Die iKFZ-App: Fahrzeugschein digital hinterlegen – neues Angebot vom Kraftfahrt-Bundesamt


In ersten Staaten der USA arbeitet Apple zusammen mit den Behörden darauf hin, nicht nur den Führerschein, sondern auch den Reisepass digital ablegen zu können. Nach erfolgreicher Umsetzung ist es dann möglich, sich beispielsweise am Flughafen per Apple Wallet zu identifizieren und den Pass selbst nicht zücken zu müssen (siehe
Artikel). In der EU gibt es ähnliche Bestrebungen, jedes Land soll zu digitalen Ausweisdokumenten verpflichtet werden. Das ist zwar vorläufig noch Zukunftsmusik, zumindest ein anderes wichtiges Dokument lässt sich jedoch nun auf das iPhone befördern: der Fahrzeugschein.
Nur noch App, nicht mehr der WischHierzu dient die neue "iKFZ-App", welche sich an iPhone- und Android-Besitzer richtet. Wie es in der offiziellen Ankündigung
heißt, entfalle damit die Notwendigkeit, sich um die Verwaltung von Papierdokumenten kümmern zu müssen – wenngleich das erst einmal nur auf den KFZ-Schein zutrifft. Verwendet man iKFZ, stehen noch weitere Funktionen zur Verfügung, darunter die Erinnerung an Hauptuntersuchungen. Zunächst richtet man sich an Privatnutzer, ab Anfang 2026 an Flottenbetreiber.
Führerschein ebenfalls geplantExplizit handelt es sich um einen Ersatz des gewohnten "Zulassungsbescheinigung Teil I". Im Wortlaut: "Das Abrufen des Fahrzeugscheins in der App erfüllt rechtlich die Mitführungspflicht für die Zulassungsbescheinigung". Das nächste wichtige Projekt ist in Arbeit, Ende 2026 soll sich in gleicher Weise der Führerschein selbst in app-basierter Form speichern lassen. Als Ziel gilt, dies über eine zentrale App mit allen relevanten Dokumenten zu handhaben.
Erste Erfahrungen positiviKFZ steht als kostenlose App über den
App Store zur Verfügung. Das erste Feedback fällt positiv aus, teils mit einem erstaunten "das funktioniert ja wirklich!". Auch bürointern haben wir in einem ersten Test erfolgreich den KFZ-Schein gespeichert, was ohne Probleme vonstatten ging. Als Systemvoraussetzung ist iOS 17 oder neuer dokumentiert, der Herausgeber ist das Kraftfahrt-Bundesamt.