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App Store, externe Links: Apple kündigt wesentliche Anpassungen an – ein kaum zu überblickendes Regelwerk

Apple hat erwartungsgemäß einige Anpassungen an den Bedingungen des App Stores vorgenommen – und leider das unrühmliche Verhalten fortgesetzt, sämtliche Energie darin zu investieren, fast unüberblickbare Komplexität und Fragmentierung zu schaffen. Um der Strafe von 500 Millionen Dollar in der EU zu entgehen, musste man noch in dieser Woche Änderungen umsetzen. Teilweise entsprechen diese den Bestimmungen in den USA, wo Apple ebenfalls widerrechtliches Verhalten im Umgang mit externen Zahlungen bescheinigt wurde. Wie vom US-Gericht verfügt, muss es Entwicklern erlaubt sein, auch in der App in beliebiger Weise zu kommunizieren, wenn man auf der Webseite einen eigenen Store betreibt. Selbiges greift ab sofort in der EU.

Warum auf dem iPhone gefährlich sein soll, was seit jeher etablierte Praxis auf allen Plattformen (und aktuell dem Mac) ist, konnte Apple nicht mit Argumenten belegen. Dem US-Gericht und der EU war natürlich klar, dass es hierbei ausschließlich um das Milliardengeschäft mit den Entwicklerprovisionen geht – unter der Pauschalbehauptung, sich nur um Datenschutz zu sorgen.


"Scare Screens", nur ein bisschen anders
Apple wäre aber nicht Apple, würde man nicht dennoch um jeden einzelnen Kauf kämpfen, der 30 Prozent Gebühr einbringt. Da die "Scare Screens", also bedrohliche Warnungen über die immensen Gefahren bei der Nutzung des externen Links, nicht pauschal in der EU verboten sind, setzt man auf eine andere Lösung als in den USA. Kunden erhalten die Möglichkeit, diese Warnungen auf Wunsch auszublenden – wenngleich die Botschaft über angebliche Gefahren dafür mindestens einmal bildschirmfüllend angezeigt wurde.

Die neuen mehrstufigen Business Terms
Bei den neuen "Business Terms" innerhalb der EU, neben den unverändert bestehenden vorherigen, setzt Apple fortan auf ein komplexeres Modell, wie sich die Gebühren zusammensetzen. So führt Apple mehrere Stufen ein, wenn Entwickler Weblinks setzen oder alternative Bezahlmethoden wie PayPal, Stripe oder andere in Apps integrieren. Ungeachtet davon bleiben die Jahresgebühren, welche für den Entwicklerzugang selbst anfallen.

Startgebühr
  • 2 Prozent Gebühr auf alle Umsätze innerhalb der ersten sechs Monate
  • Keine Gebühr im "Small Business Program"
  • Keine Gebühr, wenn der Entwickler mit bestehenden Kunden kommuniziert

Store Services Fee – Option 1
  • 5 Prozent Gebühr für Nutzung von App-Distribution und Auslieferung
  • "Sicherheitsfunktionen"
  • App-Verwaltung
  • Keine Auto-Updates und automatische Downloads auf anderen Geräten möglich, keine Anzeige im App Store als "empfohlene App", keine Reviews/Ratings oder Anzeige in personalisierten Empfehlungen

Store Services Fee – Option 2
  • 13 Prozent Gebühr (Small Business 10 Prozent)
  • Enthält alle Funktionen des App Stores

Aus der CTF wird die CTC
Da die "Core Technology Fee" von 50 Cent pro Download pro Jahr ebenfalls unter rechtlichem Beschuss stand, streicht Apple diese – und setzt nun auf die "Core Technology Commission". Diese erhebt keinen Pauschalpreis mehr, sondern 5 Prozent Beteiligung auf alle Umsätze, die via In-App-Promotions oder alternative Zahlungen entstehen. Ab 1. Januar gilt das für alle, momentan bestehen CTF und CTC jedoch nebeneinander.


Wie es jetzt weitergeht
Ob die EU-Kommission mit den vorgelegten Änderungen zufrieden ist, müssen weitere Prüfungen ergeben. Apples Ziel lautet normalerweise aber nicht, sich an die Vorgaben zu halten, sondern so lang wie möglich dafür zu sorgen, 30 Prozent erheben zu können. Die Bedingungen sind daher bewusst so gestaltet, den internationalen Vertrieb einer App extrem kompliziert bis unmöglich zu machen. Apple kündigte bereits an, sich gerichtlich zur Wehr setzen zu wollen, wenngleich man damit bislang aufgrund der klaren Rechtslage und schwacher Argumentation wenig erfolgreich war.

Die pauschale Behauptung, alles was nicht Apples Provisionen unterliegt, sei unsicher – und die ebenso falsche Darstellung, es gebe permanent neue Regelungen – wird unverändert ohne Belege vorgetragen. Dementsprechend blitzte Apple in den USA mit dem Versuch einer Urteilsaufhebung ab und biss gleichermaßen in der EU auf Granit. Es ist schade, dass der Gedanke "das beste Produkt für alle Seiten machen" für Apple hier so gänzlich in den Hintergrund rückte. Man konkurriert nicht über die besten Funktionen und qualitativ gute Lösungen für Entwickler, sondern per AGB.

Apple verpasst die Chance eines einheitlichen Systems erneut und setzt alles aufs Spiel, die bequemen Milliardenumsätze zu verteidigen – vermutlich mit der Kalkulation, dass Strafen auf rechtswidriges Verhalten günstiger sind, als auf die Geschäftspraxis zu verzichten. In der EU, den USA und sonstigen Ländern gelten nun noch unterschiedlichere Voraussetzungen, Apple verschlimmerte den Flickenteppich, anstatt einen Befreiungsschlag zu setzen.

Definition "Marktbeherrschendes Unternehmen"
Da in diesem Punkt in Diskussionen immer wieder Argumente angeführt werden, Apple sei doch gar kein Monopol, hier noch einmal die Definition: Diese bezieht sich auf Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und weitreichender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter – auf wen das zutrifft, bedeutet dies nach internationalem Wettbewerbsrecht verschärfte Vorgaben. Man muss weder Monopolist noch Marktführer mit einem Produkt sein, um als marktbeherrschend zu gelten, stattdessen greift die Gesamtmacht des Unternehmens, Konkurrenten gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie in das eigene System zu zwingen. Diese nutzt Apple nach US- und EU-Einschätzung konsequent aus.

Kommentare

Applegünth27.06.25 10:12
Und gemeckert wird bestimmt wieder 😅
-15
Moranai
Moranai27.06.25 10:14
Ich glaube nicht, dass sich Apple auf lange Sicht hier einen Gefallen tut.
+5
deus-ex
deus-ex27.06.25 10:16
Also nächsten bitte Amazon verklagen. Denn deren Geschäftsbedingungen für den Marketplace sind fast identisch. Und das für Echtwaren.

1. Provision 15%
2. Produkt darf in anderen Stores NICHT günstiger angeboten werden
3. Auf andere Stores darf nicht verwiesen oder beworben werden.
+4
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.25 10:18
deus-ex
Das ist lange nicht so krass wie bei Apple. Es wäre so krass wie bei Apple, wenn Amazon es faktisch verhindern würde, dass du dein Produkt auch z.B. im Obi-Baumarkt verkaufen kannst.

PS: Ich sag nicht dass das gut ist, ich sage nur, dass Apple noch eine ganz andere Kategorie ist.
+4
Fenvarien
Fenvarien27.06.25 10:20
deus-ex Genau das passiert aber auch, deswegen rückte Amazon ins Visier der Wettbewerbshüter. Allerdings schaffte es Apple, sich durch das Verhalten der letzten beiden Jahre zum Hauptbösewicht nach vorn zu stellen. Am Anfang waren sie nur ein Nebenschauplatz, dann kamen diese "Taktiken".
Up the Villa!
+7
Wessalius27.06.25 10:24
Wer soll denn da noch den Überblick bei solchen Reglungen behallten?
+1
Metty
Metty27.06.25 10:25
"Bezahlmethoden wie PayPay" ... sollte das PayPal heissen oder gibt es hier etwas was ich nicht kenne?
0
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.25 10:26
Metty
Ausgebessert, danke
0
deus-ex
deus-ex27.06.25 10:27
Mendel Kucharzeck
deus-ex
Das ist lange nicht so krass wie bei Apple. Es wäre so krass wie bei Apple, wenn Amazon es faktisch verhindern würde, dass du dein Produkt auch z.B. im Obi-Baumarkt verkaufen kannst.

PS: Ich sag nicht dass das gut ist, ich sage nur, dass Apple noch eine ganz andere Kategorie ist.
Was "krasser" ist liegt im Auge des Betrachters. Das ihr hier voreingenommen seid weil ihr nun mal für iOS Software verkauft anstatt Socken bei Amazon lass ich jetzt mal außen vor.
-2
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.25 10:30
deus-ex
Was "krasser" ist liegt im Auge des Betrachters. Das ihr hier voreingenommen seid weil ihr nun mal für iOS Software verkauft anstatt Socken bei Amazon lass ich jetzt mal außen vor.

Wir sind etwas voreingenommen, das stimmt. Allerdings war es in den vergangenen 10 Jahren für uns aus einem Aspekt kein schlechter Deal, weil Apple unsere Apps (wie MacStammbaum, iFinance und Logoist) sehr gerne mag und diverse Male groß beworben hat – und MacStammbaum sogar zur App des Jahres gemacht hat. Das relativiert für uns persönlich die 30% etwas. Für andere Entwickler sind die 30% kein gutes Geschäft.
+3
MCDan27.06.25 10:44
Mendel Kucharzeck
... Das relativiert für uns persönlich die 30% etwas. ...
Also seit ihr nicht mehr im Small Business Program? Glückwunsch! 👏🏻
-1
desko7527.06.25 10:45
deus-ex
1. Provision 15%
Die Verkaufprovision liegt zwischen 7% und 15%, je nach Produktgruppe.
Das sind keine 30%, wenn ich mich nicht irre.
deus-ex
2. Produkt darf in anderen Stores NICHT günstiger angeboten werden
Das stimmt nicht.
deus-ex
3. Auf andere Stores darf nicht verwiesen oder beworben werden.
Völlig üblich bei allen Marktplätzen und auch völlig verständlich.
Hast Du schonmal Netto-Werbung bei Edeka gesehen?
+5
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.25 10:53
MCDan
Mendel Kucharzeck
... Das relativiert für uns persönlich die 30% etwas. ...
Also seit ihr nicht mehr im Small Business Program? Glückwunsch! 👏🏻

Das wechselt immer Jahr für Jahr. In Jahren, in welchen beispielsweise eine neue MacStammbaum-Version erscheint, fliegen wir aus dem Small-Business-Programm.
+2
Weia
Weia27.06.25 10:54
deus-ex
Was "krasser" ist liegt im Auge des Betrachters.
Das ist doch Unsinn. Das ist ein objektiver Unterschied. Amazon hindert mich in überhaupt gar keiner Weise, bei Obi (oder Otto oder AliExpress oder …) zu deren möglicherweise vollkommen anderen Konditionen zu kaufen. Den Unterschied musst Du doch sehen können?

Da ich keine iOS-Software verkaufe, darf ich in dieser Frage in Deinen Augen wohl als unvoreingenommen gelten. Es scheint eher so, als hättest Du eine spezifische Aversion gegen Amazon, die sich in einem Whataboutism äußert, der hier nichts verloren hat. Es geht hier um Apple. Oder willst Du Apple mit dem Hinweis auf Amazon gar verteidigen?
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+3
Applegünth27.06.25 11:03
Es geht ja aber auch darum in einem fremden Store Werbung für einen anderen Store zu machen, da es da günstiger ist.

Das das nicht in Ordnung ist, ist hoffentlich klar-
0
desko7527.06.25 11:20
@Applegünth
Ganz genau.

Wenn man das nämlich auf die Spitze treiben würde, dann würde man den Marktplätzen nur noch Artikelname, Bilder, Preis + Link zum externen Shop geben.
Und das wollen die natürlich nicht.

Diese Konzept gibt es aber auch, z.B. bei billiger.de. Das ist im Grunde ein "Marktplatz", der nur zu externen Shops verlinkt, wenn man kaufen will.
billiger.de macht auch kein Inkasso und keine Versandabwicklung. Dementsprechend sind dort die Verkaufsprovisionen am niedrigsten. Die verstehen sich aber auch mehr als Preisvergleich-Seite, weniger als Marktplatz.
0
deus-ex
deus-ex27.06.25 11:23
desko75
deus-ex
2. Produkt darf in anderen Stores NICHT günstiger angeboten werden
Das stimmt nicht.
Amazon möchte Kunden den niedrigsten Preis bieten und versucht, dies durch verschiedene Maßnahmen zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass Händler, die ihre Produkte anderswo günstiger anbieten, mit Einschränkungen rechnen müssen.
-1
Weia
Weia27.06.25 11:25
deus-ex
Amazon möchte Kunden den niedrigsten Preis bieten und versucht, dies durch verschiedene Maßnahmen zu gewährleisten.
Und? Das machen etliche Händler. Kennst du nicht die Tiefstpreisgarantien, die es überall gibt?
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+1
deus-ex
deus-ex27.06.25 11:42
Weia
deus-ex
Amazon möchte Kunden den niedrigsten Preis bieten und versucht, dies durch verschiedene Maßnahmen zu gewährleisten.
Und? Das machen etliche Händler. Kennst du nicht die Tiefstpreisgarantien, die es überall gibt?
Ach so, und das ist alles ok oder was?
-1
sudoRinger
sudoRinger27.06.25 11:43
Ich habe hier bereits mehrfach im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass App-Download/Bereitstellung, Verkaufsplattform und Bezahlung getrennt werden müssen (Unbundling). Und siehe da, jetzt gibt es die Store Services Fee für App-Distribution und Auslieferung mit einer Gebühr von nur 5 %.

Daran hat Apple immer noch eine satte Marge, aber das ist endlich realistisch.
In diesem Fall sorgt Apple nur noch für die zentrale Auslieferung der App.
Wenn dies Apple von Anfang an vorgeschlagen hätte, bin ich überzeugt, dass Sideloading/alternative App Stores überhaupt kein Thema wäre und von Apple hätte verhindert werden können.

Ähnlich wie bei Stromnetzen ist eine zentrale App-Auslieferung über Apples Infrastruktur durchaus sinnvoll - sie ermöglicht beispielsweise das schnelle Zurückziehen von Malware im Notfall.

Auf die Kunden-Ratings kann so mancher Entwickler sicher gerne verzichten.
+3
Marcel Bresink27.06.25 12:16
deus-ex
Also nächsten bitte Amazon verklagen.

Das ist schon längst passiert. Teilweise schon vor 12 Jahren. Nähere Informationen beim Bundeskartellamt:
+1
KISS27.06.25 12:18
Natürlich ist es im Baumarkt oder Amazon weniger krass, als das was Apple macht. Ja, die werden da auch keine Boschgeräte platzieren, bei denen auf dem Karton im Regal oder in der Artikelbeschreibung bei Amazon groß drauf steht, dass man die online direkt bei Bosch billiger bekommt.

Aber, der große Unterschied: Bosch und der Endkunde sind nicht auf den Baumarkt oder Amazon und dessen Technologie angewiesen. Da die iPhones kein echtes Sideloading aus beliebiger Quelle ermöglichen, fungiert hier Apple als Torwächter.

Derjenige, der als Betreiber des Marktplatzes agiert hat also gleichzeitig die Kontrolle darüber, ob das Produkt überhaupt auf anderen Marktplätzen angeboten werden kann.
+3
Weia
Weia27.06.25 13:21
deus-ex
Weia
deus-ex
Amazon möchte Kunden den niedrigsten Preis bieten und versucht, dies durch verschiedene Maßnahmen zu gewährleisten.
Und? Das machen etliche Händler. Kennst du nicht die Tiefstpreisgarantien, die es überall gibt?
Ach so, und das ist alles ok oder was?
Ich sehe da keinerlei Problem, aber vor allem: es ist ein anderes Thema und hat mit diesem Thread nichts zu tun. Wenn das Dein Steckenpferd ist, Dich darüber zu echauffieren, tue das bitte, wo es zum Thema passt.
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+2
caba
caba27.06.25 14:24
sudoRinger
Auf die Kunden-Ratings kann so mancher Entwickler sicher gerne verzichten.
Ja, auch aus Kundensicht schade, das die dann nicht mehr dabei sind. Da hat man wenigstens schon vorher gewusst, dass man die App garantiert nicht haben will. Jetzt muss man sie erst runterladen/kaufen, um festzustellen, dass sie Schrott ist.
Meinungen sind keine Ideen, Meinungen sind nicht so wichtig wie Ideen, Meinungen sind nur Meinungen. (J. Ive)
0
tobias.reichert27.06.25 14:32
Ganz toll, Apple.

Das heißt also demnächst gibt es Apps, die ich manuell aktualisieren muss. Großartig.
-4
MikeMuc27.06.25 14:57
tobias.reichert
was soll Apple dafür können, das das der Programmierer zu geizig ist. Wenn es dir als Endkunde nicht paßt, mecker dort
0

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