Digital Fairness Act der EU: Gegen irreführendes Influencer-Marketing, Preistreiber, Abofallen, Abzocke und mehr


Drei große Gesetzesvorhaben zur Digitalwirtschaft hat die EU-Kommission bereits auf den Weg gebracht: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder GDPR) legte Regeln zum Datenschutz für Webseitenbetreiber fest. Das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) stellt ein Rahmenwerk zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs auf, und das Gesetz über digitale Dienste (DSA) stellt Sonderregelungen auf für soziale Netzwerke, Marktplätze, Porno-Plattformen und App Stores, welche mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer verzeichnen. Für diese Legislaturperiode plant die EU-Kommission ein weiteres Gesetz namens "Digital Fairness Act". Dieses Mal stehen nicht die großen Firmen im Vordergrund, sondern die Nutzer: Das
Regelwerk soll verhindern, dass Verbraucher Opfer von unredlichen Geschäftspraktiken werden.
Das Gesetz zur Digitalen Fairness benennt fünf Praktiken, denen das Gesetz Einhalt bieten soll:
- Unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Dark Patterns – dies zielt hauptsächlich auf Händler ab, die Verbraucher online unter Druck setzen, täuschen und manipulieren;
- irreführendes Marketing durch Influencerinnen und Influencer – das Gesetz will erreichen, dass Influencer für unlautere Werbeversprechen haftbar gemacht werden können;
- suchterzeugende Gestaltung digitaler Produkte – gemeint sind "Loot Boxes" und andere Glücksspielmechaniken in Spielen und im Online-Handel;
- unlautere Personalisierungspraktiken – etwa die Anzeige dynamisch angepasster Warenpreise, beispielsweise nach Alter, Herkunft oder Endgerät.
Offen für KommentareJede Gesetzesinitiative der Europäischen Union durchläuft einen formalisierten Prozess, bis sie rechtswirksam ist – einen "Rechtsakt". Für digitale Fairness hat dieser gerade erst begonnen: Seit dem 17. Juli 2025 können sich EU-Bürger und Verbände mit Kommentaren, Vorschlägen und Bedenken melden. Bis zum 9.10.2025 steht das
Rückmeldeformular offen. Bisher sind 13 Stellungnahmen eingegangen; neben brauchbaren Beiträgen finden sich in den offen einsehbaren Rückmeldungen auch Generalabrechnungen mit der EU.
Vollendung in frühestens einem JahrAls Zielzeitpunkt für die Fertigstellung (Annahme durch die Kommission) gibt der Rechtsakt das dritte Quartal 2026 an. Dies wäre der erstmögliche Zeitpunkt, dass dieses Gesetz alle regulatorischen Hürden nimmt. Falls es noch größere Änderungswünsche gibt, kann sich der Prozess um unbestimmte Zeit verzögern. Sobald ein Gesetz endgültig angenommen und veröffentlicht ist, gilt zudem noch eine Übergangsphase, um den betroffenen Unternehmen Zeit für die Umsetzung zu gewähren. Dies kann wenige Monate dauern oder bis zu zwei Jahre umfassen.
Bisherige Digitalverordnungen der EU im ÜberblickVerordnung | Inkrafttreten | Anzuwenden ab |
DSGVO | 24.05.2016 | 25.05.2018 |
DMA | 01.11.2022 | 1.11.2022 – 25.06.2023 |
DSA | 16.11.2022 | 17.04.2024 |