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iCloud: Apples Nutzungsbedingungen im Visier von Wettbewerbshütern

Wer Geräte, Software oder Internetdienste aus Cupertino nutzt, muss in aller Regel seitenlange Bedingungen akzeptieren. Derartige "Terms & Conditions", die auch bei zahllosen anderen Unternehmen zum Einsatz kommen, werden von Juristen verfasst und sind von Otto Normalverbraucher in aller Regel nur schwer zu verstehen. Zuweilen finden sich darin Klauseln, welche sich nachteilig für die Kunden auswirken können. Solche Regelungen will die italienische Wettbewerbsbehörde nicht nur in Apples Nutzungsbedingungen für iCloud ausgemacht haben, sondern auch in den entsprechenden Werken von zwei anderen Unternehmen.


Apple, Google und Dropbox betroffen
Die "Autorità garante della concorrenza e del mercato" (AGCM) hat daher eine förmliche Untersuchung gegen Apple, Google und Dropbox eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass die drei Unternehmen sich bei ihren Cloud-Services unfairer Praktiken bedienten, teilte die in Rom ansässige Behörde mit. Darüber hinaus seien in den Nutzungsbedingungen der Dienste möglicherweise unzulässige Klauseln enthalten. Insgesamt haben die italienischen Wettbewerbshüter in diesem Zusammenhang sechs einzelne Verfahren angestoßen.

Nutzer werden angeblich nicht hinreichend informiert
Die AGCM wirft Apple, Google und Dropbox unter anderem vor, die Nutzer der jeweiligen Cloud-Dienste vor dem Vertragsabschluss nicht hinreichend über Art und Umfang der gesammelten Daten sowie deren kommerzielle Verwendung zu informieren. Zudem hätten die Kunden nicht die Möglichkeit, der Nutzung und Verwertung der von ihnen in der Cloud gespeicherten Dateien durch die Anbieter ausdrücklich zuzustimmen. Nach Ansicht der italienischen Wettbewerbshüter könnte das einen Verstoß gegen die Verbraucherschutzgesetze des Landes darstellen.

Vier "unfaire" Klauseln in den Nutzungsbedingungen
Darüber hinaus bemängelt die AGCM vier Klauseln, welche in den Nutzungsbedingungen der drei Unternehmen zu finden sind. Unfair gegenüber den Kunden ist ihrer Ansicht nach, dass sich Apple, Google und Dropbox das Recht einräumen, den jeweiligen Dienst jederzeit einzustellen. Gleiches gilt für die Haftungsfreistellung, welche sich die Unternehmen für den Fall von Datenverlusten einräumen lassen. Kritisch sieht die Behörde darüber hinaus, dass Apple, Google und Dropbox sich das Recht herausnehmen, die Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig ändern zu können. Auch die Festlegung, dass in jedem Fall die englische Fassung der "Terms & Conditions" anzuwenden ist, auch wenn dem Nutzer die italienische Version präsentiert wurde, könnte der AGCM zufolge einen Verstoß gegen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht darstellen.

Kommentare

Caliguvara
Caliguvara08.09.20 10:33
Mama mia.... 🙄
Don't Panic.
+2
teorema67
teorema6708.09.20 12:50
Autorità garante della concorrenza e del mercato Zu Deutsch Kartellamt
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+1

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