iOS: Apple verzögert wohl weitere Funktionen in der EU


Wie es aus Apples Rechtsabteilung heißt, prüft man momentan, ob weitere Funktionen in iOS für Nutzer der Europäischen Union verzögert werden müssen. So gebe es wie im Falle früherer Entscheidungen dieser Art
Bedenken, ob nicht die Sicherheit der Nutzer beeinträchtigt sei. Sobald man Schnittstellen öffnen muss, könnte es ansonsten passieren, hierfür nicht mehr garantieren zu können. Ein Beispiel für ein jüngst angekündigtes, hierzulande aber nicht verfügbares Feature, ist "besuchte Orte" in Apple Maps. In der Ankündigung ist außerdem die Rede davon, man wolle natürlich Lösungen finden und die Funktionen so schnell wie möglich für alle Nutzer umsetzen. Allerdings geht aus den Aussagen nicht hervor, welche Komponenten von iOS 26 derzeit geprüft werden und daher eventuell nicht im Herbst erscheinen.
Es kann auch reine Taktik seinBei Ankündigungen dieser Art muss man allerdings vorsichtig sein, denn schon in der Vergangenheit hatte Apple angebliche EU-Einschränkungen als dankbare Ausrede verwendet. Hierzu zählt die um Monate verzögerte Markteinführung von Apple Intelligence – was allerdings weniger EU-Regeln geschuldet war, sondern der schlichten Tatsache, die Tools zunächst ausschließlich für US-Englisch (und nicht einmal UK, Australien, Indien) fertiggestellt zu haben. Es so darzustellen, als müssten Anwender nur wegen unpraktikabler Gesetze auf Features verzichten, dürfte zumindest bei Apple Intelligence Teil der öffentlichen Strategie gewesen sein.
Plattform-Gedanke als Vorteil – aber rechtlich zunehmend problematischApples konfrontativer Ansatz ist bislang, rechtliche Vorgaben für Hersteller und Nutzer möglichst schlecht und umständlich nutzbar zu gestalten. Das Argument, man wolle andere Hersteller nicht die Früchte eigener Arbeit ernten lassen, ist dabei selbstverständlich nicht von der Hand zu weisen – immerhin stammen sämtliche Schnittstellen aus Apples Entwicklungsabteilungen. Allerdings gibt es zahlreiche Beispiele für künstliche Einschränkungen ohne technische Notwendigkeit, stets unter dem Mantra des Datenschutzes oder der Sicherheit (AirPods- und Watch-Konkurrenten, Alternativen zu vorinstallierten Apps) – genau das ist rechtlich bedenklich.
In bisherigen Verfahren, egal ob USA, EU oder anderen Märkten, war Apple mit der Pauschalargumentation (Datenschutz, Sicherheit) wenig erfolgreich, denn mehrfach hieß es von Gerichten, dass schlicht keine Belege dafür beigebracht wurden. Nach international recht einheitlich aufgefasstem Wettbewerbsrecht ist Apple aufgrund der enormen Nutzerzahl und Kapitalkraft als marktbeherrschendes Unternehmen anzusehen. Was ein Start-up nach Belieben dürfte, ist für derlei Unternehmen (u.a. auch Google, Amazon) mit Einschränkungen versehen.