Amazon-Prime-Abonnenten: Jetzt registrieren für Entschädigung wegen Preiserhöhung


Der Versandhändler Amazon hat vor gut zwanzig Jahren ein Programm zur Kundenbindung erfunden: Gegen eine jährliche Gebühr ersparen sich Kunden die Versandkosten und erhalten ihre Bestellungen binnen zwei Tagen. Seit 2007 gibt es „Prime“ auch in Deutschland. Später erweiterte Amazon das Versand-Abonnement mit Zusatzdiensten, der bekannteste davon ist das Streaming-Angebot „Prime Video“, welches im Jahr 2014 dazukam. Im Jahr 2022 stieg die jährliche Gebühr von 69 auf
89,90 Euro. Die Erhöhung lief allerdings korrekt ab – eine
Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will die zu viel gezahlten Beiträge nun zurückholen.
Der Grund für die Klage stellt die einseitige Erhöhung dar: Zwar erhielten Nutzer bereits im Juli einen Hinweis darauf, dass im September die Kosten für das Abonnement steigen werden. Nach deutschem Wettbewerbsrecht hätte Amazon allerdings eine explizite Bestätigung der Nutzer einholen müssen. Eine entsprechende Klausel in Amazons allgemeinen Geschäftsbedingungen hält die Verbraucherzentrale für unangemessen benachteiligend und bewertet sie als rechtswidrig. Zwei Gerichte hätten diese Einschätzung bestätigt, jetzt sollen möglichst viele Amazon-Prime-Kunden ihr Geld zurückbekommen.
Online-FragebogenDabei kann, je nach Vertragslaufzeit, ein mittlerer zweistelliger Betrag zusammenkommen. Voraussetzung ist, dass ein Prime-Abonnement vor dem 26.07.2022 bereits bestand und dann im September (oder zum nächsten Abrechnungstermin) erhöht wurde. Ein
Online-Fragebogen stellt zunächst fest, ob Sie mitklagen können. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, leitet er zur
Registrierung beim Bundesjustizamt weiter, für die sie zudem eine Hilfestellung bereitstellt.
Zweite Sammelklage gegen Abo-VerschlechterungAuch die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Amazon und wirbt darum, dass sich Nutzer anschließen. Dieser Fall dreht sich um eine Änderung beim Streaming: Amazon Prime Video hat am 5. Februar die Menge der Werbeeinblendungen erhöht und zudem die Bild- und Tonqualität reduziert, ohne Anwender um Zustimmung zu bitten. Nur wer monatlich zusätzlich 2,99 Euro zu zahlen bereit war, konnte der Verschlechterung des Angebots entgehen. Auch hier gibt es eine
Unterstützung für die Anmeldung als Mitkläger.