EU vs. Apple App Store: Verfahren wohl vor dem Ende – Die Auswirkungen


An der Strafe für bisherige Rechtsverstöße hält die EU-Kommission zwar fest, diese beläuft sich auf eine halbe Milliarde Euro, allerdings gibt es durchaus eine bedeutenswerte Entwicklung hinsichtlich der Regeln rund um den App Store. Nachdem Apple Ende Juni die aktualisierten Geschäftsbedingungen vorgestellt hatte, welche den rechtlichen Anforderungen genügen sollen, erfolgte diesbezüglich laut Reuters eine Reaktion und Bewertung durch die EU: Die AGB entsprechen demnach dem Digital Markets Act – mögliche Strafzahlungen in Höhe von 50 Millionen Euro pro Tag sind somit vom Tisch.
Etwas überraschend kommt das durchaus, denn Marktbeobachter waren sich alles andere als sicher, ob die Komplexität der Regeln nicht Forderungen nach einfacher Umsetzbarkeit widerspricht. Jedoch ergab die Prüfung, dass Apple durch die Einführung eines Basistarifs, der dann aber kaum Store-Dienste enthält, ausreichend "Compliance" bietet. Die offizielle Stellungnahme samt Abschluss des Verfahrens sei "innerhalb der kommenden Wochen" zu erwarten.
Die neuen mehrstufigen Business TermsBei den neuen "Business Terms" innerhalb der EU, neben den unverändert bestehenden vorherigen, setzt Apple fortan auf ein differenziertes Modell, wie sich die Gebühren zusammensetzen. So führt Apple mehrere Stufen ein, wenn Entwickler Weblinks setzen oder alternative Bezahlmethoden wie PayPal, Stripe oder andere in Apps integrieren. Ungeachtet davon bleiben die Jahresgebühren, welche für den Entwicklerzugang selbst anfallen.
Startgebühr- 2 Prozent Gebühr auf alle Umsätze innerhalb der ersten sechs Monate
- Keine Gebühr im "Small Business Program"
- Keine Gebühr, wenn der Entwickler mit bestehenden Kunden kommuniziert
Store Services Fee – Option 1- 5 Prozent Gebühr für Nutzung von App-Distribution und Auslieferung
- "Sicherheitsfunktionen"
- App-Verwaltung
- Keine Auto-Updates und automatische Downloads auf anderen Geräten möglich, keine Anzeige im App Store als "empfohlene App", keine Reviews/Ratings oder Anzeige in personalisierten Empfehlungen
Store Services Fee – Option 2- 13 Prozent Gebühr (Small Business 10 Prozent)
- Enthält alle Funktionen des App Stores
Aus der CTF wird die CTCDa die "Core Technology Fee" von 50 Cent pro Download pro Jahr ebenfalls unter rechtlichem Beschuss stand, streicht Apple diese – und setzt nun auf die "Core Technology Commission". Diese erhebt keinen Pauschalpreis mehr, sondern 5 Prozent Beteiligung auf alle Umsätze, die via In-App-Promotions oder alternative Zahlungen entstehen. Ab 1. Januar gilt das für alle, momentan bestehen CTF und CTC jedoch nebeneinander.
AuswirkungenFür Entwickler bedeutet der Ausgang des Verfahrens, dass sie weiterhin Apps nicht unter einheitlichen Bedingungen international anbieten können – obwohl in den USA und der EU fast die gleichen gesetzlichen Vorgaben herrschen. Apple hat also erfolgreich verhindert, einen gangbaren Weg für derlei Vorhaben zu schaffen, weiterhin müsste man für jeden Wirtschaftsraum eine eigene App anlegen. Allerdings hat die EU natürlich auch keine Möglichkeit, über ihren Rechtsraum hinaus einzugreifen. Somit betreffen die jetzt akzeptierten Bestimmungen ausschließlich Apps, die es nur in der EU gibt – jedoch ist es selbst für Großunternehmen meist zu aufwendig, unterschiedliche App-Varianten zu pflegen, wie man unter anderem bei den eigentlich erlaubten alternativen
Browser-Engines sieht.