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X vs. Bluebird: Skurriler Streit um Marke "Twitter" – rechtliche Schritte gegen "Twitter.new"

Dem US-Markenrecht zufolge darf man eine Wort- bzw. Bildmarke nur halten, wenn aktive Nutzung nachgewiesen wird. Hier gelten recht strikte Vorgaben: Beispielsweise reicht es nicht aus, wenn nur das Unternehmen so genannt wird, stattdessen muss man die jeweilige Marke aktiv einsetzen. Aus eigener Erfahrung: Unsere internationale Marke "Synium" wurde vom US-Markenamt kritisch hinterfragt, da keines unserer Produkte "Synium MacFamilyTree" oder "Synium Logoist" heißt – und die Unternehmensbezeichnung lediglich "mitläuft". Aufwendige Dokumentation war erforderlich, um zu belegen, wie Kunden mit dem Unternehmen interagieren, anstatt nur die Produkte zu verwenden. Genau diese Eigenart wollte sich ein amerikanisches Startup namens Bluebird zunutze machen, indem es beantragte, die Marken "Twitter" und "Tweet" für ungültig erklären zu lassen.


Gegenklage und Erwiderung: Die meisten nennen es noch Twitter
X reichte daraufhin Klage ein, denn es gehe Bluebird laut Klageschrift darum, eine weltbekannte Marke zu stehlen. Bluebirds Argumentation lautet hingegen, es existiere kein Produkt unter diesem Namen, X habe diese Bezeichnung vor mehr als zwei Jahren komplett aufgegeben. Wirklich spannend wird dann aber die Erwiderung aus der Rechtsabteilung von X. Sinngemäß heißt es darin, das Rebranding sei von Nutzern nicht übernommen worden. Weiterhin greifen Millionen Anwender per twitter.com auf den Dienst zu, bezeichnen das Angebot auch so – und sprechen zudem von "Tweets", wenn es um Beiträge geht. Trotz der Umbenennung sei die Marke also faktisch nicht aufgegeben. Eine weitere Reaktion war die Anpassung der Nutzungsbedingungen. "Twitter" und "Tweet" hatte man eigentlich gänzlich getilgt, streute die Begriffe jetzt allerdings wieder.

Bluebirds "Twitter.new": Den alten Geist wiedererwecken
Hinter Bluebird, die den "Geist Twitters wiederaufleben lassen wollen", steckt übrigens ein ehemaliger Twitter-Manager. Einst leitender Markenrechtsjurist im Unternehmen, ließ er eine Templateseite unter der Domain Twitter.new installieren. Funktionen gibt es dort bis auf die Reservierung eines Nutzernamens nicht, wohl aber die vertraute Farbgestaltung der früheren Twitter-Jahre. Als Hashtag in der Hauptgrafik wählte man #BackWithYourEx, womit diejenigen angesprochen werden sollen, die den alten Zeiten nachtrauern. In der Fußzeile befindet sich die Erklärung, nicht mit X oder Twitter Inc. in Verbindung zu stehen.

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