Smartwatches und Co.: Apple will Interoperabilität mit Drittanbieter-Produkten gerichtlich verhindern


Die weltgrößten Tech-Unternehmen verfügen über viele Möglichkeiten, sich Konkurrenten vom Leib zu halten – und zwar nicht nur durch fast unbegrenzte Budgets, sondern auch durch Maßnahmen, andere Anbieter auszusperren. Beispielsweise verhindert Apple es, dass Drittanbieter-Ohrhörer oder auch Smartwatches so einfach zu koppeln und einzubinden sind wie AirPods und die Apple Watch. Technisch ginge das, denn die Schnittstellen sind da, allerdings will das Unternehmen anderen Herstellern keine ähnlich komfortable Einrichtung erlauben. Das wäre vollständig rechtlich in Ordnung, würde es sich nicht gemäß Wettbewerbsrecht um ein marktbeherrschendes Unternehmen handeln – und für diese gelten weltweit nun einmal andere Regeln.
"Nur wegen Datenschutz..."Apples Standardargument lautet, man stelle sämtliche Regeln des Ökosystems ausschließlich auf, um Datenschutz und Privatsphäre zu gewährleisten. Dies führt zu reichlich merkwürdig anmutender Argumentation, wie angeblich gar nicht zu wissen, ob der App Store profitabel arbeitet. In einer aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung, diesmal geht es um die eingangs erwähnte Interoperabilität mit Drittanbieter-Produkten, folgt man derselben Logik. Selbstverständlich verhindere man die reibungslose Zusammenarbeit nicht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, sondern um Kunden zu schützen.
Apple zieht vor den Europäischen GerichtshofVor dem EuGH reichte Apple nun
Widerspruch ein und will verhindern, dass unter anderem Benachrichtigungen auf Drittanbieter-Smartwatches, schnellere Transfergeschwindigkeiten und einfaches Pairing mit derlei Produkten erlaubt sind. Angeblich bedrohe dies die Sicherheit, denn externe Hersteller könnten WLAN-Informationen abgreifen oder sich Zugang zum Inhalt von Benachrichtigungen verschaffen. Angeblich sei die komplette Gesetzgebung ausschließlich auf Apple und auf niemanden sonst ausgerichtet. Um die hohe Qualität aufrechtzuerhalten, wolle man sich zur Wehr setzen und erhoffe sich vom EuGH eine Aussetzung der Regelungen.
Im Visier der WettbewerbshüterWettbewerbsrechtlich ist die Sache aber recht eindeutig, sowohl in der EU als auch in den USA. Wenn Kunden vor allem deswegen zu einer Apple Watch oder AirPods greifen, weil anderen Produkten bewusst die Voraussetzungen verwehrt werden, verzerrt dies den Wettbewerb. Ein Hersteller wie Apple konkurriert dann nicht mehr zwingend über das bessere Angebot, sondern über gezielte Eingriffe, damit andere Produkte schlechter sind. Apple müsste hingegen sehr viel mehr Innovationen zeigen, gäbe es dieselben Regeln für alle – doch derzeit ist man schlicht zu keinem großen Tempo gezwungen.
Marktvielfalt statt DominanzApple sieht es naturgemäß anders, immerhin hat man die entsprechenden Schnittstellen selbst entwickelt und will Konkurrenten nicht einfach die Leistung kostenlos überlassen. Allerdings greift an dieser Stelle wieder das Argument, dass für marktbeherrschende Unternehmen andere Regeln als für Start-ups greifen. Das langfristige Ziel des Wettbewerbsrechts lautet, Konkurrenz führe immer zu besseren oder günstigeren Produkten für Endanwender – selbst wenn es kurzfristig anders aussehen kann. Marktvielfalt gilt dabei als zentrales Bestreben der Wettbewerbshüter.