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Umstrittene Anti-Tracking-Maßnahmen: Apple legt Vorschlag für Neugestaltung vor

Wenn Apps Nutzer über mehrere Websites oder Anwendungen zu Werbezwecken hinweg tracken möchten, müssen die Entwickler zunächst die Zustimmung der Betroffenen einholen. Apple sieht hierfür das Framework „App Tracking Transparency“ (ATT) vor: Die App meldet sich mit einem Auswahlfenster zu Wort und der Anwender kann sich für oder gegen die Datenerhebung entscheiden. Alternativ lässt sich das Tracking in den Einstellungen kategorisch unterbinden. Das deutsche Bundeskartellamt hat mit dieser Praxis grundsätzlich kein Problem, sieht aber die Umsetzung kritisch: Dabei geht es unter anderem um Formulierungen und die konkrete Ausgestaltung der Einstellungen.


Kartellamt moniert Ungleichbehandlung
Zentral geht es bei der Untersuchung der Wettbewerbsbehörde darum, wie Apps die Daten von Nutzern erhalten und „wer im Wettbewerb die besseren Chancen hat“, wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont. Cupertino erhebt zwar ebenfalls Daten, um „personalisierte Empfehlungen“ auszuspielen, allerdings erfolgt kein Auswahldialog, wie das bei ATT der Fall ist. Um die Praxis zu unterbinden, müssen Anwender die entsprechende Option in den Account-Einstellungen deaktivieren. Die Ausgestaltung der Abfrage und die verwendeten Formulierungen unterscheiden sich also erheblich. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Nutzer bei Apples eigenen Diensten eher dazu animiert werden, ihre Zustimmung zu erteilen – und spricht von einer „Ungleichbehandlung“, die für Drittanbieter problematisch sei.

Apple zu Zugeständnissen bereit
Nun lenkt Apple ein: Das Unternehmen sichert zu, die Prompts für die Dienste Apples und jene für Drittanbieter anzugleichen. Diese sollen neutral gestaltet sein und keinerlei „Dark Patterns“ aufweisen. Cupertino verspricht zudem eine klarere Beschreibung der technischen Abläufe und ein einheitliches Design. Das Bundeskartellamt wird Apples Vorschläge nun im Rahmen eines Markttests prüfen, der sich an App-Herausgeber, Verbände der Medien- und Werbewirtschaft sowie weitere Akteure richtet. Die Ergebnisse fließen in die wettbewerbsrechtliche Prüfung ein. Übrigens lässt sich die Datenerhebung Apples nicht vollends unterbinden: So zeichnet das Unternehmen etwa stets alle Schritte des Nutzers auf, die im App Store erfolgen – ohne Option, sich dagegen zu wehren.

Kommentare

Unwindprotect03.12.25 13:47
Ich wusste gar nicht, dass man im AppStore herumlaufen kann und dort Schritte aufgezeichnet werden… 🤣
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