

Apple hat erwartungsgemäß einige Anpassungen an den Bedingungen des App Stores vorgenommen – und leider das unrühmliche Verhalten fortgesetzt, sämtliche Energie darin zu investieren, fast unüberblickbare Komplexität und Fragmentierung zu
schaffen. Um der Strafe von 500 Millionen Dollar in der EU zu entgehen, musste man noch in dieser Woche Änderungen umsetzen. Teilweise entsprechen diese den Bestimmungen in den USA, wo Apple ebenfalls widerrechtliches Verhalten im Umgang mit externen Zahlungen bescheinigt wurde. Wie vom US-Gericht verfügt, muss es Entwicklern erlaubt sein, auch in der App in beliebiger Weise zu kommunizieren, wenn man auf der Webseite einen eigenen Store betreibt. Selbiges greift ab sofort in der EU.
Warum auf dem iPhone gefährlich sein soll, was seit jeher etablierte Praxis auf allen Plattformen (und aktuell dem Mac) ist, konnte Apple nicht mit Argumenten belegen. Dem US-Gericht und der EU war natürlich klar, dass es hierbei ausschließlich um das Milliardengeschäft mit den Entwicklerprovisionen geht – unter der Pauschalbehauptung, sich nur um Datenschutz zu sorgen.
"Scare Screens", nur ein bisschen andersApple wäre aber nicht Apple, würde man nicht dennoch um jeden einzelnen Kauf kämpfen, der 30 Prozent Gebühr einbringt. Da die "Scare Screens", also bedrohliche Warnungen über die immensen Gefahren bei der Nutzung des externen Links, nicht pauschal in der EU verboten sind, setzt man auf eine andere Lösung als in den USA. Kunden erhalten die Möglichkeit, diese Warnungen auf Wunsch auszublenden – wenngleich die Botschaft über angebliche Gefahren dafür mindestens einmal bildschirmfüllend angezeigt wurde.
Die neuen mehrstufigen Business TermsBei den neuen "Business Terms" innerhalb der EU, neben den unverändert bestehenden vorherigen, setzt Apple fortan auf ein komplexeres Modell, wie sich die Gebühren zusammensetzen. So führt Apple mehrere Stufen ein, wenn Entwickler Weblinks setzen oder alternative Bezahlmethoden wie PayPal, Stripe oder andere in Apps integrieren. Ungeachtet davon bleiben die Jahresgebühren, welche für den Entwicklerzugang selbst anfallen.
Startgebühr- 2 Prozent Gebühr auf alle Umsätze innerhalb der ersten sechs Monate
- Keine Gebühr im "Small Business Program"
- Keine Gebühr, wenn der Entwickler mit bestehenden Kunden kommuniziert
Store Services Fee – Option 1- 5 Prozent Gebühr für Nutzung von App-Distribution und Auslieferung
- "Sicherheitsfunktionen"
- App-Verwaltung
- Keine Auto-Updates und automatische Downloads auf anderen Geräten möglich, keine Anzeige im App Store als "empfohlene App", keine Reviews/Ratings oder Anzeige in personalisierten Empfehlungen
Store Services Fee – Option 2- 13 Prozent Gebühr (Small Business 10 Prozent)
- Enthält alle Funktionen des App Stores
Aus der CTF wird die CTCDa die "Core Technology Fee" von 50 Cent pro Download pro Jahr ebenfalls unter rechtlichem Beschuss stand, streicht Apple diese – und setzt nun auf die "Core Technology Commission". Diese erhebt keinen Pauschalpreis mehr, sondern 5 Prozent Beteiligung auf alle Umsätze, die via In-App-Promotions oder alternative Zahlungen entstehen. Ab 1. Januar gilt das für alle, momentan bestehen CTF und CTC jedoch nebeneinander.
Wie es jetzt weitergehtOb die EU-Kommission mit den vorgelegten Änderungen zufrieden ist, müssen weitere Prüfungen ergeben. Apples Ziel lautet normalerweise aber nicht, sich an die Vorgaben zu halten, sondern so lang wie möglich dafür zu sorgen, 30 Prozent erheben zu können. Die Bedingungen sind daher bewusst so gestaltet, den internationalen Vertrieb einer App extrem kompliziert bis unmöglich zu machen. Apple kündigte bereits an, sich gerichtlich zur Wehr setzen zu wollen, wenngleich man damit bislang aufgrund der klaren Rechtslage und schwacher Argumentation wenig erfolgreich war.
Die pauschale Behauptung, alles was nicht Apples Provisionen unterliegt, sei unsicher – und die ebenso falsche Darstellung, es gebe permanent neue Regelungen – wird unverändert ohne Belege vorgetragen. Dementsprechend blitzte Apple in den USA mit dem Versuch einer Urteilsaufhebung ab und biss gleichermaßen in der EU auf Granit. Es ist schade, dass der Gedanke "das beste Produkt für alle Seiten machen" für Apple hier so gänzlich in den Hintergrund rückte. Man konkurriert nicht über die besten Funktionen und qualitativ gute Lösungen für Entwickler, sondern per AGB.
Apple verpasst die Chance eines einheitlichen Systems erneut und setzt alles aufs Spiel, die bequemen Milliardenumsätze zu verteidigen – vermutlich mit der Kalkulation, dass Strafen auf rechtswidriges Verhalten günstiger sind, als auf die Geschäftspraxis zu verzichten. In der EU, den USA und sonstigen Ländern gelten nun noch unterschiedlichere Voraussetzungen, Apple verschlimmerte den Flickenteppich, anstatt einen Befreiungsschlag zu setzen.
Definition "Marktbeherrschendes Unternehmen"Da in diesem Punkt in Diskussionen immer wieder Argumente angeführt werden, Apple sei doch gar kein Monopol, hier noch einmal die Definition: Diese bezieht sich auf Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und weitreichender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter – auf wen das zutrifft, bedeutet dies nach internationalem Wettbewerbsrecht verschärfte Vorgaben. Man muss weder Monopolist noch Marktführer mit einem Produkt sein, um als marktbeherrschend zu gelten, stattdessen greift die Gesamtmacht des Unternehmens, Konkurrenten gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie in das eigene System zu zwingen. Diese nutzt Apple nach US- und EU-Einschätzung konsequent aus.