Entscheidender gerichtlicher Erfolg für Google: Marktmissbrauch ja – aber es darf weitergehen


Google entgeht erneut einer vom US-Justizministerium beantragten Aufspaltung. Im seit 2023 laufenden Kartellverfahren um den Online-Werbemarkt wies US-Bundesrichterin Leonie Brinkema die Forderung des "Department of Justice"
zurück, Google zum Verkauf seiner Anzeigenbörse AdX zu zwingen. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als dieselbe Richterin bereits im April 2025 festgestellt hatte, Google habe in zwei zentralen Bereichen des Werbetechnik-Marktes rechtswidrige Monopole aufgebaut und verteidigt. Für das Unternehmen stand im Verfahren viel auf dem Spiel, immerhin ist die Verknüpfung mehrerer großer Plattformen ein wesentlicher Aspekt des geschäftlichen Erfolgs.
Ein weiterer Erfolg für GoogleFür Google ist dies bereits der zweite große Erfolg hinsichtlich der möglichen Zerschlagung des Unternehmens. Auch im separaten Verfahren um das Suchmaschinenmonopol hatte das Justizministerium einen Verkauf von Chrome gefordert, das zuständige Gericht entschied sich 2025 jedoch ebenfalls für weniger radikale Maßnahmen (siehe damaliger
Artikel). Google konnte drastischeren Schritten entgehen, indem man zusagte, den Suchindex teilweise mit Konkurrenten teilen zu wollen.
"Freibrief für Marktmissbrauch"?Dass Google nun trotz eines festgestellten illegalen Monopols auch das Werbegeschäft zusammenhalten darf, dürfte die Debatte darüber neu befeuern, ob Verhaltensauflagen bei derart vertikal integrierten Technikkonzernen tatsächlich ausreichen. In beiden genannten Fällen hatte das US-Justizministerium andere Einschätzungen als die Gerichte vertreten – und eine ganze Weile sah es auch so aus, als müsse sich Google von mindestens einem zentralen Geschäftsbereich trennen.
Der Ausgang des zweiten Verfahrens ist Wasser auf die Mühlen jener, die von einem "Freibrief für Marktmissbrauch" durch die großen Tech-Konzerne sprechen. Die häufig geäußerte Kritik: Wenn es tatsächlich einmal Einschränkungen für Konzerne gebe, so hätten diese unverändert alle Zügel in der Hand, ihre Geschäftsmodelle fast unverändert fortzuführen – denn die "Öffnungen" sind oft so ausgestaltet, dass sie nur auf dem Papier existieren. Das DOJ argumentierte ausdrücklich, Google sei aufgrund der Vergangenheit gerade nicht mit bloßen Verhaltensregeln zu trauen. Obwohl die Richterin rechtswidriges Unterdrücken von Wettbewerb feststellte, bleiben genau jene Strukturen aber weiterhin bestehen.