EU-Anordnung ähnlich der USA: Das (teilweise) Aus für Apples Gebühren und Abschreckungstaktiken


Apple hat sich mit der Taktik zwar einige weitere Wochen bis Monate an Provisionen gesichert, es war aber nur eine Frage der Zeit, bis die EU dem Unternehmen dieselben Grenzen wie in den USA aufstellt. Um Kaufabwicklung über externe Zahlungsdienstleister und an den 30 Prozent Gebühren vorbei zu behindern, setzte Apple auf mehrere Maßnahmen. Das waren unter einem starke Einschränkungen, wie Entwickler überhaupt auf derlei Möglichkeiten verweisen durften, einschüchternde Warnmeldungen an Nutzer – sowie fast ähnlich hohe Gebühren bei Käufen über externe Seiten. 27 Prozent "Apple Tax", selbst wenn über den einen erlaubten Link Android- oder Windows-Software verkauft wird, dies auch bei sich verlängernden Abos, galt allgemein als klarer DMA-Verstoß.
Apple hat vier Wochen bis zur UmsetzungZwischen dem Urteil in den USA und einer ähnlichen Entscheidung in der EU verging wenig Zeit. Bis Ende Juni hat Apple nun entsprechende Geschäftspraktiken zu beenden und die angeprangerten wettbewerbswidrigen Handlungen einzustellen. Das bedeutet: Links auf externe Shops sind erlaubt, das aktuelle Gebührenmodell samt Abschreckungstaktiken nicht. Was daran unsicher sein soll, auf einen etablierten Zahlungsanbieter außerhalb des Stores zu setzen, konnte Apple laut
EU-Entscheid nicht darlegen. Bis auf pauschale Behauptungen habe das Unternehmen keine stichhaltigen Begründungen geliefert und seit einem Jahr auch auf keine Nachfragen reagiert. Wie es von der Kommission heißt, hatte das Unternehmen die geltenden Bestimmungen schlicht ignoriert – und sich wohl entweder darauf verlassen, noch vor Gericht zu gewinnen oder einfach so lange wie möglich maximale Provisionen via App Store zu sichern.
Aber: Ein Schlupfloch für noch komplexere Regeln bleibtSofern Apple weiterhin auf Verweigerung und weitere Provokation setzt, wird es weitere, wiederkehrende Strafzahlungen geben. Apples bisheriges Vorgehen kennend, dürfte das Unternehmen nun wohl alle Energie darin investieren, ein Schlupfloch zu nutzen: Es ist nämlich nicht pauschal verboten, für einen vermittelten Kauf Provisionen zu erheben, wenn zuvor keine Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer bestand. Die Kommunikation zwischen App-Hersteller und Nutzer muss zwingend kostenlos und diskriminierungsfrei erlaubt sein. "Gatekeepern" steht es jedoch gemäß der ursprünglichen DMA-Regelungen frei, unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene, einmalige "initiale Gebühr" für das "erste Matchmaking" festzulegen. In ersten Kommentaren wird bereits darüber gespottet, welchen Weg Apple wohl geht: 26,5 statt 27 Prozent für externe Kaufabwicklung mit dem komplexesten Regelwerk der Weltgeschichte, um dann erst einmal gerichtlich streiten zu dürfen, ob dies marktüblich und fair sei.