DMA: EU belegt Apple mit Millionenstrafe – und fordert ein Einlenken Cupertinos


Apple preist den hauseigenen App Store für das iPhone und iPad als die Plattform für Software schlechthin an und betont immer wieder, wie einfach sich etwa der Download und die Bezahlung der Apps gestaltet. Das liegt vor allem an einigen Beschränkungen, welche das Unternehmen den Entwicklern auferlegt, erklärt die EU-Kommission – und belegt Apple mit einer Millionenstrafe. Das Unternehmen habe den Vorgaben des DMA nicht entsprochen. Meta kommt ebenfalls nicht ungeschoren davon.
Strafe fällt überaus gering ausApple hindert Entwickler daran, Nutzer über alternative Zahlungsmöglichkeiten abseits des App Stores zu informieren und andere Vertriebskanäle voll auszuschöpfen, so die Argumentation der EU-Kommission. Verbrauchern würde somit der Zugang zu potenziell günstigeren Angeboten erschwert. Es müsse Entwicklern möglich sein, Kunden kostenlos zu Bezahlmethoden fernab des App Stores in Kenntnis zu setzen und zu entsprechenden Angeboten zu führen. So soll es etwa möglich sein, mit Links auf gesonderte Seiten zu verweisen, um zusätzliche Inhalte kaufen zu können. Apple wurde angehalten, „technische und kommerzielle Beschränkungen“ zu unterlassen. Die Strafe gegen Apple beläuft sich auf 500 Millionen Euro. Damit liegt die Kommission weit unter der möglichen Höchststrafe, welche bei zehn Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens liegt.
Apple möchte Berufung einlegenApple zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erwartungsgemäß wenig begeistert: Das Vorgehen der Kommission sei „unfair“. Der Konzern habe Hunderttausende von Stunden für die Entwicklung investiert und Dutzende Änderungen vorgenommen, um dem Gesetz zu entsprechen. Die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer seien mit diesen Entscheidungen gefährdet. Cupertino kündigte zudem an, Berufung einzulegen.
Strafe auch für MetaEs gibt jedoch auch eine gute Nachricht für Apple: Die Änderungen am Betriebssystem, um Default-Apps wie etwa den Standard-Internetbrowser konfigurieren zu können, erweisen sich aus Sicht der EU als ausreichend. Übrigens nahm die Kommission auch Meta ins Visier: Das Unternehmen wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro belegt, weil das Pay-or-consent-Modell nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Dieses Modell stellt Nutzer von Facebook und Instagram vor die Wahl, personenbezogene Daten preiszugeben oder ein kostenpflichtiges und werbefreies Abonnement abzuschließen.