Zieht Apple Anti-Nutzertracking-Maßnahme in Europa zurück?


Es dürfte sich längst herumgesprochen haben, wie wertvoll Nutzerdaten sind: Die Werbebranche nutzt diese, um Profile und Zielgruppen für Anzeigen zu definieren und auf diese Weise möglichst effektiv vorzugehen. Apple schiebt dem ausufernden Tracking seit iOS 14.5 einen Riegel vor: Das Framework „App Tracking Transparency“ (ATT) räumt Anwendern die Möglichkeit ein, das Sammeln von Daten zu Werbezwecken für jede App separat zu unterbinden oder zu erlauben. Alternativ lässt sich die Zustimmung oder Ablehnung für alle Anwendungen kategorisch in den Einstellungen festlegen. Das Feature gerät allerdings zunehmend unter Druck: Apple nehme sich selbst von der Regelung aus, so die Kritik.
Kartellämter üben Kritik an ATTEtliche Nutzer machen von Apples Anti-Tracking-Funktion Gebrauch, allerdings stößt Cupertinos Umsetzung bei einigen Wettbewerbsbehörden auf Unverständnis: Der Konzern gehe mit den hauseigenen Apps möglicherweise anders um und lasse zu, dass diese Daten von Anwendern erfassen. So ist zum Beispiel bekannt, dass der App Store Interaktionen der Nutzer protokolliert (siehe
hier). Da Apple Ausnahmen für die eigenen Dienste vorsieht, brachte dies dem Unternehmen bereits eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro in Frankreich ein. Apple ging dagegen in Berufung, allerdings dürften andere Länder bald ebenfalls gegen den Konzern vorgehen.
Zieht Apple ATT in Europa zurück?Dem
Handelsblatt zufolge kündigte Apple bereits an, das Feature „zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen“. Grund hierfür seien Wettbewerbsuntersuchungen in Deutschland, Italien und anderen europäischen Staaten. Der Konzern erklärt, den Behörden verschiedene Lösungen vorgeschlagen zu haben, um das Datenschutz-Tool weiterhin zur Verfügung zu stellen. Apple erhält übrigens Unterstützung von der in den USA ansässigen Datenschutzorganisation Electronic Privacy Information Center (EPIC): Apples System tracke Nutzer nicht über Drittanbieter-Apps hinweg, eine bevorzugte Behandlung eigener Dienste sei daher nicht erkennbar.