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Cook-Aussage führt zu Sammelklage wegen Täuschung

Börsennotierte Unternehmen haben weitreichende Pflichten, Anleger über mögliche Risiken und Gefahren für den Geschäftsbetrieb zu informieren. Dazu zählen nicht nur Gewinnwarnungen, wenn sich die Lage deutlich schlechter als gedacht entwickelt, sondern zudem generelle Offenlegung bestimmter negativer Tendenzen. Wenn nachzuweisen ist, dass derlei Meldung ausblieben, drohen ernsthafte Konsequenzen, denn die jeweiligen Bösenaufsichtsbehörden sind bei Ermittlungen meist nicht zimperlich. Es kann jedoch auch vorkommen, dass geschädigte Anleger direkt den Klageweg suchen. Genau damit hat sich Apples Rechtsabteilung momentan zu befassen – es geht um eine Aussage von Tim Cook aus dem Jahr 2018.


Absichtliche Täuschung auf einer Quartalskonferenz?
Anfang 2019 musste Apple eine Umsatzwarnung abgeben – ganz neue Töne für die sonst so erfolgsverwöhnten Apple-Anleger. Wie es damals hieß, sei unter anderem das vergleichsweise schwache China-Geschäft dafür verantwortlich. Wesentlich weniger Kunden stiegen demnach auf die damals aktuelle Smartphone-Generation an. Die nun vom Gericht akzeptierte Sammelklage befasst sich genau mit dieser Angelegenheit. Zwar gab es am 2. Januar 2019 besagte Warnung, wenige Wochen zuvor hatte Cook aber auf der Quartalskonferenz ganz andere Töne verlauten lassen. So hieß es im November 2018 vom Apple-CEO, Apple verspüre auf bestimmten Märkten stärkeren Druck. Allerdings würde er China nicht in dieser Kategorie sehen.

Gericht schmettert Apples Argumente ab
Den Klägern zufolge hätte es Apple zu diesem Zeitpunkt aber längst klar sein müssen, wie schwach das China-Ergebnis wohl ausfällt. Das Gericht entschied nun, die Angelegenheit weiterzuführen und die Klage anzunehmen. Den Argumenten der Apple-Anwälte schloss man sich nicht an und verwarf diese als "Verdrehung" – jene hatten erklärt, Cook habe beim angeführten Zitat keine Prognose geäußert, sondern lediglich seine Meinung abgegeben. Schon alleine der Anlass, immerhin handelte es sich um eine Quartalskonferenz, lasse nicht auf persönliche Sichtweisen schließen. Wer sich der US-Sammelklage anschließen möchte, muss übrigens nicht nachweisen, aufgrund der Cook-Aussage zu Apple-Aktien gegriffen zu haben.

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