Ende des EU-Steuerdramas: Irland nimmt 14,25 Milliarden Euro von Apple ein


Seit den Neunzigerjahren wendete Apple für sein Europa-Geschäft eine fragwürdige, aber legale Steuersparmethode an: "Double Irish with a Dutch Sandwich" sorgte für effektive Steuersätze von weit unter einem Prozent. Dafür wurden in verschiedenen EU-Ländern Subunternehmen gegründet. Durch eine gezielte Umlagerung von Umsätzen in Kombination mit Lizenzzahlungen blieben die EU-Verkäufe US-amerikanischer Konzerne weitgehend steuerfrei. Die EU-Kommission bewertet diesen Steuertrick rückwirkend als illegal. Nach langem Rechtsstreit war diese Entscheidung seit September 2024 endgültig – und Apple verlor den Anspruch auf die 14,3 Milliarden Euro, welche seit 2018 auf einem Treuhandkonto lagern.
Die Summe setzt sich aus 13,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen zusammen, dazu kamen 1,2 Mrd. Verzugszinsen. Irland verwaltete das Geld treuhänderisch und investierte das Geld; bis ins Jahr 2022 sank der Wert. Erst in den letzten sechzehn Monaten wurden nennenswerte Zinseinkünfte gemacht, sodass die nun entnommene Summe nur 400.000 Euro unter dem ursprünglichen Wert entsprach, berichtet
The Irish Times. Der irische Staat will die eingenommene Summe indessen schrittweise ausgeben, um die Wirtschaft nicht zu destabilisieren. Im September gaben irische Regierungsparteien an, etwa die Hälfte des Geldes dafür zu investieren, dass in Irland günstigerer Wohnraum entsteht – die durchschnittliche Miete in Irland liegt
bei 1955 Euro.
Ziel 15 Prozent SteuerIrland befand sich während des Verfahrens auf der Klägerseite, da der Staat dem US-Konzern Steuervorteile gewährt hatte und sich damit im Recht sah. Über Jahre wehrte sich das EU-Land dagegen, zusätzliche Steuermilliarden zu erhalten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) empfiehlt einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmensgewinne. 140 Staaten unterstützen diese Regel. In der gesamten EU ist dieser Steuersatz seit 2024 Pflicht für alle Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro oder mehr. Auf diese Weise will die Europäische Union verhindern, dass ein Land Unternehmen mit niedrigen Steuersätzen an sich bindet und gleichzeitig von anderen Bündnisstaaten Ausgleichszahlungen bezieht, welche für strukturschwache Länder bestimmt sind.