Zu viel bezahlte Prime-Gebühren: Verbraucherschützer raten zu schnellem Handeln


Die Mitgliedschaft bei Amazon Prime geht mit einigen Vorteilen wie kostenlosem Premiumversand sowie Zugang zu Streamingdiensten wie Amazon Music und Prime Video einher. Hierfür müssen Nutzer einen monatlichen oder jährlichen Obolus entrichten. Im September 2022 erhöhte Amazon die Kosten für Prime um rund 30 Prozent, ohne dabei die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Diese Preisanpassungsklausel wurde vom Landgericht Düsseldorf und in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt. Amazon möchte die Urteile nicht auf sich sitzen lassen und zieht vor den Bundesgerichtshof. Betroffene sollten sich an Amazon wenden – und zwar noch bis Ende dieses Jahres.
Verzugszinsen über Musterschreiben sichernWie
Stiftung Warentest ausführt, können sich betroffene Amazon-Prime-Kunden „in einigen Wochen“ einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anschließen. Diese stoppe die Verjährung rückwirkend zur Klageerhebung. Da Amazon Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht rechtskräftig. Stiftung Warentest rät Kunden jedoch, noch bis Ende des Jahres tätig zu werden und Amazon einen Brief zu schreiben, um Verzugszinsen geltend zu machen. Bis der Bundesgerichtshof in der Causa entscheidet, könnten nämlich mehrere Monate oder gar über ein Jahr ins Land ziehen. Hierfür hat die Verbraucherorganisation einen Musterbrief mitsamt einer ausführlichen Anleitung mit Tipps für das Ausfüllen
bereitgestellt.
Ebenfalls problematisch: Werbeeinblendungen in Prime VideoDer beschriebene Sachverhalt trifft natürlich ausschließlich für deutsche Kunden zu. In Österreich klagte die Arbeiterkammer in derselben Sache gegen Amazon. Das Unternehmen schloss einen Vergleich ab und erstattete die zu viel bezahlten Beträge bereits 2024. In Deutschland droht dem Konzern zudem noch wegen der Werbung in Prime Video Ungemach: Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet das Vorgehen Amazons als indirekte Preiserhöhung – und strengt ebenfalls eine Sammelklage an.