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Apple reicht Klage gegen Leaker Jon Prosser ein – Vorwurf der Cyberkriminalität

Apple hat Klage gegen den bekannten und aufgrund seines Auftretens nicht unumstrittenen Leaker Jon Prosser eingereicht. Vor dem "District Court Northern District of California" muss daher verhandelt werden, ob Apples Vorwürfe zutreffen und sich Prosser im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 strafbar machte. Der Klageschrift zufolge will Apple Prosser wegen Cyberkriminalität und widerrechtlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen zur Verantwortung ziehen.

Damit bestätigt das Unternehmen, dass Prosser tatsächlich an interne Kanäle gelangt war und seine Leaks also auf tatsächlichen Informationen beruhten. Konkret ging es um die Berichterstattung rund um iOS 26, zum damaligen Zeitpunkt noch als iOS 19 bezeichnet. Allerdings richtet sich Apples Vorgehen nicht gegen das Entstehen der Gerüchte selbst, sondern die Art und Weise, wie Prosser Kenntnis davon erlangte.


Die Vorwürfe gemäß Klage
Im April war Apple darauf aufmerksam geworden, dass der ebenfalls angeklagte Michael Ramacciotti sich Zugang zu einem iPhone verschafft hatte, welches einem Apple-Mitarbeiter namens Ethan Lipnik gehörte. Die beiden wohnten für kurze Zeit zusammen, es handelte sich also um keinen Einbruch von außen.

Ramacciotti nutzte Standortverfolgung, um herauszufinden, wann Lipnik längere Zeit nicht anwesend war. Irgendwie gelang es ihm, an den Zugangscode des Entwicklungs-iPhones zu gelangen – Lipnik hatte dieses entgegen der Apple-Richtlinien zu schwach gesichert – und mit Jon Prosser eine Videokonferenz zu starten. Während dieser demonstrierte er ihm iOS im damaligen Designzustand, Prosser schnitt per Screenrecording alles mit.

Apple-Entwickler wurde entlassen
Prosser hatte sich in damaligen Videos sehr weit aus dem Fenster gelehnt und betont, wie sicher er wisse und gesehen habe, was kommt – offensichtlich keine Übertreibung, liest man die Schilderungen. Für jene Dienste soll Prosser Ramacciotti Zahlungen angeboten haben. Während sich die beiden nun gerichtlich zu verantworten haben, ging die Sache für Ethan Lipnik ebenfalls schlecht aus. Apple setzt ihn aufgrund der großen Nachlässigkeit und Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften vor die Tür.


Prossers erste Reaktionen
Inzwischen gibt es auch erste Stellungnahmen von Jon Prosser, wenn auch sehr kurze. So ließ er via X verlauten, dass Apples Angaben nicht wiedergeben, wie die Sache aus seiner Sicht gelaufen ist. Er habe ganz sicher nicht "geplant", auf irgendein Telefon zuzugreifen, und war sich über die entstehende Situation nicht im Klaren. Über Passwörter verfüge er nicht, wie sein Bekannter überhaupt an die Informationen gelangt war, wusste er damals nicht. Zum Glück habe er Belege hierfür. Gerne würde er mit Apple über die Angelegenheit sprechen. In einem weiteren Posting fügt er folgenden Screenshot ein:


Apples Forderungen
In der Klage führt Apple aus, was das Ziel des Vorgehens gegen Jon Prosser ist. Die folgenden Punkte werden dabei gefordert:
  • Unterlassung der Weitergabe vertraulicher oder proprietärer Informationen.
  • Schadensersatz für entgangene Gewinne oder Verluste durch die Leaks.
  • Punitive Damages (Strafschadenersatz) wegen vorsätzlicher und böswilliger Taten.
  • Rückgabe und Löschung aller erlangten Dokumente oder Aufzeichnungen.
  • Erstattung von Anwaltskosten und Zinsen

Mögliche Konsequenzen
Aus einem zivilrechtlichen Verfahren könnte ein Strafverfahren werden, sofern sich die Vorwürfe bezüglich Cyberkriminalität im Rahmen des U.S. Computer Fraud and Abuse Act bestätigen. Allerdings beteuert Prosser wie erwähnt, die Informationen nicht in Auftrag gegeben, sondern nur ohne Kenntnis der Quelle erhalten zu haben.

Kommentare

xcomma18.07.25 08:53
Im Prinzip kommt's drauf an, ob er es in Auftrag gegeben hat (dann offensichtlich strafbar) oder ob er es quasi "nur" als Hehlerware angenommen hat. Strafbarkeit diesbzgl. muss dann festgestellt werden nach örtlichen Gesetzen.

In Deutschland wäre normalerweise Hehlerware - dem allgemeinen Verständnis nach - generell nicht erlaubt. Aber manche sind halt - wie so oft - immer gleicher
Beispiel: Ankauf der berühmten "Steuer-CDs" aus der Schweiz.
+6
zinne
zinne18.07.25 08:54
Na endlich, finde seine Videos ja schon unterhaltsam, aber er verhält sich wie ein Großkotz und tut so als ob ihm der Laden gehört. Tja, mit den iOS 26 und iPhone 17 Air Leaks hat er sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Soviel zum Thema, er wäre von Apple heimlich beauftragt…
+7
colouredwolf18.07.25 09:21
xcomma
Im Prinzip kommt's drauf an, ob er es in Auftrag gegeben hat (dann offensichtlich strafbar) oder ob er es quasi "nur" als Hehlerware angenommen hat. Strafbarkeit diesbzgl. muss dann festgestellt werden nach örtlichen Gesetzen.

In Deutschland wäre normalerweise Hehlerware - dem allgemeinen Verständnis nach - generell nicht erlaubt. Aber manche sind halt - wie so oft - immer gleicher
Beispiel: Ankauf der berühmten "Steuer-CDs" aus der Schweiz.

Bei den Steuer CDs war es ja keine Hehlerware. Nichts war gestohlen worden - die Daten waren ja noch immer dort wo sie hingehörten.
Und eine Kopie ist kein Diebesgut.
+2
FlyingSloth
FlyingSloth18.07.25 09:41
Erzähl das mal einem Richter.
Colouredwolf
Und eine Kopie ist kein Diebesgut
Fly it like you stole it...
+3
xcomma18.07.25 09:45
colouredwolf,
da willst du aber ein ganz grosses Fass aufmachen - bzgl. der Grundfragestellung, ob man überhaupt digitale Güter stehlen kann - worüber sich sicherlich jahrzehntelang Juristen und diverse Experten (immer noch bzw. immer wieder) streiten. Ich hab auch Profs mit verschiedenen Ansichten dazu gehabt - und jeder Ansicht kann man etwas abgewinnen .

Das sprengt aber den Rahmen dieses Artikels und gerade auch weil Experten sich uneins sind, dürften es hier genauso viele unterschiedliche Ansichten geben und in diesem Forum sich auch sicherlich kein gemeinsamer Konsens einstellen wird.

Jedenfalls der "allgemeinen Auffassung" nach - dürfte man höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass wenn ein Bankmitarbeiter interne Daten kopiert (mit einer ganz offensichtlichen Intention der Selektion), die rausschafft und an jemanden verkauft - es sich um keinen legalen Vorgang handelt und bei "Otto N & Co." in der Regel als Diebstahl klassifiziert würde (semantische Begrifflichkeiten/Diskussionen usw. mal dahingestellt).

Worauf fussen sonst auch der ganze DRM Kram und warum ist z.B. die Medien-Industrie so hinter her bzgl. Film-, Musik-, Bücher-"Kopien" usw.? Um eine weitere Facette in dieser Thematik anzuführen.
+3
deus-ex
deus-ex18.07.25 09:54
Leaks sind ja mittlerweile ein eigenes Geschäftsmodell. Die erzeugen Klicks. Klicks erzeugen Aufrufe. Aufrufe erzeugen Werbeeinblendungen. Und die wiederum Werbeeinnahmen welche ausgeschüttet werden.

Würde mich nicht wundern wenn Leaker selbst Geld investieren um an Leaks zu kommen.
+2
xcomma18.07.25 10:02
deus-ex
Würde mich nicht wundern wenn Leaker selbst Geld investieren um an Leaks zu kommen.
Ja, kann man sich sehr gut vorstellen. Dann gilt es zu unterscheiden, ob bestehende Leaks eingekauft werden oder ob dazu angestiftet wird. Und dann wiederum kommt's drauf an, ob die Gewinnung der Daten über illegale Methoden zustande kam oder auch nicht. Das kann man nicht pauschal sagen und ist ein Fall für Juristen im Einzelfall.

Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo eine Firma geklagt hatte, weil Person X Daten aus ihrer Datenbank unberechtigt abgesaugt hat. In diesem Fall wurde der Firma aber nicht Recht gegeben, weil die Datenbank zwar Passwort-geschützt war, aber unzureichend. Mit einfachsten Mitteln war es Person X möglich an die Daten zu gelangen. Es gibt sicherlich viele Fälle, die dem allgemein üblichen Verständnis unlogisch erscheinen, aber es ist halt so. Und da dürfen sich dann gerne Juristen die Köpfe einschlagen - unter denen es zudem nicht wenige gibt, die von der "IT Materie" zudem gar keine Ahnung haben. Eigentlich kompletter wilder Westen irgendwie.
0
Tirabo18.07.25 10:04
xcomma
In Deutschland wäre normalerweise Hehlerware - dem allgemeinen Verständnis nach - generell nicht erlaubt. Aber manche sind halt - wie so oft - immer gleicher
Beispiel: Ankauf der berühmten "Steuer-CDs" aus der Schweiz.

Das hat doch das BVerfG höchstrichterlich entschieden, dass die Strafverfolgung der Personen auf dieser CD erlaubt war.

Genauso ist die Strafverfolgung für Beweise einer rechtswidrigen Dashcam-Aufnahme erlaubt, allerdings muss der Inhaber der Dashcam selbst mit einer Ermittlung gegen Ihn selbst rechnen.
+4
xcomma18.07.25 10:06
Tirabo
[..] erlaubt war.
Deswegen erwähnte ich ja, dass manche gleicher sind
-1
Tirabo18.07.25 10:08
xcomma
Tirabo
[..] erlaubt war.
Deswegen erwähnte ich ja, dass manche gleicher sind

🤷‍♂️
0
Robby55518.07.25 10:25
colouredwolf
Bei den Steuer CDs war es ja keine Hehlerware. Nichts war gestohlen worden - die Daten waren ja noch immer dort wo sie hingehörten.
Und eine Kopie ist kein Diebesgut.

Erzähl das mal denen die verklagt wurden weil sie CDs und DVDs kopiert haben die später auf wundersame Weise im Netz aufgetaucht sind. Aber zum Thema Steuer CDs, eigentlich sollten die Betroffenen die schweizer Banken ordentlich auf Schadensersatz verklagen denn die haben ihre Kundendaten fahrlässig behandelt.
-4
sonnendeck18.07.25 10:28
Kein cm Mitleid von mir, das ist Werksspionage, mit dem er sich wirtschaftlichen ein Vorteil verschaffen hat und wenn es Click sind die von YouTube bezahlt werden
+3
xcomma18.07.25 10:30
Robby555
[..] weil sie CDs und DVDs kopiert haben
[..] Kundendaten fahrlässig behandelt.
Ist zu lange her und ich weiss nicht, ob das jemals im Detail überhaupt bekannt wurde was genau wie abgelaufen ist. Der Begriff "Steuer-CD" hat sich glaub nur so eingebürgert, weil das plastischer ist für Leser der Bild Zeitung
Vielleicht war's auch ein USB Stick oder ist auf sonstigem Wege transferiert worden. Im einfachsten Fall wurden halt Daten auf CD gebrannt - vom Dieb selber.
Wovon du jedenfalls Abstand nehmen kannst ist die Vorstellung, dass die Bank selber solche Daten auf CDs vorhält und dass davon dann kopiert wurde
+3
Robby55518.07.25 10:34
xcomma
Robby555
[..] weil sie CDs und DVDs kopiert haben
[..] Kundendaten fahrlässig behandelt.
Ist zu lange her und ich weiss nicht, ob das jemals im Detail überhaupt bekannt wurde was genau wie abgelaufen ist. Der Begriff "Steuer-CD" hat sich glaub nur so eingebürgert, weil das plastischer ist für Leser der Bild Zeitung
Vielleicht war's auch ein USB Stick oder ist auf sonstigem Wege transferiert worden. Im einfachsten Fall wurden halt Daten auf CD gebrannt - vom Dieb selber.
Wovon du jedenfalls Abstand nehmen kannst ist, dass die Bank selber solche Daten auf CDs wirklich vorhält

Schon klar, es geht ums Prinzip und da sind Kundendaten ins Ausland geflossen die eigentlich geschützt werden sollen. Der Kunde entscheidet sich ja nicht umsonst dazu sein Geld in die Schweiz zu bringen. Aber das Bankgeheimnis dort ist mittlerweile auch nicht mehr das was es mal war.
-2
Brunhilde_von_der_Leyen18.07.25 10:38
Bank CD und den Fall Posser kann man doch nicht vergleichen. Das eine ist eher Industriespionage. Bei dem anderen ging es um Daten die von einem Bankmitarbeiter gezogen wurden, aber dahinter steckte ja kriminelles Verhalten der Betroffenen.
+2
Krypton18.07.25 10:45
Bin gespannt, was dabei rauskommt. Die Videos von fapatah fand ich meist sehr unterhaltsam. Dass die Apple nicht so freuen, kann ich aber verstehen.
Ob jetzt für Apple tatsächlich ein Schaden oder Nachteil entsteht, weiß ich nicht. Vielleicht haben sie durch die Prosser-Werbetrommel auch deutlich mehr verkauft und schießen sich jetzt ins eigene Bein.
+2
teorema67
teorema6718.07.25 10:48
deus-ex
Leaks sind ja mittlerweile ein eigenes Geschäftsmodell. Die erzeugen Klicks. Klicks erzeugen Aufrufe. Aufrufe erzeugen Werbeeinblendungen. Und die wiederum Werbeeinnahmen welche ausgeschüttet werden.

Würde mich nicht wundern wenn Leaker selbst Geld investieren um an Leaks zu kommen.

Ja, das dürfte alles zutreffen. Und das erklärt auch, warum es so unwichtig ist, ob die Leaks und Analysen stimmen oder nicht. Das Leaken von sonstwas an sich ist das Geschäft - tatsächlich war es um Prosser doch sehr ruhig geworden, sodass "im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025" was passieren musste, das seine Einnahmen verbessert.

Genauso verhält es sich aber auch bei Apple: Eine neue Klage und ein neuer Prozess generieren kostenfreie Publicity.
0
xcomma18.07.25 11:00
teorema67
Genauso verhält es sich aber auch bei Apple: Eine neue Klage und ein neuer Prozess generieren kostenfreie Publicity.
Es kann sein, dass Apple intrinsisch die Klage angestrebt hat, aber oftmals sind börsenkotierte Unternehmen auch ganz einfach - unter gegebenen Umständen - verpflichtet Klagen zu erheben, denn sonst können sie selber von den Aktionären verklagt werden.

Ich war mal in einem Unternehmen beschäftigt, das von Amazon verklagt wurde. Details kann ich nicht geben, aber soviel sei gesagt: die Angelegenheit war für europäische Ansichten doch eher mickrig als dass deren Auffassung ausreichend Substanz hat um gefährlich werden zu können - und so kam es auch. Von Anwälten habe ich später erfahren, dass Amazon quasi gezwungen war die Klage auf den Weg zu bringen um nicht von Aktionären im Worst Case selber verklagt zu werden. Mit dem Gerichtsurteil wurde Klarheit geschaffen für beide Seiten, Amazon war's sicherlich egal, dass sie verloren haben, aber immerhin haben sie sich gegenüber ihren eigenen Aktionären geschützt. So verrückt funktioniert die Welt
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