Browserwahl unter iOS: Apple fügt sich, entgeht Milliardenstrafen


In den frühen 2000ern wurde Microsoft in der EU verboten, automatisch den Internet Explorer als Standardbrowser einzurichten. Man erinnere sich: Zu jener Zeit war das Unternehmen noch als Hersteller bekannt, der die eigene Plattform skrupellos dazu einsetzte, jedwede eigene Software oder Standards durchzudrücken. Nutzer erhielten daher einen Auswahlbildschirm, um alle gängigen Browser-Alternativen anzuzeigen und Nutzer auf Alternativen hinzuweisen.
Im Falle Apples wiederholt sich die Geschichte, denn zu Safari konkurrierende Browser unter iOS hatte Cupertino erst ganz verhindert, dann zumindest funktionell durch die Vorgabe der Engine eingeschränkt. Längst ist es auf rechtlichen Druck hin möglich, aber auch andere Browser zur Nummer 1 zu erheben – und außerdem hatte Apple eine ähnliche Darstellung alternativer Angebote wie einst Microsoft einzublenden. Gleichzeitig darf das Unternehmen nicht mehr die Browser-Engine vorschreiben.
Kommission jetzt zufrieden mit der UmsetzungReuters
zufolge hat Apple nach verschiedenen Nachbesserungen an der Umsetzung nun grünes Licht aus der EU erhalten. Konkret bedeutet dies, dass die umgesetzten Anpassungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen und das Unternehmen daher keine Strafe mehr fürchten muss. Eine offizielle Ankündigung der Kommission gibt es zwar noch nicht, laut Reuters steht diese jedoch unmittelbar bevor. Die Untersuchungen werden demnach innerhalb der kommenden Tage beendet.
Milliardenstrafen wären möglich gewesenTheoretisch hätten die Strafzahlungen bei zehn Prozent des jährlichen Konzernumsatzes liegen können, wenngleich eine derartige Höhe natürlich wenig realistisch wäre. Als marktbeherrschendes Unternehmen – jene Definition bezieht sich auf Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und weitreichender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter – hat sich Apple verschärften Vorgaben zu beugen. Ein Marktanteil wie Microsoft einst ist dafür nicht entscheidend, es geht stattdessen um die Bedeutung einer Plattform. Im Falle des Macs greifen die Regelungen daher nicht.