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Aktuelle iPads für 15 Euro verkauft – große Panne bei Retailer – der will Geräte zurück

Viele italienische Kunden trauten ihren Augen nicht, als die Retail-Kette MediaWorld zu einem bemerkenswerten Sonderangebot aufrief. So gab es Rabatte auf das iPad Air – wobei "15 Euro" nicht den Nachlass, sondern den Endpreis darstellten. Das sind immerhin über 850 Euro unterhalb des offiziellen Preises, weswegen viele Kunden direkt zur Bestellung schritten. Diese funktionierte dann auch reibungslos, die 15 Euro wurden abgebucht und das iPad Air einige Zeit später geliefert. Es sollte mehr als eine Woche vergehen, bis man bei MediaWorld darauf reagierte. Das Unternehmen forderte Kunden zur Korrektur oder Rückgabe auf.


Eindeutiger Fehler – zurückgeben oder bezahlen
In einer E-Mail hieß es dazu, der angegebene Preis sei eindeutig falsch gewesen. Man biete nun zwei mögliche Verfahren an: Entweder man gebe das iPad zurück, erhalte daraufhin eine Rückerstattung von 15 Euro samt einem Einkaufsgutschein von 20 Euro, oder man behalte das iPad, müsse aber die Differenz abzüglich 150 Euro Rabatt entrichten. Das sorgte bei den betroffenen Kunden natürlich für wenig Begeisterung, denn so manch einer hätte selbst für rund 700 Euro nicht zu jenem Gerät gegriffen.

Fehler erkannt oder gutgläubig gekauft?
Die Sache dürfte somit vor Gericht landen, denn ganz so eindeutig, wie es auf den ersten Blick aussieht, ist die Rechtslage nicht. Ein Händler kann sich bei einem deutlichen Preisfehler unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag lösen, selbst wenn dieser zunächst normal zustande gekommen war. Nach europäischem Recht ist eine Voraussetzung, derart offensichtlich falsche Preisangaben vorzufinden, dass Kunden dies sofort bewusst sein muss (z.B. neuer Ferrari für 5 Euro). Hat der Käufer indes gutgläubig gehandelt, wird es komplizierter. Ein italienischer Verbraucherrechtsanwalt argumentiert beispielsweise, MediaWorld-Kunden würden in derartiger Fülle von Rabatten und Sonderangeboten erschlagen, dass es sich durchaus um eine Preis-/Lockaktion für eine kleine, ausgesuchte Gruppe hätte handeln können.

Ungeachtet der Rechtslage: Rufschaden, Aufwand
Gerichte erkennen in derlei Fällen einen für jeden Nutzer ersichtlichen Fehler oft an, weswegen die Anfechtung möglich ist. Jetzt hätte der Händler jedoch zu beweisen, inwiefern jeder Durchschnittskunde davon ebenfalls sofort Kenntnis haben müsste – und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen. Erschwerend kommt aber hinzu, wie viel Zeit zwischen Kauf, Akzeptieren des Vertrags, Auslieferung und anschließend der Kommunikation der Panne verstrich. Rechtlich haben Händler zwar oft gute Chancen, eine Rückgabe zu verlangen – doch Aufwand und Rufschaden stehen oft in keinerlei Relation zum Verlust durch die fehlgeschlagene Rabattaktion.

Kommentare

Niederbayern
Niederbayern24.11.25 15:44
Jeder der ein solches Gerät gekauft hat, wusste das es sich um einen Irrtum handelte und hat auf gut Glück gekauft um zu sehen obs ne Stornoparty gibt oder nicht. Der Verkäufer/Angestellten hätte sich imho schon selber drum kümmern müssen das frühzeitig zu merken und die Aufträge zu stornieren
0
Zerojojo24.11.25 15:44
Ein neues Premiumprodukt um weniger als 2% des eigentlichen Preises? Wenn man mit der Argumentation durchkommt, das als legitimes Angebot verstanden zu haben, dann fehlts an unserem Rechtssystem. Solche Fehler können in komplexen Systemen mit Menschen dahinter passieren und es sollte dem Händler nicht als böswillig ausgelegt werden, wenn er das volle Geld oder die Ware zurück haben will. Sie kommen den Leuten ja eh schon mit Gutscheinen/Rabatt entgegen.
+6
Moka´s Onkel
Moka´s Onkel24.11.25 15:49
Hier in D ist das kann man sich wohl auf Irrtum berufen. Wer weiß; die Gerichte entscheiden (falls geklagt wird).

Wie ist denn die Rechtssprechung in Italien dazu?
-1
Legoman
Legoman24.11.25 15:50
Ich werde überschwemmt von Temu-Werbung, die mir ein kostenloses Tablet verspricht. Da ist doch ein iPad für 15€ gar nicht so abwegig.
Wer soll denn da noch den Unterschied erkennen?
(Ja klar - du und ich. Aber schon bei meiner näheren Verwandschaft hätte ich meine Zweifel!)
+22
skipper24.11.25 16:24
Also meine Mutter hätte keine Ahnung, dass so ein Preis nicht stimmen könnte.
So ein Fall sollte eigentlich in deren AGBs behandelt sein, die man vor dem Kauf akzeptieren muss? Wenn nicht, wer schreibt denen ihre AGBs, ist ja kein kleiner Einzelhändler gewesen.
+2
thomas b.
thomas b.24.11.25 16:54
Ragazzo, isch abe gedacht, ihr wolle mit Temu konkurriere und isch abe euch vertraut...

Im Ernst, bei so einem irren Preis nicht ausliefern und die Bestellung wegen Preisirrtums stornieren ist völlig in Ordnung aber trotzdem ausliefern und einen solchen Fehler erst eine Woche (!!!) später zu bemerken und die Lieferung zurück fordern ist auch schon einigermaßen banane.
+22
svenski24.11.25 17:02
Nun hat man ja gelernt, dass ein Händlerangebot nur eine „Invitatio ad offerendum“ darstellt und der Händler sodann frei ist, mein Kaufangebot anzunehmen - oder auch nicht, mit Verweis auf seinen Irrtum.
Bekommt der Händler jetzt noch eine Freirunde, wenn er dennoch akzeptiert und liefert?

Gruß, svenski.
+12
Ollie Mengedoht
Ollie Mengedoht24.11.25 17:10
Moka´s Onkel
Hier in D ist das kann man sich wohl auf Irrtum berufen. …Wie ist denn die Rechtssprechung in Italien dazu?
Das steht doch alles im Artikel?!
Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch emmer joot jejange! :-)
+5
Nebula
Nebula24.11.25 17:16
Auch hierzulande werden Geräte für 1 € oder gar als Geschenk ausgelobt. Zwar in Kombination mit teuren Tarifen oder Abos, aber die Werbung zeigt meist nur groß 1 €.
»Wir sind hier, um eine Delle im Universum zu hinterlassen.« – Steve Jobs
+8
Legoman
Legoman24.11.25 17:57
Und jetzt die nächste Frage:
Wie durchsetzen?

Wie viele Pads verkauft wurden, steht nirgendwo.
Was jetzt?
Hunderte Privatklageverfahren anstrengen? Na viel Spaß dabei!
+7
teorema67
teorema6724.11.25 18:39
MediaWorld IT = MediaMarkt DE 😃

Zum Glück kann bei einem offensichtlichen Irrtum korrigiert werden. Den Kunden möchte ich sehen, der bei 15 Euro für ein iPad von einem fehlerfreien Preis ausgeht 🤪

Mir ist etwas Ähnliches zugunsten des Finanzamtes passiert. Das Finanzamt hat den Schreibfehler anstandslos anerkannt und mir das Geld zurückgegeben 😊
These days the truth is a fleeting thing It depends who you talk to (Kathleen Edwards)
-10
Deppomat24.11.25 18:51
Menschen.
0
FlyingSloth
FlyingSloth24.11.25 19:11
Es gibt keine Steigerung von ”kein”, da es ein absolutes Adjektiv ist.
Somit ist die leider oft gelesene Floskel “in keinster Weise” falsch.

MTN
und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen
Fly it like you stole it...
-12
feel_x24.11.25 20:15
Wie vollautomatisiert und gleichzeitig schlecht überwacht läuft dort bitte der Verkaufsprozess, dass die das krasse Minusgeschäft erst eine Woche später bemerken?

Offensichtlich sind die Controller im Onlineshop genauso schlecht wie die Verkäufer im Ladengeschäft.

+6
h4bbo24.11.25 20:40
Man bedenke, dass viele Shops bereits im Black Friday Modus sind. Krasse Rabatte sind also aktuell nicht grundsätzlich abwegig.
+4
haschuk24.11.25 21:07
Was mich hier wirklich wundert, ist die Qualitätssicherung.

- Apple ist ein pissiger Lieferant
- Rabatte über 15% vom VK sind bei Apple selten, über 30% gar nie nicht
- ein VK von 1/30-1/40 des EKs ist wie realistisch

Zusammen betrachtet müsste im WWS die knallrote Lampe angehen, die mindestens eine Prüfung über 3 Leitungsebenen hinweg in Gang setzt.
+4
svenski24.11.25 21:08
Legoman
Wie durchsetzen?
Hunderte Privatklageverfahren anstrengen? Na viel Spaß dabei!

….geht so. hunderte Rechnungen, Mahnungen und dann die Forderungen en bloc an ein gut organisiertes Inkassounternehmen verkaufen.

Klingt leider machbar. Wird den Schaden begrenzen und für die Kunden anstrengend.

Gruß, svenski.
+3
haschuk24.11.25 21:23
svenski
Legoman
Wie durchsetzen?
Hunderte Privatklageverfahren anstrengen? Na viel Spaß dabei!

….geht so. hunderte Rechnungen, Mahnungen und dann die Forderungen en bloc an ein gut organisiertes Inkassounternehmen verkaufen.

Klingt leider machbar. Wird den Schaden begrenzen und für die Kunden anstrengend.

Gruß, svenski.

Hierzu müsste MW erst einmal die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen.
0
aMacUser
aMacUser24.11.25 21:26
FlyingSloth
Es gibt keine Steigerung von ”kein”, da es ein absolutes Adjektiv ist.
Somit ist die leider oft gelesene Floskel “in keinster Weise” falsch.

MTN
und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen
Nennt sich Umgangssprache, und die nie so ganz korrekt
+2
FlyingSloth
FlyingSloth24.11.25 23:14
Ich kaufe ein "ist"!

Aber zum Thema zurueck. Zumindest ist jetzt bekannt, was bei MediaWorld die Marge ist, wenn die 150 Euro Rabatt geben.
aMacUser
FlyingSloth
Es gibt keine Steigerung von ”kein”, da es ein absolutes Adjektiv ist.
Somit ist die leider oft gelesene Floskel “in keinster Weise” falsch.

MTN
und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen
Nennt sich Umgangssprache, und die nie so ganz korrekt
Fly it like you stole it...
-4
Nebula
Nebula24.11.25 23:45
FlyingSloth
Es gibt keine Steigerung von ”kein”, da es ein absolutes Adjektiv ist.
Somit ist die leider oft gelesene Floskel “in keinster Weise” falsch.
Das ist ein stilistisches Mittel. Und dass es das Wort nicht gibt, stimmt so nicht. Wie hättest du sonst wissen können, dass es eine Steigerung von einem dir bekannten Wort sein soll? Syntaktisch ist es ein korrektes Wort.

Das ist ja das Schöne am Deutschen, es ist ein Worterschaffungsinstrument.
»Wir sind hier, um eine Delle im Universum zu hinterlassen.« – Steve Jobs
+6
FlyingSloth
FlyingSloth25.11.25 00:49
Der Ausdruck „in keinster Weise“ ist im Deutschen grammatikalisch und stilistisch einfach super problematisch, und zwar aus mehreren Gründen.
Grammatikalische Probleme:
„Kein“ ist ein negierendes Indefinitpronomen, das im Deutschen verwendet wird, um „nicht ein“ oder „kein“ auszudrücken. Es bezieht sich normalerweise auf ein Nomen und steht in der richtigen Form (z. B. „kein Mac“, "kein iPhone", „keine Earpods“).
„Keinster“ ist jedoch die Superlativform von „kein“, was in diesem Zusammenhang nicht korrekt ist. Superlative wie „keinster“ existieren im Deutschen eben nicht. Wenn man etwas in der höchsten Form der Negation ausdrücken möchte, sollte man stattdessen „keinerlei“ oder „absolut keine“ verwenden.
Auch mit Deinem syntaktischen Argument liegst Du falsch, denn „In keinster Weise“ ist eine pleonastische Konstruktion, was bedeutet, dass es eine unnötige Wiederholung oder Verstärkung einer Bedeutung enthält. Die Formulierung „keine Weise“ würde bereits ausreichen, um die Negation klar auszudrücken. Der Zusatz „keinster“ verstärkt die Bedeutung unnötig und führt zu einer unschönen Übertreibung.
Auch als stilistisches Mittel ist es mehr als ungeschickt. Im Deutschen gilt es als stilistisch ungünstig, diese Formulierung zu verwenden, da sie als Redundanz wahrgenommen wird. Es handelt sich eben um eine überflüssige Verstärkung, die den Eindruck erweckt, dass der Sprecher entweder den Ausdruck nicht richtig kennt oder sich unnötig verschachtelt ausdrücken möchte. Letzteres ist im obigen Text vermutlich der Fall. Ein besserer, grammatikalisch korrekter Ausdruck wäre „in keiner Weise“, „auf keine Weise“ oder auch „in keiner Form“.

Nebula
Das ist ein stilistisches Mittel. Syntaktisch ist es ein korrektes Wort.


Nur weil ich dem Satz den Sinn entnehmen kann, heißt das noch lange nicht, dass die in dem Satz verwendeten Worte grammatikalisch und im Sprachgebrauch korrekt sind oder dass es das Wort in der Deutschen Sprache gibt.
Nebula
Und dass es das Wort nicht gibt, stimmt so nicht. Wie hättest du sonst wissen können, dass es eine Steigerung von einem dir bekannten Wort sein soll?

Ja schon, aber innerhalb gewisser Regeln und ein nicht steigerungsfähiges Wort zu steigern, gehört nun mal nicht dazu. So habe ich mal ChatGPT danach suchen lassen, ob bei Werken bekannter deutscher Schriftsteller (klassisch und modern) Textstellen ausfindig gemacht werden können, in denen der Ausdruck 'in keinster Weise' auftaucht. Hat nichts gefunden.
Nebula
Das ist ja das Schöne am Deutschen, es ist ein Worterschaffungsinstrument.
Fly it like you stole it...
-9
spheric
spheric25.11.25 00:49
haschuk
Was mich hier wirklich wundert, ist die Qualitätssicherung.

- Apple ist ein pissiger Lieferant
- Rabatte über 15% vom VK sind bei Apple selten, über 30% gar nie nicht
- ein VK von 1/30-1/40 des EKs ist wie realistisch

Zusammen betrachtet müsste im WWS die knallrote Lampe angehen, die mindestens eine Prüfung über 3 Leitungsebenen hinweg in Gang setzt.

„Müsste“, „sollte“ und „dürfte“ sind im Zusammenhang mit Warenwirtschaftssystemen generell nur ironisch zu verstehen.

Bei dieser Softwaresparte kann man sich generell manchmal nur an den Kopf fassen.

„Eigentlich“ ist kein Hauptwort und wird bei WWS einfach ganz weggelassen.
Früher war auch schon früher alles besser!
0
Moranai
Moranai25.11.25 08:34
FlyingSloth
Der Ausdruck „in keinster Weise“ ist im Deutschen grammatikalisch und stilistisch einfach super problematisch, und zwar aus mehreren Gründen.

[blablabla]

Das ist auch egal ob es grammatikalisch richtig ist oder nicht. Es ist ein Elativ und wird als Stilmittel verwendet. Auch mit anderen ähnlichen Wörtern. Dieser Elativ wird verwendet um eine besonders starke Betonung zu erhalten.
+3
Nebula
Nebula25.11.25 09:12
Ob "kleinster" ein Elativ ist, ist tatsächlich umstritten, weil "kein" kein Adjektiv ist. Aber letztlich wird es so verwendet und von den meisten auch so verstanden. Selbst im Zwiebelfisch wurde es so gesehen: . Dr. Bopp sah es wie FlyingSloth, geht in den Kommentaren aber näher auf den umstrittenen Aspekt ein und betont, dass er nicht sagen wollte, dass die Form falsch ist:
»Wir sind hier, um eine Delle im Universum zu hinterlassen.« – Steve Jobs
+3
aMacUser
aMacUser25.11.25 09:15
Das ist hier ja schlimmer als damals im Deutschunterricht. Wir schreiben doch keine Doktorarbeit. Das hier ist ein Internet-Forum.
Nebenbei ist Sprache nie statisch, sondern konstant im Wandel. Zum Beispiel gibt der Duden nichts vor, sondern spiegelt den aktuellen Stand der Sprache wieder. Deswegen wird der auch laufend aktualisiert.
+3
Legoman
Legoman25.11.25 09:36
haschuk
svenski
Legoman
Wie durchsetzen?
Hunderte Privatklageverfahren anstrengen? Na viel Spaß dabei!

….geht so. hunderte Rechnungen, Mahnungen und dann die Forderungen en bloc an ein gut organisiertes Inkassounternehmen verkaufen.

Klingt leider machbar. Wird den Schaden begrenzen und für die Kunden anstrengend.

Gruß, svenski.

Hierzu müsste MW erst einmal die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen.
Es ist nicht "seine Forderung". Nicht Einzahl. Jede angestrengte Rückabwicklung ist eine einzeln durchzusetzende Forderung, da jeder Verkauf ein eigenständiger Vertrag ist. Es wird hier vermutlich kein Referenzurteil geben. Deswegen - siehe Svenski.

Wobei hier der finanzielle gegen den immateriellen Schaden (Image) abzuwägen wäre.
Gibts für sowas nicht eine Versicherung?
+3
Quickmix
Quickmix25.11.25 09:44
Auf keinsten
FlyingSloth
Es gibt keine Steigerung von ”kein”, da es ein absolutes Adjektiv ist.
Somit ist die leider oft gelesene Floskel “in keinster Weise” falsch.

MTN
und 15 Euro nun einmal in keinster Weise realistisch klingen
+3
svenski25.11.25 10:52
Legoman
haschuk
svenski
Legoman
Wie durchsetzen?
Hunderte Privatklageverfahren anstrengen? Na viel Spaß dabei!

….geht so. hunderte Rechnungen, Mahnungen und dann die Forderungen en bloc an ein gut organisiertes Inkassounternehmen verkaufen.

Klingt leider machbar. Wird den Schaden begrenzen und für die Kunden anstrengend.

Gruß, svenski.

Hierzu müsste MW erst einmal die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen.
Es ist nicht "seine Forderung". Nicht Einzahl. Jede angestrengte Rückabwicklung ist eine einzeln durchzusetzende Forderung, da jeder Verkauf ein eigenständiger Vertrag ist. Es wird hier vermutlich kein Referenzurteil geben. Deswegen - siehe Svenski.

Wobei hier der finanzielle gegen den immateriellen Schaden (Image) abzuwägen wäre.
Gibts für sowas nicht eine Versicherung?

Erstmal: Vermutlich nicht. Fahrlässig? Grob? Gegen geschäftlichen Unsinn kann sich ein Unternehmen in der Regel nicht versichern.

Zum Beweis der „Rechtmäßigkeit der Forderung“: Klares nein. die Forderung wird erhoben und dann versucht durchzusetzen. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit gibt es erst am Ende - vor Gericht. Bis dahin versucht man das Risiko für den Kunden (Mahngebühren, Zinsforderungen etc.) so hoch zu treiben, dass möglichst viele „freiwillig“ zahlen. Denn diese zusätzlichen Kosten fallen für den Kunden tatsächlich an, wenn er vor Gericht unterliegt. Der Kunde müsste nun ein (hypothetisches) Inkassounternehmen überzeugen, dass die Forderung unberechtigt ist – sonst lässt es nicht von der Forderung ab.
Unternehmerisch ist die Lösung klar: Schreiben bis Mahnstufe 2 sind meist gut automatisiert und kosten wenig. Dann wird die Gesamtforderung bewertet und zu x% an eine Inkassofirma verkauft. Den Rest schreibt man ab. Die Inkassofirma muss nun mehr als x% aus den Kunden herausbekommen, um ihren Auswand zu decken und Gewinn zu machen.
Deshalb ärgerlich für den Kunden. Muss sich MW halt gut überlegen, wie es vorgeht, denn die sind dann weg und nehmen andere mit. Mit den berichteten Angeboten (Rabatte etc.) versucht man offensichtlich, die Größe des Problems zu verringern und besser einschätzen zu können. Vielleicht verzichten sie auch auf die Inkassonummer… wer weiß.

Gruß, svenski
+3
IM25.11.25 14:55
Ich hätte das Teil sofort bei Kleinanzeigen verkauft, mit leichtem Gewinn so für 50€
+1

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