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Forum>Fotografie>Alles verboten - Die neue DSGVO

Alles verboten - Die neue DSGVO

aquacosxx
aquacosxx25.04.1816:15
DSGVO
»Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.«

Tipps für Fotografen:

Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
-1

Kommentare

Marcel Bresink26.04.1810:29
Dom Juan
Mit dem Gesetz so wie ich es verstehe werde ich nicht mal ein Urlaubsphoto vom Sankt Markus Platz an meine Familie mehr schicken können.

Du hast das Gesetz falsch verstanden.
rosss
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es aber zukünftig eben so, dass du vor dem Foto eine Einverständniserklärung von allen abgelichteten Personen besorgen musst.

Ebenso falsch verstanden. Er sprach von einer privaten Bibliothek.
+3
ollieh
ollieh26.04.1810:45
Habe schon mal alle Bilder wo Personen zu erkennen sind auf Flickr gelöscht.
Waren ca. 60 Bilder also gerade mal 10 %.

Wenn dann noch die Tierschützer und die Blümchen Schützer kommen bleibt nicht mehr viel über.
Bei YouTube werde ich wohl alles löschen müssen. Das sind Straßenveranstaltungen, Straßenkünstler jeglicher art. Da sind natürlich auch sehr viele Personen zusehen.

Die Straßenkünstler haben auch mit meiner Einwilligung Videos von mir auf ihre Seite geladen. Was ist denn damit? Ist bei mir ja alles nur Hobby. Werde dann in Zukunft alles was mit Personen zu tun hat mit Photoshop weg stempeln. Bei Video so Filmen, das keine Personen zu sehen sind. Das wird Lustig.

Gruß Oliver
0
clauss26.04.1810:56
Diese ganze Verordnung, auch wenn sie in gewissen Punkten Sinn macht, nimmt mir die Lust, sich kreativ mit Fotografie zu beschäftigen und Bilder öffentlich zu machen.
Ich lebe in Island (nicht EU Mitglied, aber EWR), bin dort polizeilich gemeldet (steht auch im Impressum auf der Homepage, die zu 95% aus Fotografien besteht): Die Bilder aber werden bei Hosteurope in Deutschland gehostet.
Und, habe ich es richtig verstanden, dass die Regelung nur Bilder betrifft, die AB 28. (oder war es der 25.) Mai veröffentlich werden? Und nicht die Bilder, die ich bis zum 27. (bzw. 24.) Mai 2018 gepostet habe ...
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rosss26.04.1811:09
Marcel Bresink
Ebenso falsch verstanden. Er sprach von einer privaten Bibliothek.

Richtig. Im privaten und familiären Umfeld braucht man sich um die DSGVO nicht zu kümmern.

Aber dann muss man sehr aufpassen, dass dieser Bereich nicht verlassen wird. Wie schnell ist ein Urlaubsfoto vom Handy an Freunde geschickt – und da fehlt mir im Gesetz:

1. Eine Definition, was Privat bedeutet: Nur Familie, oder auch Freunde, Bekannte, Kollegen? Wo hört Privat auf?

2. Eine Klarstellung, dass die private Nutzung eines elektronischen Datenversands ohne den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags mit den Bereitstellern der Infrastruktur erlaubt ist.

3. Eine Klarstellung, dass ich einen privaten Fotoapparat (Knipse, Handy, DSLR) nicht vor unbefugtem Zugriff abzusichern habe, sobald Fotos von anderen Menschen gemacht wurden. Und wenn doch, wie?

Der dritte Punkt ist mir erst beim Schreiben bewusst geworden. Was habe ich noch übersehen?

Und: Kann eine irgendwie geartete Präsenz im Internet per se "privat" sein? Oder muss nun jede Website, jeder FB-Account, etc. von den Nutzern datenschutzrechtlich abgesichert werden?
0
rosss26.04.1811:11
clauss
Und, habe ich es richtig verstanden, dass die Regelung nur Bilder betrifft, die AB 28. (oder war es der 25.) Mai veröffentlich werden? Und nicht die Bilder, die ich bis zum 27. (bzw. 24.) Mai 2018 gepostet habe ...

Ganz wichtige Frage! Ich weiß es leider nicht. Anybody?
0
john
john26.04.1811:44
das, was jogoto sagt.
vollste zustimmung zu jedem einzelnen seiner postings hier in diesem thread.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
0
jogoto26.04.1811:48
Weia
jogoto
sonorman
Um die Persönlichkeitsrechte weniger (vermeintlich) besser zu schützen, werden hier pauschal sehr viele starken Einschränkungen, rechtlicher Unsicherheit und damit möglichen finanziellen Risiken unterworfen.
Aha, die Fotografen sind also in der Mehrheit während die Fotografierten eine Minderheit bilden?
Wieso denn die Fotografen? Die interessierte Öffentlichkeit ist es, die hier eingeschränkt wird, weil ihr Bilder vorenthalten werden. Und ja, die Öffentlichkeit ist immer die Mehrheit.
Er redet hier (grün) aber nicht von der Öffentlichkeit, deswegen.
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jogoto26.04.1811:52
rosss
clauss
Und, habe ich es richtig verstanden, dass die Regelung nur Bilder betrifft, die AB 28. (oder war es der 25.) Mai veröffentlich werden? Und nicht die Bilder, die ich bis zum 27. (bzw. 24.) Mai 2018 gepostet habe ...

Ganz wichtige Frage! Ich weiß es leider nicht. Anybody?
"Wissen" wäre zu viel gesagt aber rein der Logik nach: dann dürfte ich auch alle andere Daten, die ich zuvor erhoben habe weiter abseits der DSGVO verwenden. Ich nehme nicht an, dass es für Bilder eine Sonderregelung gibt. Und noch mal: die DSGVO ist seit 2016 in Kraft. Wenn es eine Datumsgrenze für die Daten gibt, liegt die in 2016! Wie oft denn noch?
-2
john
john26.04.1812:00
Möglicher Ausweg: Wieder analoge Fotos machen, das gilt angeblich nach DSGVO nicht als Datenverarbeitung
wie kommt ihr denn da drauf? das hab ich jetzt schon mindestens 2 mal in diesem thread gelesen.

datenverarbeitung muss nicht elektronisch sein um datenverarbeitung zu sein.
auch vor erfindung der computer (und damit der edv) gab es datenverarbeitung. das führen von papierakten ist datenverarbeitung. und selbstverständlich sind auch analog geknipste bilder auf papier daten. und wenn ich damit in irgendeiner form rumhantiere, dann verarbeite ich diese daten dabei auch.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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Weia
Weia26.04.1812:07
jogoto
Weia
jogoto
sonorman
Um die Persönlichkeitsrechte weniger (vermeintlich) besser zu schützen, werden hier pauschal sehr viele starken Einschränkungen, rechtlicher Unsicherheit und damit möglichen finanziellen Risiken unterworfen.
Aha, die Fotografen sind also in der Mehrheit während die Fotografierten eine Minderheit bilden?
Wieso denn die Fotografen? Die interessierte Öffentlichkeit ist es, die hier eingeschränkt wird, weil ihr Bilder vorenthalten werden. Und ja, die Öffentlichkeit ist immer die Mehrheit.
Er redet hier (grün) aber nicht von der Öffentlichkeit, deswegen.
Die starken Einschränkungen betreffen auch und vor allem die Öffentlichkeit (ich als Bilderkonsument fühle mich davon sehr stark eingeschränkt); darauf bezog ich mich. Bei den anderen Punkten hast Du natürlich recht, die hatte ich durch Konzentration auf den ersten gar nicht weiter beachtet.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
Weia
Weia26.04.1812:10
jogoto
Und noch mal: die DSGVO ist seit 2016 in Kraft. Wenn es eine Datumsgrenze für die Daten gibt, liegt die in 2016! Wie oft denn noch?
Da unterliegst Du einem Irrtum. In Kraft treten ist nicht dasselbe wie gelten!

Wenn 2018 ein Gesetz verabschiedet wird, dass ab 2023 Dieselautos verboten sind, dann ist dieses Gesetz jetzt in Kraft getreten, aber es gilt ab 2023. Und bis 2023 darf man noch Dieselauto fahren.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+3
Weia
Weia26.04.1812:15
john
Möglicher Ausweg: Wieder analoge Fotos machen, das gilt angeblich nach DSGVO nicht als Datenverarbeitung
wie kommt ihr denn da drauf? das hab ich jetzt schon mindestens 2 mal in diesem thread gelesen.

datenverarbeitung muss nicht elektronisch sein um datenverarbeitung zu sein.
Das ist richtig. Aber ein Bild als solches gilt im Sinne dieser Verordnung eben gar nicht als Datum. Erst die Verknüpfung mit Angaben von Ort und/oder Zeit tut es. Und die ist bei digitalen Bildern via EXIF gegeben, bei analogen aber nicht.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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Weia
Weia26.04.1812:18
Marcel Bresink
Ebenso falsch verstanden. Er sprach von einer privaten Bibliothek.
Es gibt im Internet-Zeitalter aber nicht sowas wie eine „private Bibliothek“. Das ist eine Chimäre.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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jogoto26.04.1812:35
Weia
jogoto
Und noch mal: die DSGVO ist seit 2016 in Kraft. Wenn es eine Datumsgrenze für die Daten gibt, liegt die in 2016! Wie oft denn noch?
Da unterliegst Du einem Irrtum. In Kraft treten ist nicht dasselbe wie gelten!
Von "gelten" ist ja auch nirgends die Rede. Ich schrieb schon mehrfach:
- seit 2016 in Kraft
- ab 2018 kommt es zur Anwendung
"Gelten" ist in meinen Augen jetzt Auslegungssache. Ich meine es "gilt" seit 2016, da ich mich mit in Kraft treten danach richten sollte. Wenn Du meinst, dass es für Dich erst relevant ist, wenn geprüft und bestraft wird, es zur Anwendung kommt, dann ist das Deine Sache. Die Übergangsfrist gibt es doch nur, weil man eben in der kurzen Zeit zwischen Verabschiedung und in Kraft treten nicht alles umstellen kann.
Was ich definitiv nicht glaube, was aber vermutlich erst gerichtlich geklärt werden müsste: Daten (Bilder), die erst in der Übergangszeit erhoben wurden, ausgenommen sind. Schließlich hätte da schon jeder wissen können, was verboten ist.
-1
Wurzenberger
Wurzenberger26.04.1812:46
jogoto
Von "gelten" ist ja auch nirgends die Rede.
Naja doch, in Art. 99 DSGVO.

EU-DSGVO
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
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Marcel Bresink26.04.1812:48
rosss
Wie schnell ist ein Urlaubsfoto vom Handy an Freunde geschickt – und da fehlt mir im Gesetz:
1. Eine Definition, was Privat bedeutet:

Es ist reine Panikmache, zu behaupten, jemand könnte auf die Idee kommen, es wäre plötzlich keine Privatsache mehr, ein Bild an einen Freund zu senden.

Das Wort "privat" stammt übrigens aus dem zur Zeit noch gültigen Gesetz. Die DSGVO ist präziser und stellt klar, dass sie nicht gilt, wenn Du eine natürliche Person bist und Daten nur verarbeitest, um eine persönliche oder familiäre Tätigkeit auszuüben. Damit sind auch die anderen Klarstellungen, nach denen Du fragst, überflüssig.
rosss
Kann eine irgendwie geartete Präsenz im Internet per se "privat" sein?

Ja, denn die Nutzung irgendeines Netzwerks wie dem Internet führt nicht zwangsläufig dazu, dass Du Daten in einer Weise verwendest, die über das Persönliche hinausgeht. Die Daten lassen sich z.B. durch Verschlüsselung oder mit Zugriffsrechten vor Unbefugten schützen.
rosss
Oder muss nun jede Website, jeder FB-Account, etc. von den Nutzern datenschutzrechtlich abgesichert werden?

Die mussten schon immer entsprechend abgesichert werden, wenn sie schützenswerte Daten an die Öffentlichkeit weitergegeben haben (und an eine Firma wie Facebook, die die Daten selber verwertet und möglicherweise auf weiteren Wegen an Dritte weitergibt). Die Öffentlichkeit sind Fremde, die Dir im Vorhinein unbekannt sind. Sie haben also mit persönlichen Tätigkeiten von Dir nichts zu tun, wodurch das Datenschutzrecht gültig wird.
Weia
Es gibt im Internet-Zeitalter aber nicht sowas wie eine „private Bibliothek“.

Mit der Ansicht dürftest du alleine dastehen.
+4
Weia
Weia26.04.1812:54
jogoto
Von "gelten" ist ja auch nirgends die Rede.
Doch! Herrje, es steht wörtlich so im Gesetzestext und Marcel Bresink hatte das auch schon zitiert:
Marcel Bresink
Im Gesetz steht wortwörtlich, "gilt ab dem 25. Mai 2018".
jogoto
Ich schrieb schon mehrfach:
Wiederholung macht es aber nicht richtiger.
"Gelten" ist in meinen Augen jetzt Auslegungssache.
Nein. Das ist ein wohldefinierter juristischer Terminus.
Ich meine es "gilt" seit 2016,
Nein. Im Gesetz steht 2018, siehe oben.
da ich mich mit in Kraft treten danach richten sollte.
Nein. Das sollst Du ab 2018.
Wenn Du meinst, dass es für Dich erst relevant ist, wenn geprüft und bestraft wird, es zur Anwendung kommt, dann ist das Deine Sache.
Warum sollte sich irgendjemand nach einem nicht strafbewehrten Gesetz richten? Ich dachte, die Zeiten der Obrigkeitshörigkeit seien vorbei?
Was ich definitiv nicht glaube, was aber vermutlich erst gerichtlich geklärt werden müsste: Daten (Bilder), die erst in der Übergangszeit erhoben wurden, ausgenommen sind. Schließlich hätte da schon jeder wissen können, was verboten ist.
… was verboten sein wird.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
aquacosxx
aquacosxx26.04.1813:02
Hier ist das Thema noch mal aus rechtlicher Sicht etwas allgemeinverständlicher aufbereitet:
+3
Weia
Weia26.04.1813:02
Marcel Bresink
Weia
Es gibt im Internet-Zeitalter aber nicht sowas wie eine „private Bibliothek“.
Mit der Ansicht dürftest du alleine dastehen.
Hast/kennst Du Kinder im Teenageralter? Die verstünden gar nicht, was Du meinst, wenn Du von „privat“ redest.

Das konventionelle Konzept von Privatsphäre ergibt im Internet-Zeitalter keinen Sinn mehr, auch wenn die Gestrigen zwanghaft versuchen, es aufrecht zu erhalten. Das ist so ähnlich wie mit „geistigem Eigentum“.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
-9
ilig
ilig26.04.1813:11
jogoto
Du bist dagegen, dass es Ausnahmen in der DSGVO gibt. Kannst Du gerne sein. Aber Du bist Befürworter der DSGVO. Dann müsstest Du auch Befürworter des Art. 85 der DSGVO sein.

In genau diesem Artikel werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, durch eigene Rechtsvorschriften zur DSGVO diese mit bestimmten anderen Rechten in Einklang zu bringen.

Genau diese Aufforderung haben z.B. Schweden und Österreich erfüllt. Mit welcher Begründung verstößt die BRD gegen diesen Artikel?
Art. 85 
Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.
(2) Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
(3) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.
+4
rosss26.04.1813:31
aquacosxx
Hier ist das Thema noch mal aus rechtlicher Sicht etwas allgemeinverständlicher aufbereitet:

Danke für den Link!
Darüber hinaus verbleibt für das KUG neben der DSGVO lediglich noch ein marginaler Anwendungsbereich. Darunter fallen rein analoge Bildaufnahmen und gemäß Art. 2 II Lit. c DSGVO die sogenannte Haushaltsausnahme für Fotos im persönlichen und familiären Bereich vor. Dieser Erlaubnistatbestand ist jedoch schon überschritten, wenn Fotos im Internet veröffentlicht würden.

So habe ich es auch verstanden.

Die von Marcel Bresink erwähnte Möglichkeit der Verschlüsselung ist ein Spezialfall. Hier müssen noch die Gerichte klären, welche Verschlüsselung und welche Passwortstärke angemessen ist.

Meine Digicams kann ich nicht gegen unbefugten Zugriff schützen. Bleibt somit nur, die alten SLR aus dem Schrank zu holen. Oder nur noch Steine zu fotografieren.
Darüber hinaus werden etwa Fotos von Verstorbenen nicht von der DSGVO erfasst und dürfen weiterhin im Rahmen des KUG verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

Also immer erst das Foto und dann den Fotografierten schiessen? Mache ich nicht mit!
0
rosss26.04.1813:39
Marcel Bresink
rosss
Wie schnell ist ein Urlaubsfoto vom Handy an Freunde geschickt – und da fehlt mir im Gesetz:
1. Eine Definition, was Privat bedeutet:

Es ist reine Panikmache, zu behaupten, jemand könnte auf die Idee kommen, es wäre plötzlich keine Privatsache mehr, ein Bild an einen Freund zu senden.

[…]

Warum zitierst du mich aus dem Zusammenhang gerissen und wirfst mir dann noch Panikmache vor?
0
clauss26.04.1814:02
Phuu, wenn ich die ganzen Kommentare, Meinungen, Behauptungen hier lese (plus den einen oder anderen Texte, die bei den externen links auftauchen) wird mir das ganz noch absurder. Hier sagt jemand sagt A, der nächste meine B, der dritte kommt mit "A und B sind nicht ganz so richtig, C ist richtig" uswusf. Deutlich wurde mir dies alleine bei der Frage, welche Bilder dies betrifft (alle, die auf meiner Seite sind, oder ab Stichtag im Mai 2018 hinzugefügt werden) - unterschiedlichste Meinungen.
Das beste ist wohl ein "paar" € in die Hand zu nehmen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Onlinerecht zu beauftragen, der mit in der Sache berät.

Die ganze Sache geht mir ziemlich auf den Sack: Sesselpupser ohne Ahnung von der Materie schmieden solche Gesetze, und die, die profitieren sind Anwälte, die entsprechenden Service anbieten oder abmahnen. Bin gespannt, wie und ob diese neue VO tatsächlich Menschen hilft und Daten "schützt".
+3
Phil Philipp
Phil Philipp26.04.1815:30
rosss
Marcel Bresink
Ebenso falsch verstanden. Er sprach von einer privaten Bibliothek.

Richtig. Im privaten und familiären Umfeld braucht man sich um die DSGVO nicht zu kümmern.

Aber dann muss man sehr aufpassen, dass dieser Bereich nicht verlassen wird. Wie schnell ist ein Urlaubsfoto vom Handy an Freunde geschickt – und da fehlt mir im Gesetz:

1. Eine Definition, was Privat bedeutet: Nur Familie, oder auch Freunde, Bekannte, Kollegen? Wo hört Privat auf?

2. Eine Klarstellung, dass die private Nutzung eines elektronischen Datenversands ohne den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags mit den Bereitstellern der Infrastruktur erlaubt ist.

3. Eine Klarstellung, dass ich einen privaten Fotoapparat (Knipse, Handy, DSLR) nicht vor unbefugtem Zugriff abzusichern habe, sobald Fotos von anderen Menschen gemacht wurden. Und wenn doch, wie?

Der dritte Punkt ist mir erst beim Schreiben bewusst geworden. Was habe ich noch übersehen?

Und: Kann eine irgendwie geartete Präsenz im Internet per se "privat" sein? Oder muss nun jede Website, jeder FB-Account, etc. von den Nutzern datenschutzrechtlich abgesichert werden?
Sooo kompliziert ist es doch nun wirklich nicht: Siehe Art. 2 DSGVO: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,..."
"Privat" kommt da doch gar nicht drin vor. Wenn schon nicht "familiär", dann schliesst doch nun zumindest "persönlich" ziemlich viel aus. Da muss man doch nicht noch 1000e Fälle konstruieren ... mal immer ruhig bleiben.
0
user_tron26.04.1815:51
Wer nicht in Deutschland ist, hat nen klaren Vorteil
„Ich erwarte von niemanden Zustimmung für meine persönlichen Ansichten
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rosss26.04.1817:23
Phil Philipp
rosss
Richtig. Im privaten und familiären Umfeld braucht man sich um die DSGVO nicht zu kümmern.
Art. 2 DSGVO: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,..."

Hast natürlich recht, ersetze daher bitte "privat" gegen "persönlich", hatte ich aus dem Gedächtnis falsch wiedergegeben. Meine Fragen bleiben stehen.

Ob "ausschließlich persönlich" wirklich soviel ausschließt, ist eine wichtige Frage. Aus dem Bauch heraus hätte ich z.B. die Tätigkeit eines Vereins eher dem persönlichen Bereich zugeordnet, ist es aber nicht. Jeder Verein muss das ganze Register ziehen. Und ich glaube nicht, dass es viele Vereinsmitglieder gibt, die die DSGVO vorbildlich umsetzen können. Oder sich einen Anwalt leisten können, der das Ganze rechtssicher macht.
+1
maczock26.04.1817:25
Marcel Bresink
maczock
Siehe hier:
[...] Beim Aufruf Ihrer Webseite durch Besucher werden die IP-Adressen dieser Besucher erfasst und in Logfiles gespeichert.

Nicht die Hälfte unterschlagen. STRATO stellt in den Details klar, dass das so nicht stimmt:
https://www.strato.de/faq/article/557/So-erfahren-Sie- wie-oft-Ihre-Internet-Seiten-besucht-worden-sind.html
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird in den Logfiles der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der Ihre Website aufruft, anonymisiert.


Das sind aber zwei paar Schuhe:

1. Die IPs werden in den (vom Nutzer einsehbaren) Logs gespeichert und für Stratos simplen Statistik-Service verwendet, den ich im Kundeninterface nutzen kann, der auch weit über 7 Tage hinausgeht. („Beim Aufruf Ihrer Webseite durch Besucher werden die IP-Adressen dieser Besucher erfasst und in Logfiles gespeichert. “)

2. Die IPs werden zusätzlich von Strato für 7 Tage gespeichert und können auch nur von Strato eingesehen werden. („Die IP-Adressen der Besucher Ihrer Webseiten speichern wir zur Erkennung und Abwehr von Angriffen maximal sieben Tage.“)

Sonst hätte der Text so lauten müssen: „Beim Aufruf Ihrer Webseite durch Besucher werden die IP-Adressen dieser Besucher anonymisiert erfasst und zur Erkennung und Abwehr von Angriffen für maximal 7 Tage in Logfiles gespeichert.“

Denn gehe ich im Kundenmenü auf die Statistik, dann lese ich dort: „Zur Auswahl stehen ausschließlich die letzten 6 Wochen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der die Website aufruft, in den Logfiles anonymisiert.“



Also 6 Wochen Logfiles mit anonymisierten IPs und zusätzlich speichert Strato die IPs für 7 Tage.

Entsprechend muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, also ein Banner gesetzt werden auf die Datenschutzerklärung und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
+2
Weia
Weia26.04.1817:30
maczock
Also 6 Wochen Logfiles mit anonymisierten IPs und zusätzlich speichert Strato die IPs für 7 Tage.

Entsprechend muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, also ein Banner gesetzt werden auf die Datenschutzerklärung und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Und warum jetzt genau?

Wenn die IPs 6 Wochen anonymisiert gespeichert werden, liegt doch gerade kein Datenschutzproblem vor?

Und die 7-Tagesspeicherung durch Strato intern erfolgt aus technischer Notwendigkeit, und da hieß es doch ebenfalls, das ist unbedenklich?
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
Phil Philipp
Phil Philipp26.04.1817:50
rosss
.... z.B. die Tätigkeit eines Vereins eher dem persönlichen Bereich zugeordnet, ist es aber nicht. Jeder Verein muss das ganze Register ziehen. Und ich glaube nicht, dass es viele Vereinsmitglieder gibt, die die DSGVO vorbildlich umsetzen können. Oder sich einen Anwalt leisten können, der das Ganze rechtssicher macht.
Nein, persönlich ist das sicher nicht mehr. Aber ist es nicht schon immer so, dass der Handball-Verein oder der Bürgermeister der für sich wirbt, oder was weiss ich, zumindest meine Zustimmung brauchte, damit er Fotos von mir online stellen darf? Also zumindest möchte ich persönlich seit schon immer gefragt werden, wenn ich irgendwo ein Bild von mir sehe. Ich finde, hier ist nun einfach mal mehr Klarheit geschaffen worden.
Wenn Du also Fotos vom letzten Vereinstreffen online stellst, wirst Du wohl Deine Vereinsfreunde vorher gefragt haben...bzw. habt Ihr eine generell immer geltende Vereinbarung, dass sowas okay ist.
Wenn nun zufällig mal ein Besucher mit aufs Foto gerutscht ist, kann man diesen ja fragen. Oder dieses Foto dann eben aussortieren. Ich finde das grundsätzlich durchaus okay, dass man etwas sensibel mit sowas umgeht.

Also eigentlich nicht wirklich was Neues.

Ich finde, hier wird einfach im Moment unfassbar viel Panik geschoben. Es wird ja wohl niemand eine Klage gegen einen Handball-Verein einreichen wollen oder durchbekommen, nur weil er sich auf einem Foto vom letzten Grillfest wieder gefunden hat. Das kann ich mir einfach so gar nicht vorstellen....
0
maczock26.04.1817:53
Weia
maczock
Also 6 Wochen Logfiles mit anonymisierten IPs und zusätzlich speichert Strato die IPs für 7 Tage.

Entsprechend muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, also ein Banner gesetzt werden auf die Datenschutzerklärung und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Und warum jetzt genau?

Wenn die IPs 6 Wochen anonymisiert gespeichert werden, liegt doch gerade kein Datenschutzproblem vor?

Und die 7-Tagesspeicherung durch Strato intern erfolgt aus technischer Notwendigkeit, und da hieß es doch ebenfalls, das ist unbedenklich?
Die Speicherung durch Strato ist erlaubt, aber darauf muss trotzdem hingewiesen werden und zwangsläufig ist eine AV notwendig.
Ende letzten Jahres gab es irgendein ein hirnrissiges Urteil zu IPs, seit dem und nur in Deutschland, existiert überhaupt dieses Problem. Ist also nicht so, dass hier die EU Amok laufen würde.

Unsere Richter haben bekanntlich immer sehr weltfremde Ideen. Am schönsten finde ich das Urteil zu Catch-All-Subdomains. Wer die einrichtet, der kann sofort abgemahnt werden. Denn Erika Mustermann könnte sich in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt fühlen, wenn URLs wie erikamustermann.meinegeilepornoseite.de tatsächlich funktionieren. Zu entsprechenden E-Mail-Adressen gibt es noch kein Urteil, aber das ist nur eine Frage der Zeit.
-2
maczock26.04.1817:58
Es wird ja wohl niemand eine Klage gegen einen Handball-Verein einreichen wollen oder durchbekommen, nur weil er sich auf einem Foto vom letzten Grillfest wieder gefunden hat. Das kann ich mir einfach so gar nicht vorstellen....

Ja, so ist das immer, bevor man auf die Fresse fällt.
+2
Marcel Bresink26.04.1819:16
maczock
Ende letzten Jahres gab es irgendein ein hirnrissiges Urteil zu IPs, seit dem und nur in Deutschland, existiert überhaupt dieses Problem.

Auch das stimmt nicht. Viele Gerichte haben in anderen Ländern schon vor Jahren bestätigt, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Es war eher so, dass man lange auf ein gut begründetes Urteil "auch" aus Deutschland gewartet hat.

Am bekanntesten ist meines Wissens ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bereits vom 24.11.2011 in der Sache "Scarlet Extended SA gegen SABAM" (das ist quasi die Belgische GEMA), das diese Ansicht über IP-Adressen bestätigt:
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tomtom0070026.04.1820:36
Was passiert bitte mit diesem Film bei YouTube Minute 5:53 ... da geht jemand durch ein Flugzeug und filmt alle Gesichter .... Wäre das auch ein Abmahngrund? Davon hat keiner die Freigabe gegeben.
https://www.youtube.com/watch?v=w1KpYfT3qNM
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Kapeike
Kapeike26.04.1820:40
Leute, folgendes wird passieren:

Wer nicht bei der institutionellen Presse unterkommt, wird abgemahnt. Und zwar sofort am 25. Mai. Das spüre ich ganz deutlich. Das ist alles schon vorbereitet. In sechs Monaten werden sich die Bußgelder häufen. Die Bundesregierung wird 1000 neue Gerichtssäle bauen, da die bisherigen schon lange nicht mehr reichen und ihre Bodenbeläge durch Abmahnanwaltsscharen dünn gelaufen sind. Die Baubranche ist der zweite große Gewinner der DSGVO. Normale Fotografen gehen in den Untergrund. Als Ausweis der Ehre tragen sie ihre Bußgeldbescheide vor sich her: 1 Mio, 3. Mio, 10 Mio. Sie versuchen darüber zu lachen, dass sie ihre Familien nie mehr wiedersehen werden. In einem Jahr werden Fotos mit Menschen drauf (völlig belanglose Fotos mit normalen Menschen!) zu weitaus höheren Preisen als Snuff Movies im Darknet gehandelt. An den Grenzen zu Österreich werden Tunnel gegraben, diesmal um aus Deutschland zu fliehen. Ironischerweise ist Syrien das einzige sichere Drittland für deutsche Fotografen. Die UN fragt sich, wo all die blauen Zelte hin sollen, weil die Hälfte des Landes vom Amerikaner bebombt wird, die andere Hälfte - ihr wisst schon. Schöne Zeiten kommen da auf uns zu.

Ich habe heute alle meine Kameras verkauft. Mein Erspartes habe ich in eine Anwaltskanzlei am Ende der Straße investiert (hinter der Fahrradwerkstatt, im zweiten Stock die Klitsche, wo das Klo immer läuft). Der Typ ist nicht ganz dicht, aber bei der DSGVO blickt er durch. In einem Jahr kaufe ich dann das Internet und die USA. Und dann schenk ich uns allen Apple.
+3
aquacosxx
aquacosxx26.04.1821:10
so kann man es auch sehen.
+2
Warp26.04.1821:28
tomtom00700
Da das ein Flug von Zürich nach Frisco ist düfte das europäische Gesetz nicht greifen. Die schweizerische und amerikansiche Gesetzgebung kenn ich nicht. Evlt. da mal fragen Davon abgesehn, woher weisst du, dass da keiner eine Freigabe gegeben hat?
+1
Warp26.04.1821:51
Ich seh schon kommen, dass in Zukunft bei Veranstaltungen/Messen Hütchen, Sticker oder was weiss ich verteilt werden an Leute die nicht fotografiert/veröffentlicht werden wollen. Die anderen einen Schrieb unterzeichnen müssen, dass sie auch in Zukunft nicht daran denken die Zustimmung zurückzunehmen. Ansonsten wird der Einlass verwehrt. Ich denke mal die allermeisten die auf ihr Persönlichkeitsrecht pochen damit ihr Konterfei nicht auftaucht haben den Wichtigkeitsgrad eines Sack Reises welcher grad in China umfällt .
Und ich glaube NICHT, dass diejenigen die das in dieser Form so unterstützen und meinen sie hätten etwas Aufwand aber sie könn(t)en damit umgehen, dass sie das im richtigen Leben wirklich Buchstabe für Buchstabe gesetzesgetreu umsetzen. Das ist wieder so ein Gesetz welche durchaus einen sinnigen Hintergrund hat. Aber letztendlich wird das NICHT die treffen die es treffen soll sondern die Kleinen die sich nicht wehren können und leichte Opfer für die Abmahnheinis sind. Denn die trauen sich in der Regel an die Grossen gar nicht erst heran. Das dürfte in Zukunft dazu führen, dass so mancher Bericht einfach sterilere Bilder bekommt. Dann würde ich den aber gar nicht mehr lesen wollen.
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tomtom0070026.04.1821:53
Hallo Warp,

na wenn da ein Deutscher dabei war kann doch auch klagen oder ?
Ich denke dass es keiner gegeneben hat... So wie die Leute schauen war es ihnen doch nich geheuer...

Der Film war ja auch nur ein Beispiel... diese Filme gibt es ja auch von Deutschen aus... ich habe nur diesen auf die schnelle gefunden.

es wird in Deutschland einfach immer schwieriger zu leben. Ich glaube wenn ich aufhöre zu arbeiten ziehe ich in die Slowakei... Dort lebt man günstig, ist zentral in Europa angesiedelt und ... Man lebt unter Slowaken... Keine Vermummten Frauen, weniger Datenschutzprobleme und dazu noch sehr günstig
Ich bin viel dort unterwegs und finde es da richtig gut. Auch sogar PL und CZ sind eine gute Alternative wenn man auf den Euro verzichten kann.
-2
Warp26.04.1822:31
Hallo tomtom00700,

warum bzw wo kann ein Deutscher klagen wenn das/sowas ausserhalb Europas bzw. Deutschlands passiert? Ich hab das Gesetz nicht genauer durchgelesen weil mich das nicht weiter interessiert. Ich find nur die Diskussion hier spannend. An Hand deren sieht man ja schon, dass das wieder mal so was richtig typisch unausgegorenes ist. Ich hab D schon vor längerer Zeit verlassen weil mir das einfach zu idiotisch wurde.
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aMacUser
aMacUser26.04.1823:30
Ich habe den verlinkten Artikel im Startpost und die Kommentare jetzt nur überflogen, aber das Bild ist eindeutig: Weder der Artikelschreiber noch die (meisten) Kommentatoren hier haben tiefere Ahnung vom Inhalt der DS-GVO.
Alle schreiben immer, dass jetzt jeder immer erst eine Einwilligung geben müsse, wenn ein Foto von ihm gemacht würde. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Ein Blick in den Artikel 6 der DS-GVO bringt Licht ins Dunkel:
DS-GVO
Artikel 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
(2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht").
Hier sollte jeder erkennen können, dass die "Einwilligung" nur eine von sechs Möglichkeit ist, personenbezogene Daten zu verarbeiten, um genau zu sein, ist das der Unterpunkt a). Insbesondere ist hier der Unterpunkt f) interessant. Den f) öffnet eine Menge Möglichkeit, unter anderem auch für Fotografen. Sowas wie Hochzeitsfotografien (im Artikel erwähnt) oder Fotos von Messen (in den Kommentaren erwähnt) dürften durch diesen Unterpunkt gerechtfertigt sein.

Und noch ein Kommentar zu denen, die glauben, sie dürften jetzt keine Urlaubsfotos mehr machen, wo andere Menschen drauf sin:
DS-GVO
Artikel 2 Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
[...]
Durch Art. 2 (2) Nr. c) DS-GVO sind unter anderem private Fotos legitimiert, solange man diese natürlich nicht veröffentlicht (was auch bisher schon so war).

Natürlich ist vieles in der DS-GVO noch sehr schwammig. Das wird sich in den nächsten Jahren dann festigen, wenn es einschlägige Gerichtsurteile zu den Punkten gibt. So ist Recht nunmal
+3
Timeo Danaos27.04.1800:03
Wie sage noch der Jurist? „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.“

Wenn die meisten hier nur schwätzen würden wär‘s ja lustig. Aber wie so oft wird mit 1Promille Halbwissen 100% Unfug verzapft. Aber Hauptsache, die gefühlte Wahrheit stimmt
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reaverle
reaverle27.04.1800:17
Achtung. Bin kein Verschwörungstheoretiker.
Ähhhm - doch, ich fürchte, das bist du. Aluhut ab zum Gebet!
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maczock27.04.1800:53
tomtom00700
… Ich glaube wenn ich aufhöre zu arbeiten ziehe ich in die Slowakei... … weniger Datenschutzprobleme

Was soll das bringen? Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die Regeln zum Datenschutz in der EU sind künftig identisch, bis auf die Ausnahmen, die gewährt werden dürfen.

@aMacUser Punkt f) ist so schwammig, da könnte sich ja jedes Datenkrakenunternehmen rausreden. Ich würde da nicht drauf bauen.
+1
aMacUser
aMacUser27.04.1807:25
maczock
@aMacUser Punkt f) ist so schwammig, da könnte sich ja jedes Datenkrakenunternehmen rausreden. Ich würde da nicht drauf bauen.
Datenkraken werden aber daran scheitern:
sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen
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aquacosxx
aquacosxx27.04.1809:04
aMacUser
Natürlich ist vieles in der DS-GVO noch sehr schwammig. Das wird sich in den nächsten Jahren dann festigen, wenn es einschlägige Gerichtsurteile zu den Punkten gibt. So ist Recht nunmal
Das ist ja genau der Punkt. Bis dahin besteht maximale Unsicherheit. Wäre die BR ihrer Pflicht nach Artikel 85 DSGVO nachgekommen, so wie es Schweden oder Österreich gemacht haben, hätte das alles nicht sein müssen.
+1
aMacUser
aMacUser27.04.1809:10
aquacosxx
aMacUser
Natürlich ist vieles in der DS-GVO noch sehr schwammig. Das wird sich in den nächsten Jahren dann festigen, wenn es einschlägige Gerichtsurteile zu den Punkten gibt. So ist Recht nunmal
Das ist ja genau der Punkt. Bis dahin besteht maximale Unsicherheit. Wäre die BR ihrer Pflicht nach Artikel 85 DSGVO nachgekommen, so wie es Schweden oder Österreich gemacht haben, hätte das alles nicht sein müssen.
Unsicherheiten hätte es trotzdem noch gegeben. Vielleicht nicht unbedingt in dem Punkt, aber in vielen anderen. Extrem viel in der DSGVO ist schwammig formuliert. Allerdings ist das kein Makel an der DSGVO, sondern das ist ganz normal. Gefestigt wird dann durch Gerichtsurteile, wenn es zum Konflikt kommt, dass ist allgemein bei allen neuen Gesetzen so.
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cps27.04.1809:54
aMacUser
maczock
@aMacUser Punkt f) ist so schwammig, da könnte sich ja jedes Datenkrakenunternehmen rausreden. Ich würde da nicht drauf bauen.
Datenkraken werden aber daran scheitern:
sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen

Daran werden wahrscheinlich auch Fotos auf einer Messe scheitern. Auf der einen Seite macht man ein umfangreiches Gesetz zum Datenschutz und dann soll das nicht mehr gelten, weil der Fotograf nicht ein paar Sekunden warten kann?
+1
Tomboman27.04.1811:19
Mich würde mal interessieren, wie es sich in so einem Fall verhält:

Ich gehe privat auf ein Konzert, lass mich mit meiner Freundin ablichten (paar Personen sind im Hintergrund zu sehen), das stelle ich auf Instagram

Das ist ein Account auch von unserer Band, aber das Bild ist von einem privaten Konzert.

Darf man so etwas jetzt überhaupt nicht mehr, oder nur wenn es ein privater Account ist? Irgendwie ist das langsam echt ziemlich verwirrend.

Ich dachte immer, wenn mehr als 5 Leute oder so auf einem Bild sind, braucht man keine Genehmigung einholen (keine Ahnung ob das jemals gestimmt hat
0
megabit27.04.1812:27
Ich würde von euch gerne einmal hören, wie ihr das seht.

So wie ich das verstanden habe, ist die Unkenntlichmachung von Gesichtern keine Lösung des Problems, denn die Daten sind bereits erhoben, bevor ich etwas unkenntlich mache. Außerdem ist bei den meisten Bearbeitungsprogrammen dieser Schritt jederzeit wieder Rückgängig zu machen, da ja nicht das Original bearbeitet wird, sondern nur eine Kopie.

Wenn ich also vom Trainer meines Sohnes gefragt wurde, ob ich beim Spiel in der eigenen Halle Fotos mache, habe ich das bis dahin als Privatmensch gemacht und alle Gesichter von vereinsfremden Personen verpixelt. Diese Fotos wurden auf der Homepage des Vereins gezeigt. Alles unentgeltlich. Weder ich verdiene da etwas dran und für den Verein ist das auch nur Öffentlichkeitsarbeit.

Also, wie sieht es damit ab dem 25.05. aus?

Oder ich fahre in den Urlaub nach Berlin, stelle mich mit meiner Frau vor das Brandenburger Tor und mache ein Touristenselfy. Das stelle ich bei Facebook rein. Damit bin ich ab jetzt in Gefahr abgemahnt zu werden. Früher galt da die Panoramafreiheit, heute bin ich an der Schwelle zur Kasse gebeten zu werden.

Wenn das so ausgelegt wird, kann das doch nicht sein.
-2
Weia
Weia27.04.1812:29
Weia
Marcel Bresink
Weia
Es gibt im Internet-Zeitalter aber nicht sowas wie eine „private Bibliothek“.
Mit der Ansicht dürftest du alleine dastehen.
Hast/kennst Du Kinder im Teenageralter? Die verstünden gar nicht, was Du meinst, wenn Du von „privat“ redest.

Das konventionelle Konzept von Privatsphäre ergibt im Internet-Zeitalter keinen Sinn mehr
Hier wurde wohl der Überbringer der Botschaft mit 7 Daumen runter für die Botschaft abgestraft.

Tomboman (dem ich jetzt deswegen nicht unterstelle, ein Teenager zu sein … ) ist ein gutes Beispiel für das, was ich meine:
Tomboman, Hervorhebung von mir
Ich gehe privat auf ein Konzert, lass mich mit meiner Freundin ablichten (paar Personen sind im Hintergrund zu sehen), das stelle ich auf Instagram

[…] das Bild ist von einem privaten Konzert.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Tomboman kein privates Konzert im Sinne eines Hauskonzertes meint, sondern nur, dass er das Konzert privat mit seiner Freundin besucht hat.

Die Begriffe privat, privat (in öffentlichem Kontext) und Instagram verschwimmen hier in ein homogenes Bedeutungsfeld ohne klare Abgrenzungen. Instagram ist privat.

Man kann selbstverständlich dagegen halten, dass nicht alle Menschen das so empfinden. Das ist sicherlich richtig, es ist aber ohne Belang, solange eine Gruppe von relevanter Größe das so empfindet (und das ist ganz sicher der Fall): Denn wer ein Foto macht und das wirklich nur privat im engen, herkömmlichen Sinn mit Freunden teilt, wird häufig nicht ausschließen können, dass zumindest eine „undichte Stelle“ darunter ist. Ist ein Bild aber einmal im Netz, bleibt es da bekanntlich für immer.

Ich sehe nur drei prinzipielle Wege, wie eine Gesellschaft darauf reagieren kann:
  • Private Beziehungen werden durch Misstrauen verseucht und jeder schottet und sichert sich selbst im Freundeskreis ab
  • Das Internet wird mit einem gigantischen Überwachungsapparat überzogen, um sicherzustellen, dass jede Kopie eines „geleakten“ Bildes aufgespürt und gelöscht werden kann
  • Die Gesellschaft akzeptiert, dass sich Begriff und Konzept von Privatheit durch das Internet geändert haben

Weg 1 hielte ich zwischenmenschlich für eine Horrorvorstellung.
Weg 2 ist politisch vollkommen inakzeptabel.
Bleibt nur Weg 3. Und das ist einfach das ewige Spiel, seit es Gesellschaften gibt: Werte und Lebenskonzepte ändern sich und passen sich den Umgebungsbedingungen an, und diejenigen, die mit den alten Werten und Konzepten aufgewachsen sind, können und wollen das teils einfach nicht akzeptieren, sterben aber irgendwann natürlich weg.

Herrje, Vorstellungen von Privatheit ändern sich. Ich habe vor kurzem eine angeregte und sachkundige Diskussion in einer Gruppe von etwa zwölfjährigen Mädchen über Geschlechteridentitäten und sexuelle Orientierungen mitbekommen, deren Vokabular und Gegenstand vor wenigen Jahrzehnten keinem Erwachsenen auch nur über die Lippen gekommen wäre; das war strikt „privat“.

Ein anderes schönes Beispiel sind die steten Ermahnungen Erwachsener an ihre Teenager-Kinder, keine „kompromittierenden“ Fotos ins Netz zu stellen, die später ihrer beruflichen Karriere im Weg stehen könnten. Und dabei völlig vergessen, dass, wenn das so weit ist, solche „kompromittierenden“ Fotos von der überwiegenden Mehrzahl der Mitglieder dieser Generation im Netz stehen werden und und schon deshalb gar nicht mehr kompromittierend sein können, will die Wirtschaft nicht an Personalmangel zugrunde gehen.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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