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Bereits 45 Millionen Euro Strafe der Wettbewerbshüter: Apple stellt sich weiter quer

Dass Apples Modell der Umsatzbeteiligung für In-App-Käufe längst in vielen Ländern auf dem Prüfstand steht, ist kein Geheimnis. In den Niederlanden sind es vor allem die Anbieter von Dating-Apps, welche den US-Konzern in Zugzwang bringen: So erklärte etwa die Match Group, welcher unter anderem Tinder angehört, entsprechende Provisionen von Apple nicht akzeptieren zu wollen. Die Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) hielt Cupertino dazu an, alternative Zahlungsmethoden für einschlägige Anwendungen zu erlauben. Dem kam das Unternehmen bislang nur bedingt nach – eine gerichtliche Auseinandersetzung erscheint mittlerweile nahezu unausweichlich.


45 Millionen Euro Strafe: Apples Vorschläge bislang ungenügend
Apples Zugeständnisse an die Auflagen der ACM werten viele Betroffene als unzureichend. Tatsächlich rückt der Konzern vom ursprünglichen Geschäftsmodell kaum ab: Alternative Bezahlsysteme sind nur in sehr beschränktem Maße erlaubt, außerdem beteiligt ich Apple weiterhin mit 27 Prozent am Umsatz. Die Wettbewerbshüter machten daher von der Möglichkeit Gebrauch, Apple eine wöchentliche Strafe in Höhe von fünf Millionen Euro aufzuerlegen. Dies geschah nun zum neunten Mal in Folge: Die Höhe der maximalen Strafe ist jedoch bei 50 Millionen Euro gedeckelt – zumindest vorerst. Denkbar sind weitere Verfügungen sowie eine Klärung vor Gericht. Laut TechCrunch habe die Kartellbehörde neue Vorschläge von Cupertino erhalten, welche nun begutachtet würden.

Möchte Apple die Gerichte einschalten?
Beobachter des Konflikts gehen davon aus, dass Apples Vorschläge wohl wieder nicht geeignet sein werden, die Beteiligten gütlich zu stimmen. Laut FOSS Patents sei dies auch gar nicht das Anliegen des Unternehmens: Apple sei vielmehr daran gelegen, die Causa vor dem Gericht auszutragen. Im Rahmen eines solchen Rechtsstreits könne das Unternehmen geltend machen, dass die ACM bislang sämtliche vorgebrachte Vorschläge abgeschmettert hat. Diese Strategie wäre aber alles andere als risikoarm: Bislang folgten die niederländischen Gerichte Apples Argumentation in dieser Frage nicht.

Kommentare

Tom Macintosh23.03.22 16:09
Sollen sie doch einfach sagen... Wer eine Dating App verwendet muss eine Android Version nehmen. Schmeisst die Dating Apps doch aus dem Store... und Ruhe ist
-5
Raziel124.03.22 11:41
Die Begründung versteh ich weiterhin nicht. Der Marktanteil ist nicht übermäßig groß. Man kann jetzt argumentieren dass, wer eine App anbieten möchte muss, auch auf iOS vertreten sein sollte. Kann ich verstehen.

Nur Apple bietet nunmal Leistungen/Services an. Die müssen auch bezahlt werden. Aktuell ist der Dienst günstig wenn man mal betrachtet was alles geboten wird für die im Schnitt nur 15% Anteil. Fast schon lächerlich billig.

Ganz nachvollziehbar ist der Zwang zu alternativen meiner Meinung nach nicht, vor allem weil es sehr viele vergleichbare Plattformen gibt bei denen dies auch nicht geht und der Anteil sogar höher ist.
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