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Umstrittene Anti-Tracking-Maßnahmen: Apple legt Vorschlag für Neugestaltung vor

Wenn Apps Nutzer über mehrere Websites oder Anwendungen zu Werbezwecken hinweg tracken möchten, müssen die Entwickler zunächst die Zustimmung der Betroffenen einholen. Apple sieht hierfür das Framework „App Tracking Transparency“ (ATT) vor: Die App meldet sich mit einem Auswahlfenster zu Wort und der Anwender kann sich für oder gegen die Datenerhebung entscheiden. Alternativ lässt sich das Tracking in den Einstellungen kategorisch unterbinden. Das deutsche Bundeskartellamt hat mit dieser Praxis grundsätzlich kein Problem, sieht aber die Umsetzung kritisch: Dabei geht es unter anderem um Formulierungen und die konkrete Ausgestaltung der Einstellungen.


Kartellamt moniert Ungleichbehandlung
Zentral geht es bei der Untersuchung der Wettbewerbsbehörde darum, wie Apps die Daten von Nutzern erhalten und „wer im Wettbewerb die besseren Chancen hat“, wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont. Cupertino erhebt zwar ebenfalls Daten, um „personalisierte Empfehlungen“ auszuspielen, allerdings erfolgt kein Auswahldialog, wie das bei ATT der Fall ist. Um die Praxis zu unterbinden, müssen Anwender die entsprechende Option in den Account-Einstellungen deaktivieren. Die Ausgestaltung der Abfrage und die verwendeten Formulierungen unterscheiden sich also erheblich. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Nutzer bei Apples eigenen Diensten eher dazu animiert werden, ihre Zustimmung zu erteilen – und spricht von einer „Ungleichbehandlung“, die für Drittanbieter problematisch sei.

Apple zu Zugeständnissen bereit
Nun lenkt Apple ein: Das Unternehmen sichert zu, die Prompts für die Dienste Apples und jene für Drittanbieter anzugleichen. Diese sollen neutral gestaltet sein und keinerlei „Dark Patterns“ aufweisen. Cupertino verspricht zudem eine klarere Beschreibung der technischen Abläufe und ein einheitliches Design. Das Bundeskartellamt wird Apples Vorschläge nun im Rahmen eines Markttests prüfen, der sich an App-Herausgeber, Verbände der Medien- und Werbewirtschaft sowie weitere Akteure richtet. Die Ergebnisse fließen in die wettbewerbsrechtliche Prüfung ein. Übrigens lässt sich die Datenerhebung Apples nicht vollends unterbinden: So zeichnet das Unternehmen etwa stets alle Schritte des Nutzers auf, die im App Store erfolgen – ohne Option, sich dagegen zu wehren.

Kommentare

Unwindprotect03.12.25 13:47
Ich wusste gar nicht, dass man im AppStore herumlaufen kann und dort Schritte aufgezeichnet werden… 🤣
-4
System 6.0.1
System 6.0.103.12.25 19:38
Eine einheitliche Sprache und Benutzerführung für die Tracking-Freigaben ist sicherlich wichtig, und wird offensichtlich gut kontrolliert.

Was ich aber nicht verstehe ist: Was hat der Klick-Verlauf im Apple Store damit zu tun? Ich erwarte vom Store, dass ich bei der Suche nach einer App mit Rückschritten wieder an frühere Punkte komme.

Muss ich jetzt vorsichtiger sein, weil ich den Verlauf meiner Recherche im App-Store nicht optional deaktivieren kann?
„A lot of times, people don't know what they want until you show it to them.“ Steve Jobs, 1998
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Performant8404.12.25 08:54
System 6.0.1
Was ich aber nicht verstehe ist: Was hat der Klick-Verlauf im Apple Store damit zu tun? Ich erwarte vom Store, dass ich bei der Suche nach einer App mit Rückschritten wieder an frühere Punkte komme.
Dafür muss deine Such- bzw. Browsinghistorie im App Store nicht an Apple übertragen werden.

Was ist daran nicht zu verstehen? In einem Internetbrowser (Safari) überträgst du auch nicht deine komplette Suchhistorie und Browserverlauf zu Werbe- und Marketingzwecken an Apple, oder?!

Selbst wenn du es geräteübergreifend synchronisieren willst, geht das end-to-end verschlüsselt zwischen deinen Geräten - und sollte es aus Datenschutzsicht auch - ohne dass Apple mitlesen kann.
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