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Refurbished statt neu – Apple beginnt mit Zahlung der 95 Millionen Dollar Entschädigung

Viele Hardware-Käufer entscheiden sich ganz bewusst dazu, bei Apple Refurbished-Geräte zu erwerben. Dabei handelt es sich um preislich reduzierte Hardware (15 Prozent im Vergleich zum regulären Neukauf im Apple Store) – allerdings nicht um fabrikneue Ware. Stattdessen verkauft Apple in der speziellen Sektion Produkte, die entweder instandgesetzt wurden oder aus einer Retoure stammen (zum entsprechenden Store: ). Garantie/Gewährleistung ist identisch, Apple unterzieht allen Macs sowie sonstigen Artikeln einer genauen Funktionsprüfung. Allerdings kam es in den USA vor geraumer Zeit zu einer Sammelklage, denn Kunden erhielten nach einem Hardwaretausch eben keine Neugeräte, sondern generalüberholte Macs.


ABG möglicherweise nichtig – Klage wurde angenommen
In den Geschäftsbedingungen ist dies genauso dokumentiert. Wer mit einem Apple Care Protection Plan oder AppleCare+ zusätzliche Absicherung geschaffen hatte und nach einem Defekt Ersatz erhielt, nahm unter Umständen ein "wie neu"-Gerät in Empfang. Apple verspricht, Hardware zu liefern, welche „einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht". Vor Gericht musste daher verhandelt werden, ob "neu" und "wie neu" dabei gleichbedeutend sind. Apple wollte das Verfahren verhindern, jedoch war das Gericht der Meinung, die Sache durchaus überprüfen zu müssen.

Zahlungen laufen nächste Woche an – Höhe sehr niedrig
Offensichtlich war sich Apples Rechtsabteilung nicht sicher, die Klage zu gewinnen, weswegen sich das Unternehmen auf einen Vergleich in Höhe von 95 Millionen Dollar einließ. Betroffene Nutzer haben die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern – allerdings nur dann, wenn es sich um einen US-Kauf zwischen Juli 2012 und September 2021 gehandelt hatte. Bis Ende November ist es noch möglich, sich für eine Abschlagszahlung zu registrieren. Wer das bereits hinter sich hat, erhält in der kommenden Woche die versprochene Entschädigung. Auf plötzlichen Reichtum sollte man sich jedoch nicht einstellen, denn bisherigen Rückmeldungen zufolge liegen die Summen in zweistelligen Regionen. Ganz anders gestalten sich die Anwaltskosten des Verfahrens, denn diese sind ebenfalls zweistellig – jedoch im Millionenbereich.

Kommentare

TiBooX
TiBooX26.08.22 11:04
Dann wird's ja bald einen Haufen "refurbished" Mac[Book]s mit QWERTY Tastatur geben.
People who are really serious about software should make their own hardware [A. Kay]
+1
FlyingSloth
FlyingSloth26.08.22 12:28
Verstehe das Gejammer nicht, persoenlich bevorzuge ich Refurbished Apple Devices Any Time of the Day. Bei Apple Refurbished Devices kann man zumindest sicher sein, dass diese auch funktionieren. Und dazu erhaelt man die volle Garantie.
Fly it like you stole it...
+11
MacAlister26.08.22 12:44
Refurbished passt in eine moderne Welt, in der man nicht alles wegwirft. Da sind die Amerikaner scheinbar noch nicht.
+8
Fenvarien
Fenvarien26.08.22 13:12
FlyingSloth Sehe ich genauso. Wir haben (bis auf die M1-Macs) fast alle Arbeitsplätze immer mit Refurbished ausgestattet. Da die Geräte einzeln überprüft sind, habe ich qualitativ sogar noch ein besseres Gefühl, als wäre es ein normaler Neukauf. Bei mehreren Bestellungen kamen sogar Macs mit mehr Ausstattung als ausgeschrieben an.
Ey up me duck!
+9
JoeyCruber
JoeyCruber26.08.22 13:30
Werden hier nicht gerade zwei Dinge durcheinander geworfen?
Das eine ist, dass ich mich ganz bewußt für ein Refurbished Modell entscheide.
Aber das andere, und da ging es glaube ich in der Klage, ist, dass bei einem Austausch eines Neugerätes aufgrund eines Defekts der Kunde ein Refurbished Modell erhalten hat und eben kein Neugerät.
+9
Fenvarien
Fenvarien26.08.22 13:50
Es wird ja nichts durcheinandergeworfen – die These war, man ist mit Refurbished besser bedient, als mit neuen Geräten, weswegen die Klage etwas merkwürdig anmute.
Ey up me duck!
+7
TheGeneralist
TheGeneralist26.08.22 14:30
Meine vollkommen subjektive Meinung dazu:
Wenn ein Nutzerrecht dazu missbraucht werden kann, dass man bei einer Reklamation den Erhalt eines Neugerätes durchsetzen kann und sich nicht mit einem nach Apple-Standards generalüberholten Gerät zufrieden geben muss, dann geht das Nutzerrecht in eine völlig falsche Richtung und sollte dringend ausgewogener gestaltet werden.
Ein solcher Ansatz ist aus meiner Sicht nicht nachhaltig und keineswegs zeitgemäß - wir stehen vor der Herausforderung, von einer Wegwerf-Gesellschaft zu einer nachhaltig nutzenden Gesellschaft zu werden, hier sollten Ansätze wie Apples hochwertige Generalüberholung als Musterbeispiel dienen und nicht als unzureichend qualifiziert werden. Überdies verschafft dieses Vorgehen dem reklamierenden Kunden einen ungerechtfertigten und unsinnigen Vorteil gegenüber den Kunden, die nicht reklamieren. Auf den anderen Seite entsteht nach meinem Empfinden kein relevanter Nachteil, wenn ein gebrauchter Gegenstand gegen einen ebenfalls gebrauchten, aber neuwertig aufbereiteten Gegenstand getauscht wird.

Die Schwierigkeit bei meiner Position liegt wohl darin, dass sie die extrem hohen Refurbished-Standards von Apple zwingend voraussetzt - ein Unternehmen, das weniger sorgsam generalüberholt, muss das Gericht natürlich auch berücksichtigen, bzw. es besteht die Gefahr das ein Urteil im Apple-Fall als Freibrief missbraucht wird, den Kunden im Reklamationsfall alle denkbaren Kategorien von Schrott anzudrehen.
Bin aber der Meinung, diesbezüglich muss die Justiz sich den Herausforderungen unserer Zeit stellen und im Sinne einer guten Nutzung von Ressourcen in der Lage sein, in einem solchen Urteil zu differenzieren, welche Qualitätsstandards für eine legitime Herausgabe von "refurbished" Artikeln zu erfüllen sind bzw. unter welchen Rahmenbedingungen dies eben nicht möglich ist.
+5
MacSquint
MacSquint26.08.22 15:28
Fenvarien
FlyingSloth Sehe ich genauso. Wir haben (bis auf die M1-Macs) fast alle Arbeitsplätze immer mit Refurbished ausgestattet. Da die Geräte einzeln überprüft sind, habe ich qualitativ sogar noch ein besseres Gefühl, als wäre es ein normaler Neukauf. Bei mehreren Bestellungen kamen sogar Macs mit mehr Ausstattung als ausgeschrieben an.

Würde ich so nicht unterschreiben. Ich habe insgesamt 3 refurbished Geräte bislang gekauft.
Eins davon war ein iPad 5. Generation und nach knapp einer Woche verabschiedete sich die Grafikeinheit und der Bildschirm zeigte nur noch Streifen. Natürlich hat Apple anstandslos gegen ein „neues“ refurbished getauscht, was ca 1 Woche gedauert hat, allerdings würde ich niemals behaupten wollen, refurbished Geräte wären sicherer als Neugeräte.
Bei meinen Neugeräten von Apple hatte ich in nunmehr 27 Jahren als Nutzer von Apple Geräten auch nur einen einzigen Ausfall innerhalb der Garantiezeit. Insofern steht es bei mir im Match refurbished vs neu unentschieden, wobei ich mehr Neugeräte als refurbished gekauft habe…
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