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App-Store-Monopol: Apple könnte vor höchstem US-Gericht für Präzedenzfall sorgen

Appe trägt heute Argumente vor dem höchsten US-Gericht vor, um eine Kartellklage gegen den Konzern zu verhindern. Der Fall hat das Zeug zum Präzedenzfall, denn die verhandelten Grundlagen betreffen alle Technologie-Plattformen, berichtet Reuters. Daher sind Verbraucherschützer alarmiert und viele Seiten beobachten das Verfahren genau. Dass Apple die Software-Käufe auf der iOS-Plattform monopolisiert, gerät dabei fast zur Nebensache.

Kartellverfahren seit 2011
Bereits 2011 legten US-Verbraucher eine Sammelklage gegen den iPhone-Produzenten ein. Darin geht es darum, ob Apple erlaubt sein soll, alle Software-Verkäufe für seine iOS-Plattform über den App Store zu monopolisieren und damit Verbraucher zu zwingen, höhere Preise zu bezahlen. Apps für iPhone & Co. können Nutzer nur über Apples Softwareshop erwerben, dabei streicht der Technologiegigant 30 Prozent Provision ein. Ein Bundesgericht hatte die Klage der iPhone-Käufer zunächst abgewiesen, doch die neunte Kammer des Berufungsgerichts ließ das Verfahren neu aufrollen.


Gericht muss entscheiden, ob App-Nutzer Apple-Kunden sind
Der Streit dreht sich momentan um die generelle Zulässigkeit der Klage. Apple argumentierte in der Vergangenheit, die App-Kunden seien keine direkten Käufer, weil die Entwickler die Provision durchreichten. Die Geschäftsbeziehung bestehe also ausschließlich zwischen Apple und den App-Studios. Der Plattformbetreiber agiere nur als Agent zwischen den Studios und den Endverbrauchern. Das Berufungsgericht war anderer Ansicht: Apple sei ein Vertriebspartner und verkaufe die Apps direkt an die Verbraucher.

Argumentationshilfe aus dem Jahre 1977
Damit landete der Fall vor dem Supreme Court, vor dem der Konzern heute seine Argumente vortragen darf. Apple stützt sich dabei auf ein Urteil des obersten Gerichtshofs von 1977, welches den Schadensersatz für wettbewerbswidriges Verhalten auf diejenigen begrenzt, die direkt betroffen sind und ihn für Parteien ausschliesst, an die diese Schäden nur weitergegeben wurden. Der Richterspruch sollte ursprünglich komplexe Schadenersatzberechnungen mit multiplen Anspruchsgegnern verhindern. Apple warnt vor einer Fortsetzung des Prozesses: Die E-Commerce-Branche sei zunehmend auf agentenbasierte Vertriebsmodelle angewiesen und eine entsprechende Entscheidung werde Klagewellen gegen Plattformbetreiber wie Amazon und eBay nach sich ziehen. Dass Apples Regulation über den App Store die Verbraucher massiv gegen Malware und betrügerische Apps schützt, spielt in diesem Teil des Verfahrens keine Rolle.

Apple und Trump gegen Generalstaatsanwälte aus 30 Staaten
Mittlerweile haben sich auf beiden Seiten große Lobbygruppen gebildet. Die US-Handelskammer steht zum Beispiel auf Apples Seite. In einem Brief wendet sie sich an die Richter und argumentiert mit Wachstumseinbußen. Erhöhtes Risiko und Kosten zu erwartender weiterer Verfahren würden im Falle des Stattgebens Innovationen, Handel und Entwickler abschrecken und somit sowohl den Händlern als auch den Verbrauchern schaden. Auch die Regierung von US-Präsident Donald Trump unterstützt Apple in der Sache. Auf der anderen Seite stehen Generalstaatsanwälte von 30 Staaten (u.a. Kalifornien, Florida und New York) und Verbraucherschutzorganisationen. Sie argumentieren, Entwickler gingen aus Angst nicht gegen Apple vor. So könne niemand etwaiges wettbewerbswidrige Verhalten der Plattform in Frage stellen. Das American Antitrust Institute erklärt dem Gericht in einem Brief: Entwickler riskierten nicht, dass Apple im Fall einer Klage deren Apps aus dem Store entferne.

Kernfrage: Dürfen Verbraucher überhaupt klagen?
In der Tat basieren große Felder des E-Commerce aus entsprechenden Konstellationen, daher ist die Tragweite des Falls auch so groß. Würde sich Apple mit der eigenen Ansicht durchsetzen, befürchten Kläger und deren Unterstützer, das Gericht schließe damit die Tür für eine Menge Kartellverfahren. Denn das hieße, viele Verbraucher-Klagen unmöglich zu machen. Uber etwa, so Direktor Snadeep Vaheesan vom Open Markets Institute, könne sich dann immer darauf beziehen, der Konzern biete nur Kommunikationsdienste für Mitfahrer an. Damit wäre nur den von Uber wirtschaftlich abhängigen Fahrern möglich, kartellrechtliche Klagen einreichen. Die andere Seite sieht den E-Commerce-Umsatz in Höhe von 452 Milliarden US-Dollar in Gefahr.

Gesetzes-Anpassung an moderne Vertriebsformen
Egal wie sich das Gericht entscheidet, ganz offensichtlich klafft hier eine Lücke in den entsprechenden Gesetzen, die nun geschlossen werden sollte. Merkwürdig, dass die USA noch keine Gesetzgebung auf den Weg gebracht haben, die den nun schon seit bald Jahrzehnten florierenden elektronischen Handel entsprechend reguliert. In Europa arbeitet die EU-Kommission daran, die großen Plattform-Betreiber einzunorden. Diverse Klagen gegen Google geben einen Vorgeschmack auf die Rechtsmacht der EU-Behörden, während die USA den Suchmaschinenriese im Vergleich eher mit Samthandschuhen anfasst. Im Gegenteil: Die aktuelle Regierung dort hat das Ziel ausgegeben, die Wirtschaft noch stärker zu deregulieren.

Kommentare

Holzkerbe
Holzkerbe26.11.18 09:30
Klagen wie diese erschließen sich mir nicht so recht. Apple bietet hier ein geschlossenes Ökosystem an. Wie soll sich da ein Kartell bilden, wo es doch nur einen Anbieter gibt? Wenn ich darauf als Kunde keinen Bock habe, kann ich ja ein Konkurrenzprodukt erwerben, wobei es in Googles Play Store ähnlich ist. Da gibt es aber Alternativen wie F-Droid, doch bieten diese ja nicht einmal ansatzweise das an, was im Play Store zu finden ist.

Was ich als Kunde jedenfalls nicht will, ist, dass ich künftig zig verschiedene App Stores abgrasen müsste, um eine bestimmte App zu bekommen. Gerade das schätze ich an Apples Ökosystem (sowie vergleichbaren wie Steam, PSN, eShop etc.) ja: Eine Anlaufstelle für alles. Die Preise sind, insbesondere während Sales, auch IMHO völlig ok.
Gamer. Geek. Minimalist.
-3
macmuckel
macmuckel26.11.18 09:32
Für iOS Benutzer wäre es schon schön Alternative „App Stores“ nutzen zu können. Einfach aus dem Grund, dass bei Apple nicht alles zu haben ist.
+4
BigLebowski
BigLebowski26.11.18 09:33
Also sollen Entwickler gegen Apple klagen....
Was wird wohl mit denen passieren?

Ich finde es muss alternative Möglichkeiten zur Installation geben!
Z.B. Irgendeine Schnittstelle für registrierte Entwickler so das man von denen direkt die Apps beziehen kann wie beim PC/Mac. (Da kann man dann nicht mehr argumentieren mit Apples Infrastruktur und Kosten)

Ich Frage mich wie hier die meisten reagieren würden, wenn man beim Mac nur noch über den App Store kaufen "müsste".
(Ich kann es mir vorstellen, Floskel: "Ich kaufe nur noch im Mac App Store")

Oder was würde mit Microsoft passieren, wenn sie nur noch Software Installationen über ihren Windows Store erlauben würden?
(Dadurch gezwungen Microsoft 30% zu bezahlen)

Irgendwie sind die ganzen iOS App Store Verteidiger widersprüchlich

Und zu Viren etc.
Was ist mit der Eigenverantwortung?
Ich kann auch in meinem Benziner Diesel tanken selbst schuld 🤷‍♂️
+1
nacho
nacho26.11.18 09:51
Wenn man schon so teure Hardware verkauft, sollte man auch die Wahl haben wo man seine Software kauft.
+1
mabi26.11.18 09:52
Meine 5 Cent zu dieser ewigen Geschichte (auch hier im Forum gibt es ja immer Stimmen, die sowohl beim Mac und noch viel mehr beim iOS die Zwangsbindung an Apple kritisieren):

ein zentraler Schalter in den Einstellungen: „Apple managed (highly recommended)“ versus „Unmanaged (WARNING)“

Sozusagen ein Apple-seitig vorgesehener Jailbreak. Damit würde dann iCloud-, AppleID-Anbindung und die Beschränkung auf den AppStore und all das aufgehoben und könnte nur durch vollständiges Zurücksetzen des Gerätes wieder hergestellt werden.

Und jeder hätte, was er am liebsten mag. Ich bliebe bei Apple-managed...
+4
beanchen26.11.18 09:55
Als Verbraucher können wir hier stundenlang diskutieren. Die einen hätte iOS gerne so offen wie Android, die anderen sind froh sich nicht mit den dort vorhandenen Unzulänglichkeiten herumschlagen zu müssen. Fakt ist, aus Verbrauchersicht gibt es kein Monopol. Es werden verschiedenste Apps von verschiedenen Entwicklern zur verschiedensten Preisen angeboten. Die Wahl zu was ich greife, obliegt allein mir als Verbraucher. Man könnte noch darüber diskutieren, ob mir als Verbraucher generell etwas vorenthalten wird, indem ein Entwickler oder ein Thema gar nicht im AppStore zugelassen ist.
Andersherum, aus Entwicklersicht, wird es auch schwierig. Apple schreibt keine Preise vor, die 30% Marge könnte vom Entwickler also auch an die Kunden weitergegeben werden. Zudem stehen dem Entwickler auch andere Märkte offen. Es ist seine Entscheidung, für welche Marken / Systeme er entwickelt.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
+1
NikNik26.11.18 10:33
Google wurde vor kurzem (in der EU) erst wegen ihrer angeblichen Zwangs-Verkuppelung von Android und dem PlayStore bestraft (also die Klage bereits verloren) und dort ist der Markt eigentlich relativ offen. Dabei war die grundlegende Beschränkung nur: "Wenn du es Android nennen willst, muss der PlayStore drauf sein". Ansonsten gab es keine großartigen Beschränkungen. Man siehe Amazons FireOS, was ein Android ist ohne PlayStore und einfach nur nicht Android heißt. Oder alle Tolino eReader die ebenfalls Android verwenden und es nur nicht so nennen.

Da hatte ich mich eigentlich auch schon gefragt, warum Google hier erfolgreich verklagt wird, aber bei Apple das wohl alles OK zu sein scheint.
+1
Aphorism26.11.18 10:41
Finde es gar nicht verkehrt, dass mal darüber diskutiert wird, ob es in Ordnung ist, dass der Platzhirsch per se eine willkürliche Provisionsquote einfordern darf.
Was Argumente wie Sicherheit oder Convenience im Text angeht erschließt sich mir tatsächlich nicht in der Diskussion...

Habe an dieser Stelle auch keinen Alternativvorschlag, aber anfangs gab es ja auch mehrere Store, Jailbreak ist ja auch deswegen so in gewesen. Schauen wir es uns mal an Apple wird daran nicht zugrunde gehen und der Verbraucher kann nur gewinnen.
+1
NikNik26.11.18 10:53
beanchen
Fakt ist, aus Verbrauchersicht gibt es kein Monopol.

Wie stelle ich denn iPhone Nutzern eine Anwendung zur Verfügung, ohne Apples AppStore zu benutzen und mich ggf. deren Beschränkungen und Regulierungen zu unterwerfen?
beanchen
Die Wahl zu was ich greife, obliegt allein mir als Verbraucher.

Bei den heutigen Verfahren einen dicken Vendor-LockIn zu fahren, bezweifliche ich diese "freie Wahl" erst mal grundlegend. Gerade wenn ich gerade hier sehe wie oft das Argument kommt: "Da ist aber kein macOS/iOS drauf", vollkommen egal wie viel besser und billiger das Konkurrenz-Gerät ist.
beanchen
Es ist seine Entscheidung, für welche Marken / Systeme er entwickelt.

Es besteht ein Unterschied, ob ich etwas hinnehmen muss oder ob es meine aktive Entscheidung ist.

"Akzeptiere alles, oder kriege gar nichts" ist keine freie Entscheidung in dem Sinne.

edit: Das gilt natürlich für alle AppStores. Auch Microsoft hat sehr fragwürdige Regulierungen in ihrem Windows Store. Z.B. der Zwang auf bestimmte MS-Technologien wie Edge oder DirectX.
+3
macmuckel
macmuckel26.11.18 10:58
mabi

Warum so krass mit notwendigen Zurücksetzen? Einfach das Zulassen alternativer Stores und/oder in den Einstellungen die 3 Wahlmöglichkeiten wie am Mac (nur Store - nur signiert - alles). Dann könnte man zB. Generell Option 1 aktiviert haben, aber zum Installieren bestimmter Sachen, die Apple nicht anbieten mag eine der anderen beiden Optionen wählen.

NikNik

Tja, das ist halt weil Android eine marktbeherrschende Stellung hat, iOS jedoch nicht.
0
beanchen26.11.18 11:08
Aphorism
Finde es gar nicht verkehrt, dass mal darüber diskutiert wird, ob es in Ordnung ist, dass der Platzhirsch per se eine willkürliche Provisionsquote einfordern darf.
Apple ist Platzhirsch bei Apple(-produkten)? Wenn Du mir jetzt noch sagst, dass BMW Platzhirsch bei BMW ist, gerät mein Weltbild ins wanken.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
-2
NikNik26.11.18 11:14
beanchen
Apple ist Platzhirsch bei Apple(-produkten)? Wenn Du mir jetzt noch sagst, dass BMW Platzhirsch bei BMW ist, gerät mein Weltbild ins wanken.

Der Unterschied wäre, wenn du mit einem BMW nur an BMW Tankstellen tanken dürftest, wenn du schon den Auto-Vergleich ziehen willst. Oder einige Straßen BMW-Exklusiv wären.
+4
sierkb26.11.18 11:17
Dem Ganzen vorangegangen:

heise (19.06.2018): Streit über Apples "App-Store-Monopol" landet vor oberstem US-Gericht
Weil es iPhone-Apps nicht bei anderen Anbietern gibt, wird Apple Wettbewerbsschädigung vorgeworfen. Damit will sich nun der Supreme Court befassen.
heise, 19.06.2018
Eine langjährige Monopolklage gegen Apple geht in die entscheidende Runde. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) will sich mit einer Sammelklage beschäftigen, die Apple wettbewerbsschädigendes Verhalten vorwirft, da Kunden iPhone-Apps ausschließlich im App Store des Konzerns kaufen können.

Dies teilte der Supreme Court am Wochenanfang ohne weitere Details in einer Liste an Entscheidungen mit, ein Verhandlungstermin wurde noch nicht genannt.

iPhone-Apps gibt es nur bei Apple

In der bereits 2011 eingereichten Klage wird Apple vorgeworfen, ein illegales Monopol für den Vertrieb von iPhone- respektive iOS-Apps errichtet zu haben, weil sich diese ausschließlich über den zentralen App Store beziehen lassen. Da der iPhone-Konzern an jedem Verkauf eine Provision von bis zu 30 Prozent einstreicht, führe dies zu höheren Preisen, argumentieren die Kläger. Wettbewerber würden zudem ausgesperrt, da sich keine alternativen App-Läden betreiben lassen.

Apple betonte zuvor, der 2008 eingeführte App Store habe eine komplett neue Branche erschaffen. Nach jüngsten Angaben haben Entwickler und App-Anbieter über diesen Kanal inzwischen 100 Milliarden Dollar umgesetzt.

Apple sieht sich nicht als der Verkäufer

Apple hatte ursprünglich argumentiert, das Unternehmen verkaufe Apps gar nicht an die Endnutzer – die Verkäufer seien die Entwickler. Deshalb könne der Konzern gar nicht unter US-Kartellrecht verklagt werden, lautete die Argumentation; die Klage wurde 2013 zuerst abgewiesen .

Ein Berufungsgericht hat dies Anfang des vergangenen Jahres jedoch zurückgewiesen : Apple verkaufe die Apps sehr wohl direkt an Endkunden, urteilten die Richter, Entwickler und App-Anbieter hätten schließlich keine eigenen Läden. Ihnen sei sogar spezifisch von Apple untersagt, ihre Software selbst und direkt für iPhone und iPad anzubieten.

Der Supreme Court der USA hatte im vergangenen Oktober bereits um die Meinung des Solicitor General – Oberster Anwalt der Vereinigten Staaten – in der Angelegenheit gebeten, seitdem wurde erwartet, dass sich das oberste Gericht mit dem Fall befassen will. Der oberste Gerichtshof hatte 1977 entschieden, dass nur die unmittelbaren Endkunden einen Anbieter unter US-Kartellrecht verklagen können – diese Frage könnte nun rund um das angebliche "App-Store-Monopol" neu aufgerollt werden.

heise (13.01.2017): Streit um App-Store-Monopol: Richter lässt Klage gegen Apple zu
Eine Sammelklage von Verbrauchern, die Anwendungen für iOS auch außerhalb von Apples Softwareladen kaufen wollten, war zunächst abgewiesen worden. Ein Berufungsgericht änderte das nun.
+1
sierkb26.11.18 11:27
NikNik
Google wurde vor kurzem (in der EU) erst wegen ihrer angeblichen Zwangs-Verkuppelung von Android und dem PlayStore bestraft (also die Klage bereits verloren) und dort ist der Markt eigentlich relativ offen. […]
Da hatte ich mich eigentlich auch schon gefragt, warum Google hier erfolgreich verklagt wird, aber bei Apple das wohl alles OK zu sein scheint.

Findet u.a. auch:

heise (25.07.2018): Analyst: Auch Apple sollte von der EU verknackt werden
Google muss wegen seines Android-Monopols Milliarden zahlen – dabei habe auch Apple eine ähnlich marktbeherrschende Stellung, meint ein Kritiker.
heise
[…]
Das Argument: Der iPhone-Produzent habe im iOS-Bereich die gleiche Machtposition wie Google bei Android – wenn nicht sogar eine darüber hinaus gehende, da das Unternehmen sowohl Hard- als auch Software beherrsche.
[…]

Situation aus Kundensicht ähnlich

Doch aus Kundensicht müsse auch Apple eine derartige Aufmerksamkeit durch die Wettbewerbshüter erfahren, meint Bershidsky. Aus Kundensicht unterscheidet sich die Situation bei Apple seiner Meinung nach nicht – auch wenn Apple sein Betriebssystem nicht an andere Hersteller lizenziert.

Android-Nutzer könnten zum Beispiel in alternativen App Stores einkaufen. Apple erlaube dies nicht, nur wenn Nutzer die Gerätesicherung per Jailbreak umgehen, ist dies möglich. "Das macht aus Apple ein Monopol im wahrsten Sinne des Wortes."

Zwang zu Apples Default-Apps

Weiterhin erlaube es Apple nicht, den mitgelieferten Safari-Browser zu deinstallieren und Konkurrenz-Apps zu Default-Programmen zu machen. Man kann so etwa die Kartenanwendung Google Maps zwar herunterladen und benutzen, Apple Maps bleibt aber das Standardprogramm.

"Das ist sogar noch wettbewerbsfeindlicher als das einfache Vorinstallieren der eigenen Software in der Hoffnung, dass die Nutzer sie weiter verwenden, weil sie gut genug erscheint."

Wahrscheinlich ist es allerdings nicht, dass die EU-Kommission gegen Apple vorgeht. Der Grund: Der Konzern hat im Gegensatz zu Android im Smartphone-Markt keine marktbeherrschende Stellung, kommt je nach Region auf gut 20 Prozent Marktanteil.

Bloomberg (19.07.2018): Apple Deserves an EU Fine, Too
Google isn’t the only tech giant with anticompetitive practices.
+1
beanchen26.11.18 11:28
NikNik
beanchen
Fakt ist, aus Verbrauchersicht gibt es kein Monopol.
Wie stelle ich denn iPhone Nutzern eine Anwendung zur Verfügung, ohne Apples AppStore zu benutzen und mich ggf. deren Beschränkungen und Regulierungen zu unterwerfen?
Deswegen schrieb ich "aus Verbrauchersicht". Als Entwickler / Anbieter bist du nun mal kein Verbraucher.
beanchen
Die Wahl zu was ich greife, obliegt allein mir als Verbraucher.

Bei den heutigen Verfahren einen dicken Vendor-LockIn zu fahren, bezweifliche ich diese "freie Wahl" erst mal grundlegend. Gerade wenn ich gerade hier sehe wie oft das Argument kommt: "Da ist aber kein macOS/iOS drauf", vollkommen egal wie viel besser und billiger das Konkurrenz-Gerät ist.
Sag mal, liest du eigentlich auch oder stänkerst du nur rum? Das Wort "Wahl" bezog sich allein auf die Tatsache, welche der verschiedenen Apps zu verschiedenen Preisen von verschiedenen Anbietern ich mir als Anwender lade.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
-2
NikNik26.11.18 11:30
beanchen
Deswegen schrieb ich "aus Verbrauchersicht". Als Entwickler / Anbieter bist du nun mal kein Verbraucher.

Na gut, wie bekomme ich dann eine Anwendung von einem Entwickler, der sie nicht im iOS Store anbietet oder anbieten kann?
+2
Raziel126.11.18 11:31
NikNik
beanchen
Fakt ist, aus Verbrauchersicht gibt es kein Monopol.

Wie stelle ich denn iPhone Nutzern eine Anwendung zur Verfügung, ohne Apples AppStore zu benutzen und mich ggf. deren Beschränkungen und Regulierungen zu unterwerfen?
beanchen
Die Wahl zu was ich greife, obliegt allein mir als Verbraucher.

Bei den heutigen Verfahren einen dicken Vendor-LockIn zu fahren, bezweifliche ich diese "freie Wahl" erst mal grundlegend. Gerade wenn ich gerade hier sehe wie oft das Argument kommt: "Da ist aber kein macOS/iOS drauf", vollkommen egal wie viel besser und billiger das Konkurrenz-Gerät ist.
beanchen
Es ist seine Entscheidung, für welche Marken / Systeme er entwickelt.

Es besteht ein Unterschied, ob ich etwas hinnehmen muss oder ob es meine aktive Entscheidung ist.

"Akzeptiere alles, oder kriege gar nichts" ist keine freie Entscheidung in dem Sinne.

edit: Das gilt natürlich für alle AppStores. Auch Microsoft hat sehr fragwürdige Regulierungen in ihrem Windows Store. Z.B. der Zwang auf bestimmte MS-Technologien wie Edge oder DirectX.

Aber das wäre ja so als würde ich klagen weil ich nicht einfach in dein Haus spazieren kann um dort Waren anzubieten. Irgendwie klingt das absurd das ein Hersteller, in dem Fall Apple, ein System erstellt und dann gezwungen werden soll das dann zu öffnen. Immerhin ist es "sein" System, da würde man davon ausgehen das er damit auch machen kann was er will. Vor allem aber: Da Apple ja hier nicht nur die Hardware sondern auch die Software liefert, wären sie auch in der Verantwortung fremde Marktplätze mit zu warten. Es kann auch irgendwie nicht sein das man dann iOS Bugfixen und so weiter muss damit fremde Marktplätze und Software einwandfrei laufen.
0
NikNik26.11.18 11:35
Raziel1
Aber das wäre ja so als würde ich klagen weil ich nicht einfach in dein Haus spazieren kann um dort Waren anzubieten. Irgendwie klingt das absurd das ein Hersteller, in dem Fall Apple, ein System erstellt und dann gezwungen werden soll das dann zu öffnen.

Tja, aber Google hat dafür erst eine fette Milliarden Strafe kassiert, obwohl sie nicht mal so streng oder geschlossen sind wie Apple. Und darum geht's halt irgendwo. Der Grund "sie sind Marktführer" kann's ja nicht alleine sein. Und wenn doch, wäre es sehr sehr dumm.
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Raziel126.11.18 11:40
NikNik
Raziel1
Aber das wäre ja so als würde ich klagen weil ich nicht einfach in dein Haus spazieren kann um dort Waren anzubieten. Irgendwie klingt das absurd das ein Hersteller, in dem Fall Apple, ein System erstellt und dann gezwungen werden soll das dann zu öffnen.

Tja, aber Google hat dafür erst eine fette Milliarden Strafe kassiert, obwohl sie nicht mal so streng oder geschlossen sind wie Apple. Und darum geht's halt irgendwo. Der Grund "sie sind Marktführer" kann's ja nicht alleine sein. Und wenn doch, wäre es sehr sehr dumm.

Aber das war eine andere Situation. Hier hat Google ein "offenes"/"frei für alle" System angeboten wo jeder Anbieter/Hersteller diese frei verwenden konnte und dann aber so wie damals Windows versucht diese Hersteller zu knebeln oder zumindest versucht seine eigenen Produkte deutlich vor denen der anderen zu stellen.

Diese Situation ist hier so nicht gegeben da nur Apple Hersteller ist. Dieser hat eine eigene Platform erstellt und bietet allen an sich darauf zu platzieren. Dafür zahlt man eine Abgabe von 30%, für die Apple wiederum jegliche verbundene Leistungen übernimmt. So ein PayIn System ist wie die News schon sagt komplett üblich egal ob das hier bei iOS so ist oder jeglicher anderer Verkaufsplatform.

Im Gegenzug muss man argumentieren: Sollte es andere Marktplätze geben müsste Apple trotzdem die Kosten und den Aufwand für den Support und Wartung übernehmen, da sie ja weiterhin Verantwortlich sind für iOS. Da ist auch nicht zumutbar vor allem wenn dann dadurch Ksoten entstehen ohne das eine Kompensation erfolgt. Was anderes wäre es wenn iOS ein offenes System wäre so wie Android, wo die Hersteller diese Aufgabe übernehmen könnten. Aber dazu kann man Apple ja auch nicht zwingen
0
PaulMuadDib26.11.18 11:46
Also ich habe keinen Bock, überall meine Zahlungsinformationen herausgeben zu müssen, nur um mal eine App zu testen. Deswegen finde ich den Store nicht schlecht.

Ich kaufe auch auf dem Mac eigentlich nur noch über den Store. So einige Programme hätte ich sonst gar nicht gekauft.
+1
NikNik26.11.18 11:49
Raziel1
Aber das war eine andere Situation. Hier hat Google ein "offenes"/"frei für alle" System angeboten wo jeder Anbieter/Hersteller diese frei verwenden konnte und dann aber so wie damals Windows versucht diese Hersteller zu knebeln oder zumindest versucht seine eigenen Produkte deutlich vor denen der anderen zu stellen.

Google hat halt eben nicht versucht "zu knebeln"... die Bedingung war einfach: "Wenn du es Android nennen willst, dann musst du Google Services installieren". Es stand jedem zu jeder Zeit frei ein komplett eigenes System auf Android-Basis aufzubauen was halt nicht Android heißt (siehe Amazon FireOS, Tolino, ....). Es sollte schlicht und ergreifend verhindert werden, dass Leute ein "Android" bekommen was mit "Android" nichts zu tun hat. Es ist auch möglich Android Anwendungen zu installieren ohne den PlayStore zu nutzen (siehe z.B. Fortnite).

Im Vergleich jedoch bietet Apple nichts von dem, bestimmt alles und erlaubt keine Alternativen.

Es erschließt sich mir (und offensichtlich auch anderen, siehe oben die Links zu Heise) nicht, warum Googles Vorgehen hart bestraft werden muss, jedoch Apple hier einfach weitermachen kann. Muss man erst das eine System zerstören, bevor man sich dem "zweiten Platz" widmen kann, der genauso oder sogar noch schlimmer vorgeht wie das System, dass man gerade zerstört hat?

Ich denke die Regeln sollten halt eindeutig sein und für alle gelten, egal in welche Richtung.
+1
Raziel126.11.18 11:59
NikNik
Raziel1
Aber das war eine andere Situation. Hier hat Google ein "offenes"/"frei für alle" System angeboten wo jeder Anbieter/Hersteller diese frei verwenden konnte und dann aber so wie damals Windows versucht diese Hersteller zu knebeln oder zumindest versucht seine eigenen Produkte deutlich vor denen der anderen zu stellen.

Google hat halt eben nicht versucht "zu knebeln"... die Bedingung war einfach: "Wenn du es Android nennen willst, dann musst du Google Services installieren". Es stand jedem zu jeder Zeit frei ein komplett eigenes System auf Android-Basis aufzubauen was halt nicht Android heißt (siehe Amazon FireOS, Tolino, ....). Es sollte schlicht und ergreifend verhindert werden, dass Leute ein "Android" bekommen was mit "Android" nichts zu tun hat. Es ist auch möglich Android Anwendungen zu installieren ohne den PlayStore zu nutzen (siehe z.B. Fortnite).

Im Vergleich jedoch bietet Apple nichts von dem, bestimmt alles und erlaubt keine Alternativen.

Es erschließt sich mir (und offensichtlich auch anderen, siehe oben die Links zu Heise) nicht, warum Googles Vorgehen hart bestraft werden muss, jedoch Apple hier einfach weitermachen kann. Muss man erst das eine System zerstören, bevor man sich dem "zweiten Platz" widmen kann, der genauso oder sogar noch schlimmer vorgeht wie das System, dass man gerade zerstört hat?

Ich denke die Regeln sollten halt eindeutig sein und für alle gelten, egal in welche Richtung.

Wie gesagt ist es eben nicht das selbe und man kann nicht einfach die selben Regeln auf verschiedene Geschäftsmodelle und Ausgangssituationen umlegen. Microsoft hatte damals ja genau das selbe Problem und Unsummen bezahlt. Es kommt ja nicht von ungefähr das es erst jetzt überhaupt relevant wird. Eine Bestrafung in diesem Fall, wenn denn überhaupt eine Klage zugelassen wird und dann auch gewonnen werden sollte, hätte wie auch von vielen befürchte einige Folgen.
+1
NikNik26.11.18 12:14
Raziel1
Wie gesagt ist es eben nicht das selbe und man kann nicht einfach die selben Regeln auf verschiedene Geschäftsmodelle und Ausgangssituationen umlegen.

Das Geschäftsmodell rund um den Store ist so ziemlich identisch mit dem von Google. Auch Google bietet wie Apple eigene Smartphones an. Der Android Markt ist halt nur etwas offener als der von Apple und somit ist es auch anderen Herstellern erlaubt entsprechende Systeme anzubieten. Und genau das Vorgehen wurde bestraft. "Die Lösung" nach der verlorenen Klage ändert praktisch übrigens überhaupt gar nichts an der Situation, außer dass die Hersteller in der EU nun Google für die Nutzung ihrer Dienste bezahlen müssen und sie nun in der Lage sind "Wald und Wiesen Müll-Android Geräte" machen zu können die mit Android nicht mehr viel zu tun haben.

Der Punkt ist eben schlicht, dass Apple in der EU nicht als Marktführer gilt, ansonsten wäre das System schon längst zerschlagen.
+1
beanchen26.11.18 12:31
NikNik
beanchen
Deswegen schrieb ich "aus Verbrauchersicht". Als Entwickler / Anbieter bist du nun mal kein Verbraucher.

Na gut, wie bekomme ich dann eine Anwendung von einem Entwickler, der sie nicht im iOS Store anbietet oder anbieten kann?
Gar nicht. Als Verbraucher kann ich aber auch Aldi nicht verklagen, weil die mein Müsli nicht haben. Auch hier könnte man fragen ob der Hersteller meines Müslis nicht bei Aldi verkaufen will oder von Aldi nicht ins Programm genommen wird. Nur was hat das mit einem Monopol zu tun?
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
-2
NikNik26.11.18 12:32
beanchen
Gar nicht. Als Verbraucher kann ich aber auch Aldi nicht verklagen, weil die mein Müsli nicht haben. Auch hier könnte man fragen ob der Hersteller meines Müslis nicht bei Aldi verkaufen will oder von Aldi nicht ins Programm genommen wird. Nur was hat das mit einem Monopol zu tun?

Und wer verbietet es mir, wenn es etwas im Aldi nicht gibt, einfach zum nächsten Netto zu gehen und es mir dort zu holen? Genau, niemand. Apple verbietet es aber.
+1
beanchen26.11.18 12:45
NikNik
Der Unterschied wäre, wenn du mit einem BMW nur an BMW Tankstellen tanken dürftest, wenn du schon den Auto-Vergleich ziehen willst. Oder einige Straßen BMW-Exklusiv wären.
Wieso? Darf ich mein iPhone nur an Apple-zertifizierten Steckdosen laden oder nur Telefonanbieter benutzen, die Android-Geräten vorenthalten werden?
Aber hast Du schon mal versucht auf das fest verbaute Navi deines Autos ein anderes System aufzuspielen? Ich denke sogar das geht und es gibt vielleicht auch Anbieter dafür aber die Situation dürfte eine Jailbreak ähnlich kommen. Alternativ kannst du ja den Hersteller deines Autos verklagen und fordern, dass er die Navi-Hardware für alle freigibt. Viel Spass.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
+1
beanchen26.11.18 12:50
NikNik
Und wer verbietet es mir, wenn es etwas im Aldi nicht gibt, einfach zum nächsten Netto zu gehen und es mir dort zu holen? Genau, niemand. Apple verbietet es aber.
Und wer verbietet dir, wenn sich eine App (Müsli) bei Apple nicht installieren (kaufen) lässt, einfach ein anderes Telefon (Laden) zu nutzen? Genau, niemand.
Bei Aldi bekomme ich das Müsli nicht, bei Apple die App nicht. Bei beiden muss ich mir überlegen, wie wichtig mir das ist und was ich für Alternativen habe.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
-1
NikNik26.11.18 13:13
Du hast mit diesen unsinnigen Vergleichen angefangen. Es geht nicht darum irgendwelche Parallel-Fakten so hinzudrehen, dass sie ins Weltbild passen.

Der Punkt ist: Was im AppStore erscheint und was du mit deinem iPhone machen kannst bestimmt Apple. Diese Argument "na dann geh doch komplett woanders hin" ist Käse und wird im umgekehrten Fall hier ebenfalls nicht angenommen "da ist ja kein macOS/iOS drauf". Ebenso bedeutet es, dass du alle deine bisherigen Einkäufe für nichtig erklärst... für 1000€ Anwendungen gekauft? Tja Pech, geh doch woanders hin. Kann ich meine Sachen, die ich im iOS Store gekauft habe woanders verwenden? Nein. Akzeptabel? Nein. Vendor LockIn nennt sich das.

Bei der Verhandlung gegen Google wurde übrigens im Grunde ebenfalls dieses "du kannst doch woanders hingehen" nicht angenommen, da z.B. Apple hier als "ist zu teuer für viele" und "du verlierst alle deine Apps bzw. müsstest sie neu kaufen" eingeordnet wurde.

+1
Raziel126.11.18 13:21
NikNik
Raziel1
Wie gesagt ist es eben nicht das selbe und man kann nicht einfach die selben Regeln auf verschiedene Geschäftsmodelle und Ausgangssituationen umlegen.

Das Geschäftsmodell rund um den Store ist so ziemlich identisch mit dem von Google. Auch Google bietet wie Apple eigene Smartphones an. Der Android Markt ist halt nur etwas offener als der von Apple und somit ist es auch anderen Herstellern erlaubt entsprechende Systeme anzubieten. Und genau das Vorgehen wurde bestraft. "Die Lösung" nach der verlorenen Klage ändert praktisch übrigens überhaupt gar nichts an der Situation, außer dass die Hersteller in der EU nun Google für die Nutzung ihrer Dienste bezahlen müssen und sie nun in der Lage sind "Wald und Wiesen Müll-Android Geräte" machen zu können die mit Android nicht mehr viel zu tun haben.

Der Punkt ist eben schlicht, dass Apple in der EU nicht als Marktführer gilt, ansonsten wäre das System schon längst zerschlagen.

Nur ging es bei Google nicht um den AppStore sondern um das OS und das man andere Hersteller "zwingt" die Google Apps zu installieren und die Geräte somit, wie damals bei Windows, direkt mit dem vorinstallierten Apps ausliefert. Bei Apple dagegen geht es um was anderes (nämlich den Appstore als Verkaufsplatform und das ist auch der Grund warum viele sich Sorgen um Konsequenzen machen, denn es würde auch viele andere wenn nicht alle Verkaufsplatformen betreffen)

Das ist auch der Grund warum man hier (Google) von Machtmissbrauch redet. Wenn aller Hersteller mein OS durch eigene hardware verbreiten und ich das ausnutze um mir selbst einen Vorteil zu verschaffen, in dem ich meine eigenen Apps vorinstallieren lasse, dann "missbrauche" ich meinen Vorteil als Hersteller des OS um sorge für Chancen(un)gleichheit.

Ein Fall der Apple so nicht trifft da es keine anderen Hersteller gibt und damit nur ihr eigenes Produkt vertrieben wird. Im AppStore wiederum wird niemand gezwungen, das er zb Werbung für Apple Produkte macht in seiner App oder das zb keine anderen Kalenderapps erlaubt wären etc.

Ich denke, wenn überhaupt, wäre in so einem Zusammenhang nur dort eine sinnvolle Klage zu finden. Wenn zb Apple jetzt Spotify und alle anderen Streaminganbieter rauswirft weil sie nur Apple Music vertreiben wollen. Das wäre dann zb Marktmissbrauch.
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beanchen26.11.18 13:22
Ich habe gar nichts verglichen. Ich habe lediglich deine Aussage Apple sei Platzhirsch ins lächerliche gezogen. Jeder Hersteller, egal von was, versucht seine Marke und seinen Markt zu schützen. Damit ist er automatisch "Platzhirsch" bei seinen Produkten. Das ist so lange legal, bis jemand erfolgreich dagegen vor geht. Diesen Versuch sehe ich als nicht erfolgsvorsprechend an, weil Apple faktisch kein Monopol hat. Es schmeckt dir nur einfach nicht, was Apple macht. Es geht aber nicht um wünschdirwas sondern um rechtliche Entscheidungen.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
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