Apples Kampf um die 30 Prozent Provision: Alle gerichtlichen Wege sollen ausgeschöpft werden


Seit gut einem Monat können Fortnite-Spieler in den Vereinigten Staaten das Spiel aus dem offiziellen App Store herunterladen – zum ersten Mal seit fünf Jahren. Vorangegangen war eine umfangreiche gerichtliche Auseinandersetzung, in deren Kern es sich darum drehte, ob Apple bei In-App-Käufen stets 30 Prozent mitverdienen darf. Nach umfangreichem Hin und Her, einem Vorwurf der böswilligen Umsetzung und der richterlichen Androhung eines Präsenztermins war es am 21. Mai dann so weit: Die von der schwedischen Dependance von Epic Games eingereichte Fortnite-Version stand im US-amerikanischen App Store zum Download. Damit gibt sich Apple jedoch nicht geschlagen, sondern zieht vor das
Berufungsgericht: Die Anordnung widerspreche kalifornischem Wettbewerbsrecht, argumentiert das Schreiben.
„Das neue Verbot des Bezirksgerichts gegen jegliche Provisionen für Verkäufe, die über Apples eigene Plattform abgewickelt werden, hat keine Grundlage in der ursprünglichen Verfügung, ist grundlegend unfair, verstößt gegen das Unfair Competition Law und stellt einen Verstoß gegen die US-Verfassung dar“, so Apple. „Tatsächlich kann die vom Gericht verordnete Lizenzgebühr von null [für Umsätze außerhalb von Apples Zahlungssystem] nur als Strafe verstanden werden. Aber zivile Missachtung darf nicht zur Bestrafung verwendet werden.“
„Angemessene Beteiligung“ an Umsätzen?Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers hat erwirkt, dass Apple nicht mehr verhindern darf, dass App-Anbieter alternative Bezahlmethoden innerhalb einer App anbieten. Auf solche Zahlungen verlangte Apple ursprünglich eine Kommission von gewöhnlich 27 Prozent; dies unterband die Richterin ebenfalls und leitete den Fall an ein Bundesgericht weiter. Apple argumentiert im Schreiben an das Berufungsgericht, dass es „die ursprüngliche Verfügung befolgt und gleichzeitig seine Pflicht seinen Aktionären gegenüber erfüllt hat, einen fairen Wert für die eigenen innovativen Technologien zu erzielen“.
Apple sieht sich ungerecht behandeltDas komplette Verbot einer Gebühr widerspreche einem vorherigen Urteil der Richterin, argumentiert das Schreiben. Deshalb fordern Apples Rechtsanwälte, den Fall nicht nur neu aufzurollen, sondern einem anderen Richter anzuvertrauen. Ein Apple-Sprecher erklärte gegenüber
Law360, der Antrag bringe zum Ausdruck, dass die richterliche Anordnung rechtswidrig sei und aufgehoben werden sollte. „Apple hat Jahrzehnte damit verbracht, das Vertrauen der Nutzer zu erlangen in die Sicherheit, den Datenschutz und die Innovationen, welche der App Store bietet“, so der Sprecher. „Wir werden gegen diese Verfügung Berufung einlegen, um sicherzustellen, dass der App Store eine unglaubliche Chance für Entwickler bleibt – und eine sichere und vertrauenswürdige Erfahrung für alle.“
Fortnite weiter onlineWährenddessen ist das Spiel „Fortnite“ in den USA weiterhin im App Store vorhanden. Innerhalb des Spiels stehen zwei Bezahlmöglichkeiten gleichwertig nebeneinander zur Auswahl, um In-Game-Währung zu kaufen. Wer sich für eine Abwicklung abseits des App Store entscheidet, erhält einen Rabatt von 20 Prozent in Form von „Epic Rewards“. In der EU steht das Spiel über Epics eigenen alternativen App-Marktplatz sowie den AltStore zum Kauf bereit.