Apple-Patent beschreibt Tastatur mit herausziehbarer Maus – aus einer einzelnen Taste


Apples Bluetooth-Tastaturen verzichten auf eine integrierte Maussteuerung. Die flachen Eingabegeräte mit Aluminiumrahmen nehmen Tasteneingaben an, die teurere Ausführung authentifizieren den Nutzer per Touch ID. Ein drahtloses Modell mit integrierter Zeigersteuerung, etwa in Form eines Trackpads oder Trackballs, offeriert Apple nicht. Dies könnte sich bald ändern, allerdings in einer etwas unerwarteten Form: Ein jüngst gewährtes Patent des Konzerns beschreibt eine Maus, die sich aus der Tastatur herausziehen lässt. Der Clou: Bis zu diesem Zeitpunkt fungiert sie als normale Taste.
Die "Deployable Key Mouse", welche
Patent 12360610 beschreibt eine Miniaturmaus, die für gewöhnlich in einem Tastaturgehäuse untergebracht ist und darin als eine gewöhnliche Taste genutzt werden kann. Entfernt man diese, etwa, indem sie nach oben oder zur Seite herausgezogen wird, dient sie fortan als unabhängiger Zeigerbeweger. Das Patent deckt dabei viele unterschiedliche Features ab: Die Oberfläche stellt eventuell eine berührungsempfindliche Oberfläche dar, das Gehäuse der Taste kann auszieh- oder aufklappbar sein. Der integrierte Klickmechanismus unterscheidet optional zwischen Fingerpositionen, sodass beispielsweise ein Herunterdrücken am oberen, unteren, linken und rechten Rand unterschiedliche Aktionen auslöst.
Im Maus-Modus kann die separierte Taste Druck aus unterschiedlichen Richtungen unterscheiden. (Quelle:
USPTO, Patent 12360610)
Für (mobile) Macs, iPads – und Vision Pro?Als Geräte, welche von einer Tastatur mit integrierter Maus profitieren können, nennt Apple „mobile Rechner und Tablets“. Der Vorteil eines solchen Kleinstgeräts beschreibt das Patent folgendermaßen:
Die handgeführte Mauseingabe eignet sich für viele Arten von präzisen Aufgaben wie Grafikdesign, computergestütztes Design und Modellierung sowie die Bearbeitung großer und komplexer Dokumente.
Derartige Vorteile beschränken sich allerdings nicht nur auf iPads und MacBooks, sondern könnten auch AR-Headsets wie die Apple Vision Pro zugutekommen, welche standardmäßig mit Blicken und Fingergesten gesteuert werden.
Apple meint es ernstDas Patent wirkt auf den ersten Blick wie eine fixe Idee, die sicherheitshalber beim Patentamt eingereicht wurde. Allerdings scheint Apple dieses Konzept bereits über mehrere Entwicklungsschritte am Leben zu halten: Die 2023 eingereichte Patentschrift nimmt Bezug auf drei frühere Patentschriften, welche Apple seit 2020 eingereicht hat. Über die Jahre haben die Hardware-Entwickler des Konzerns dieses Konzept immer wieder verfeinert und erneut als Patent eingereicht.