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Wettbewerbswidrig? EU-Kommission prüft Apples Shazam-Übernahme

Ende letzten Jahres bestätigte Apple, das Unternehmen hinter der bekannten Musikerkennungssoftware Shazam gekauft zu haben (MTN berichtete: ). Natürlich hat jede größere Firmenübernahme Einfluss auf die Marktsituation in den einzelnen Ländern, doch erfüllte der Shazam-Kauf nicht die notwendigen Umsatz-Kriterien, um bei der EU-Kommission gemeldet zu werden.


Nichtsdestotrotz hat die Kommission nun bekannt gegeben, den Fall auf Antrag Österreichs genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn Österreich hat andere Mindestkriterien definiert und musste daher von Apple benachrichtigt werden; jedes Mitgliedsland hat die Möglichkeit, einen solchen Fall dann doch noch vor die Wettbewerbskommission zu bringen. Österreich erhielt dabei Unterstützung von Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, sowie auch von Norwegen und Island, die zwar keine EU-Mitglieder sind, wohl aber zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören.


In der Pressemitteilung stellt die EU-Kommission die Frage auf, ob Apples Shazam-Übernahme negative Auswirkungen auf den Handel in der Europäischen Wirtschaftszone haben könnte. Leider ging sie nicht darauf ein, welche nachteiligen Effekte sie konkret befürchtet.

Dem üblichen Prozedere folgend wird die EU-Kommission nun innerhalb eines Monats sämtliche Informationen über die Übernahme zusammentragen. Es ist durchaus realistisch, dass der Kauf schon in dieser Phase gutgeheißen wird; bei mehr als 90 Prozent der untersuchten Übernahmen ist dies der Fall. Gibt es dagegen Kritikpunkte, kann Apple diese durch kleinere Anpassungen wie etwa Selbstverpflichtungen ausräumen. Nur wenn all dies nichts hilft, kommt es zur tiefergehenden Untersuchung, die längere Zeit in Anspruch nimmt und in der Regel von Gerichten begleitet wird. Theoretisch wäre ein Verbot der Übernahme möglich, dies ist aber nicht sehr wahrscheinlich. Zum typischen Vorgehen der EU-Kommission siehe dieses Informationsblatt: .

Kommentare

jensche07.02.18 12:04
Wieder mal ein super Beispiel für eine sinnlose EU-Bürokratie...

Schön ein paar Millionen versenken und gut ist.

Shazam ist jetzt nicht ein Service über den die Politik debatieren müsste. Es gäbe doch wichtigers?!
-9
Apple@Freiburg07.02.18 12:15
jensche

Wichtige Themen bedeuten Arbeit 😏
0
jensche07.02.18 12:17
Apple@Freiburg
jenscheWichtige Themen bedeuten Arbeit 😏

Stimmt. Shazam ist halt schon enorm wichtig. Nutzt das überhaupt noch jemand?


Gefühlt ist das 90er Jahre...
-9
CAPTN HIRNI
CAPTN HIRNI07.02.18 12:45
Wertschöpfungswidrig? Apple prüft Regulierungswahn der EU-Kommission.
Tim Cook muss weg. Make Apple Great Again.
-5
BigLebowski
BigLebowski07.02.18 12:50
In Shazam kann man Lieder ermitteln und bekommt eine Kaufoption bzw. Link zu verschiedenen Musik Diensten.

Ich benutze Shazam öfters Spotify.
Es ist bekannt das Apple Dienste kauft und dann die Apps rausnimmt.
Von daher finde ich es gut das die EU-Komission das überprüft.

Mir persönlich erschliesst sich nicht der Grund warum Apple Shazam kaufen möchte? Was stehen da bitte für großartige Technologien dahinter?

Ich würde Apple zutrauen das sie die Apps nur streichen wollen oder
Shazam so ändern das man nur noch Links zu Apple Music angezeigt bekommt.

Apple denkt sich schon was bei der strategischen Übernahme aber ich bezweifle das es im Interesse von Usern ist, die nicht auf das Apple Universum setzen.

Ich bin gespannt wie es weiter geht mit den Shazam Apps.
+2
Alex.S
Alex.S07.02.18 14:14
BigLebowski
s ist bekannt das Apple Dienste kauft und dann die Apps rausnimmt.

nun ich glaub nicht das Apple gleich den Laden kaufen muss ein App raus zunehmen.
Es ist das gleiche wie bei Facebook und WhatsApp... was wurde da geprüft?
Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón >:-]
-2
Bitsurfer07.02.18 14:23
Bescheuert.
Warum kann Österreich einen Antrag stellen wenn eine US Firma eine GB Firma kauft? Oder hat Österreich einen Wettbewerbsnachteil damit? Und mit was handelt Shazam eigentlich das sich das negativ auf den Handel auswirken kann? Nutzerdaten von Android Nutzern?

Fragen über Fragen ....
-4
subjore07.02.18 15:23
Bitsurfer
Bescheuert.
Warum kann Österreich einen Antrag stellen wenn eine US Firma eine GB Firma kauft? Oder hat Österreich einen Wettbewerbsnachteil damit? Und mit was handelt Shazam eigentlich das sich das negativ auf den Handel auswirken kann? Nutzerdaten von Android Nutzern?

Fragen über Fragen ....

Das ist bei allen Unternehmen so die international tätig sind.
Das so eine Übernahme geprüft wird ist nichts unnormales und kommt bei großen Unternehmen ständig vor.
Die US Regierung kann auch gegen eine Übernahme eines deutschen Unternehmens durch ein Chinesisches Unternehmen Einspruch einlegen. Das Chinesische Unternehmen kann dann den Einspruch ignorieren, wird dann aber vom US Markt ausgesperrt.
+2
teorema67
teorema6707.02.18 15:23
Bitsurfer
... wenn eine US Firma eine GB Firma kauft? ...
Die Firmen agieren in EU und damit auch in A.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+1
sierkb07.02.18 18:29
Spiegel Online (07.02.2018): Musikerkennung EU-Kommission prüft Apples Shazam-Übernahme
Ende 2017 hat Apple den Musikerkennungsdienst Shazam übernommen. Jetzt meldet die EU-Kommission Bedenken an dem Deal an. Der Konzern könnte eine marktbeherrschende Position bekommen.
Spiegel Online
Die EU-Wettbewerbshüter wollen wegen erheblicher Bedenken die Übernahme der Musikerkennungs-App Shazam durch den US-Konzern Apple unter die Lupe nehmen. Vorbehaltlich des Ergebnisses einer umfassenden Prüfung sei sie der Auffassung, dass die Fusion erhebliche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in Europa haben könne, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Apple müsse die Übernahme nun zur Genehmigung anmelden.

Der iPhone-Hersteller Apple hatte Ende des vergangenen Jahres die Übernahme bestätigt, ohne einen Preis zu nennen. Medienberichten zufolge lag er bei 400 Millionen US-Dollar.

Nach Angaben der EU-Kommission lag die Übernahme unter den nach EU-Recht geltenden Umsatzschwellenwerten. Die EU-Wettbewerbshüter sind bei Firmenzusammenschlüssen unter anderem zuständig, wenn der weltweite Umsatz aller Beteiligten zusammen mindestens fünf Milliarden Euro beträgt und zumindest zwei der beteiligten Firmen in der EU einen Umsatz von jeweils 250 Millionen Euro aufweisen.

Dass die Kommission sich nun dennoch mit dem Fall beschäftigt, liegt am EU-Mitglied Österreich. Dort gilt für derartige Übernahmen ein eigener, nationaler Schwellenwert. Den überschritt der Apple-Zukauf, der Konzern musste deshalb seine Pläne in Österreich zur Genehmigung anmelden. Das Land verwies den Fall daraufhin an Brüssel. Eine ganze Reihe von Ländern, darunter Frankreich und Schweden, schlossen sich dem Antrag an.
[…]

European Commission - Press release (06.02.2018): Mergers: Commission to assess the acquisition of Shazam by Apple
The European Commission has accepted a request from Austria, France, Iceland, Italy, Norway, Spain and Sweden to assess under the EU Merger Regulation the proposed acquisition of Shazam by Apple. The Commission considers the transaction may threaten to adversely affect competition in the EEA.
European Commission
The European Commission has accepted a request from Austria, France, Iceland, Italy, Norway, Spain and Sweden to assess under the EU Merger Regulation the proposed acquisition of Shazam by Apple. The Commission considers the transaction may threaten to adversely affect competition in the EEA.

Apple's proposed acquisition of Shazam does not meet the turnover thresholds set by the EU Merger Regulation for mergers that must be notified to the European Commission because they have an EU dimension. It was notified by Apple for regulatory clearance in Austria, where the transaction meets the national merger notification threshold.

Austria submitted a referral request to the Commission pursuant to Article 22(1) of the EU Merger Regulation. This provision allows Member States to request that the Commission examine a merger that does not have an EU dimension but affects trade within the Single Market and threatens to significantly affect competition within the territory of the Member States making the request. Subsequently Iceland, Italy, France, Norway, Spain and Sweden joined the request.

On the basis of the elements submitted by Austria and the countries joining the referral request, and without prejudice to the outcome of its full investigation, the Commission considers that the transaction may have a significant adverse effect on competition in the European Economic Area. The Commission has also concluded that it is the best placed authority to deal with the potential cross-border effects of the transaction.

The Commission will now ask Apple to notify the transaction.
+1
ilig
ilig08.02.18 12:02
sierkb
Dir ist hoffentlich klar, dass ein Konjunktiv ein Konjunktiv bleibt. Auch wenn Du noch so viele Quellen zitierst und zum Teil Rot und Blau färbst oder fettest. Könnte, may threaten, may have. Es bleiben Konjunktive. Ob die Überprüfung durch eine EU-Kommission begründet ist werden wir erst beurteilen können, wenn die Ergebnisse vorliegen. Alles andere ist Stochern im Nebel.
-2
ilig
ilig08.02.18 16:09
Gibt es auch einen Grund für den Daumen-runter?
-3

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