„Fortnite“ in den USA und der EU wieder verfügbar: Apple entgeht gerichtlicher Anhörung


Geht es um wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, fällt Apple nicht gerade durch überbordende Kooperationsbereitschaft auf: Bislang weigert sich das Unternehmen beharrlich, von der bisherigen Linie abzuweichen, sofern es nicht dazu gezwungen wird. Aufgrund eines US-Gerichtsurteils sah sich Cupertino jedoch dazu gezwungen, einige Zugeständnisse zu machen: Entwicklern ist es nun möglich, In-App-Käufe im iOS App Store in Eigenregie abzuwickeln, wovon einige Apps wie Spotify bereits Gebrauch machen. Apple blockierte jedoch die Rückkehr von
Fortnite in den App Store – und lenkt jetzt ein.
„Fortnite“ kehrt zurückApple erklärte, das Ergebnis des Berufungsverfahrens abwarten zu wollen, ehe Epic wieder Zugang zum App Store erhalten sollte. Die Spieleschmiede wollte das nicht auf sich sitzen lassen und schaltete das zuständige Gericht ein (siehe
hier). Richterin Yvonne Gonzalez Rogers reagierte umgehend mit einer Anordnung: Apple sei durchaus in der Lage, die Anforderungen umzusetzen. Ferner beraumte sie einen Gerichtstermin für den 27. Mai an. Ein Apple-Manager, welcher mit der Materie umfassend vertraut sei, sollte ihr Rede und Antwort stehen. Offensichtlich reichte die Anordnung aus, um Apple in Zugzwang zu versetzen:
Fortnite kehrt somit nach knapp fünf Jahren Abwesenheit wieder in den offiziellen Store zurück. Apple schreibt zudem keine Einbindung des hauseigenen Zahlungssystems vor und darf Nutzer nicht mit sogenannten „Scare Screens“ einschüchtern.
Gerichtliche Anhörung ad acta gelegtFür Nutzer in der EU geht dieses Vorgehen ebenfalls mit einer positiven Nachricht einher:
Fortnite verschwand zwischenzeitlich aus dem Epic Games Store sowie dem AltStore PAL. Ab sofort lässt sich die App wieder herunterladen. Eine Vorstellung vor Gericht ist nun ebenfalls nicht mehr erforderlich: Apple und Epic reichten ein Dokument ein und erklären darin, offene Fragen geklärt zu haben. Weitere Maßnahmen wie eine Anhörung vor Gericht seien somit nicht nötig.