Konsequenzen drohen: Apple verliert in Deutschland vor Gericht – Sehr wohl marktbeherrschende Stellung


Wenn Apple sich vor Gericht wegen Ausnutzung marktbeherrschender Stellung zu verantworten hat, folgt das Unternehmen stets dem gleichen Schema: In Wirklichkeit sei man gar nicht so groß, sondern ein eher kleinerer Anbieter von vielen mit überschaubarer Marktmacht. Derlei Argumentation verfing in der Vergangenheit höchst selten, allerdings hat es einen konkreten Grund, warum stets diese Begründungen vorgebracht werden. Mit "marktbeherrschend" sind im Wettbewerbsrecht nicht zwangsläufig ein Monopol oder mehr als 50 Prozent Marktanteil gemeint. Stattdessen bezieht es sich auf alle Unternehmen, die eine so starke Marktstellung innehaben, dass sie Preise und Bedingungen der Branche maßgeblich beeinflussen können. Jene Definition ist international weitgehend ähnlich gehandhabt.
BGH urteilt gegen AppleIn Deutschland hat Apple nun vor dem BGH verloren. Ziel war es, das Gericht zu überzeugen, nicht den Regeln marktbeherrschender Unternehmen zu unterliegen. Konkret ging es um einen Beschluss des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2023 der Apple genau das bescheinigt hatte – dies auf Grundlage von Umsatz und Nutzerzahlen. Dem BGH zufolge falle Apple aber selbstverständlich darunter, denn Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und der weitreichende Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter und Partner seien eindeutige Kriterien.
Weg frei für wettbewerbsrechtliche Ermittlungen und EinschränkungenFür Apple hat das Urteil keine sofortigen Folgen, wohl aber Konsequenzen. Die Wettbewerbsbehörden können damit nämlich gegen wettbewerbswidriges Verhalten des Unternehmens vorgehen – was nicht möglich wäre, hätte man Apple nicht von höchster Seite die Stellung als marktbeherrschender Anbieter beschieden. Wie es vom BGH heißt, sei vor allem der App Store und Apples Datensammlung kritisch zu beleuchten. Es liegen dem Konzern so weitreichende Informationen über das Nutzungsverhalten vor, dass Apple-eigene Produkte genau in Hinblick darauf entwickelt werden, was jeden möglichen Konkurrenten stark benachteiligt. Exakt das ist ein klassischer Fall für das Wettbewerbsrecht, nämlich den stärksten Unternehmen Schranken zu setzen, wie sie Mitbewerber von Anfang an kleinhalten könnten.