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Forum>Fotografie>Alles verboten - Die neue DSGVO

Alles verboten - Die neue DSGVO

aquacosxx
aquacosxx25.04.1816:15
DSGVO
»Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.«

Tipps für Fotografen:

Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
-1

Kommentare

Wurzenberger
Wurzenberger03.05.1810:58
Hast du bisher auf das Bundesdatenschutzgesetz geschissen? Dann kannst du das mit der DSGVO doch ebenso halten.

Hast du dich bisher an das Bundesdatenschutzgesetz gehalten? Dann wirst du wohl geringe Schwierigkeiten haben dich ebenfalls an die DSGVO zu halten.

Und noch ein Link:
+3
rosss03.05.1813:02
In diesem Thread sollte es eigentlich darum gehen, sich mit den nicht unerheblichen Änderungen auseinander zu setzen, die die DSGVO mitbringt.

Für die uninteressierten Leute, die auf Datenschutz „scheissen“, sieht die DSGVO deutlich empfindlichere Strafen vor als bislang.

Alle anderen haben jetzt viel zu tun und sind teilweise überfordert oder verunsichert. Hier hat der Gesetzgeber in meinen Augen versagt, wenn schon das bereitgestellte Material zum DSGVO-konformen weiterführen eines Sportvereins für sehr viele eine fast unüberwindliche Hürde darstellt.
Wurzenberger
Und noch ein Link:

Und wieder lese ich im verlinkten Post im ersten Absatz Richtiges, im zweiten leider wieder nur eine „Ansicht“ ohne Quellenangabe. Aber diesem Hinweis, dass das bestehende KUG angeblich vom Gesetzgeber als Ergänzung nach Art. 85 DSGVO angesehen wird, sollte man weiter nachgehen.

All dessen ungeachtet müssen – wie im vierten Absatz angemerkt – die erhöhten Anforderungen der DSGVO umgesetzt werden. Und das lässt sich weder nebenbei erledigen noch mit Polemik abtun.

Aber keine Panik: Es bleiben noch drei Wochen sich schlau zu machen.
+1
Laphroaig
Laphroaig03.05.1813:39
Weia
Laphroaig
Weiß eigentlich jemand, wie man beweissicher Fotos löscht?
Meinst Du von einer bestimmten Website? → Nachsehen, dass es nicht mehr da ist.

Meinst Du überhaupt? → Das ist unmöglich.

Ich meine aus Sicht des Fotografen. Der Fotograf ist ja nicht immer der, der das Foto auch im Netz veröffentlicht. Als Fotograf muss ich beweissicher Fotos löschen, wenn jemand das möchte. Was bedeutet das konkret?

Das Foto in Lightroom löschen und den Papierkorb leeren? Braucht man hierzu Zeugen? Papierkram mit Unterschrift? Zeugen? Anwälte?

Was mache ich mit TM?
+1
Wurzenberger
Wurzenberger03.05.1813:47
Laphroaig
Was mache ich mit TM?

Fotos mit personenbezogenen Daten von Time Machine ausschließen und bei Nachfrage dein Löschkonzept vorlegen.
-1
Weia
Weia03.05.1815:11
Laphroaig
Ich meine aus Sicht des Fotografen. Der Fotograf ist ja nicht immer der, der das Foto auch im Netz veröffentlicht. Als Fotograf muss ich beweissicher Fotos löschen, wenn jemand das möchte. Was bedeutet das konkret?
Wie bereits geschrieben, das ist unmöglich.

Wer immer sich diese Anforderung ausgedacht hat, versteht nichts von IT. Du kannst ein einmal gemachtes Foto nicht mehr „beweissicher“ löschen. Ich meine, klar kannst Du es von einer Festplatte entfernen. Aber es ist technisch absolut unmöglich nachzuweisen, dass Du es zuvor nicht auf ein anderes Speichermedium kopiert hast.

Eine einmal erstellte Datei ist potentiell ewig vorhanden, und nichts und niemand kann das verhindern oder gar nachweisen, dass er es verhindert hat.

Soweit die Sachlage.

Was ggf. Juristen daraus machen, entzieht sich meiner Kenntnis.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
Weia
Weia03.05.1815:16
Wurzenberger
Laphroaig
Was mache ich mit TM?
Fotos mit personenbezogenen Daten von Time Machine ausschließen und bei Nachfrage dein Löschkonzept vorlegen.
Wieso das denn? Solange sie nicht gelöscht werden sollen, ist ein Backup von personenbezogenen Daten doch sogar besonders wichtig.

Soll der Fotograf ausgerechnet Fotos, die Basis seiner Tätigkeit, vom Backup ausschließen? Das wäre ja kompletter Un- und Irrsinn.

Nein, man kann einfach in Time Machine gehen, dort die fragliche Bilddatei auswählen, mit rechtem Mausklick bzw. Ctrl-Klick das Kontextmenü öffnen und den Eintrag Datei aus allen Backups löschen (oder so ähnlich) auswählen.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+6
Wurzenberger
Wurzenberger03.05.1815:21
Wenn das geht - umso besser.
0
Marcel Bresink03.05.1815:50
Laphroaig
Das Foto in Lightroom löschen und den Papierkorb leeren?

Ja, das ist alles. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an.

Sollte tatsächlich mal ein Datenschutzprüfer zu Dir ins Haus kommen und er kann das in Frage kommende Bild mit den technischen Möglichkeiten, die einem normalen Benutzer zur Verfügung stehen, nicht wiederfinden, gilt das Bild als ordnungsgemäß gelöscht.

Wenn Gründe dagegen sprechen, das Bild zu löschen, würde es sogar ausreichen, die betroffene Person in dem Bild unidentifizierbar zu machen, z.B durch Unschärfe und Löschen aus der Gesichtserkennungsdatenbank.

Wenn es sogar gesetzliche Gründe gibt, das Bild nicht zu löschen, z.B. weil es als steuerrelevante Bescheinigung für irgendetwas verwendet wird, darfst Du das Bild nicht löschen, sondern musst dem Betroffenen mitteilen, dass sein Löschwunsch abgelehnt wird.
Laphroaig
Was mache ich mit TM?

Das hängt davon ab, wie lange Du Datensicherungen aufbewahrst. Bei einer "normalen" Nutzung von Time Machine, bei der die gelöschten Daten sowieso nach ein paar Monaten durch neue überschrieben werden, musst Du nichts tun. Du darfst das Bild dort sogar nicht kurzfristig löschen, weil das regelmäßige Durchführen von Datensicherungen zum Aufrechterhalten technisch üblicher Maßnahmen von Datenschutz und Datensicherheit gehören und damit gemäß DSGVO über den Löschwünschen einer Einzelperson steht.
Weia
Wer immer sich diese Anforderung ausgedacht hat, versteht nichts von IT.

Nein, das Problem ist eher, dass es IT-ler gibt, die denken, ein Gesetz müsste so präzise sein wie ein Computerprogramm und auch die gleichen Fachbegriffe verwenden. Das war noch nie so und das wird auch nicht kommen.
+4
Weia
Weia03.05.1817:13
Marcel Bresink
Nein, das Problem ist eher, dass es IT-ler gibt, die denken, ein Gesetz müsste so präzise sein wie ein Computerprogramm und auch die gleichen Fachbegriffe verwenden. Das war noch nie so und das wird auch nicht kommen.
Naja, Löschen ist wahrlich kein sonderlich esoterischer Begriff, und ja, ich erwarte von einer Gesellschaft, die fit fürs Digitalzeitalter werden will, dass ihre Gesetze (jedenfalls ihre neuen) IT-adäquat sind. Rechtsunsicherheit entsteht doch nicht zuletzt durch solche von jeglicher digitaler Sachkenntnis unbeleckten Vorgaben wie dem „beweissicheren Löschen“.

Ich musste neulich an zwei Stellen einen sehr wichtigen Vertrag unterzeichnen, bei dem es um eine sechsstellige Summe ging. Es handelte sich um ein PDF. Also habe ich es an diesen beiden Stellen digital signiert, wobei ich meine digitale Signatur so eingerichtet habe, dass man im Dokument einen Scan meiner Unterschrift sieht. Der war natürlich an beiden Stellen identisch.

Daraufhin bekam ich das Dokument vom Notar zurück mit dem Hinweis, „digitale Unterschriften“ könnten nicht akzeptiert werden, da sie ja immer gleich aussähen. Mein Hinweis, dass der Unterschrifts-Scan bloß ein symbolischer Hinweis auf die fälschungssichere digitale Signatur sei, half nichts. Ich habe dann auf Geheiß des Notars das PDF „richtig“ unterschrieben, was bedeutete, dass ich in das PDF zwei Tiffs mit zwei verschiedenen Scans von Unterschriften von mir einfach hineinkopierte (die man natürlich jederzeit wieder als Tiffs aus dem PDF extrahieren könnte). Das wurde dann als rechtsgültig akzeptiert. Im Jahre 2018. Man kann da nur verzweifeln.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+5
Laphroaig
Laphroaig03.05.1817:43
Vielen Dank für eure Antworten
0
Marcel Bresink03.05.1818:17
Weia
Naja, Löschen ist wahrlich kein sonderlich esoterischer Begriff,

Aber die Diskussion zeigt doch gerade, dass es bei einem scheinbar so einfachen Begriff schon schwere Missverständnisse gibt.

Wer sich wirklich mit dem Thema beschäftigt, wird feststellen, dass Juristen das schon genauer nehmen, als Du denkst. Es wird üblicherweise zwischen 3 Graden von "Löschen" unterschieden:

- Sperren von Daten (beispielsweise über Zugriffsrechte oder Entfernen aus einem Suchindex). Das zählt in der DSGVO zu den Maßnahmen, die "Einschränken der Verarbeitung" heißen.
- Löschen von Daten (ein Unauffindbarmachen, das der jeweiligen Situation angemessen und verhältnismäßig ist)
- Vernichten von Daten (das physische Zerstören sämtlicher Exemplare)

Was Du oben meintest, würde ein Jurist also "Vernichten" von Daten nennen. So weit geht die DSGVO nicht. Sie fordert lediglich ein "Löschen" von Daten in den angesprochenen Fällen.
+3
koehler03.05.1818:25
Folgende Frage aus Vereinssicht:
ich bin für den Facebook-Auftritt unseres Fußballvereins zuständig.
Bei jedem Spiel machen wir Fotos – zwangsweise sind natürlich auch Zuschauer und gegnerische Spieler zu sehen.

Denkt ihr das ist nach wie vor möglich?
Oder was meint ihr soll ich machen in Zukunft?

Eine Facebook Seite ohne Fotos der Spiele macht natürlich keinen Sinn
+1
Weia
Weia03.05.1819:50
Marcel Bresink
Weia
Naja, Löschen ist wahrlich kein sonderlich esoterischer Begriff,
Aber die Diskussion zeigt doch gerade, dass es bei einem scheinbar so einfachen Begriff schon schwere Missverständnisse gibt.
Ja, aber doch nur, weil die Juristen ihr eigenes terminologisches Süppchen kochen, anstatt – was bei Gesetzen, die die IT-Welt zum Gegenstand haben, naheliegen würde – die in der IT etablierten Begriffe zu verwenden.
Es wird üblicherweise zwischen 3 Graden von "Löschen" unterschieden:
- Sperren […]
- Unauffindbarmachen […]
- physisches Zerstören sämtlicher Exemplare […]
Na, dann sollte man das vielleicht auch so formulieren.

Der lebensweltliche Computernutzer käme kaum auf die Idee, Löschen mit Unauffindbarmachen gleichzusetzen. Und nur das ist dann die Quelle der Missverständnisse. Wenn Joe und Jim User über das Löschen von Dateien reden, werden sie sich in aller Regel nicht missverstehen.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
Marcel Bresink04.05.1809:13
Das ist eine überhebliche Nerd-Attitüde. Du willst also Leuten verbieten, in ihrer eigenen Fachsprache zu reden, weil du dir zu fein bist, dich in Themen einzuarbeiten, die über deine Nische hinausgehen?
Weia
Der lebensweltliche Computernutzer käme kaum auf die Idee, Löschen mit Unauffindbarmachen gleichzusetzen.

Doch, frag mal Leute auf der Straße.
Weia
Wenn Joe und Jim User über das Löschen von Dateien reden, werden sie sich in aller Regel nicht missverstehen.

Genauso ist es. Aber Du selbst warst es (siehe oben), der daraus solche Aussagen konstruiert hat wie "eine einmal erstellte Datei ist potentiell ewig vorhanden". Löschen ist also gar nicht möglich? Wer verwendet da die Begriffe ungenau?

Auch das "beweissichere Löschen" ist eine reine Erfindung gewisser Leute in diesem Thread. Es ist richtig, dass dieser Begriff überhaupt keinen Sinn ergibt, aber davon war in den Originaltexten auch nie die Rede. Es wird lediglich gefordert, dass "beweissicher dokumentiert" wird, dass auf einen Löschwunsch hin tatsächlich etwas unternommen wurde. Dazu reicht ein Aktenvermerk oder die revisionskonform gespeicherte Antwort-E-Mail an den Betroffenen.
+3
nbeck04.05.1809:15
jogoto
@sonorman
Da bin ich halt anderer Meinung. Ich finde Ausnahmen überhaupt nicht notwendig sondern ein Übel. Mit Ausnahmen lässt sich jedes Gesetz aufweichen. Wir haben in D inzwischen so viele Ausnahmen, dass das ein oder andere gesetzt faktisch eigentlich keinen bestand mehr hat. Mit Ausnahmen verabschieden sich die, die die Macht und das Geld haben aus der Gemeinschaft.
Und nochmal: abmahnen ist ein Problem für sich und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Aber doch bitte nicht durch Ausnahmen in einem nützlichen Gesetz! Schon jetzt schreit es an allen Ecken und Enden nach Ausnahmen von der DSGVO. Ich bin echt froh, dass die Regierung mal standhaft geblieben ist.
Und ja, ich möchte mich nur weil ich eine Messe besucht habe nicht ungefragt in Deiner Rewind wieder finden.

Da stimm ich dir zu, leider gibt es viel zu viele Grauzonen die schamlos ausgenutzt werden.
+2
Oligabler
Oligabler04.05.1809:31
Wie sieht es eigentlich aus mit der Apple iCloud und die Gesichtes Erkennung bei den Fotos? Da werden ja Fotos gescannt und Personen zugeordnet, die Funktion hat ja die Bilder am Anfang immer auf dem device gespeichert aber ist ja jetzt in die iCloud ausgelagert wordenoder nicht? Ist die Funktion jetzt obsolet oder wie muss ich mir das vorstellen? Ich denke nicht das auch nur irgendjemand ein verarbeitungsvertag mit Apple angeschlossen hat, bzw. jemals von Apple bekommen wird.
+3
Weia
Weia04.05.1812:13
Marcel Bresink
Das ist eine überhebliche Nerd-Attitüde.
Herzlichen Dank.

Nur triffst Du mich damit nicht, denn ich ich habe nichts mit der IT-Branche zu tun, sondern bin Sozialwissenschaftler.
Du willst also Leuten verbieten, in ihrer eigenen Fachsprache zu reden
Ja, genau das will ich in meiner Eigenschaft als Sozialwissenschaftler in diesem Zusammenhang.

Ich halte es für eine absolut berechtigte Forderung, dass Rechtstexte in einer Sprache abgefasst werden müssen, die die von diesen Texten Betroffenen verstehen können. Alles andere ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.

Diese Forderung setzt sich übrigens immer mehr durch, z.B. in den von der EU vorgeschriebenen Standardinformationstexten, die Du erhältst, wenn Du einen Verbraucherkredit abschließt, und die die Bedingungen in allgemeinverständlicher Sprache formulieren.

Im übrigen ist das nichts anderes, als wenn ich von „Nerds“ erwarte, dass eine Bedienungsanleitung für ein Computerprogramm in allgemeinverständlicher Sprache formuliert ist und nicht in IT-Fachchinesisch.
, weil du dir zu fein bist, dich in Themen einzuarbeiten, die über deine Nische hinausgehen?
Nein, nicht weil ich mir zu fein bin.

Sondern zum einen, weil es aus politischer Perspektive der Einsatz von Herrschaftswissen ist, Betroffene über ihre Betroffenheit sprachlich gezielt im Unklaren zu lassen.

Zum anderen, weil es aus ökonomischer Perspektive äußerst ineffektiv ist, wenn sich eine große Zahl Betroffener in eine Fachsprache einarbeiten muss, statt dass eine kleine Zahl von Fachleuten ihre Sprache allgemeinverständlich anpasst.

An Deinem Tonfall darfst Du übrigens auch gerne noch arbeiten.
Weia
Der lebensweltliche Computernutzer käme kaum auf die Idee, Löschen mit Unauffindbarmachen gleichzusetzen.
Doch, frag mal Leute auf der Straße.
Tue ich von Berufs wegen.

Jemand, der Löschen für ein Synonym für Verstecken hält, ist mir noch nicht begegnet.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+6
rosss04.05.1812:38
Weia
Ich halte es für eine absolut berechtigte Forderung, dass Rechtstexte in einer Sprache abgefasst werden müssen, die die von diesen Texten Betroffenen verstehen können. Alles andere ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.

Was steht denn dazu in der DSGVO? Artikel 12 (1):
Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.

Das ist IMHO einer der am schwierigsten umzusetzenden Punkte!

Nachtrag: Ich hätte gerne auch die DSGVO in einer verständlichen, klaren und einfachen Sprache vorliegen. Den zitierten Satz sehe ich schon aufgrund der Querverweise als grenzwertig an. Und das ist nicht der schwierigste Satz in der Verordnung.
+4
rosss04.05.1813:27
Es geht langsam los, hier ein Artikel zur DSGVO auf Spiegel-Online, der mir ein guter Einstieg zu sein scheint:

Endlich verständlich - was die neuen EU-Regeln für die Bürger bedeuten
0
Weia
Weia04.05.1819:44
rosss
Es geht langsam los, hier ein Artikel zur DSGVO auf Spiegel-Online, der mir ein guter Einstieg zu sein scheint:
Leider weiß der sicherlich löbliche Artikel in Bezug auf die hier dikutierten Fragen wie Was dürfen freie Fotografen noch? oder Was sind persönliche Zwecke? auch nur zu berichten Nichts Genaues weiß man nicht.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
breaker
breaker04.05.1820:20
Als Kreativer hab ich natürlich auch ein Online-Portfolio mit meinen Arbeiten. Bin allerdings nicht freiberuflich unterwegs, sondern fest angestellt. Bin da grad ein wenig am Grübeln, ob ich damit als kommerzielle Webseite gelte und jetzt auch noch was unternehmen muss. Es ist ja in gewisserweise Werbung für mich, ohne aber, das man mich nun direkt buchen könnte.

Dinge wie Google Fonts, Analytics etc. nutze ich nicht, Kontaktformulare oder Sharebuttons gibts auch nicht, einzig 1&1 als Hoster (normales Webspace Paket) verarbeitet natürlich durch die Logs personenbezogene Daten.

Gesichter von „Beiwerk“ (zB Foto von einem Großflächen-Plakat, wo Leute dran vorbeigehen) hab ich bisher schon verpixelt. Die Gesichter auf meinen Arbeiten, zB auf einem Plakat, muss ich ja hoffentlich nicht pixeln, auch wenn mir die Modelreleases nun nicht persönlich vorliegen.
+1
chessboard
chessboard07.05.1814:46
@breaker
Als freiberuflicher Illustrator stellt sich für mich die gleiche Frage bzgl. meiner Portfolio-Website. Bei meiner Suche zu Infos zur DSGVO bin ich über folgendes Beispiel dazu gestolpert:
Wenn jemand Fotos seiner Kaninchen auf seiner Website zeigt, ist das erst einmal als privat zu betrachten. Sollte er aber als Züchter tätig sein und Kaninchen verkaufen, gilt die gleiche Website dann automatisch als kommerzielle Seite —selbst wenn nirgendwo die Möglichkeit zum Kaufen eingebaut ist. Die Absicht der Verkaufsförderung, die man im zweiten Fall unterstellen kann, reicht hier wohl schon. Leider kann ich auf die Schnelle die Quelle dazu jetzt nicht mehr finden.
Ich gehe mal davon aus, dass man hier immer mit der ungünstigsten Auslegung rechnen muss — also im Zweifelsfall wahrscheinlich "kommerziell".
Ich frage mich in diesem Zusammenhang noch, wie das eigentlich aussieht, wenn man seine Werke bei Anbietern wie behance und ähnlichen zeigt. Wer ist da für den Datenschutz verantwortlich?
+1
breaker
breaker07.05.1818:51
Schön, noch einer mit dem "Problem"
Das Beispiel mit dem Kaninchen hab ich auch gefunden gehabt (glaube das stand bei Spiegel Online). Ja, in gewisserweise schon – aber das Berufsfeld unterscheidet sich ja schon. Ich glaube nämlich nicht, dass ein festangestellter Züchter jetzt eine Art Portfolio öffnet, um dort seine Züchtungen zu präsentieren. Aber vielleicht lieg ich ja auch komplett falsch

Eventuell entschärf ich das "Kommerzielle" in Textform, dahingehend "schau dir meine Arbeiten an, aber ich bin festangestellt und nicht buchbar" o.ä.

Hab mir hierüber auch noch mal Gedanken gemacht:
breaker
...Die Gesichter auf meinen Arbeiten, zB auf einem Plakat, muss ich ja hoffentlich nicht pixeln, auch wenn mir die Modelreleases nun nicht persönlich vorliegen.
Da es ja sozusagen durch den Kunden veröffentlicht wurde und das Plakat z.B. in U-Bahnhöfen hing (mit wahrscheinlich wesentlich mehr Views als durch meine Homepage), würd ich mal vermuten, kann man mir da nichts.
+1
pb_user
pb_user08.05.1814:37
breaker zitat: Schön, noch einer mit dem "Problem"
problem ist eigentlich eine ziemliche untertreibung, denn diese situation mit stichtag 25.5. überfordert doch irgendwie jeden, der nicht juristisch vorgebildet ist oder entsprechende fachlich unterstützung hat. denn all diese - vielfach unscharfen - anforderungen sind, noch dazu parallel zur normalen arbeit (z.b. als selbständiger kreativer), kaum angemessen und korrekt umzusetzen, weil einfach viele informationen dafür fehlen.
hinzu kommt, dass etwa im zusammenhang mit fotografischen projekten vieles vollkommen neu durchdacht, geplant und umgesetzt werden muss. das sind alles keine kleinigkeiten und erfordert, siehe die beiträge hier, sehr viel anzulesendes wissen und zeit. und schließlich produziert die vermeintliche aufklärung aktuell mehr widersprüche als lösungsansätze. datenschutz ist ohne frage richtig und notwendig, sollte in der umsetzung aber nicht derart kompliziert und komplex sein, dass kaum ein stein auf dem anderen bleibt …
+4
wolfgag
wolfgag08.05.1816:21
jogoto
Ausgehend davon, dass das sarkastisch gemeint ist: es ist eine EU-Norm.
Bitte den verlinkten Artikel erst aufmerksam lesen, dann kommentieren. Die EU Verordnung erlaubt ausdrücklich Ausnahmen in nationalem Recht umzusetzen, insbesondere im Sinne der Kunst- & Pressefreiheit. Andere EU Länder haben das bereits vorgemacht, nur Deutschland hat das komplett verschlafen.
jogoto
Was hat das mit analog oder digital zu tun?
Auch hier gilt: Artikel bis zu Ende lesen - analoge Fotografie gilt nicht als Datenerhebung im Sinne des DSGVO
+1
rosss08.05.1816:53
breaker
Eventuell entschärf ich das "Kommerzielle" in Textform, dahingehend "schau dir meine Arbeiten an, aber ich bin festangestellt und nicht buchbar" o.ä.

Selbst dann würde ich argumentieren, das du Arbeiten von dir fremden Menschen präsentierst und damit den Raum des rein persönlichen Umfelds verlässt. Auch als Festangestellter könntest du es darauf anlegen, abgeworben zu werden.

Meine Empfehlung: Entweder deine Seite vom Netz nehmen, und in Ruhe beobachten was in ähnlichen Fällen geschieht. Oder eine Datenschutz-Seite integrieren, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit deinem Provider abschließen und eine Aufstellung (wie heißt die nochmal im Amtsdeutsch?) deiner Datenverarbeitung aufschreiben.

Nach meinen Recherchen sind dies die wichtigsten drei Schritte, wenn man eine öffentlich zugängliche Website hat.
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1807:21
Was ist eigentlich mit der iCloud? Apple weist in den Nutzungsbedingungen darauf hin, dass der Dienst nur für private Nutzung vorgesehen ist. Selbstständige und Unternehmen müssen also ihre Geräte künftig ohne diese Apple-Dienste betreiben und Adressen/Kalender anderweitig syncen? Was ist mit Apps, die die iCloud nutzen? Einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag habe ich noch nicht gefunden.
+1
Wurzenberger
Wurzenberger10.05.1809:05
fliegerpaddy
Selbstständige und Unternehmen müssen also ihre Geräte künftig ohne diese Apple-Dienste betreiben und Adressen/Kalender anderweitig syncen?

§11 Bundesdatenschutzgesetz hat auch bisher schon verlangt dass man in einem solchen Fall schriftlich einen Auftrag erteilt.

Aber offensichtlich hat das BDSG niemanden interessiert.
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1810:40
Na, dann werden aber einige Unternehmen großen Spaß bekommen. Damit wäre Apple für mich auf mittlere Sicht erledigt, wenn die iCloud illegal ist. Dann kann ich nicht mal mehr Notizen in GoodNotes erfassen, wenn diese dort gesichert werden sollen.
0
Marcel Bresink10.05.1811:10
Alle Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen, haben noch nie iCloud verwendet, weil seit Anfang an klar ist, dass das in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern illegal ist. Da wird sich nichts ändern und das wurde auch schon seit Jahren in MTN diskutiert.

Der einzige Unterschied ist, dass man das jetzt leichter überprüfen darf und die Strafen höher werden als bisher.
+1
Weia
Weia10.05.1811:39
Marcel Bresink
Alle Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen, haben noch nie iCloud verwendet, weil seit Anfang an klar ist, dass das in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern illegal ist.
Aber das Absurde ist doch, dass das so ist.

Man muss schon sehr obrigkeitshörig sein, um zu meinen, etwas ernst zu nehmen hieße schlicht zu tun, was legal ist. Was sind denn die sachlichen Argumente gegen iCloud?

Ich meine, iCloud ist personalisiert und kann somit ohnehin nicht für die Datensynchronisation mehrerer Mitarbeiter in Unternehmen verwendet werden.

Aber für Einzelkämpfer fällt damit eine Sache weg, die „einfach funktioniert hat“. Und passend dazu kastriert Apple macOS Server, das bis dahin noch eine Laien-kompatible Alternative dargestellt hat.

Toll! Und nun? Was macht der Freiberufler jetzt?
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1811:48
Der Freiberufler überlegt, ob er zu google wechselt (g Suite). Die Server stehen zwar im gleichen Rechenzentrum, aber die Papierlage ist anders. Super! Oder ich probiere mein Glück noch mal mit NextCloud, allerdings war mein letzter Versuch mit rund 1000 Kontakten und vielen Kalendereinträgen eher glücklos.

iCloud war für One-Man-Shows wie mich perfekt. Aber ich habe ja nichts Besseres zu tun und werde halt das Wochenende dazu nutzen, mir etwas einfallen zu lassen.
0
chessboard
chessboard10.05.1812:39
Soweit ich weiß dreht sich bei den Bestimmungen zum Datenschutz bzgl. der Provider (inkl. iCloud) alles um die personenbezogenen Daten. Wie ich mit meinen eigenen (Firmen-)Daten umgehe, dürfte den Datenschutzbeauftragen nun wirklich nur peripher tangieren (um es mal freundlich auszudrücken). Irgendwo muss man auch mal einen Punkt machen 😠.
Also sähe ich keinen Anlass z.B. GoodNotes jetzt nicht mehr per iCloud zu synchronisieren, sofern es sich eben nicht um personenbezogene Daten Dritter handelt.
Ich synchronisiere aber bei mir vorsichtshalber mein Adressbuch (die einzigen personenbezogenen Daten, die ich "verarbeite") und den Kalender jetzt über das NAS per CardDav und CalDav.
0
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1813:03
Dann noch eine Frage: Was ist mit WhatsApp? Das Ding ist einerseits für die Arbeit unverzichtbar, greift aber Daten aus dem Adressbuch ab, sonst würde es nicht funktionieren. Gibt es dazu eine belastbare Ansage? Löschen und zurück zur SMS?
0
Foti
Foti10.05.1813:17
fliegerpaddy
Dann noch eine Frage: Was ist mit WhatsApp? Das Ding ist einerseits für die Arbeit unverzichtbar, greift aber Daten aus dem Adressbuch ab, sonst würde es nicht funktionieren. Gibt es dazu eine belastbare Ansage? Löschen und zurück zur SMS?

Ich kann nicht verstehen, warum sich Menschen - gerade arbeitstechnisch - von einem Messenger wie WhatsApp abhängig machen bzw. fühlen!
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1813:45
Was soll denn dein vorwurfsvoller Unterton? Ich bin davon nicht abhängig, werde aber häufig darüber kontaktiert. Kein Mensch verwendet Threema, Telegram, iMessage und Co. Der Standard heißt nunmal WhatsApp … ich mag's auch nicht sonderlich, aber es erfüllt seinen Zweck und ändern können wir das beide nicht.
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1813:50
Noch mal zur iCloud: Warum verkauft Apple eigentlich PRO-Geräte, wenn sich die Dienste drumherum für den PROfessionellen Einsatz nicht eignen? Allmählich verstehe ich, weshalb so viele Firmen auf Microsoft-Lösungen setzen. Die sind zwar oft wenig elegant, aber offenbar mit der rechtlichen Situation in Einklang zu bringen.
+1
Weia
Weia10.05.1814:27
fliegerpaddy
Noch mal zur iCloud: Warum verkauft Apple eigentlich PRO-Geräte, wenn sich die Dienste drumherum für den PROfessionellen Einsatz nicht eignen?
Zumindest könnten sie ja eine ProCloud gegen Knete anbieten …

Stattdessen killen sie macOS Server …
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+3
Weia
Weia10.05.1814:30
fliegerpaddy
Kein Mensch verwendet Threema, Telegram, iMessage und Co. Der Standard heißt nunmal WhatsApp …
Naja, das hängt wohl vom Umfeld ab. Ich habe fast nur mit iMessage-Nutzern zu tun, WhatsApp nutzt praktisch keiner … aber klar, man kann auch Pech haben, und dann ist es anders. Das darf dann nicht ausgeschlossen sein.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1814:43
Weia
fliegerpaddy
Noch mal zur iCloud: Warum verkauft Apple eigentlich PRO-Geräte, wenn sich die Dienste drumherum für den PROfessionellen Einsatz nicht eignen?
Zumindest könnten sie ja eine ProCloud gegen Knete anbieten …

Stattdessen killen sie macOS Server …

Genau so. Ich bezahle ja eh schon für iCloud und ein paar Euro mehr würde ich jetzt auch verkraften. Aber einfach die Rechtslage zu ignorieren, ist schon sehr arrogant. Ganz ehrlich: Ohne die nahtlose Integration der iCloud ist für mich der Vorteil der Apple-Geräte ziemlich dahin. Dann kann ich auch gleich mit anderen Systemen basteln.

In meinem Umfeld existiert mit Ausnahme eines Telegram-Nutzers quasi nur WhatsApp. iMessage nutze ich ganz, ganz selten…
+1
fliegerpaddy
fliegerpaddy10.05.1820:47
Auf die Gefahr hin, dass ich nerve: iOS-Backups über die iCloud sind dann wohl auch gelaufen? Schade, die SSD ist randvoll, so dass iTunes keine Alternative für mehrere Geräte ist.
+2
Ironman1stgw11.05.1807:39
Das ist eine europäische Verordnung. Wir wurden in unserem Betrieb zu der VO ausführlich unterwiesen. Für mich die beste Verordnung seit das digitale Zeitalter angebrochen ist.

Gerne können alle Fotografen jetzt auf die Barrikaden gehen, aber in der Zeit vor dem Internet wurde auf Film abgelichtet, die Verbreitung von Bildern war leicht kontrollierbar und nachvollziehbar. Die heutigen digitalen Bilder entstehen in einer unfassbaren Masse und finden unkontrollierte Wege und persönliche Rechte und Ansprüche für abgelichteten Menschen gibt es nur in der Theorie.

Es grenzt an Unverschämtheit und erzeugt bei mir Unverständnis wenn nicht verstanden wird das hier etwas unternommen wird um den Schutz persönlicher Daten zu stärken und die Rechte von abgelichteten Personen wieder ein Stück weit in in Schutz genommen werden sollen.
aquacosxx
DSGVO
»Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.«

Tipps für Fotografen:

Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
0
breaker
breaker11.05.1809:18
Berliner Zeitung: DSGVO – Merkel will Datenschutzverordnung in letzter Sekunde lockern
+1
Weia
Weia11.05.1809:57
Ironman1stgw
Das ist eine europäische Verordnung.
Die spezifische Ausgestaltung ist spezifisch deutsch.
Wir wurden in unserem Betrieb zu der VO ausführlich unterwiesen.
Wie schön für Dich, dass Du unterwiesenes Rädchen in einem Betrieb bist, der offensichtlich hinreichend groß ist, dass er sich das leisten kann.

Nicht alle sind in dieser Lage.
Für mich die beste Verordnung seit das digitale Zeitalter angebrochen ist.
Geht’s auch eine Nummer kleiner? Oder ist das die beste Verordnung seit Anbruch des digitalen Zeitalters, weil damit eine entscheidende Errungenschaft des digitalen Zeitalters – die Demokratisierung des Informationsflusses – praktisch komplett zunichte gemacht wird, was das Visuelle betrifft? Gehörst Du zu denen, die am liebsten wollen, dass alles wieder so ist wie früher?
Gerne können alle Fotografen jetzt auf die Barrikaden gehen, aber in der Zeit vor dem Internet wurde auf Film abgelichtet, die Verbreitung von Bildern war leicht kontrollierbar
Genau, und wir wollen doch alle nicht, dass Information nicht mehr kontrolliert werden kann, oder?

Was war die Welt früher schön geordnet, als Gewerbescheininhaber, Menschen mit ordnungsgemäßer Berufsbiografie und Behörden den Ausschlag dafür gaben, wo es entlanggeht … !
Die heutigen digitalen Bilder entstehen in einer unfassbaren Masse und finden unkontrollierte Wege
Ja, und das ist eine der größten politischen Errungenschaften in Richtung Demokratie seit langem. Die Macht über das Bild ist Diktatoren und Meinungsmachern endlich entrissen worden.
und persönliche Rechte und Ansprüche für abgelichteten Menschen gibt es nur in der Theorie.
Du wirst es schon überleben, wenn Du im Hintergrund auf einem Foto des Eiffelturms zu sehen bist. Wenn gezielt Du persönlich gegen Deinen Willen abgelichtet wurdest, hattest Du natürlich auch bisher Rechte, ganz praktisch.
Es grenzt an Unverschämtheit
Scham ist eines der größten Hindernisse gesellschaftlichen Fortschrittes und ein vorzügliches Unterdrückungsinstrument.
und erzeugt bei mir Unverständnis
Ja, ganz offenkundig.
wenn nicht verstanden wird das hier etwas unternommen wird um den Schutz persönlicher Daten zu stärken und die Rechte von abgelichteten Personen wieder ein Stück weit in in Schutz genommen werden sollen.
„ein Stück weit“ ist gut … Die Verordnung (in ihrer deutschen Umsetzung) ist ja wohl ein Paradebeispiel dafür, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Es gibt in einer Gesellschaft auch andere Werte als den Schutz „persönlicher“ (wiewohl in der Öffentlichkeit entstandener) Daten, die sorgsam gegeneinander abgewogen werden müssen.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
-1
Timeo Danaos11.05.1810:18
Weia
Ja, und das ist eine der größten politischen Errungenschaften in Richtung Demokratie seit langem. Die Macht über das Bild ist Diktatoren und Meinungsmachern endlich entrissen […]

…und in die Hände von Konzernen übergeben worden, die ohne Wissen, Einwilligung und Beteiligung der unfreiwilligen "Gesichtsverleiher" Milliardengewinne damit machen. Eine gigantische wirtschaftliche Errungenschaft, zweifelsfrei. Eine politische jedoch ganz sicher nicht.

Du wirst es schon überleben, wenn Du im Hintergrund auf einem Foto des Eiffelturms zu sehen bist. Wenn gezielt Du persönlich gegen Deinen Willen abgelichtet wurdest, hattest Du natürlich auch bisher Rechte, ganz praktisch.

Deine Ausführungen sind schwer zu ertragen und bersten vor Naivität ggü. den Problemen, die diese "größte politische Errungenschaft" mit sich gebracht hat und vor allem: Noch mit sich bringen wird!
Noch dazu angesichts der aktuellen Skandale, die sehr genau zeigen, wofür Daten (und dazu gehören eben auch: Bilddaten) missbraucht werden können und schon missbraucht werden!

Es geht hier nicht darum das Internet abzuschaffen, sondern darum ein Werkzeug das den Kinderschuhen längst entwachsen ist endlich unter gesetzliche Kontrolle zu bringen. Das ist bisher noch mit allen Erfindungen und Neuerungen geschehen und hat am Ende nie zum Untergang des Abendlandes geführt.

Ich rate dazu, den Ball ganz flach zu halten…
+1
Timeo Danaos11.05.1810:24
fliegerpaddy
Auf die Gefahr hin, dass ich nerve: iOS-Backups über die iCloud sind dann wohl auch gelaufen?

Wieso denn? Apple wird die DSGVO doch umsetzen. Was Übrigens für den Nutzer sofort zu mehr Transparenz über seine gespeicherten Daten führt, manche hier aber schrecklich undemokratisch zu finden scheinen
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Weia
Weia11.05.1810:50
Timeo Danaos
Weia
Ja, und das ist eine der größten politischen Errungenschaften in Richtung Demokratie seit langem. Die Macht über das Bild ist Diktatoren und Meinungsmachern endlich entrissen […]
…und in die Hände von Konzernen übergeben worden
Ach ja? Wer soll denn der „Übergeber“ gewesen sein?

Klar gab es Konzerne, die versucht haben, sich zu „bedienen“. Das sind aber nur einige Akteure unter vielen. Und ich bin der letzte, der etwas dagegen sagt, Facebook & Co. auf die Finger zu hauen.
die ohne Wissen, Einwilligung und Beteiligung der unfreiwilligen "Gesichtsverleiher"
Milliardengewinne damit machen.
ohne Wissen, Einwilligung und Beteiligung der unfreiwilligen "Gesichtsverleiher"?

Wen meinst Du damit? Facebook & Co kannst Du ja nicht meinen – da weiß jeder, woran er ist, gibt seine Einwilligung und ist „freiwilliger Gesichtsverleiher”. (Und ja, ich habe nie verstanden, wie man sich bei Facebook registrieren kann …)
Eine gigantische wirtschaftliche Errungenschaft, zweifelsfrei. Eine politische jedoch ganz sicher nicht.
Ganz sicher? Auch wenn ich die meisten politischen Errungenschaften außerhalb sehe, so haben auch Facebook (und Google sowieso) schon erheblich zum Entstehen neuer politischer Bewegungen beigetragen.

Man muss schon hysterischer Kulturpessimist sein, um nicht zu sehen, welch gigantisch positiven gesellschaftlichen Auswirkungen das Egalisierungspotential des Internets hatte und hat und haben wird, wenn man es nicht bescheidet.
Deine Ausführungen sind schwer zu ertragen
So schlimm, wenn jemand Deine Auffassung nicht teilt? Das muss dann hart sein für Dich, in einer pluralistischen Gesellschaft zu leben.
und bersten vor Naivität
Klar, ich bin ja nur Gesellschaftswissenschaftler, was will man da erwarten …
Noch dazu angesichts der aktuellen Skandale, die sehr genau zeigen, wofür Daten (und dazu gehören eben auch: Bilddaten) missbraucht werden können und schon missbraucht werden!
Niemand verteidigt Missbrauch. Wenn aber der Missbrauch durch die Abschaffung des Gebrauchs verhindert werden soll, dann gibt es ein Problem.

BTW: Wozu wurden Bilddaten denn bislang missbraucht?
Es geht hier nicht darum das Internet abzuschaffen, sondern darum ein Werkzeug das den Kinderschuhen längst entwachsen ist endlich unter gesetzliche Kontrolle zu bringen.
Genau! Recht und Zucht und Ordnung auch für das Internet! Wo kämen wir sonst hin!
Das ist bisher noch mit allen Erfindungen und Neuerungen geschehen und hat am Ende nie zum Untergang des Abendlandes geführt.
Kannst Du Entwicklungen eigentlich nur von der negativen Warte aus wahrnehmen? Ist es schon gut, wenn eine Entwicklung nicht zum Untergang führt? Wie wäre es stattdessen, das potentiell Positive einer Entwicklung in den Blick zu bekommen und zu bedauern, wenn das nicht realisiert wird?
Ich rate dazu, den Ball ganz flach zu halten…
Heute mit dem paternalistischen Bein zuerst aufgestanden?
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
Weia
Weia11.05.1811:02
Timeo Danaos
fliegerpaddy
Auf die Gefahr hin, dass ich nerve: iOS-Backups über die iCloud sind dann wohl auch gelaufen?
Wieso denn?
Z.B., weil man mit Apple dann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) müsste schließen können.
Apple wird die DSGVO doch umsetzen.
Als Anbieter gegenüber Endkunden, ja.

Aber nicht als Dienstleister für Anbieter.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+2
fliegerpaddy
fliegerpaddy11.05.1811:21
Richtig. Ich bin ja nur ein kleiner "Anbieter", wenn man das so nennen mag. Na ja, mal sehen, ob sich noch etwas bewegt, ansonsten wandert der Kram in eine andere Cloud und das Ganze wird noch brav dokumentiert. Ob meine NextCloud bei All-inkl.com sicherer ist als Apples iCloud, das sei mal dahingestellt, aber zumindest wäre dank ADV-Vertrag die Papierform gewahrt.

Thema Backups und so: Apple zwingt seine Nutzer doch förmlich in die Cloud. Der Sync über Kabel oder auch nur über WLAN ist doch gar nicht mehr vorgesehen. Alle Werbespots zielen auf das tolle Zusammenspiel der Apple-Produkte ab. Es werden Pro-Produkte verkauft, um dann in den AGB auf die ausschließlich private Nutzung zu verweisen. Das mag juristisch korrekt sein, aber fair gegenüber den Kunden ist es nicht.

Ach so, ich kommuniziere über WhatsApp, das ist ja auch nur für private Zwecke und wurde noch nie in irgendeinem geschäftlichen Umfeld eingesetzt. Das wird halt gelöscht. Okay. Dann wird eben die SMS wieder belebt und Gruppen gibt es nicht mehr.

Thema Foto: Sicher ist es gut, wenn das Recht am eigenen Bild gewahrt bleibt. Wenn dadurch aber die Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet wird, ist das übers Ziel hinaus geschossen. Es kann doch nicht sein, dass Fotos auf Messen, in Städten und in Stadien VERBOTEN sind, außer von der offiziellen Presse (und da nach meinem Dafürhalten auch nur von Festangestellten Mitarbeiten). Das gefährdet einen ganzen Berufsstand und führt zu einem Meinungs-Oligopol. Irgendwann wundern wir uns, wenn es keine Dokumentation der Zeitgeschichte mehr gibt…

Um es meine Sicht auf den Punkt zu bringen: Datenschutz in allen Ehren. Aber es gibt Punkte in der Verordnung, die sind nicht zu Ende gedacht. Fotorecht, ADV-Verträge etc. Das führt aus meiner Sicht zu unschönen Situationen. Im Kern sind die großen Konzerne und Verlage die Gewinner, die sich die Anwalts-Power leisten können. Kleine Unternehmen und Blogger werden platt gemacht. Ob das so gut ist? Zitat: "die beste Verordnung seit das digitale Zeitalter angebrochen ist." Ich weiß ja nicht…

Weia
Timeo Danaos
fliegerpaddy
Auf die Gefahr hin, dass ich nerve: iOS-Backups über die iCloud sind dann wohl auch gelaufen?
Wieso denn?
Z.B., weil man mit Apple dann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) müsste schließen können.
Apple wird die DSGVO doch umsetzen.
Als Anbieter gegenüber Endkunden, ja.

Aber nicht als Dienstleister für Anbieter.
+3
Timeo Danaos11.05.1816:09
Hier eine überaus nützliche Linksammlung zur DS-GVO für Kleinunternehmer und Vereine, zu denen es hier ja hauptsächlich Fragen gab:
Und hier die entsprechende Handreichung mit der praktischen Beantwortung von allerhand Fragen:
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen weiter.
+1

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