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Konsequenzen drohen: Apple verliert in Deutschland vor Gericht – Sehr wohl marktbeherrschende Stellung

Wenn Apple sich vor Gericht wegen Ausnutzung marktbeherrschender Stellung zu verantworten hat, folgt das Unternehmen stets dem gleichen Schema: In Wirklichkeit sei man gar nicht so groß, sondern ein eher kleinerer Anbieter von vielen mit überschaubarer Marktmacht. Derlei Argumentation verfing in der Vergangenheit höchst selten, allerdings hat es einen konkreten Grund, warum stets diese Begründungen vorgebracht werden. Mit "marktbeherrschend" sind im Wettbewerbsrecht nicht zwangsläufig ein Monopol oder mehr als 50 Prozent Marktanteil gemeint. Stattdessen bezieht es sich auf alle Unternehmen, die eine so starke Marktstellung innehaben, dass sie Preise und Bedingungen der Branche maßgeblich beeinflussen können. Jene Definition ist international weitgehend ähnlich gehandhabt.


BGH urteilt gegen Apple
In Deutschland hat Apple nun vor dem BGH verloren. Ziel war es, das Gericht zu überzeugen, nicht den Regeln marktbeherrschender Unternehmen zu unterliegen. Konkret ging es um einen Beschluss des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2023 der Apple genau das bescheinigt hatte – dies auf Grundlage von Umsatz und Nutzerzahlen. Dem BGH zufolge falle Apple aber selbstverständlich darunter, denn Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und der weitreichende Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter und Partner seien eindeutige Kriterien.

Weg frei für wettbewerbsrechtliche Ermittlungen und Einschränkungen
Für Apple hat das Urteil keine sofortigen Folgen, wohl aber Konsequenzen. Die Wettbewerbsbehörden können damit nämlich gegen wettbewerbswidriges Verhalten des Unternehmens vorgehen – was nicht möglich wäre, hätte man Apple nicht von höchster Seite die Stellung als marktbeherrschender Anbieter beschieden. Wie es vom BGH heißt, sei vor allem der App Store und Apples Datensammlung kritisch zu beleuchten. Es liegen dem Konzern so weitreichende Informationen über das Nutzungsverhalten vor, dass Apple-eigene Produkte genau in Hinblick darauf entwickelt werden, was jeden möglichen Konkurrenten stark benachteiligt. Exakt das ist ein klassischer Fall für das Wettbewerbsrecht, nämlich den stärksten Unternehmen Schranken zu setzen, wie sie Mitbewerber von Anfang an kleinhalten könnten.

Kommentare

PorterWagoner
PorterWagoner18.03.25 15:21
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Apples Anwälte das Unternehmen lächerlich machen und dumm aussehen lassen. Aussagen wie "wir wissen nicht was wir damit verdienen" oder "wir sind ja so klein" fühlen sich für die Richter an als ob man denkt sie seien dumm?
+27
Fontelster
Fontelster18.03.25 15:37
PorterWagoner
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Apples Anwälte das Unternehmen lächerlich machen und dumm aussehen lassen. Aussagen wie "wir wissen nicht was wir damit verdienen" oder "wir sind ja so klein" fühlen sich für die Richter an als ob man denkt sie seien dumm?
Normalerweise argumentiert man irrational, wenn die rationalen Argumente aufgebraucht sind, oder nicht verfangen.
+13
Garak
Garak18.03.25 15:58
Man darf bei juristischer Argumentation nicht unbedingt den "normalen Menschenverstand" walten lassen.

Das haben wir auch mitbekommen, als uns der Vermieter wegen (angeblichem) Eigenbedarf rausgeschmissen hat. Am Tag des Auszugs hatten wir Begehung in leerer Wohnung mit Übergabeprotokoll OHNE Mängel und OHNE Vorbehalte.

Unsere Kaution wollte er nicht auszahlen: "Es habe sich herausgestellt, dass der große Badezimmerspiel über dem Waschbecken einen Sprung hatte. Den kann man nur bei natürlicher Nutzung sehen, aber nicht bei einer Endabnahme der Wohnung. Und da wir das verschwiegen haben, handelten wir mit Arglist. Aus diesem Grund gelte das Übergabeprotokoll nicht".

Jeder schlägt bei dieser Formulierung nur den Kopf auf die Tischplatte. Es war aber ein Trick von ihm (er ist nämlich auch Anwalt). Denn wären wir darauf eingegangen und hätten diskutiert, dass das was er sagt, Schwachsinn ist, wären wir die Gelackgemeierten gewesen. Unser Verhalten wäre dann juristisch als Verhandlung unsererseits mit dem Vermieter zu werten gewesen. Und das hätte sofort die 6-monatige Verjährungsfrist für Anmeldung von Schadensansprüchen nach Mietbeendigung gestoppt. Und das Übergabeprotokoll hätte auf der Kippe gestanden. Er hätte uns dann quasi ewig an der Angel gehabt.

Wir haben aber alles abgestritten und auf das Übergabeprotokoll verwiesen. Das war gut, denn danach lief er richtig Amok und hat sich weitere Dinge ausgedacht, um uns dann mit einem 5-stelligen Schadenersatz zu überziehen. Auch hier durften wir nicht reinfallen und anfangen "mit natürlichem Menschenverstand" zu diskutieren. Unser Anwalt hat übernommen, alles abgewiesen und ihn schließlich auf Auszahlung der Mietkaution verklagt. Was der Ex-Vermieter auch gemacht hat.
+24
Macbook_User18.03.25 16:27
PorterWagoner
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Apples Anwälte das Unternehmen lächerlich machen und dumm aussehen lassen. Aussagen wie "wir wissen nicht was wir damit verdienen" oder "wir sind ja so klein" fühlen sich für die Richter an als ob man denkt sie seien dumm?

Naja, die Anwälte suchen doch nur Argumente zu dem was die Führung vorgibt. Apple sagt wir wollen nach B, die Anwälte sagen A ist möglich, die Führung sagt, Nein B und die Anwälte denken sich dann was aus. Ich würde sagen, die lachen sich auch manchmal fast tot, bei dem was die für Vorgaben bekommen. Die wissen selbst ganz genau das Apple eine Marktbeherrschende Stellung hat und wissen auch, dass manche Ansichten von Apple nur für einen Kopf auf die Tischplatte schlagen taugen.

Da geht ja kein Anwalt von sich aus hin und eröffnet eine Klage, ohne das dies mit der Führung abgesprochen ist und man beauftragt wurde.
+8
Deichkind18.03.25 16:35
Das Bundesartellamt wird nun dafür sorgen, dass die Anbieter im Apple App Store genauso viel verdienen wie im Google Play Store .
-6
Macbook_User18.03.25 16:44
Deichkind
Das Bundesartellamt wird nun dafür sorgen, dass die Anbieter im Apple App Store genauso viel verdienen wie im Google Play Store .

Mhhh das glaube ich so nicht. Man sagt ja, dass iOS Anwender öfters bereit sind im Store für eine App zu bezahlen als im Vergleich Android User. Wenn ich an WhatsApp seiner Zeit denke, bei Android war es kostenlos, iOS kostete 1 Euro jährlich. Irgendwann 1 Euro auf Lebenszeit und irgendwann auch kostenlos. Ich würde auch sagen, der Schritt war gerissen, vom ehemaligen Google Mitarbeiter. Ich glaube nicht das WhatsApp sich so schnell verbreitet hätte, hätte es dort auch Geld gekostet. Es gibt ja auch andere Beispiele bei denen die Apps bei Google kostenlos waren aber bei iOS kostenpflichtig waren. Auch dazu gibt es Auswertungen und gab früher auch Beiträge dazu. Wurde ja selbst hier berichtet
+6
Fontelster
Fontelster18.03.25 16:55
Garak
Es war aber ein Trick von ihm (er ist nämlich auch Anwalt). Denn wären wir darauf eingegangen und hätten diskutiert, dass das was er sagt, Schwachsinn ist, wären wir die Gelackgemeierten gewesen. Unser Verhalten wäre dann juristisch als Verhandlung unsererseits mit dem Vermieter zu werten gewesen. Und das hätte sofort die 6-monatige Verjährungsfrist für Anmeldung von Schadensansprüchen nach Mietbeendigung gestoppt. Und das Übergabeprotokoll hätte auf der Kippe gestanden. Er hätte uns dann quasi ewig an der Angel gehabt.
Ich musste auch schon mal meine Kaution mit nem Anwalt zurückholen. Hat damals bestens geklappt und meine Vermieter durften die Kaution, Verzugszinsen, meinen Anwalt und den Gerichtsvollzieher bezahlen.

Ansonsten bin ich mir nicht ganz sicher, auf was du mit dem Beispiel hinaus willst. Ihr wart damals (vermute ich) juristische Laien, die der Antwalt einfach mittels eurer Unwissenheit über den Tisch ziehen wollte.

Das lässt sich aber nicht auf den Apple-Fall beziehen. Da reden Top-Juristen (Apple) mit Top-Juristen (BGH) – der »gesunde Menschenverstand« ist da kein Maßstab.
+9
Frank Drebin
Frank Drebin18.03.25 17:15
Leider finde ich diese Entwicklung bedenklich und zwar für uns Endverbraucher. Ein angeblicher Schutz wird die Sicherheit und auch die Verschlüsselung aufweichen. Das Apple sich dagegen ausspricht, dass man solche Funktionen wie App-Tracking für Drittanbieter vorschreibt ist doch genau das Beste am App Store! Und ich als Anwender kann dann entscheiden ob ich bereit bin meine Daten zu verkaufen... Die Welt wird immer Abstruser… Frage mich ob die Richter am BGH überhaupt irgendeinen Schimmer haben, was das gerade entschieden wurde.

PS: Ich liebe die neuen MTN Badges mit der Jahreszahl der Zugehörigkeit hier im Forum. 10 Jahres Jubiläum Schön dass es euch gibt MTN!
-11
sudoRinger
sudoRinger18.03.25 18:00
Frank Drebin
Frage mich ob die Richter am BGH überhaupt irgendeinen Schimmer haben, was das gerade entschieden wurde.
Die Richter am BGH haben festgestellt, dass Apple eine marktbeherrschende Stellung hat. Daraus folgt nicht, dass daraus Konsequenzen gezogen werden, sondern gibt den Wettbewerbsbehörden überhaupt die Rechtsgrundlage weitere Untersuchungen durchzuführen.
Das Apple sich dagegen ausspricht, dass man solche Funktionen wie App-Tracking für Drittanbieter vorschreibt ist doch genau das Beste am App Store! Und ich als Anwender kann dann entscheiden ob ich bereit bin meine Daten zu verkaufen...
Inwiefern nimmt dir das als Anwender die Entscheidungsfreiheit, ob deine Daten verkauft werden? Auch wenn es einen anderen AppStore gäbe, dürfte Apple weiterhin Transparenz beim Tracking von den App-Anbietern fordern. Der Apple-AppStore lässt ja allerhand Tracking-Apps zu oder wurde etwa Linkedin, Facebook, TikTok etc. aus dem AppStore verbannt? Als Anwender darfst Du weiterhin frei entscheiden, ob Du diese Apps installierst.
wird die Sicherheit und auch die Verschlüsselung aufweichen
Ist iOS ohne AppStore-Monopol ein unsicheres Betriebssytem?
+8
Tirabo18.03.25 18:16
Garak
Man darf bei juristischer Argumentation nicht unbedingt den "normalen Menschenverstand" walten lassen.
Es war aber ein Trick von ihm (er ist nämlich auch Anwalt)


Unser Anwalt hat übernommen, alles abgewiesen und ihn schließlich auf Auszahlung der Mietkaution verklagt. Was der Ex-Vermieter auch gemacht hat.

Dann war das, was da wohl gelaufen ist, alles ganz sicher KEINE juristische Argumentation, sondern eher die völlig emotionale eines (womöglich gierigen) Vermieters. Ganz sicher war das „Vertragsverhältnis“ vorher schon angespannt (was ja zwischen Mieter und Vermieter regelmäßig passieren kann).

Auch Juristen sind nur Menschen und handeln auch nicht immer nur „beruflich“.
0
PorterWagoner
PorterWagoner18.03.25 18:51
Frank Dreblin Dir ist doch jetzt in bestimmt 30 News in Kommentaren erklärt worden, dass Apple nicht gegen geltende Gesetzte verstoßen kann, nur weil es in einem Teilaspekt vielleicht Vorteile bringt? Und immer wieder schreibst du dasselbe?

Apples Datenschutz ist super, niemand muss den Applegarten verlassen wenn er es nicht will. Apple soll bei eigenen Produkten so weitermachen. Aber Apple hat nicht gegen Gesetze zu verstoßen, sie müssen sich daran halten. Oft ist das Argument Datenschutz in meinen Augen die Ausrede, Konkurrenten behindern und den eigenen Markt inklusive der 30 Prozent im Store zu schützen. Nicht unbedingt nur den Kunden.
+21
MacNu9218.03.25 21:48
Ein globaler Tech-Konzern, dessen Geräte statistisch von 70% der Weltbevölkerung genutzt werden, sieht sich nicht in marktbeherrschender Stellung??? Muahaha!
+3
Mr.Tee18.03.25 23:00
Garak
Man darf bei juristischer Argumentation nicht unbedingt den "normalen Menschenverstand" walten lassen.

Das haben wir auch mitbekommen, als uns der Vermieter wegen (angeblichem) Eigenbedarf rausgeschmissen hat. Am Tag des Auszugs hatten wir Begehung in leerer Wohnung mit Übergabeprotokoll OHNE Mängel und OHNE Vorbehalte.

Unsere Kaution wollte er nicht auszahlen: "Es habe sich herausgestellt, dass der große Badezimmerspiel über dem Waschbecken einen Sprung hatte. Den kann man nur bei natürlicher Nutzung sehen, aber nicht bei einer Endabnahme der Wohnung. Und da wir das verschwiegen haben, handelten wir mit Arglist. Aus diesem Grund gelte das Übergabeprotokoll nicht".

Jeder schlägt bei dieser Formulierung nur den Kopf auf die Tischplatte. Es war aber ein Trick von ihm (er ist nämlich auch Anwalt). Denn wären wir darauf eingegangen und hätten diskutiert, dass das was er sagt, Schwachsinn ist, wären wir die Gelackgemeierten gewesen. Unser Verhalten wäre dann juristisch als Verhandlung unsererseits mit dem Vermieter zu werten gewesen. Und das hätte sofort die 6-monatige Verjährungsfrist für Anmeldung von Schadensansprüchen nach Mietbeendigung gestoppt. Und das Übergabeprotokoll hätte auf der Kippe gestanden. Er hätte uns dann quasi ewig an der Angel gehabt.

Wir haben aber alles abgestritten und auf das Übergabeprotokoll verwiesen. Das war gut, denn danach lief er richtig Amok und hat sich weitere Dinge ausgedacht, um uns dann mit einem 5-stelligen Schadenersatz zu überziehen. Auch hier durften wir nicht reinfallen und anfangen "mit natürlichem Menschenverstand" zu diskutieren. Unser Anwalt hat übernommen, alles abgewiesen und ihn schließlich auf Auszahlung der Mietkaution verklagt. Was der Ex-Vermieter auch gemacht hat.

Bruder wieso erzählst du hier jetzt deine eigene Story vom Auszug?
-7
Garak
Garak19.03.25 08:52
Fontelster
Das lässt sich aber nicht auf den Apple-Fall beziehen. Da reden Top-Juristen (Apple) mit Top-Juristen (BGH) – der »gesunde Menschenverstand« ist da kein Maßstab.

Es ging mir darum, dass die Begründungen der Anwälte in Kommentaren zum Teil als merkwürdig beschrieben werden. Auch dass die Anwälte von Apple in ihren Argumentationen Dinge sagen, die in letzter Konsequenz etwas aussagen wie "Wir (Apple) wissen nicht, was wir überhaupt dort verdienen". Was sich für uns merkwürdig anhört, aber in einer juristischen Argumentation einfach gesagt werden muss, wenn man nach Rechtstext und Rechtsinterpretation etwas erreichen will. Das ganze artet dann für uns aus, wenn Juristen untereinander argumentieren. 😀

So wie unser Vermieter mit "Den Sprung mitten im Spiegel kann man nur bei natürlicher Nutzung sehen, nicht bei einer Endabnahme der Wohnung". Das war juristisch gesehen seine einzige Möglichkeit, unser Übergabeprotokoll zu attackieren. Die Aussage an sich ist "mit natürlichem Menschenverstand" gesehen Schwachsinn. Aber als juristisches Argument für ihn notwendig, um schließlich über "Wir haben ihn hintergangen" das Protokoll für ungültig erklären zu lassen.
+2
ilig
ilig19.03.25 15:52
MacNu92
Ein globaler Tech-Konzern, dessen Geräte statistisch von 70% der Weltbevölkerung genutzt werden, sieht sich nicht in marktbeherrschender Stellung??? Muahaha!
Was ist Deine Quelle für die Behauptung, dass 70 % der Weltbevölkerung Geräte von Apple nutzt? Das wären dann 5.712 Mrd. der Weltbevölkerung (70 % von 8,2 Mrd.). Vom Baby bis zum Greis.
Nach Berechnungen der Vereinten Nationen (UN) erreichte die Weltbevölkerung Mitte 2024 fast 8,2 Milliarden Menschen.
Also zeig uns bitte Deine Quelle für Deine Behauptung.
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