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Klage gegen neue Funktionen aus iOS 13: Swipe-Tastatur und Homescreen-Wischgeste verletzen angeblich Patente

Apples Anwälten geht die Arbeit nicht aus: Bei gleich zwei Elementen der Benutzeroberfläche von iPhones und iPads soll sich der kalifornische Konzern am geschützten geistigen Eigentum eines anderen Unternehmens vergriffen haben. Neonode, ein schwedischer Hersteller von Touchscreens, sieht sich in seinen Rechten verletzt und verklagt Apple vor einem US-amerikanischen Gericht unter anderem auf Schadenersatz.


QuickPath-Keyboard ist erster Stein des Anstoßes
Erster Stein des Anstoßes ist die QuickPath-Tastatur, welche Apple im vergangenen Jahr mit iOS 13 ins Betriebssystem der iDevices integrierte. Dieses Touchscreen-Keyboard erlaubt es, Texte mithilfe von Wischgesten einzugeben, ohne die einzelnen Buchstaben, Zahlen und Symbole explizit antippen zu müssen. Diese Funktion verletzt angeblich ein von Neonode gehaltenes US-Patent mit der Nummer 8.095.879, in welchem die gestenbasierte Bedienung von berührungsempfindlichen Displays beschrieben ist. Diese Schutzschrift gelangte bereits vor acht Jahren in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, weil sie von Samsung in einem Rechtsstreit mit Apple zur Verteidigung ins Feld geführt wurde, in welchem es um das Feature "Slide to unlock" ging. Neonode behauptet nun in der beim Bundesbezirksgericht für West-Texas eingereichten Klageschrift, dass Apple sich bei der QuickPath-Tastatur der geschützten Technik bediene, ohne eine Lizenz erworben zu haben.

Home Indicator ebenfalls im Visier
Auch durch den Home Indicator sieht sich Neonode in seinen Rechten verletzt. Der Balken ziert den unteren Rand aller Displays von iDevices, welche nicht über einen Home-Button verfügen. Er zeigt an, von wo aus man nach oben wischen muss, um zurück zum Homescreen zu gelangen. Auch hierbei habe sich Apple der in der einschlägigen US-Schutzschrift beschriebenen Technik bedient, so Neonode. Darüber hinaus verletze der iPhone-Konzern ein weiteres Patent mit der Nummer 8.812.993. Darin geht es um Icons, welche durch Klopfen aktiviert werden. Außerdem wirft das schwedische Unternehmen Apple vor, sich durch die Aufnahme von Keyboard-Apps wie etwa SwiftKey in den iOS App Store der Beihilfe zu Patentverletzungen schuldig gemacht zu haben. Neonode fordert Schadenersatz und ersucht das Gericht, Apple die Nutzung der geschützten Techniken in den iDevice zu verbieten.

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