der EU-Kommission gezwungen worden zu sein, mehrere Stufen anzubieten, aus denen Entwickler wählen können; obendrein habe die EU vorgegeben, welche Dienstleistungen des iOS App Store optional sein sollten, namentlich das Auftauchen in Suchergebnissen sowie eine Darstellung im redaktionell betreuten Verzeichnis. Als Resultat schlägt Apple eine neue Preisstruktur vor, welche ab 1. Januar 2026 gelten soll. Demnach wählen App-Anbieter, die im iOS App Store ihre Software anbieten, zwischen zwei Gebührenmodellen; dazu kommt eine Startgebühr. Bei der günstigeren Variante verzichten App-Entwickler auf automatische Updates und auf Nutzerbewertungen sowie Empfehlungen und Hervorhebungen im App Store. Auch eine Analyse der Download-Zahlen bleibt ihnen vorenthalten.
Vorwurf „Böswillige Umsetzung“Die EU-Kommission begründete ihre Strafe übrigens hauptsächlich damit, dass Apple App-Entwicklern Links auf alternative Bezahlmethoden nur unter äußerst eingeschränkten Bedingungen erlaubte. Diese Hürde entfernte Apple am 26. Juni – zu einem gewissen Teil. Nicht nur die Gerichte der EU hadern regelmäßig mit Apples Reaktionen auf Forderungen, mehr Wettbewerb im App Store zuzulassen. Im Streit „Epic vs. Apple“ musste die kalifornische Richterin der Apple-Führungsriege mit einem persönlichen Erscheinen vor Gericht drohen, bis Apple einlenkte und Fortnite zurück in den iOS App Store ließ. Auch hier behaupten Apples Anwälte in einem
Berufungsschreiben, das Urteil widerspreche geltendem Recht. Ob EU-Gremien tatsächlich unzulässig in die Entscheidungsfreiheit des Unternehmens eingreifen, wird ein Gericht entscheiden. Dass die Vorgaben zwangsläufig zu einem komplexen Drei-Stufen-Modell führen, lässt sich infrage stellen – schließlich war es über viele Jahre eine viel gelobte Stärke des Konzerns, komplexe Zusammenhänge in intuitive Algorithmen zu übersetzen. Vielmehr unterbreitete die EU-Kommission Vorschläge, in welcher Form der Konzern die grundsätzliche Forderung des Digital Markets Act erfüllen könne – die Ausgestaltung wiederum blieb Apple überlassen.