Forderungen nach Ende von Apples “App Tracking Transparency”


Das im Jahr 2020 verpflichtende Framework „App Tracking Transparency“ verlangt, dass Apps nachfragen müssen, bevor sie das Nutzerverhalten aufzeichnen und Anwenderprofile zu Werbezwecken vermarkten dürfen. Diese Funktion ist bei Nutzern äußerst beliebt: Die Mehrheit der Anwender lehnt derlei Nachverfolgbarkeit bei direkter Nachfrage ab. Erwartbar unbeliebt war sie bei Social-Media-Unternehmen wie Meta, doch auch bei Medienunternehmen klassischer Prägung – diese erzielen mittlerweile ebenfalls mit personalisierter Werbung einen großen Teil ihrer Umsätze. Viele sahen sich benachteiligt, auch deshalb, weil Apples eigene Apps und der App Store selbst weiterhin ohne die Warnhinweise auskamen. Das Bundeskartellamt hat Apple dazu gebracht, die App-Tracking-Meldungen zu überarbeiten. Deutsche Medienverbände haben nun
verkündet, dass sie diesen Vorschlag zurückweisen. Sie fordern eine Untersagungsentscheidung vom Kartellamt.
Die Untersuchung des Bundeskartellamts zielte wohlgemerkt nicht auf die Funktion der App Tracking Transparency selbst, sondern lediglich auf die Ungleichbehandlung von Apples eigenen Angeboten und denen von Drittanbieter-Apps. Im
Dezember erklärte sich Apple bereit, die Funktion anzupassen. So solle der Text in den Tracking-Abfragen fortan neutral formuliert und frei von „Dark Patterns“ sein. Apple wolle zudem das Design vereinheitlichen. Diese Maßnahmen sollten in einen Markttest einfließen.
Werbewirtschaft unzufriedenZeitungs-, Zeitschriften-, Medien- und Werbeverbände ziehen nun ihr Fazit und erklären die Veränderungen aus ihrer Sicht für unzureichend. Die Zusagen, so die Kernaussage, würden an den negativen Auswirkungen nichts ändern. In einem
Hintergrundpapier erläutern sie, was zur Ablehnung geführt hat:
Nach Einschätzung der Marktteilnehmer würden die Vorschläge die Situation eher verschlechtern, ohne erkennbare Vorteile für Datenschutz oder Wettbewerb zu schaffen. Aus Sicht der Unternehmen adressieren Apples Vorschläge das zentrale Problem nicht. App-Herausgeber müssten weiterhin zwei separate Verfahren zur Einholung von Einwilligungen für dieselbe Datenverarbeitung durchlaufen.
Apps fragen zweimal – einmal per iOS, einmal mittels DSGVO-Einverständniserklärung.
Generelle Ablehnung der MedienverbändeAuf die Kernfrage des Kartellamts, ob nun Apples eigene Werbung weiterhin bevorzugt gegenüber der anderer Apps behandelt würde, geht das Hintergrundpapier explizit nicht ein: „Die wettbewerblichen Bedenken richten sich dabei nicht in erster Linie gegen die konkrete Ausgestaltung von Apples eigenen Einwilligungsfenstern oder deren datenschutzrechtliche Bewertung.“ Stattdessen fordert das Hintergrundpapier vom Bundeskartellamt, die App-Tracking-Transparency-Funktion komplett zu verbieten, denn in der EU seien Tracking-Hinweise bereits hinreichend von der DSGVO abgedeckt.
Empfehlung der VerbraucherzentralenDie Verbraucherzentralen haben sich bisher nicht öffentlich zum Markttest der überarbeiteten Tracking-Transparenz-Funktion in Apples Systemen geäußert. Allerdings empfiehlt beispielsweise die
Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen das Unterbinden von App-Tracking: In den iPhone-Einstellungen unter Datenschutz & Sicherheit/Tracking ganz oben schaltet man App-Tracking ab – generell oder App-spezifisch. Ganz unten in den Datenschutzeinstellungen findet sich ein separater Eintrag namens „Apple-Werbung“, für den die Verbraucherschutzzentrale ebenfalls eine Deaktivierung der personalisierten Werbung empfiehlt.
An zwei Stellen schaltet man Tracking aus – einmal für Drittanbieter-Apps, einmal für Apples Werbung.