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Apple vs. Wettbewerbshüter: Völlig gegensätzliche Auffassungen bei Bezahlmethoden für In-App-Käufe

Anbietern von Dating-Apps räumt Apple in den Niederlanden seit einigen Wochen die Möglichkeit ein, für In-App-Käufe alternative Bezahlsysteme zu nutzen. Diese Lockerung der App-Store-Richtlinien erfolgte allerdings bekanntlich nicht freiwillig, sondern war die unausweichliche Reaktion auf eine gerichtlich bestätigte Anordnung der Wettbewerbshüter des Landes (siehe ). Die Auseinandersetzung zwischen der Autoriteit Consument & Markt (ACM) und dem iPhone-Konzern war damit jedoch nicht beendet – ganz im Gegenteil: Die Öffnung ging der Behörde nicht weit genug, weil Apple den Entwicklern ihrer Auffassung nach immer noch zu viele Steine in den Weg legt.


Wettbewerbshüter: Apple stellt unzulässige Hürden auf
Die ACM verhängte daher in wöchentlichen Abständen mittlerweile fünfmal eine Geldbuße in Höhe von fünf Millionen Euro und verlangte Nachbesserung. Weitere 25 Millionen könnten noch hinzukommen, wenn Apple die Forderungen der Behörde auch künftig nicht erfüllt. Die niederländischen Wettbewerbshüter stoßen sich vor allem daran, dass der kalifornische Konzern bei In-App-Käufen mithilfe von alternativen Bezahlsystemen lediglich auf drei Prozentpunkte seiner Provision verzichten, also 27 statt 30 Prozent kassieren will. Zudem habe Apple, so die ACM, "unzumutbare Barrieren" geschaffen, da die Anbieter von Dating-Apps eine spezielle niederländische App entwickeln müssten. Für unzulässig hält die Behörde darüber hinaus die Bedingung, dass die Entwickler sich exklusiv zwischen zwei Möglichkeiten zu entscheiden haben: In ihre Apps einen Link auf einen externen Zahlungsanbieter einzubauen oder eine eigene In-App-Zahlungsmethode zu nutzen. Dieses "Entweder-Oder" sei nicht erlaubt, so die ACM.

Apple betrachtet Auflagen als vollständig erfüllt
Apple reagierte jetzt auf die wiederholte Verhängung von wöchentlichen Geldbußen. In einem Brief an die niederländische Wettbewerbsbehörde, welcher Reuters vorliegt, streitet das Unternehmen die Vorwürfe ab. Die den Anbietern von Dating-Apps angebotene Lösung behindere diese nicht, heißt es in dem Schreiben. In den entsprechenden Apps müssten lediglich kleinere technische Änderungen vorgenommen werden, welche keine zusätzlichen Kosten verursachten. Der iPhone-Konzern betrachtet die Auflagen der niederländischen Wettbewerbshüter daher als vollständig erfüllt. Ob das Unternehmen die ACM mit diesem Argument überzeugen kann, bleibt allerdings abzuwarten. Die Behörde machte nämlich bereits mehrfach deutlich, dass sie nicht von ihrer Haltung abrücken will. Erst vor wenigen Tagen erklärte sie, dass nach der Ausschöpfung des bisher festgelegten maximalen Strafmaßes in Höhe von 50 Millionen Euro eine weitere Verfügung mit zusätzlichen Geldbußen erlassen werden könne (siehe ).

Kommentare

Mecki
Mecki28.02.22 18:15
Apple geht nur 3% runter, weil nur diese 3% für die Verarbeitung und Abrechnung der Finanztransaktion, so wie die Bereitstellung der Beizahlschnittstelle fällig wurden. Und damit ist Apple nicht teuer, denn Paypal verlangt z.B. 5% dafür (2,49% wenn es eine Spende ist).

Der Rest der 30% sind Beteiligung am Ökosystem, also die Gebühr, die anfällt, um überhaupt Apps für iOS anbieten zu dürfen. Hier denken immer alle, das wäre umsonst, aber das stimmt nicht. Apple verzichtet lediglich auf diese Beteiligung, wenn eine App keinerlei Einnahmen generiert. Nur wer durch die Verwendung des Ökosystems Umsatz erwirtschaftet, muss sich auch wirklich am Ökosystem beteiligen und zwar umso mehr je mehr Umsätze er erzielt. Daher wird die Beteiligung nicht als Festgebühr fällig oder pro 1000 App Downloads oder so ähnlich, sondern eben rein als prozentuale Abgabe auf die Umsätze.

Nur weil Apple jetzt diesen Apps erlauben muss, alternative Beizahlmethoden zu nutzen, heißt das nicht, dass diese Apps von der Beteiligung am Ökosystem freizusprechen sind. Diese Beteiligung ist vertraglich vereinbart worden, jedes Unternehmen dass für iOS Apps anbieten will, hat diesen Vertrag unterschrieben, denn ohne kämen deren Apps gar nicht auf die Geräte. Und die Anordnung hat nur verlangt, dass Apple eine alternative Beizahlschnittstelle zulassen muss, nicht dass Anbieter von Dating Apps das Recht haben müssen Apple's Ökosystem kostenlos nutzen zu dürfen, ohne sich an eine vertraglich vereinbarte Beteiligung zu halten.

Außerdem endet die Macht der Behörde an der Grenze der Niederlande. Sie kann Apple nicht aufbürden weltweit der App eine alternative Bezahlschnittstelle zu erlauben. Damit würde sie weit ihre Kompetenzen überschreiten.
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