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Teilerfolg für Apple: Landgericht Mannheim weist Qualcomm-Klage ab

Eine Niederlage hat der Chiphersteller Qualcomm einstecken müssen. Seine Klage gegen Apple wegen einer angeblichen Patentverletzung wurde am 15. Januar 2019 vom Landgericht Mannheim abgewiesen. Qualcomm will gegen das Urteil Berufung einlegen.


Energieverwaltung für Transistoren
Das Patent, das der Apple-Zulieferer durch den iPhone-Hersteller verletzt sieht, beschreibt die Energieverwaltung in Transistoren. Es wurde Qualcomm bereits 2009 erteilt. Apple hat die Technik angeblich in seinen Smartphones bis hin zum iPhone 8 eingesetzt, ohne dafür eine Lizenz erworben zu haben. Diesen Vorwurf betrachtete das Landgericht Mannheim als unzutreffend, weshalb es die Klage abwies.


Das iPhone 8 verletzt ein bestimmtes Qualcomm-Patent nicht.
Foto: Apple

Noch kein schriftliches Urteil
Der Wortlaut des Urteils liegt noch nicht vor, die genauen Gründe für Qualcomms Niederlage in diesem Verfahren sind somit bislang nicht bekannt. Dem Finanzportal Onvista zufolge teilten die Richter in der mündlichen Urteilsbegründung lediglich mit, das vom Chiphersteller angeführte Schutzrecht werde durch die in den iPhones verbauten Halbleiter nicht verletzt. Es folgte damit Apples vor Gericht vorgetragenen Argumenten.

Kein Einfluss auf Verkaufsverbot
Die aktuelle Entscheidung des Mannheimer Landgerichts hat keinen Einfluss auf das Verkaufsverbot für die Modelle iPhone 7 und iPhone 8. Dieses hatte Qualcomm im Dezember vergangenen Jahres in einem Verfahren vor dem Landgericht München erwirkt, es trat nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro Anfang Januar 2019 in Kraft. Seither sind die betroffenen Geräte nicht mehr in den Apple Stores und im herstellereigenen Onlineshop erhältlich; andere Händler bieten sie allerdings weiterhin an.

Gerichtsverfahren in mehreren Ländern
Apple und Qualcomm setzen sich seit geraumer Zeit in mehreren Ländern vor Gericht auseinander. In den Prozessen geht es unter anderem um diverse Patentverletzungen und die Höhe von Lizenzzahlungen. Beide Seiten konnten bisher juristische Teilerfolge erzielen, ein Ende der Streitigkeiten ist allerdings bislang nicht in Sicht.

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