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AirDrop funktioniert nun zwischen Apple- und Android-Geräten – ohne Apples Hilfe

Apple stellte AirDrop am 20. Juli 2011 zusammen mit Mac OS X 10.7 Lion und iOS 7 vor. Bei AirDrop handelt es sich um ein Kommunikationsprotokoll, über welches Geräte Dateien ohne aufwendige Konfiguration oder den Umweg über einen Server austauschen können. Geräte kommunizieren via Bluetooth und WLAN direkt miteinander – und der Dateitransfer findet ohne Umweg zwischen den beteiligten Geräten verschlüsselt statt. Bis OS X 10.10 Yosemite war es allerdings nicht möglich, so Dateien zwischen einem Mac und einem iPhone auszutauschen, da die Protokolle unterschiedlich waren. Mit Yosemite glich Apple die Kommunikationsprotokolle an, sodass ein Austausch zwischen iPhone, iPad und Mac gelang.


Nun auch für Android
Google gab nun bekannt, dass die Android Quick-Share-Funktion nun auch das AirDrop-Protokoll unterstützt. So ist es möglich, Dateien zwischen Android, iPhone, iPad und Mac auszutauschen. Momentan wird noch das neueste Pixel-10-Smartphone vorausgesetzt – doch es ist zu erwarten, dass die Kompatibilität bald auch für ältere Geräte hergestellt wird.

Damit ein Austausch möglich ist, muss auf dem Apple-Gerät AirDrop für alle in Reichweite befindlichen Geräte für 10 Minuten aktiviert werden. Die gleiche Einstellung muss auf Android-Geräten eingestellt sein, wenn diese eine Datei von einem Apple-Gerät empfangen sollen. Einschränkungen bezüglich des zu übertragenden Dateityps gibt es nicht – es können Bilder, Textdateien, Videos oder andere Dateien direkt übertragen werden.

Ohne Apples Hilfe
Wie Google gegenüber 9to5Google bekanntgegeben hat, setzte der Suchmaschinengigant die neue Funktion ohne die Hilfe von Apple um. Der Konzern hat somit wohl das Protokoll rekonstruiert und auf Android nachimplementiert. Google sagt, man hätte gerne mit Apple zusammengearbeitet, um beispielsweise die Option "Nur für Kontakte sichtbar" umsetzen zu können, was wohl ohne das Mitwirken von Apple nicht möglich ist.

Google betont in einem längeren Blog-Eintrag, dass die eigene Umsetzung des AirDrop-Protokolls sicher sei – und ließ sogar von einer auf Sicherheit spezialisierten Firma die Umsetzung validieren, um Schwachstellen zu identifizieren.

Steuert Apple gegen?
Apple ist sehr darauf bedacht, die Alleinstellungsmerkmale der eigenen Geräte zu erhalten. In Märkten mit hohem Nutzeranteil, wie zum Beispiel den USA, sind Funktionen bedeutungsvoll, welche nur zwischen Apple-Geräten funktionieren – und dazu gehört AirDrop. Ob Apple Möglichkeiten hat, Googles Umsetzung des AirDrop-Protokolls zu verhindern, ist bislang nicht bekannt – und auch nicht, ob Apple eine derartige Möglichkeit ergreifen würde.

Kommentare

Raziel121.11.25 09:09
Wäre interessant wie sehr das soweit ein legaler Schritt seitens Google ist.
0
Spacely21.11.25 09:14
Na klar hat Apple Möglichkeiten das zu unterbinden. Das weiß auch Google. Aber Google will so wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit mehr auf das Thema lenken. Da wird sich Apple dann schwer tun immer dagegen zu arbeiten und irgendwann kooperieren sie dann mit Google.
+6
MLOS21.11.25 09:15
Bin mal gespannt, ob Apple das aktiv verhindern will/wird und es schon bald nicht mehr funktionieren wird.
0
Marcel Bresink21.11.25 09:36
Raziel1
Wäre interessant wie sehr das soweit ein legaler Schritt seitens Google ist.

Die viel interessantere Frage ist, inwieweit die Konstruktion von AirDrop ein legaler Schritt von Apple ist.

AirDrop basiert im Kern auf dem Industriestandard Wi-Fi Direct, der seit 2008 in die WLAN-Chips der verschiedenen Hersteller eingebaut ist. Apple hat AirDrop aber mit Absicht inkompatibel zu "normalem" Wi-Fi Direct gemacht und weitere Erfordernisse wie Bluetooth und (bisher noch) iCloud-Zwang hinzugefügt.

Für so etwas Simples wie das manuell bestätigte Austauschen einer Datei zwischen zwei Geräten gibt es keinen echten technischen Grund für die Sonderwege von AirDrop. Es liegt also nahe, wettbewerbsfeindliche Motive zu vermuten. Es dürfte Apple schwer fallen, das weiterhin aufrecht zu erhalten, ohne schwere Strafen zu riskieren.
+15
macgaragist21.11.25 09:52
danke für den fisch.
ich spar mir die ganze mühsame einstellerei und nutze landrop um dateien zwischen meinen mac/i-os und android geräten hin und her zu schicken, funktioniert wunderbar und zuverlässig.
+2
Embrace21.11.25 10:00
Finde ich gut von Google. Androidkunden können so leicht mit iPhonenutzern Dateien austauschen. Effektiv Win-Win für beide Nutzerseiten.
+11
jeti
jeti21.11.25 10:59
MTN
. . . für alle in Reichweite befindlichen Geräte für 10 Minuten aktiviert werden.
Ich hätte so gerne die Funktion zurück AirDrop immer eingeschaltet zu lassen.
+1
globalls
globalls21.11.25 11:00
Embrace
Finde ich gut von Google. Androidkunden können so leicht mit iPhonenutzern Dateien austauschen. Effektiv Win-Win für beide Nutzerseiten.
funktioniert das bei den Android Geräten eigentlich ab Freischaltung gleich oder erst ab einem Software Update? Bekanntlich sind die Android Jünger ja recht nachlässig beim updaten...
Muss ich denn alles selber machen?
-2
macuser22
macuser2221.11.25 11:19
Wenn beide Unternehmen bei KI enger zusammenarbeiten, warum auch nicht auf anderen Gebieten?
Erkenne dich selbst –//– Nichts im Übermaß
+3
Performant8421.11.25 12:05
Ars Technica sieht dies als Ergebnis des Digital Markets Act der EU. . Den Google nur nicht so öffentlich benennen will, da sie gegen andere Aspekte des Gesetzes seien.
Raziel1
Wäre interessant wie sehr das soweit ein legaler Schritt seitens Google ist
Reverse engineering für Kompatibilitätszwecke ist nicht verboten.
Marcel Bresink
Die viel interessantere Frage ist, inwieweit die Konstruktion von AirDrop ein legaler Schritt von Apple ist.
Proprietäre Erweiterungen für standardisierte Protokolle sind ja nicht verboten. Ausser, eventuell und wie du schon sagst, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht problematisch.
Marcel Bresink
weitere Erfordernisse wie Bluetooth und (bisher noch) iCloud-Zwang hinzugefügt
iCloud-Zwang besteht meines Erachtens nicht (man müsste dann halt nur manuell den Empfang für 10 Minuten gewähren).
macuser22
Wenn beide Unternehmen bei KI enger zusammenarbeiten, warum auch nicht auf anderen Gebieten?
Man will den Kunden ja binden, sprich im goldenen Käfig halten.
+2
System 6.0.1
System 6.0.121.11.25 12:10
Wie sicher könnte ein offenes Protokoll bei Geräten sein, die nicht über Apples Sicherheitsarchitektur verfügen?

Und will ich Dateien aus diesen Quellen auf mein Gerät übertragen lassen?

Sobald Apple seine „Sicherheit“ vernachlässigt, ist die Hälfte alle Kaufargumente für deren Geräte im Orkus. Man könnte auch den User entscheiden lassen, ob er das zulassen will. Aber der User ist der absolut Letzte, der merkt, wie der Hase läuft.

„Do not be so open-minded that your brains fall out.“
Prof. Walter Kotschnig zugeschrieben (1940)
„A lot of times, people don't know what they want until you show it to them.“ Steve Jobs, 1998
-2
MacForAll21.11.25 12:47
Ich nutze schon länger Pairdrop
Das funktioniert auch über Netzwerkgrenzen hinweg.
0
mateteetasse
mateteetasse21.11.25 12:58
das verhindern des austauschs mit android hilft dem iphone user genau garnicht.

das sollten sie aus kundensicht entwickeln, offen anbieten und gern auch so vermarkten: schaut her, tolles gerät, offen für alles.

alleinstellungsmerkmale gibt es für apple genug – ohne dass man techniken, die das leben einfacher machen, in einen goldenen käfig stecken müsste.
0
KISS21.11.25 14:25
mateteetasse
das verhindern des austauschs mit android hilft dem iphone user genau garnicht.

...

alleinstellungsmerkmale gibt es für apple genug – ohne dass man techniken, die das leben einfacher machen, in einen goldenen käfig stecken müsste.

Dem User hilft das nicht, wenn Apple proprietäre Protokolle nutzt. Aber in den USA ist der Marktanteil der iPhones so hoch, dass Alternativen wie Pairdrop oder landrop da kaum einen Fuß auf dem Boden bekommen. Wenn 80% der Teenager in deiner Klasse ein iPhone haben, ist es ganz schön mühselig als Androidnutzer die dazu zu bewegen eine App zu installieren, damit du mitspielen kannst... das sehen wir doch genau so bei iMessage in den USA oder bei Whatsapp bei uns... manchmal kann man die Leute überzeuge... aber nicht in jedem Verein, jeder Elterngruppe etc.
0
Raziel121.11.25 14:25
Marcel Bresink
Raziel1
Wäre interessant wie sehr das soweit ein legaler Schritt seitens Google ist.

Die viel interessantere Frage ist, inwieweit die Konstruktion von AirDrop ein legaler Schritt von Apple ist.

AirDrop basiert im Kern auf dem Industriestandard Wi-Fi Direct, der seit 2008 in die WLAN-Chips der verschiedenen Hersteller eingebaut ist. Apple hat AirDrop aber mit Absicht inkompatibel zu "normalem" Wi-Fi Direct gemacht und weitere Erfordernisse wie Bluetooth und (bisher noch) iCloud-Zwang hinzugefügt.

Für so etwas Simples wie das manuell bestätigte Austauschen einer Datei zwischen zwei Geräten gibt es keinen echten technischen Grund für die Sonderwege von AirDrop. Es liegt also nahe, wettbewerbsfeindliche Motive zu vermuten. Es dürfte Apple schwer fallen, das weiterhin aufrecht zu erhalten, ohne schwere Strafen zu riskieren.

Das ist leicht zu beantworten: Es ist absolut korrekt bzw legal. Jede Entwicklung beruht auf bestehender Technologie bzw nutzt diese. Sofern diese Technologie dafür legal verwendbar ist bzw zur Verfügung steht, ist das absolut ok.

Aber Reverse Engineering einer möglicherweise geschützten Technik und dann noch Veröffentlichung dieser als Funktion in einem kommerziellen Produkt. Puh, das wird kompliziert.
-1
Raziel121.11.25 14:37
Embrace
Finde ich gut von Google. Androidkunden können so leicht mit iPhonenutzern Dateien austauschen. Effektiv Win-Win für beide Nutzerseiten.

Finde ich heftig von Google. Was kommt als Nächstes? iOS App Emulation auf Android? Oder noch laufende weitere Implementation von geschützter Funktionalität von Apple um die Konkurrenz möglichst obsolet zu machen? Klingt mir rechtlich sehr suspekt.

Um was es da geht dürfte klar sein: Man kopiert nicht nur alle Ideen, Designs und Funktionen so weit von der Konkurrenz wie es geht, sondern nun auch spezifische Features die ein weiteres Alleinstellungsmerkmal darstellen. Bis die Konkurrenz wenn möglich nichts mehr hat was sie von den eigenen Produkten absetzt. Die Legalität dahinter ist natürlich meistens nicht gegeben.
-1
Langer
Langer21.11.25 15:44
Gut das Apple sowas nicht tut... Aber im Ernst: Die Funktion gab es schon vorher in jedem Lager. Es wurde eine Austausch Barriere eliminiert.
Raziel1
... Man kopiert nicht nur alle Ideen, Designs und Funktionen so weit von der Konkurrenz wie es geht, sondern ...
+2
scheibe brot
scheibe brot22.11.25 08:38
das ist ja super, dann steht ja mein wechsel zum google pixel graphene os nichts mehr im weg, das war der einzige grund, warum ich noch nicht gewechselt habe, also abwarten wie apple sich verhält und endlich ein phone mit vernünftigen datenschutz ohne irgendein abgreifen von daten
-1
Marcel Bresink22.11.25 10:04
Raziel1
Das ist leicht zu beantworten: Es ist absolut korrekt bzw legal.

Nein, ein direkter Konflikt mit Artikel 6 Absatz 4 der EU-Verordnung 2022/1925 ist offensichtlich. Du solltest Dich über die Rechtslage informieren.
Raziel1
Aber Reverse Engineering einer möglicherweise geschützten Technik und dann noch Veröffentlichung dieser als Funktion in einem kommerziellen Produkt. Puh, das wird kompliziert.

Nein, auch hier solltest Du Dich über die Rechtslage informieren. Zur Herstellung der Kompatibilität ist das in den meisten Ländern erlaubt. Entsprechende Sperren in den Software-Lizenzverträgen sind ungültig. In Deutschland geregelt durch Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG.

Bei AirDrop hat im übrigen die TU Darmstadt schon vor Jahren die Funktionsweise inoffiziell offengelegt und auch nachgewiesen, wo Apple Programmierfehler und Sicherheitslücken unterlaufen sind. Es stehen Open-Source-Projekte wie OpenDrop und OWL zur Verfügung, die es Jedem ermöglichen, AirDrop nachzubauen.
Raziel1
Man kopiert nicht nur alle Ideen, Designs und Funktionen so weit von der Konkurrenz wie es geht, sondern nun auch spezifische Features die ein weiteres Alleinstellungsmerkmal darstellen.

Das simple drahtlose Kopieren von Dateien als "Alleinstellungsmerkmal" darzustellen, ist völlig weltfremd. Dazu gibt es etablierte Industriestandards wie "Wi-Fi Direct" oder "Bluetooth File Exchange". Da wird nur weniger Show drumherumgemacht und Apple kann nicht so viele Metadaten abgreifen.
+2
don.redhorse22.11.25 12:46
Embrace
Finde ich gut von Google. Androidkunden können so leicht mit iPhonenutzern Dateien austauschen. Effektiv Win-Win für beide Nutzerseiten.

ich finde offene Technik auch besser als Insellösungen. Mir ist bis heute nicht klar wieso NVIDIA immer noch Cuda soweit abschirmen kann, ebenso M$ mit ihrer ganzen Software. Office ist jetzt zwar, gezwungenermaßen, durch die ISO Zertifizierung mehr oder minder "offen", real ist es aber so, dass nur ein Bruchteil offen ist, dass Meiste ist optional. Es ist also immer noch sehr schwer für kleine Unternehmen eine komplexe Excel Datei vollwertig mit eigener Software weiterverwenden zu könne. Selbst Numbers kann das bei weitem nicht alles und da hängt ein Multimrd. Dollar Unternehmen hinter mit einer Manpower und Expertise die weltweit ihres gleichen sucht.

So AirDrop ist WiFi Direkt, jau. Die ersten Inkarnationen waren aber eher schlecht umgesetzt, deswegen musst etwas nachgeholfen werden, später hat Apple das als Alleinstellungsmerkmal benutzt und den Standard WiFi Direkt im Prinzip missbraucht. Wenn Apple AirDrop tatsächlich komplett selbst entwickelt hätte, dann wäre ich ja auch dafür, dass es Apple eigen bleibt, aber sie haben sich ja am Standard langehangelt und wenn man Standards nutzt, haben sie Standard zu sein, also kompatibel.


Gucken wir aber mal weiter, wie sieht es denn mit den ganzen anderen Applikationen namhafter Hersteller aus? Warum kann ich IBMs DB2 nicht einfach in Orakle nutzen, bzw. Orakle mit DB2? Warum ist es riesiges Drama E-Plan Zeichnungen mit einer anderen Anwendung weiter zu verwenden? Klar, man kann es als irgendwas exportieren, ab damit hat man nur noch eine dumme Zeichnung. Jetzt kann man sagen, dass obige Formate eigen sind und eigene Entwicklungen sind, aber in wie weit stimmt das wirklich noch?

Da ist also noch eine ganze menge zu machen und zu standardisieren.

Kommen wir zur eigentlichen Frage. Ich würde sagen, Google darf das nicht, da sie wahrscheinlich Funktionen nachbauen mussten und die Frage ist, in wie weit geht das ohne ein Copyright zu verletzen. Man muss ja die gleiche Funktionalität auf einem anderen Wege erreichen. Ich denke, der Transfer an sich ist easy, da standardisiert, aber wie ist es mit dem Aufbau der Verbindung? Da hat Apple ja was eigenes gebaut.

Eine Öffnung würde ich auf jeden Fall gut finden, aber nicht nur von AirDrop, sondern alle Arten des Datenaustauschs müssten über einen Standard laufen, damit wäre man nicht mehr an einem Anbieter gebunden und könnte seine, teilweise über Jahrzehnte, aufgebauten Datenbestände weiterverwenden.

Gucken wir mal bei E-Plan. E-Plan ist mit dem jetzigen Abomodel so teuer geworden, dass man schon recht viel damit machen muss, um am Ende noch Geld damit verdienen zu können. Oder anders, eine Elektrobude muss eine Zeichnerbude damit beauftragen die Pläne zu machen. Nachteil, jede kleine Änderung kostet wieder Geld, der Plan wird nie so gemalt, wie man ihn haben will und oftmals ist es auch noch schwer, oder eben teuer, dem Kunden dann den Zeichnungssatz zu übergeben. Ich kenne genug Fälle, in denen ein in E-Plan gezeichneter Plan in WS-CAD noch einmal gezeichnet wurde, da der Endkunde eben E-Plan oder WS-CAD verwenden, ein direkter Export aber Drama ist, wobei es dazu Konvertierungstools und eben Dienstleister gibt. Da verbrennt eine Menge Geld und Zeit im Ergebnis hat man dann massenhaft per Hand abgeänderte Pläne, die nach 10 Jahren nur noch zu 85% passen, viel Spaß bei der Fehlersuche.

Also anstatt Apple jetzt an die Karre zu pissen, dass sie AirDrop öffnen sollen, oder die kompletten WLAN Historien an irgendwelche China Geräte zu übertragen, sollten sich die Regulierer mal den tatsächlichen Problemen annehmen.

Google, Apple, nVidia, Intel, IBM und M$ gehören natürlich trotzdem max gedisst, geht gar nicht was da abgeht. Amazon vergessen, die natürlich auch. Weshalb hängt die AWS immer noch am Bücherladen, auch so ein Witz.
+1
Marcel Bresink22.11.25 13:35
don.redhorse
Ich würde sagen, Google darf das nicht, da sie wahrscheinlich Funktionen nachbauen mussten und die Frage ist, in wie weit geht das ohne ein Copyright zu verletzen.

Auch diese Frage ist schon seit mehr als einem Jahrzehnt geklärt, zumindest in Europa. Ich empfehle das Studieren dieses Gerichtsurteils , das vereinfacht gesagt Folgendes festhält:

- Programmschnittstellen sind grundsätzlich kein Werk, das urheberrechtlich geschützt werden könnte.
- Solange nicht der Originalcode des Urhebers der Schnittstelle als Basis zum Nachbauen verwendet wird, sind fremde, selbst gemachte Implementationen, die die Schnittstelle verwenden, erlaubt und verstoßen nicht gegen das Urheberrecht.
+1
don.redhorse22.11.25 13:53
das ist ja gerade der Joke. Ich hatte dieses Urteil Seinerzeit gefeiert und mir gedacht, jetzt wird endlich alles gut. Ist es aber leider nicht. Gerade du als Entwickler weisst am Besten wie ätzend es ist die Schnittstellen zu verwenden, schon alleine, wenn diese alle paar X Monate geändert werden. Damit ist dieses Urteil unterm Strich nicht viel Wert. Große IT-Firmen kommen damit wohl klar, aber die ganzen kleinen haben keine Chance, sonst würde es schon deutlich mehr Software geben die E-Plan Pläne vernünftig verarbeiten kann.
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