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"Apple Tax": Apple reicht Berufung ein – und muss sich gegen Sammelklage mit bis zu 100.000 Geschädigten wehren

Bereits seit Ende 2020 streiten sich Epic und Apple bezüglich des App Stores vor Gericht – und zuerst sah es so aus, als könnte Apple die finanziellen Konsequenzen aus einem ersten Urteil erfolgreich verhindern. 2021 befand Richterin Yvonne Gonzalez-Rogers, dass Apple kein Monopolist sei, verfügte jedoch, dass der Konzern Hinweise auf externe Angebote aus Apps heraus zu dulden habe. Die Richterin rechnete jedoch nicht mit dem Ideenreichtum aus Cupertino, das Urteil ad absurdum zu führen: Apple gestattete Links auf externe Kaufmöglichkeiten – jedoch müssen Hersteller, welche diese Möglichkeit nutzen, 27 Prozent der Umsätze an Cupertino abführen. Dies ist zwar weniger als die 30 Prozent, welche sich der Konzern über die regulären Kaufmöglichkeiten im App Store einverleibt, jedoch lohnt sich die dreiprozentige Ersparnis in den allermeisten Fällen nicht, da zusätzlich Abrechnungsgebühren entstehen.


Es kam, wie es Apple wünschte: Die nun rechtlich abgesicherte Möglichkeit wurde quasi nicht genutzt und das Urteil aus dem Jahr 2021 hatte für Apple sehr überschaubare Konsequenzen. Epic wollte sich mit der Umsetzung von Apple jedoch nicht abfinden und legte Berufung ein – und das mit Erfolg: Letzte Woche verdonnerte Richterin Yvonne Gonzalez-Rogers den Konzern dazu, externe Bezahlmöglichkeiten im Sinne des ersten Urteils in den USA umzusetzen und fand sehr harte Worte bezüglich Apples widerwilligem Verhalten – sowie bewussten Falschaussagen unter Eid.

Berufung eingereicht
Für Apple bedeutet das Urteil wohl erhebliche finanzielle Einbußen, denn einige Entwickler setzten die neue Möglichkeit bereits wenige Tage nach dem Urteil um – und Apple verdient an diesen Geschäften 0 Prozent. Aus diesem Grund reichte Apple nun Berufung gegen das Urteil von letzter Woche ein und erhofft sich, dass externe Zahlungsmöglichkeiten kein Dauerzustand werden. Ob die Hoffnung begründet ist, wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, denn die Argumentation des Konzerns ist aus dem Berufungsantrag nicht ersichtlich. Ferner ist völlig unklar, wie lange das Berufungsverfahren andauert.

Sammelklage fordert bereits gezahlte "Apple Tax" ein
Doch nicht nur zukünftige Umsätze stehen für das Unternehmen auf dem Spiel, sondern dank einer Sammelklage gegen Apple auch vergangene. Hagens Berman, welche bereits zwei Klagen gegen Apple bezüglich des App Stores und des Book Stores führte, reichte nun eine Sammelklage ein, in welcher die Umsatzbeteiligung für die vergangenen 15 Monate zurückgefordert wird. Die Argumentation ist simpel: Da der Konzern es versäumte, das Urteil im Falle Epic gegen Apple korrekt umzusetzen, mussten Entwickler weiterhin die Umsatzbeteiligung zahlen – und dies sei unrecht, da bei Rechtstreue die Umsatzbeteiligung gar nicht angefallen wäre. In der Klageschrift geht Berman davon aus, dass bis zu 100.000 Entwickler Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben könnten.

Hoffnung aus der Entwicklergemeinde
Das Vertriebsmodell des App Stores steht international auf der Kippe: In vielen Staaten sind kartellrechtliche Ermittlungen aufgrund des strengen Regelwerks und der hohen Umsatzbeteiligung anhängig. Viele Entwickler und App-Hersteller hoffen, dass aufgrund des von Epic erstrittenen Urteils Apple möglicherweise auf der im Juni stattfindenden Worldwide Developers Conference einlenkt und ein einheitliches, offeneres und für Hersteller besseres Vertriebsmodell vorstellt, welches langfristig kartellrechtlich tragbar ist. Doch die Hoffnung sollte nicht allzu groß sein, denn für Apple ist der App Store einer der wichtigsten Umsatzbringer in der stetig wachsenden Dienste-Sparte – und der Konzern demonstrierte in den vergangenen Jahren eindrucksvoll, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um die aktuellen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.

Kommentare

MikeMuc06.05.25 08:52
Bleibt spannend ob sich Apple an den Wortlaut des ersten Urteils gehalten hat und erst ab jetzt eben damit leben muss, ganz aus der Zahlungskette genommen zu werden.
Als Nächstes wird Apple sich dann andere „Gebühren“ ausdenken, um den AppStore mit ausreichend Gewinn zu betreiben. Ganz umsonst sollte das ja auch nicht sein müssen.
+4
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck06.05.25 09:02
MikeMuc
Ganz umsonst erwartet auch keiner. Apple hätte nur großem internationalem Ärger aus dem Weg gehen können, wenn sie zeitig die Umsatzbeteiligung auf ein marktübliches Niveau (oder leicht darüber) gesenkt hätten und weniger restriktiv wären.

Ich erwarte es nicht, hoffe aber, dass Apple zur WWDC den Kurs ändert und sich weltweit nicht noch mehr Ärger einfängt.
+8
Zerojojo06.05.25 09:05
Muss der externe Link den gleichen Preis aufweisen wie direkt über Apple? Sonst könnte man Apple ja ganz einfach ausboten während man trotzdem deren Plattform für lau nutzt.
+1
Marcel Bresink06.05.25 09:17
Solange Apple selbst den App Store kontrolliert, wird es niemals eine dauerhafte Lösung geben. Wie hoch die Umsatzbeteiligung ist, spielt überhaupt keine Rolle. Der App Store kann direkt beeinflussen, welche Produkte mit Apple in Konkurrenz treten können und das darf grundsätzlich nicht sein.

Man sollte daran erinnern, dass die USA seit März 2024 selbst gegen Apple klagt. Solange Trump das nicht aufhebt, bleibt zu hoffen, dass Apple irgendwann der Betrieb des App Store verboten wird.
-4
Unwindprotect06.05.25 09:25
Zerojojo
Muss der externe Link den gleichen Preis aufweisen wie direkt über Apple? Sonst könnte man Apple ja ganz einfach ausboten während man trotzdem deren Plattform für lau nutzt.

Das ist ja genau der Punkt um den es den Leuten geht. Manchmal wird auch argumentiert, dass Apple ja schon durch die Hardware genug verdient oder dass "Bezahldienste" sonst nur so 2-3% Verlangen (vergessend, dass es hier nicht nur um einen "Bezahldienst" geht).
-1
Unwindprotect06.05.25 09:28
Mendel Kucharzeck
MikeMuc
Ganz umsonst erwartet auch keiner. Apple hätte nur großem internationalem Ärger aus dem Weg gehen können, wenn sie zeitig die Umsatzbeteiligung auf ein marktübliches Niveau (oder leicht darüber) gesenkt hätten und weniger restriktiv wären.

Das war strategisch wirklich sehr dumm denke ich ja...
Das Gericht hätte sicherlich anders reagiert, wenn Apple hier mit einer deutlichen Senkung gezeigt hätte, dass sie willens sind eine Lösung zu finden. Man hat wohl lieber auf Risiko gespielt und erstmal verloren.
+5
sudoRinger
sudoRinger06.05.25 09:52
Unwindprotect
Das ist ja genau der Punkt um den es den Leuten geht. Manchmal wird auch argumentiert, dass Apple ja schon durch die Hardware genug verdient oder dass "Bezahldienste" sonst nur so 2-3% Verlangen (vergessend, dass es hier nicht nur um einen "Bezahldienst" geht).
Du unterstellst Anderen eine Argumentation, die sie nicht machen. Eher ist Apple ein Verkaufsplattform wie eBay, aber für Apps. Auch mit 10 bis 15 % hätte Apple eine satte Marge.
Unwindprotect
Das Gericht hätte sicherlich anders reagiert, wenn Apple hier mit einer deutlichen Senkung gezeigt hätte, dass sie willens sind eine Lösung zu finden.
  • Apple hat die Gebühr um lächerliche 3 % auf 27 % gesenkt.
  • Apple hatte eine Warnung eingeblendet, mit der suggeriert wurde, dass der Link zum Anbieter die Sicherheit gefährdet.
  • Apple verlangte, dass die Anbieter den Kunden 7 Tage überwachen . Wenn dabei festgestellt wird, dass mit Android gekauft wurde, fiel die Gebühr dennoch an. Gerade diesen Punkt finde ich oberdreist.
  • Es wurde unter Eid gelogen

Die Wirkung des Urteil wird für die Masse an kleinen Entwicklern überschaubar sein. Diese zahlen bereits jetzt nur 15 % und das Urteil gilt nur für die USA.
Apple setzt das Urteil außerhalb von den USA nicht um. Dadurch muss der Entwickler quasi zwei App-Versionen einreichen oder einen internen Regionschalter implementieren.
Vom Urteil profitieren die großen Anbieter, die aber auch den meisten Gewinn für Apple liefern.
+5
Zerojojo06.05.25 10:07
Unwindprotect
Zerojojo
Muss der externe Link den gleichen Preis aufweisen wie direkt über Apple? Sonst könnte man Apple ja ganz einfach ausboten während man trotzdem deren Plattform für lau nutzt.

Das ist ja genau der Punkt um den es den Leuten geht. Manchmal wird auch argumentiert, dass Apple ja schon durch die Hardware genug verdient oder dass "Bezahldienste" sonst nur so 2-3% Verlangen (vergessend, dass es hier nicht nur um einen "Bezahldienst" geht).

Die 27% vs 30% sind natürlich ein absoluter Witz, das ist eh klar. Aber dürfte ein Entwickler werben mit, "Klicke hier und kaufe das Abo zum halben Preis im Vergleich zum App Store"?
+1
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck06.05.25 10:11
Zerojojo
Die 27% vs 30% sind natürlich ein absoluter Witz, das ist eh klar. Aber dürfte ein Entwickler werben mit, "Klicke hier und kaufe das Abo zum halben Preis im Vergleich zum App Store"?

Soweit ich mich erinnere, ist das dem Urteil nach gestattet, da es keine Einschränkung bei der Gestaltung des Knopfes/Link-Textes gibt.
0
Unwindprotect06.05.25 10:21
sudoRinger
Du unterstellst Anderen eine Argumentation, die sie nicht machen. Eher ist Apple ein Verkaufsplattform wie eBay, aber für Apps. Auch mit 10 bis 15 % hätte Apple eine satte Marge.

Ich beziehe mich dabei auf eine Diskussion im Rahmen des Epic-Verfahrens und nicht um Leute hier. Dort wurde Apples "Tax" mit "Bezahldiensten" verglichen. Infolgedessen hat Apple dann den Anteil für den reinen "Bezahldienst" von der Tax abgezogen... was aber auch ein dreister Schachzug war, der erwartbar nach hinten losging.
Marcel Bresink
Unwindprotect
Das Gericht hätte sicherlich anders reagiert, wenn Apple hier mit einer deutlichen Senkung gezeigt hätte, dass sie willens sind eine Lösung zu finden.
[list]
Apple hat die Gebühr um lächerliche 3 % auf 27 % gesenkt.

Das war genau auf die Diskussion folgend, bei der Apples Tax mit "Bezahldiensten" verglichen wurde. Dieser Vergleich war umgekehrt ebenso ein ziemlich dreister Versuch, insofern war die Retourkutsche meiner Meinung nach passend... aber dennoch im Rahmen eines solchen Verfahrens strategisch nicht sinnvoll.
Marcel Bresink
Die Wirkung des Urteil wird für die Masse an kleinen Entwicklern überschaubar sein. Diese zahlen bereits jetzt nur 15 % und das Urteil gilt nur für die USA.
Apple setzt das Urteil außerhalb von den USA nicht um. Dadurch muss der Entwickler quasi zwei App-Versionen einreichen oder einen internen Regionschalter implementieren.
Vom Urteil profitieren die großen Anbieter, die aber auch den meisten Gewinn für Apple liefern.

Das sehe ich auch so ja. Dennoch fand ich, dass Apples Verhalten im Rahmen des Verfahrens oft in einer Art widerspenstig war, dass es nun nicht wundern muss, dass es so ausging. Aber fairerweise muss man auch sagen, dass das Ergebnis auch so hätte sein können wenn Apple sich da nachgiebiger verhalten hätte - Epic/Sweeney hat hier einfach stets Maximalforderungen.
+1
Marcel Bresink06.05.25 10:26
@Unwindprotect: Warum hast Du alle Zitate von sudoRinger mit meinem Namen versehen?
0
Unwindprotect06.05.25 10:46
Marcel Bresink
@Unwindprotect: Warum hast Du alle Zitate von sudoRinger mit meinem Namen versehen?

Ich habe das nicht explizit/bewusst gemacht (macht ja auch keinen Sinn) - irgendwas scheint beim Antworten schiefgelaufen zu sein. Leider kann ich es im Post nicht mehr nachträglich korrigieren, da der Korrekturzeitraum abgelaufen ist. Sorry dafür!
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deus-ex
deus-ex06.05.25 11:23
Mendel Kucharzeck
MikeMuc
Ganz umsonst erwartet auch keiner. Apple hätte nur großem internationalem Ärger aus dem Weg gehen können, wenn sie zeitig die Umsatzbeteiligung auf ein marktübliches Niveau (oder leicht darüber) gesenkt hätten und weniger restriktiv wären.

Steam, Sony, Nintendo, Microsoft usw. verlangen alle 30%. Also ist das marktüblich.
Ich erwarte es nicht, hoffe aber, dass Apple zur WWDC den Kurs ändert und sich weltweit nicht noch mehr Ärger einfängt.
+1
deus-ex
deus-ex06.05.25 11:25
Unwindprotect
Zerojojo
Muss der externe Link den gleichen Preis aufweisen wie direkt über Apple? Sonst könnte man Apple ja ganz einfach ausboten während man trotzdem deren Plattform für lau nutzt.

Das ist ja genau der Punkt um den es den Leuten geht. Manchmal wird auch argumentiert, dass Apple ja schon durch die Hardware genug verdient oder dass "Bezahldienste" sonst nur so 2-3% Verlangen (vergessend, dass es hier nicht nur um einen "Bezahldienst" geht).
Aber das ist halt mehr als nur eine Zahlungsabwicklung. Infrastruktur und Betrieb es AppStores ist viel mehr.
-2
JeDI06.05.25 11:36
Wie schon geschrieben wurde sehe ich den AppStore im Grunde auch als Marktplatz, wie Amazon, eBay, Otto u.s.w. Bei all diesen Diensten zahlt man als Händler eine Verkaufsgebühr von 10-20% vom Umsatz (bezogen auf die Marge bei Handelsware wären das dann eher 50-90%) und zusätzlich feste Monatsgebühren und teilweise noch weitere Gebühren.

Auf keiner dieser Plattformen darf man Links zum eigenen Shop beim Produkt platzieren und man darf noch nicht einmal direkt mit dem Kunden kommunizieren oder auf anderem Weg Werbung für den eigenen Shop machen.

Wenn das Urteil so bleibt wie es ist, müsste dies eigentlich allen anderen großen Marktplätzen verboten werden. Damit würde man das gesamte Geschäftsmodell eines Marktplatzes ad absurdum führen.
0
deus-ex
deus-ex06.05.25 11:57
Seh ich genau so. Stell dir vor du verkaufst als Nesttle Nutella bei Rewe und auf dem Glas steht das es Nutella bei Tegut günstiger gibt.
-3
sudoRinger
sudoRinger06.05.25 12:26
deus-ex
Seh ich genau so. Stell dir vor du verkaufst als Nesttle Nutella bei Rewe und auf dem Glas steht das es Nutella bei Tegut günstiger gibt.
Das wäre Produktpiraterie. Nutella ist von Ferrero. Das sollte der Aufstrich-Store von Rewe vorher geprüft haben.

Ich korrigiere:
Stell dir vor du verkaufst als Ferrero Nutella bei Rewe. Bei Rewe stand ein Hinweisschild, dass Rewe nicht garantieren könne, dass bei Tegut die Nutella nicht mit Schadstoffen belastet sei.
Der Kunde kauft anschließend dennoch bei Tegut. Rewe verlangt nun von Ferrero die Verkaufsgebühren, weil der Kunde die Nutella zuvor bei Rewe gesehen hat.
+2
deus-ex
deus-ex06.05.25 12:49
OK sorry. Aber bei dem Vergleich kommt es darauf an was hier beanstandet wird.

Erst mal ist es normal das man auf Marktplätzen (und das ist der AppStore) ein Werbeverbot für andere Marktplätze aussprechen darf. Das beanstandet aber Epic und möchte für einene externen Marktplatz werben.

Und dann möchten sie die Zahlung an sich vorschreiben. Seit wann darf das Produkt bestimmen wie ich es zu bezahlen habe? Das darf nur der Marktbetreiber. Weil der haftet dafür auch.
-3
sudoRinger
sudoRinger06.05.25 13:05
Nebenbei: Der Daumen runter ist nicht von mir
deus-ex
Erst mal ist es normal das man auf Marktplätzen (und das ist der AppStore) ein Werbeverbot für andere Marktplätze aussprechen darf.
Der Vergleich mit einem Supermarkt hinkt halt auf allen Beinen. Die App gibt es weiterhin nur beim App Store von Apple, aber die Inhalte kann man nur im App Store oder beim Anbieter erwerben.

Wie soll man das mit einem Supermarkt vergleichen?
  • Stell dir vor, das leere Glas für Nutella gibt es nur bei Rewe, aber die Nuss-Nougat-Creme darin gibt es nur bei Apple oder bei Ferrero als Nachfüllbeutel.
  • In einem anderen Supermarkt gäbe es kein Nutella und keine andere Nuss-Nougat-Creme
  • Obendrein gäbe es ohnehin keine anderen Supermärkte.
  • Und nun entscheidet Rewe willkürlich als einziger Anbieter, ob Nutella in die Regale kommt.
  • Und verlangt 30 % ... Die Marge eines Supermarktes liegt bei wenigen Prozent und die haben bestimmt mehr Arbeit mit dem Verkauf als Apple.

Apple haftet auch nicht für die Apps. Wenn für eine App das Widerrufsrecht ausgeübt wird, dann behält Apple dennoch die Gebühren!
0
deus-ex
deus-ex06.05.25 13:15
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?
-2
sudoRinger
sudoRinger06.05.25 13:20
deus-ex
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?
gute Frage. Weil deren Markt viel kleiner ist? Ich kenne das Geschäft von Nintendo und Co. zu wenig. Liefern die mehr Unterstützung für die Entwickler fürs Geld?

Vermutlich ist es wie bei Druckern. Die Drucker werden unter Wert verkauft, damit der Toner teuer gekauft werden muss. Auch dagegen gehen die Kartellbehörden vor. Zu Recht wie ich finde.
+1
deus-ex
deus-ex06.05.25 13:36
sudoRinger
deus-ex
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?
gute Frage. Weil deren Markt viel kleiner ist? Ich kenne das Geschäft von Nintendo und Co. zu wenig. Liefern die mehr Unterstützung für die Entwickler fürs Geld?

Vermutlich ist es wie bei Druckern. Die Drucker werden unter Wert verkauft, damit der Toner teuer gekauft werden muss. Auch dagegen gehen die Kartellbehörden vor. Zu Recht wie ich finde.
Nintendo verkauft Konsolen mit Gewinn.

Ich seh keinen Unterschied der oben genannten zu Apple. InGame Käufe in Fortnite auf Switch, Playstation und Co. müssen zwingend über deren Plattform laufen und es darf auch auf nichts externen hingewiesen werden.
Wer glaubt Epic geht es hier ums Prinzip täuscht. Das ganze wirkt wie ein persönlicher Rachefeldzug von Tim Sweeney gegen Apple.
Denn rein rechtlich würde die Argumentation auch gegen die Konsolenhersteller funktionieren. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
-2
Marcel Bresink06.05.25 14:07
JeDI
Wie schon geschrieben wurde sehe ich den AppStore im Grunde auch als Marktplatz,

Wenn der App Store ein Marktplatz wäre, müssten wir hier nicht diskutieren und es würden sich auch keine Gerichte damit beschäftigen.

Die beiden Hauptprobleme sind,
- dass der App Store aktiv versucht, bereits in den Entstehungsprozess der verkauften Produkte einzugreifen, wobei wir nicht über selbstverständliche Dinge wie das Einhalten von Sicherheitsnormen reden, sondern über teilweise absurde Vorgaben, die oft mit Willkür durchgesetzt werden,
- dass der App Store nicht nur ein Werbeverbot auf dem Marktplatz selbst ausspricht (das wäre kein Problem), sondern versucht, auch innerhalb der verkauften Produkte in die Werbung einzugreifen und außerhalb der EU gleich alle Marktplätze zu verbieten.
deus-ex
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?

Weil man die dort verkauften Spiele auch auf anderen Marktplätzen kaufen kann, wenn einem ein bestimmter Markt nicht gefällt.

Und ja, bestimmte Spiele, In-Game-Käufe und Abo-Spiele-Verträge können in der Tat an einen Anbieter gebunden werden, aber das muss man eher mit "Apple Arcade" vergleichen und nicht mit dem allgemeinen Ansatz des App Store.

Es gibt noch viele andere Probleme mit dem App Store, z.B. dass der Betreiber in der Lage ist, sich auf zahlreichen Wegen Hintergrundinformationen zu beschaffen, die auf freien Märkten nicht zur Verfügung stehen, z.B. die Einschätzung, ob ein Kunde kreditwürdig ist, indem man die Anzahl seiner Kontakte im Adressbuch oder die Anzahl seiner E-Mails in den Postfächern auswertet, oder dass man jeden Start jeder App überwachen und zählen kann.
0
deus-ex
deus-ex06.05.25 14:32
Marcel Bresink
deus-ex
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?
Weil man die dort verkauften Spiele auch auf anderen Marktplätzen kaufen kann, wenn einem ein bestimmter Markt nicht gefällt.
Das gilt aber nicht für die rein digitalen Version von Playstation und Xbox. Da musst du über deren Store kaufen.
Und in den GamePass kommt auch nicht jeder, sonder nur der, der von MS dazu auserkoren wurde.
Wie gesagt. Wenn man es rechtlich darauf anlegt dann müssten Sony und Co. ihre Konsolen und Vertriebswege genau so öffnen müssen. Aber Tim Sweeney hat halt Apple als Feind auserkoren. Warum? Keine Ahnung. Aber auf iOS als Umsatzgeber war EPIC nie angewiesen. Die Haupteinnahme sind Konsolen. Denen pisst er natürlich nicht ans Bein.
+1
deus-ex
deus-ex06.05.25 14:47
Apple wird sich das ja am Ende trotzdem nicht gefallen lassen. Und dann werden Dinge die wir seit Jahrzehnten als selbstverständlich für kostenlos halten eben was kosten. Oder wir werden mit penetranten Werbemaßnahmen vom Kunden zum Produkt. Dann ist das Geheule auch wieder groß. Einen Tot muss man nun mal sterben.
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JeDI06.05.25 15:52
Marcel Bresink
deus-ex
und warum ist das bei Apple eine Problem, aber bei Nintendo, Playstation, Xbox oder Steam nicht?

Weil man die dort verkauften Spiele auch auf anderen Marktplätzen kaufen kann, wenn einem ein bestimmter Markt nicht gefällt.

Das geht doch bei iOS auch, oder? Ich bin kein iOS Entwickler, aber es gibt doch viele Apps die ich beim Anbieter oder ggf. auch bei Setapp kaufen und bezahlen kann und dann im AppStore nur kostenlos herunterlade. Und m.W.n. geht das auch außerhalb der EU und war doch nie verboten, oder?
+1
MacTaipan06.05.25 17:15
Ist es nicht normalerweise so, dass Anordnungen erst nach der Berufung umgesetzt werden müssen?
-1
sudoRinger
sudoRinger06.05.25 17:47
MacTaipan
Ist es nicht normalerweise so, dass Anordnungen erst nach der Berufung umgesetzt werden müssen?
Die erste Anordnung in 2021 wurde von Apple ignoriert, daher ist diese nun unverzüglich von Apple umzusetzen.
0
Marcel Bresink06.05.25 18:04
JeDI
Das geht doch bei iOS auch, oder?

Nein, nicht wirklich.
JeDI
Ich bin kein iOS Entwickler, aber es gibt doch viele Apps die ich beim Anbieter oder ggf. auch bei Setapp kaufen und bezahlen kann und dann im AppStore nur kostenlos herunterlade.

"im App Store nur kostenlos herunterladen" bedeutet aber doch, dass Du die App in Wirklichkeit über den Marktplatz von Apple bekommst, mit allen seinen Einschränkungen. Dass es inzwischen komplizierte Wege gibt, diese aus Sicht von Apple kostenlose App doch noch mit Zahlungsverpflichtungen an andere Hersteller zu verknüpfen, ändert am Grundproblem nichts.

Es ist richtig, dass speziell Setapp (MacPaw) dank der EU inzwischen auch einen eigenen App Store für iOS betreiben darf. Das gilt aber nur in der EU.
JeDI
und war doch nie verboten, oder?

Doch, früher hieß in den App Store-Richtlinien ausdrücklich (Punkt 11.1): "Apps that unlock or enable additional features or functionality with mechanisms other than the App Store will be rejected".
0
JeDI06.05.25 21:15
Marcel Bresink
JeDI
Ich bin kein iOS Entwickler, aber es gibt doch viele Apps die ich beim Anbieter oder ggf. auch bei Setapp kaufen und bezahlen kann und dann im AppStore nur kostenlos herunterlade.

"im App Store nur kostenlos herunterladen" bedeutet aber doch, dass Du die App in Wirklichkeit über den Marktplatz von Apple bekommst, mit allen seinen Einschränkungen. Dass es inzwischen komplizierte Wege gibt, diese aus Sicht von Apple kostenlose App doch noch mit Zahlungsverpflichtungen an andere Hersteller zu verknüpfen, ändert am Grundproblem nichts.

Es ist richtig, dass speziell Setapp (MacPaw) dank der EU inzwischen auch einen eigenen App Store für iOS betreiben darf. Das gilt aber nur in der EU.
JeDI
und war doch nie verboten, oder?

Doch, früher hieß in den App Store-Richtlinien ausdrücklich (Punkt 11.1): "Apps that unlock or enable additional features or functionality with mechanisms other than the App Store will be rejected".

Das heißt aber doch nur das durch die Zahlung über einen externen Dienst keine Funktionen freigeschaltet werden dürfen, die es mit der AppStore Zahlung nicht gibt, wenn ich das richtig verstehe.

Und zumindestens bei Setapp gab es auch schon vorher eine Mögkichkeit iOS Apps zu nutzen (s. Artikel von 2020
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