"Apple Tax" in Gefahr: Epic siegt vor Gericht und Apple muss sofort Änderung im App Store vornehmen


Bereits seit 2020 streiten sich Apple und Epic vor Gericht bezüglich den Regeln des App Stores. Zur Erinnerung: Jeder Entwickler, welcher im App Store Programme zum Download anbietet, muss 30 Prozent des erzielten Umsatzes an Apple bezahlen. Hier gibt es seit Ende 2020 eine kleine Erleichterung für Anbieter, denn wer weniger als eine Million Umsatz erzielt, muss nur 15 Prozent entrichten. Dies war Epic ein Dorn im Auge und Ende 2020 bot der Spielehersteller eine alternative Zahlungsmethode, vorbei an Apples Kauf-Mechanismen (und somit auch an der Umsatzbeteiligung), im bekannten Spiel Fortnite an. Apple reagierte – und nahm das Spiel sofort aus dem Verkauf. Epic jedoch hatte hiermit gerechnet und reichte binnen Stunden Klage gegen Apple ein.
2021: Apple siegt weitgehend vor GerichtEnde 2021 fiel ein erstes Urteil: Apple sei kein Monopolist, wie Epic behauptete – somit war Apple in einem wichtigen Punkt siegreich. Doch im Urteil fand sich eine Weisung, welche das Geschäftsmodell des App Stores auf den Kopf stellen würde: Apple muss Links auf externe Angebote aus Apps heraus akzeptieren – und dies gefährdet natürlich Apples wichtige Einnahmequelle.
Widerwillige Umsetzung führt zu harten WortenApple setzte die Änderungen um – doch sehr in eigenem Sinne: Entwickler durften zwar tatsächlich Links auf externe Angebote setzen, aber Apple wollte weiterhin eine Umsatzbeteiligung. 27 statt 30 Prozent mussten Entwickler bei Geschäften außerhalb des App Stores an Apple entrichten – und bei diesen Konditionen machten natürlich die wenigsten Entwickler Gebrauch von dieser Möglichkeit. Ferner hatte Apple die Möglichkeit, weitreichende Audits (auch beim Anbieter vor Ort) durchzuführen, ob der Entwickler auch alle Regeln befolgt.
Epic hat ErfolgEpic legte Beschwerde gegen Apples Umsetzung ein – und hat nun auf ganzer Linie Erfolg: Richterin Yvonne Gonzalez-Rogers, welche das Verfahren seit Beginn begleitet, gibt sich äußerst unzufrieden mit Apples Umsetzung und findet harte Worte: Apple hätte willentlich durch "Scare Screens", hohe Kosten, komplexe Regeln und Verfahren daran gehindert, externe Links zu verwenden.
Umsetzung: SofortDaher gibt die Richterin Apple nun neue Anweisungen, welche sofort zu erfüllen sind – es existiert kein Rechtsmittel, welches Apple Aufschub gewähren könnte:
- Apple darf keine Umsatzbeteiligung auf Geschäfte erheben, welche durch externe Links aus dem App Store heraus erzielt wurden – und auch keine Audits durchführen
- Apple darf Entwicklern nicht vorschreiben, welchen Stil, Formatierung oder Formulierung in Apps bezüglich externer Links verwendet werden
- Das gleiche treffe auch auf Knöpfe zu, welche den Nutzer auf eine externe Webseite weiterleiten
- Apple darf weder bestimmte Entwickler noch bestimmte Apps von dieser Möglichkeit ausschließen
- Apple kann einen Hinweis einblenden, dass der Nutzer auf eine externe Webseite zugreift – doch diese muss in neutraler und natürlicher Sprache gehalten sein
- Entwickler dürfen den Nutzer über dynamische Links auf die eigene Webseite leiten, so dass dieser dort direkt angemeldet ist – eine Möglichkeit, welche Apple bisher ausschloss, um eine weitere Hürde für Nutzer und Entwickler zu schaffen
Strafrechtliche Ermittlungen?Yvonne Gonzalez-Rogers leitet den Fall nun an den Bezirksstaatsanwalt in Kalifornien weiter, welcher prüfen soll, ob Apples Handlungen bei der Umsetzung des ersten Urteils und Aussagen im Verfahren eine strafrechtliche Untersuchung rechtfertigen. Konkret scheint es hier um Alex Roman, Leiter der Finanz-Abteilung, zu gehen, welcher nach Erkenntnissen von Yvonne Gonzalez-Rogers "offensichtliche Lügen" verbreitet habe. Aufgrund von Apple-internen E-Mails, Aussagen anderer Beteiligter und Kommunikationsprotokollen habe Apple sehr wohl gewusst, dass die Umsetzung nur das Ziel gehabt habe, externe Links im App Store zu verhindern – und hier log Roman unter Eid. Dies kann weitreichende Konsequenzen, bis hin zu einer Gefängnisstrafe, für Roman haben.
Apple wird Urteil umsetzenGegenüber diversen Medien gab Apple das selbe Statement heraus: Apple sei mit der Entscheidung absolut nicht einverstanden – werde dieser aber sofort folge leisten, jedoch Berufung einlegen. Es bleibt abzuwarten, wie mutig Apple dieses mal sein wird und welche Stolpersteine der Konzern nun umsetzt, um die "Apple Tax" im App Store zu schützen. Da das Urteil nur die USA betrifft, ist stark damit zu rechnen, dass Apple auch nur in den Vereinigten Staaten das Verwenden von externen Links ohne strenge Regeln und Umsatzbeteiligung erlaubt. Am heutigen Abend gibt Apple die Quartalszahlen für das abgelaufene Geschäftsquartal bekannt – und es bleibt abzuwarten, ob Apple hier auch Worte für diese Entscheidung findet.