Apple in Europa unter Druck: EU prüft Werbegeschäft und Karten-App, Frankreich mit Sammelklage


Apple zählt nicht nur in der IT-Branche zu den absoluten Giganten: Das Unternehmen konnte zuletzt vor allem mit
starken Absatzzahlen der aktuellen iPhone-Baureihe punkten und gilt weiterhin als eines der wertvollsten Unternehmen der Welt (siehe
hier). Für Apple stellt diese Entwicklung natürlich eine komfortable Situation dar, andere Marktteilnehmer verweisen aber auf eine monopolartige Stellung, welche der Konzern in bestimmten Bereichen innehabe. Diese Einschätzung wird von den Wettbewerbshütern in aller Welt oftmals geteilt. Nun gerät Apple einmal mehr vor allem in Europa unter Druck.
Sind weitere Apple-Dienste sogenannte „Gatekeeper“?Der App Store auf dem iPhone und iPad unterliegt bereits den Bestimmungen des Digital Markets Act: Cupertino muss etwa alternative App-Plattformen zulassen. Erreichen Dienste einen bestimmten Schwellenwert hinsichtlich der Anzahl der Nutzer, welche diese verwenden, muss ein Unternehmen dies der Europäischen Kommission mitteilen. Apple kam dieser Verpflichtung laut
Reuters jetzt nach: Konkret geht es um Apple Ads und Apple Maps. Der Kommission bleiben nun 45 Werktage Zeit, um einen etwaigen „Gatekeeper“-Status des Konzerns bei diesen Diensten festzustellen.
Apples Argument: Werbegeschäft und Karten-App sind vergleichsweise unbedeutendApple hält erwartungsgemäß dagegen: Cupertino sei kein bedeutender Akteur auf dem Markt für Werbedienstleistungen und habe in der EU im Vergleich zu Google, Meta und anderen Konkurrenten nur einen geringen Marktanteil. Der hauseigene Kartendienst werde zudem im Vergleich zu Angeboten wie Google Maps und Waze nur sehr begrenzt genutzt. Die Argumentation ist durchaus vertraut: Cupertino machte ähnliche Gründe gegen die Einstufung von iMessage als Gatekeeper geltend – und hatte damit Erfolg (siehe
hier). Allerdings geht es eben nicht bloß um Marktanteile – sondern um die Einschätzung, inwieweit Apple Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen kann.
Werden die Dienste als als Gatekeeper eingestuft, geht das für den Konzern mit erheblichen Konsequenzen einher: So müsste etwa das iPhone einen Auswahlbildschirm zwischen mehreren Karten-Anbietern anzeigen, wie das etwa beim Browser der Fall ist. Eine Exportfunktion für die Nutzerdaten wäre ebenfalls zwingend vorgesehen. Drittanbieter könnten auf die Schnittstellen der Karten-App zugreifen. Apple dürfte zudem eigene Dienste nicht länger bevorzugt bewerben – bislang ist das etwa im App Store gängige Praxis.
Sammelklage in Frankreich …Auf nationalstaatlicher Ebene wird Apple ebenfalls kritisch beäugt: In Frankreich reichten Verbraucherschützer eine Sammelklage gegen das Unternehmen ein. Da Apple es den Musikstreamingdiensten untersagte, im App Store auf günstigere Abonnements hinzuweisen, sei Kunden ein finanzieller Schaden entstanden. Französische Nutzer von Spotify und Co., die zwischen 2011 und 2025 ein Abo über den App Store abgeschlossen haben, können sich der Sammelklage anschließen.
… und eine Untersuchung in PolenIn Polen ruft hingegen Apples „App Tracking Transparency“ (ATT) die Kartellbehörde UOKiK auf den Plan. Cupertino begrenze damit die Möglichkeiten zur Datenerhebung für Drittanbieter, nehme die eigenen Dienste aber hiervon aus. Andere Länder, darunter Deutschland, gelangten bereits zu einer ähnlichen Einschätzung. Apple kündigte bereits an, das Feature „zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen“ (siehe
hier).