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Klage gegen ChatGPT-Entwickler: Apple legt „schockierende Beweise“ vor – OpenAI: Selber schuld

In den vergangenen Monaten verließen einige Apple-Mitarbeiter das Unternehmen und wechselten zu OpenAI. Dabei ging es nach Ansicht des iPhone-Herstellers nicht immer mit rechten Dingen zu: Der ChatGPT-Entwickler habe Bewerber aufgefordert, Prototypen und detaillierte Dokumente zu Einstellungsgesprächen mitzubringen, lautet einer der erhobenen Vorwürfe. OpenAI sei dadurch illegal an Geschäftsgeheimnisse gelangt. Apple reichte deshalb im Juli dieses Jahres eine entsprechenden Klage ein, nachdem direkte Kontakte zwischen den Unternehmen zuvor in dieser Angelegenheit zu keiner Beilegung des Streits geführt hatten (siehe ). Zwei ehemalige Mitarbeiter, welche vertrauliche Unterlagen entwendet haben sollen, verklagte Apple ebenfalls. Das kalifornische Unternehmen führt zudem hausinterne Ermittlungen durch und durchsucht unter anderem die Geräte ehemaliger Angestellter nach Beweisen für ein justiziables Fehlverhalten.


Apple untersuchte Laptop eines ehemaligen Angestellten
Dabei ist Apple nach eigenen Angaben fündig geworden und hat „schockierendes Beweismaterial“ auf dem MacBook von Chang Liu gefunden. Der zu OpenAI gewechselte Elektroingenieur ist einer der beiden beklagten Ex-Mitarbeiter. Das Notebook hatte Apple von Lius Anwälten erhalten und forensisch untersucht. Die so gewonnenen Erkenntnisse finden sich in einem Dokument wieder, welches Apple jetzt bei Gericht einreichte. Dem ehemaligen Angestellten wird darin unter anderem vorgeworfen, vertrauliche Schaltkreis-Zeichnungen von Apples Servern heruntergeladen und für seine Tätigkeit bei OpenAI genutzt zu haben. Außerdem soll er, nachdem er von Apples Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte, eine Kollegin beim ChatGPT-Hersteller aufgefordert haben, Beweismaterial zu vernichten. Darüber hinaus legt Apple Liu zur Last, dass er bei OpenAI ein Software-Tool einsetzte, welches denselben Namen trug wie eine von Apple eingesetzte Entwicklungs-App.

Vorwurf: OpenAI vernichtet Beweismittel
OpenAI hat sich Apple zufolge geweigert, Lius Laptop zu untersuchen und stattdessen im Zuge des Verfahrens „Theorien vorgebracht, welche von den Daten auf dem Gerät widerlegt werden“. Der iPhone-Hersteller sieht sich laut dem 9to5Mac vorliegenden Dokument daher in der Auffassung bestätigt, dass der ChatGPT-Entwickler Apples Geschäftsgeheimnisse nutzt und Beweismittel vernichtet.

OpenAI: Durcheinander wurde von Apple selbst verursacht
Diese Vorwürfe will OpenAI nicht auf sich sitzen lassen und übermittelte dem Gericht eine Stellungnahme. Darin heißt es unter anderem, die derzeitige Situation sei ein von Apple selbst verursachtes Durcheinander. Der iPhone-Hersteller ermutige Mitarbeiter beispielsweise dazu, private iCloud-Konten für den Zugriff auf dienstliche Dokumente zu nutzen. Ehemalige Angestellte würden zudem von früheren Kollegen kontaktiert und von diesen um Hilfe gebeten; hierfür müssten sie auf Informationen ihres ehemaligen Arbeitgebers zugreifen. Schließlich gewähre Apple scheidenden Mitarbeitern nicht hinreichend Zeit, beruflich genutzte Geräte zurückzugeben und Dateien auf Firmenrechner zu übertragen. Das Verfahren geht am 1. Oktober mit einer Anhörung der Parteien vor Gericht weiter.

Kommentare

milk
milk03.09.26 12:11
Das mit den privaten Konten stimmt tatsächlich, auch bei Apple Deutschland ist das gängige Praxis.
+3
Metty
Metty03.09.26 13:15
Schließlich gewähre Apple scheidenden Mitarbeitern nicht hinreichend Zeit, beruflich genutzte Geräte zurückzugeben …
Was für ein Unsinn. Wenn ich gehe, dann lasse ich meinen Rechner einfach auf dem Schreibtisch zurück und schließe hinter mir die Tür. Ich nehme den Rechner bestimmt nicht mit zu meinem nächsten Arbeitgeber damit der schauen kann was darauf ist. OpenAI ist wirklich kein Argument dumm genug.
+16
AJVienna03.09.26 15:27
Das heißt Stehlen ist ok, weil der bsteohlene ja besser hätte aufpassen können? Aber nach dem Prinzip hat OpenAI ja seine Modelle auch trainiert…
+13
Huba03.09.26 17:32
AJVienna
Das heißt Stehlen ist ok, weil der bsteohlene ja besser hätte aufpassen können?

Das ist tatsächlich Rechtsprechung. Ich kenne einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter eines kleinen Geschäftes in die Kasse gegriffen hatte. Der Arbeitgeber unterlag später vor Gericht — er hätte die Kasse besser absichern müssen…
Ich kenne natürlich die Details nicht, und das kann man sicherlich nicht pauschalisieren. Mir ist diese Geschichte aber wieder in den Sinn gekommen.
0
maikdrop03.09.26 20:48
Huba

Also, das ist, mit Verlaub, absoluter Quatsch. 1.) Geschäftsgeheimnisse dürfen schon vertraglich nicht weitergegeben werden. 2.) auch wenn die Kasse offen steht, ist es Diebstahl. Da gibt’s keinen Graubereich. Die Versicherung kann natürlich versuchen mit Fahrlässigkeit zu argumentieren. Das hat aber nichts mit der Tag selbst sondern mit den Versicherungsbedingungen zu tun. 3.) Wenn OpenAI wissentlich auf Apples Geschäftsgeheimnisse zugreift bzw. ehemalige MA ermutigt, ist das Anstiftung zu einer Straftat. Da gibt’s gar keine Diskussion, wenn das stimmt, wie Apple das darstellt. Und OpenAI scheint nicht Mal dagegen zu argumentieren, außer “der Rock war eben kurz, selbst Schuld.” Aber den Bumsbirnen von OpenAI ist sowieso nichts zu doof.
+7
mja04.09.26 13:26
Maikdrop: So ganz verkehrt ist das nicht. Habe mal - ich meine mich an 25 Mark zu erinnern - Strafe gezahlt weil ich mein Auto nicht abgeschlossen hatte und das als Einladung zum Diebstahl angesehen wurde. Das schräge: es ging um „Knöpfchen runtermachen“ bei einem offen geparkten Cabriolet. Sowas geht auch nur in D.
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ttwm05.09.26 11:28
Huba
AJVienna
Das heißt Stehlen ist ok, weil der bsteohlene ja besser hätte aufpassen können?

Das ist tatsächlich Rechtsprechung.
Ich kenne einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter eines kleinen Geschäftes in die Kasse gegriffen hatte. Der Arbeitgeber unterlag später vor Gericht — er hätte die Kasse besser absichern müssen…
Ich kenne natürlich die Details nicht, und das kann man sicherlich nicht pauschalisieren. Mir ist diese Geschichte aber wieder in den Sinn gekommen.
Der Mitarbeiter ist für den Diebstahl sicherlich strafrechtlich verfolgt und ganz normal bestraft worden – weil es eben nicht okay ist. Bei dem Beispiel geht es wahrscheinlich eher um zivilrechtliche Fragen, und da kann es passieren, dass der Bestohlene nicht die volle Summe zurück erhält vom Dieb. Okay ist der Diebstahl immer noch nicht…
mja
Maikdrop: So ganz verkehrt ist das nicht. Habe mal - ich meine mich an 25 Mark zu erinnern - Strafe gezahlt weil ich mein Auto nicht abgeschlossen hatte und das als Einladung zum Diebstahl angesehen wurde. Das schräge: es ging um „Knöpfchen runtermachen“ bei einem offen geparkten Cabriolet. Sowas geht auch nur in D.
Stimmt, in Deutschland gibt es Vorschriften hinsichtlich Sicherung des Fahrzeugs beim Parken gegen unbefugte Nutzung. Wer das nicht weiß (selbst bei einem Cabrio), muss halt mit den Konsequenzen rechnen. Aber ich sehe keine Parallele zu der Diebstahlsgeschichte oben…
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