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Aktuelle iPads für 15 Euro verkauft – große Panne bei Retailer – der will Geräte zurück

Viele italienische Kunden trauten ihren Augen nicht, als die Retail-Kette MediaWorld zu einem bemerkenswerten Sonderangebot aufrief. So gab es Rabatte auf das iPad Air – wobei "15 Euro" nicht den Nachlass, sondern den Endpreis darstellten. Das sind immerhin über 850 Euro unterhalb des offiziellen Preises, weswegen viele Kunden direkt zur Bestellung schritten. Diese funktionierte dann auch reibungslos, die 15 Euro wurden abgebucht und das iPad Air einige Zeit später geliefert. Es sollte mehr als eine Woche vergehen, bis man bei MediaWorld darauf reagierte. Das Unternehmen forderte Kunden zur Korrektur oder Rückgabe auf.


Eindeutiger Fehler – zurückgeben oder bezahlen
In einer E-Mail hieß es dazu, der angegebene Preis sei eindeutig falsch gewesen. Man biete nun zwei mögliche Verfahren an: Entweder man gebe das iPad zurück, erhalte daraufhin eine Rückerstattung von 15 Euro samt einem Einkaufsgutschein von 20 Euro, oder man behalte das iPad, müsse aber die Differenz abzüglich 150 Euro Rabatt entrichten. Das sorgte bei den betroffenen Kunden natürlich für wenig Begeisterung, denn so manch einer hätte selbst für rund 700 Euro nicht zu jenem Gerät gegriffen.

Fehler erkannt oder gutgläubig gekauft?
Die Sache dürfte somit vor Gericht landen, denn ganz so eindeutig, wie es auf den ersten Blick aussieht, ist die Rechtslage nicht. Ein Händler kann sich bei einem deutlichen Preisfehler unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag lösen, selbst wenn dieser zunächst normal zustande gekommen war. Nach europäischem Recht ist eine Voraussetzung, derart offensichtlich falsche Preisangaben vorzufinden, dass Kunden dies sofort bewusst sein muss (z.B. neuer Ferrari für 5 Euro). Hat der Käufer indes gutgläubig gehandelt, wird es komplizierter. Ein italienischer Verbraucherrechtsanwalt argumentiert beispielsweise, MediaWorld-Kunden würden in derartiger Fülle von Rabatten und Sonderangeboten erschlagen, dass es sich durchaus um eine Preis-/Lockaktion für eine kleine, ausgesuchte Gruppe hätte handeln können.

Ungeachtet der Rechtslage: Rufschaden, Aufwand
Gerichte erkennen in derlei Fällen einen für jeden Nutzer ersichtlichen Fehler oft an, weswegen die Anfechtung möglich ist. Jetzt hätte der Händler jedoch zu beweisen, inwiefern jeder Durchschnittskunde davon ebenfalls sofort Kenntnis haben müsste – und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen. Erschwerend kommt aber hinzu, wie viel Zeit zwischen Kauf, Akzeptieren des Vertrags, Auslieferung und anschließend der Kommunikation der Panne verstrich. Rechtlich haben Händler zwar oft gute Chancen, eine Rückgabe zu verlangen – doch Aufwand und Rufschaden stehen oft in keinerlei Relation zum Verlust durch die fehlgeschlagene Rabattaktion.

Kommentare

Niederbayern
Niederbayern24.11.25 15:44
Jeder der ein solches Gerät gekauft hat, wusste das es sich um einen Irrtum handelte und hat auf gut Glück gekauft um zu sehen obs ne Stornoparty gibt oder nicht. Der Verkäufer/Angestellten hätte sich imho schon selber drum kümmern müssen das frühzeitig zu merken und die Aufträge zu stornieren
+1
Zerojojo24.11.25 15:44
Ein neues Premiumprodukt um weniger als 2% des eigentlichen Preises? Wenn man mit der Argumentation durchkommt, das als legitimes Angebot verstanden zu haben, dann fehlts an unserem Rechtssystem. Solche Fehler können in komplexen Systemen mit Menschen dahinter passieren und es sollte dem Händler nicht als böswillig ausgelegt werden, wenn er das volle Geld oder die Ware zurück haben will. Sie kommen den Leuten ja eh schon mit Gutscheinen/Rabatt entgegen.
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Moka´s Onkel
Moka´s Onkel24.11.25 15:49
Hier in D ist das kann man sich wohl auf Irrtum berufen. Wer weiß; die Gerichte entscheiden (falls geklagt wird).

Wie ist denn die Rechtssprechung in Italien dazu?
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Legoman
Legoman24.11.25 15:50
Ich werde überschwemmt von Temu-Werbung, die mir ein kostenloses Tablet verspricht. Da ist doch ein iPad für 15€ gar nicht so abwegig.
Wer soll denn da noch den Unterschied erkennen?
(Ja klar - du und ich. Aber schon bei meiner näheren Verwandschaft hätte ich meine Zweifel!)
+1
skipper24.11.25 16:24
Also meine Mutter hätte keine Ahnung, dass so ein Preis nicht stimmen könnte.
So ein Fall sollte eigentlich in deren AGBs behandelt sein, die man vor dem Kauf akzeptieren muss? Wenn nicht, wer schreibt denen ihre AGBs, ist ja kein kleiner Einzelhändler gewesen.
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