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Forum>Fotografie>Alles verboten - Die neue DSGVO

Alles verboten - Die neue DSGVO

aquacosxx
aquacosxx25.04.1816:15
DSGVO
»Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.«

Tipps für Fotografen:

Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
-1

Kommentare

Oligabler
Oligabler17.05.1809:03
Richard
Stefan S.
Aber es schärft doch das Bewusstsein, was man da hat, mit diesen Daten.
Seh ich komplett anders. Ist genauso wie die Cookie Warnungen, AGBs, etc. Die liest keiner mehr und klickt die Teile nur noch weg. Und wenn du die liest, dann landest du hier im Forum und machst dich verrückt.

Wie ist das eigentlich mit der Cookie Warnung, setzt die Seite sofort ein Cookie oder erst wenn ich den bestätigt habe?
Ich meine also, den Cookie nicht wegdrücken was dann passiert?
0
Rosember17.05.1811:12
Oligabler
Dann wird kein Cookie gesetzt. Zumindest ist das meine Erfahrung über mehrere Jahre, die ich es genauso halte, wie von dir beschrieben. Allerdings gibt es ein paar Seiten, die die weitere Nutzung tatsächlich mit der Cookie-Erlaubnis verknüpfen. Sind dir solche Seiten wichtig, empfehle ich, unmittelbar nach der Nutzung die Cookies wieder zu löschen.
+2
rosss17.05.1811:28
teorema67
Stefan S.
… Auch Abmahnanwälten ...
Wie jetzt, wird denen mit der DSGVO eine neue Einnahmequelle geschenkt

Darum geht es doch die ganze Zeit: (wie) kann ich mich vor DSGVO-Abmahnungen schützen?

Ist ja nicht so, als würden alle jetzt zu begeisterten Datenschützern mutieren. Über 300 Posts hier! Wofür?

Obwohl ich schon immer sehr auf Datenschutz und Urheberrecht geachtet habe, bin ich ganz und gar nicht sicher, ob ich es schaffe meine Website abmahnsicher anzupassen. Leider sieht die DSGVO keinen Warnschuss vor („Das und das ist nicht in Ordnung, sollte so und so sein. Bitte korrigieren.“), sondern will bewusst empfindliche Strafen für jedem Verstoß.

Es nicht um „falsche Panik“, sondern um „berechtigte Sorge“.
+4
rosss17.05.1812:25
Oligabler


Hier ein Artikel aus der Zeitschrift „Die Zeit“, ein Interview mit der Frau Věra Jourová, falls jemand nicht klar kommt, hat sie sogar ihre E-Mail Adresse angegeben, das ist die Frau die hinter der DSGVO steht.

OMG! Jetzt wird mir einiges klar!

Besteht die Gefahr einer Klagewelle? Jourová: „Nein. […] Glücklicherweise sind die meisten Personen normal – sie haben andere Hobbys, als ihre Mitmenschen zu verklagen.“

Ich denke auch, dass weniger als 1% der Landesbevölkerung Abmahnungen als Einnahmequelle sehen.

Kleinere Betreiber und Vereine haben oft nicht das Geld für anwaltliche Beratung. Jourová: „Die sollen mir eine E-Mail schicken. […] Ich werde ihnen raten, dass sie sich auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen sollen.“

Ach so. Na dann…

Vielen Webseiten-Betreibern fehlt das technische Wissen, um z.B. ein Kontaktformular DSGVO-konform umzusetzen. Jourová: „Ich kenne mich auch nicht mit Technik aus, meine Kinder lachen mich deswegen sogar aus. Ich versichere Ihnen aber, dass selbst ich die Regeln der DSGVO umsetzen kann.“

Dazu ein aus dem Zusammenhang genommenes Zitat als Reminiszenz an den „Schwarzen Kanal“:
ZEIT ONLINE: Was denken Sie?
Jourová: Ich denke nicht.


Zurück zur inhaltlichen Diskussion: In den Kommentaren zum Interview hat ein netter Mensch einen Link zu einer Muster-Datenschutzerklärung der Uni Münster gepostet: – die werde ich mir einmal genauer anschauen. Man darf sie verwenden, aber ohne Gewähr, und es wir dringend dazu geraten, sie nur als Grundlage zu nehmen und entsprechend anzupassen. Gleich mal einen Abendkurs Karate-Jura buchen.
+1
Weia
Weia17.05.1813:15
rosss
Es nicht um „falsche Panik“, sondern um „berechtigte Sorge“.
Naja, genau das ist doch die offene Frage.

Keiner von uns hat eine Glaskugel und weiß, was nach dem 25. Mai passieren wird.

Diejenigen, die vermuten, nichts wird passieren, halten Diskussion wie diese hier logisch konsequent für „falsche Panik“.

Diejenigen, die vermuten, Schlimmes wird passieren, halten Diskussion wie diese hier logisch konsequent für „berechtigte Sorge“.

Wer recht hatte, wissen wir erst in einiger Zeit …
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+2
rosss17.05.1813:57
Weia
Keiner von uns hat eine Glaskugel und weiß, was nach dem 25. Mai passieren wird.

Man kann sich aber durchaus die Fakten anschauen, mit Erfahrungen aus der Vergangenheit zusammenbringen, und dann eine Prognose mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit stellen.

Szenario 1: Nach dem 25. Mai wird niemand abgemahnt oder rechtlich belangt, alle Aufregung war umsonst.

Szenario 2: Heulen und Zähneklappern, Abmahn-Tsunami fegt deutsches Internet leer.

Szenario 3: Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.

Ich sehe im Moment, dass immer mehr Youtuber und Anwälte die Sorge vor DSGVO-Abmahnungen zu Geld machen, z.B.: . Ich lese, wie die Zeit versucht im Interview mit einer Verantwortlichen auf mögliche Probleme hinzuweisen und nur ein Ich-kenne-mich-zwar-nicht-aus,-aber-alles-ist-gut zurückkommt. Alle Leute, die denken, dass sie nicht betroffen sind, sehen nur Vorteile oder zucken einfach mit den Schultern.

Für mich alles Hinweise, dass Szenario 3 im Moment die höchste Wahrscheinlichkeit aufweist.

Aber etwas nur zu vermuten und darum keinen Handlungsbedarf zu sehen, ist mir dann doch zu wenig.
+1
Weia
Weia17.05.1815:09
rosss
Aber etwas nur zu vermuten und darum keinen Handlungsbedarf zu sehen, ist mir dann doch zu wenig.
Das ist aber eine Mentalitätsfrage wie die berühmte mit dem Optimisten und dem Pessimisten und dem halbvollen/halbleeren Glas.

Denn mit der formal gleichen Struktur könntest Du argumentieren, es sei Dir zu wenig, nur aufgrund einer Vermutung Handlungsbedarf zu sehen.

(PS: Das Zeit-Interview ist wirklich ohne Worte …)
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
teorema67
teorema6717.05.1816:18
rosss
teorema67
Stefan S.
… Auch Abmahnanwälten ...
Wie jetzt, wird denen mit der DSGVO eine neue Einnahmequelle geschenkt

Darum geht es doch die ganze Zeit: (wie) kann ich mich vor DSGVO-Abmahnungen schützen?
Schon klar. Dennoch habe ich kein Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber es (ein weiteres Mal) versäumt, dem von vorneherein einen Riegel vorzuschieben
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
+2
Weia
Weia17.05.1816:28
teorema67
Dennoch habe ich kein Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber es (ein weiteres Mal) versäumt, dem von vorneherein einen Riegel vorzuschieben
Dass Du dafür kein Verständnis hast, ändert doch aber nichts daran, dass es so ist. Woher also die Verwunderung?
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
-1
pogo3
pogo317.05.1817:24
Es ist nicht möglich alle Beiträge zu lesen, aber je mehr ich den Ursprungstext lese um so mehr denke ich dass hier einige gehörig "überziehen". Ich denke, man kann mal ganz ruhig weitermachen wie bisher, den:
Die relevanten Ausnahmen des Art. 6 DSGVO, bei denen ein personenbezogenen Foto ohne Einwilligung zulässig sein kann:

Foto- Anfertigung, -Speicherung, -Bearbeitung etc. ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person (=Abgebildeter) ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche (= Fotograf) unterliegt;

zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (= Fotograf) oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (= Abgebildeter), die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Da ist doch jede Menge Luft und Verhandlungsmasse drin. Das wird zwar noch ne Zeit dauern bis gerichtliche Verfahren hier "Praxisbezug" eingearbeitet haben, aber das wird kommen. In den meisten Fällen dürfte der auftragsgebundene Fotograf (Profi) entlastet sein. Der Profi im Vertrag hat die Fotorechte so oder so zu regeln, bzw. entsprechende Vereinbarungen zu treffen um rechtliche Sicherheit zu haben. Dem privaten ablichten und veröffentlichen jeder Person, zu jeder Zeit, an jedem Ort, wie es die digitale Fotografie (Smartphone) nun mal ermöglich hat, muss jedoch irgendwie ja auch begegnet werden. U.U. führt das Gesetz nun endlich dazu den Begriff "Fotograf" als berufliche Definition rechtlich zu schützen (Ausbildung), um hierzu die nötige Rechtssicherheit zu gewähren, was ich ohnehin als notwendig erachte. Eine rechtliche Verpflichtung könnte z.Bsp. vorliegen wenn im Falle einer Beauftragung durch Dritte öffentlich fotografiert werden muss: Messen, Events mit professioneller Ausrichtung. Dann ist die Sache mit dem Fußballstadion oder dem Open-Air Besucher etc. ja auch geregelt.

Vielleicht handelt Deutschland besser: die Komplexität ist so oder so schwierig in Gesetzte zu fassen, lass uns mal sehen was in Gerichten dann verhandelt wird. Die notwendigen Justierungen werden somit eher praxisnah ins Gesetz eingearbeitet.

Und auch ich will nicht zu jeder Zeit ein Handy vor der Nase haben, weil das Restaurant im Urlaub halt leider so nett aussieht, und man das unbedingt mit der Welt teilen muss, ohne Rücksicht darauf ob ich da jetzt gerade in Ruhe essen will. Da kann ich auch schon mal grantig werden. Selten habe ich aber ungefragt eine Profikamera vor der Nase.

Übrigens: Der Schutz der Privatheit und die damit zusammenhängenden Datensätze wird und muss alsbald in die Verfassungen eingearbeitet werden. Wenn die Daten eines Menschen von existenzieller Bedeutung für sein Leben sind, und das ist zweifelsohne mittlerweile der Fall, müssen diese Daten verfassungsrechtlich geschützt werden, so wie auch die Würde des Menschen verfassungsrechtlich geschützt ist. Die Daten eines Menschen sind unmittelbar Teil seiner Würde, je umfangreicher sie den Menschen beschreiben oder gar definieren.
„Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.“
+1
rosss17.05.1817:29
pogo3

Das Thema geht leider sehr viel tiefer.
0
Weia
Weia17.05.1818:56
pogo3
In den meisten Fällen dürfte der auftragsgebundene Fotograf (Profi) entlastet sein.
Teils teils. Der „Vollprofi“, der im Auftrag einer Nachrichtenagentur das Zeitgeschehen festhält, ja.

Der Hochzeitsfotograf, auf dessen Bildern nur die Hochzeitsgäste zu sehen sind, vermutlich.

Der Blogger, der zu rechten Zeit am rechten Ort war, nein.

Damit geht es schon los: Es wird ein überkommenes Berufsverständnis zementiert, das im Internet-Zeitalter gerade nicht mehr zeitgemäß ist.
Dem privaten ablichten und veröffentlichen jeder Person, zu jeder Zeit, an jedem Ort, wie es die digitale Fotografie (Smartphone) nun mal ermöglich hat, muss jedoch irgendwie ja auch begegnet werden.
Warum?
U.U. führt das Gesetz nun endlich dazu den Begriff "Fotograf" als berufliche Definition rechtlich zu schützen (Ausbildung)
Ja, und genau das wäre rückwärtsgewandt und ein großes Problem in einer Zeit, in der sich das herkömmliche Konzept von „Beruf“ zu Recht aufzulösen beginnt.
Und auch ich will nicht zu jeder Zeit ein Handy vor der Nase haben, weil das Restaurant im Urlaub halt leider so nett aussieht, und man das unbedingt mit der Welt teilen muss, ohne Rücksicht darauf ob ich da jetzt gerade in Ruhe essen will.
Und ich will nicht nur noch „Amateur“-Fotos von menschenleeren Gegenden sehen, weil sonst jedesmal irgendein Privatsphärenhysteriker meint, es dürfe nicht zu sehen sein, wenn er sich in in der Öffentlichkeit bewegt.

Und nun?
Wenn die Daten eines Menschen von existenzieller Bedeutung für sein Leben sind, und das ist zweifelsohne mittlerweile der Fall
Ist das so? Ich zweifle.
müssen diese Daten verfassungsrechtlich geschützt werden
Und heißt das, dass niemand mehr zur Kenntnis nehmen darf, wenn sich jemand anders in der Öffentlichkeit bewegt? Da zweifle ich noch viel mehr.

Aus meiner Perspektive wäre das eine höchst unfreie, tabubeladene Gesellschaft und zudem die Zerstörung von Öffentlichkeit, die nicht zuletzt für die Demokratie essentiell ist.
Die Daten eines Menschen sind unmittelbar Teil seiner Würde, je umfangreicher sie den Menschen beschreiben oder gar definieren.
Nicht dazu zu stehen, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, hat aus meiner Sicht etwa so viel mit Menschenwürde zu tun wie eine Vollverschleierung.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+2
pogo3
pogo318.05.1807:59
Und ich will nicht nur noch „Amateur“-Fotos von menschenleeren Gegenden sehen, weil sonst jedesmal irgendein Privatsphärenhysteriker meint, es dürfe nicht zu sehen sein, wenn er sich in in der Öffentlichkeit bewegt.

Nun, wenn, wie mir selbst widerfahren, alsbald zwei von der SoKo "Mordfall X" vor der Haustüre stehen weil man zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort verweilte, und man "da man ja zu Aufklärung beitragen sollte" gezwungen wird einen DNS Test machen zu müssen, dann - und Glaube mir - sieht die Welt etwas anders aus.

Oder wenn du Teil einer kriminellen Bewegung wirst, nur weil da mal zur falschen ..... ein Sandwich gegessen hast, oder ein unwissentlich ein Gespräch mit jemanden geführt hast, oder dich an einem Ort aufhältst der urplötzlich zum Gegenstand unmenschlicher Aktionen wird - ohne dass du das willst.

Das DSGVO schützt nur was die digitale Welt an Privatheit auslöscht. Weltweit lassen sich in Sekunden Beziehungen zwischen Zeit, Raum, Ort, Geschichte und Mensch herstellen die mir eventuell nicht Recht sein können, weil sie mein Recht als "Freiheit am Individuum" vernichten. Dabei zählt nicht was tatsächlich ist, also die Wahrheit, sondern was über mich interpretiert wird. Interpretation und Vermutung sind alles andere als Lustig.
„Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.“
-2
rosss18.05.1809:47
pogo3

Alles hat zwei Seiten. Mitgefangen, mitgehangen. Gab es auch schon im vordigitalen Zeitalter. Selber erlebt. Nicht schön. Und viele verhalten sich leider nach dem Motto: Darf ich auch, haben andere ja auch gemacht. Selber denken ist eben schwierig, darum brauchen wir Gesetze. Aber bitte möglichst gute und verständliche.

Leider ist es nicht so, dass die DSGVO die Rechte aller Menschen gleich schützt. Die "offizielle" Presse hat weiterhin einen Persilschein, es gibt weiterhin Überwachungskameras, die Polizei fahndet öffentlich nach fotografierten G20-Randalierern – richterlich erlaubt wegen "erheblicher Straftaten".

Einen Menschen aus moralischen Gründen an den Pranger zu stellen, wie z.B. den traurige Berühmtheit erlangten sogenannten "Riot-Hipster" bei G20 auf vielen Fotomontagen, überschreitet bei mir eine Grenze. Abgesehen vom verletzen Urheberrecht. Die Dokumentation des Selfie-machenden Voyeurs während einer völlig aus dem Ruder laufenden Demonstration hingegen ist IMHO sehr wichtig um die Vielschichtigkeit des Ereignisses wenigstens ansatzweise zu verstehen. Das wird schmerzhaft fehlen.

Darf es zukünftig keine dokumentierenden Fotos von Privatpersonen und freien Journalisten geben, dann wird es sehr einseitige Berichterstattung geben. Es sei denn, es wird noch gerichtlich entschieden, dass die DSGVO bei Veranstaltungen nicht gilt (so wie es bisher war). Vergleiche das aktuelle Dashcam-Urteil. Betrieb illegal, aber als Beweis zulässig?

Gleiches Recht für alle sollte IMHO immer der Grundsatz sein, Sonderrechte (z.B. Überwachungskameras) bitte nicht mit der Gießkanne verteilen – analog zum grundsätzlich guten Gedanken der "Datensparsamkeit" in der DSGVO.
+3
teorema67
teorema6718.05.1809:53
rosss
… Vergleiche das aktuelle Dashcam-Urteil. Betrieb illegal, aber als Beweis zulässig? ...

Der Betrieb ist nicht zwangsläufig illegal:
Focus
… Jeder Autofahrer, der mit einer Dashcam unterwegs ist, die ihre Bilder in kurzen Abständen fortlaufend überschreibt und erst bei einer Erschütterung oder Verzögerung genau diese Sequenzen speichert, hat nach einem Unfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gute Karten ...
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
+2
rosss18.05.1810:48
Widerspricht sich das Heimatministerium? Aus der FAQ, fette Hervorhebungen von mir:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/20 18/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html
Wie ist das Verhältnis der Datenschutz-Grundverordnung zu bestehenden Datenschutzregelungen im nationalen Recht?
Das EU-Recht steht normenhierarchisch über dem nationalen Recht. Es genießt einen Anwendungsvorrang. Datenschutzrechtliche Regelungen im nationalen Recht sind aber auch nach dem 25. Mai 2018 grundsätzlich weiterhin anwendbar. Der Bundesgesetzgeber ist unter Hochdruck dabei, sein Fachrecht an das neue allgemeine Datenschutzrecht bestehend aus Datenschutz-Grundverordnung und BDSG2018 anzupassen. Im Einzelfall kann es zu Auslegungsfragen kommen, da die bestehenden Gesetze vor Abschluss der Anpassungsarbeiten keine spezifischen Bezüge auf die Datenschutz-Grundverordnung enthalten. Die nationalen Normen sind insofern EU-rechtskonform auszulegen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/20 18/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html
Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?
[…]
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
[…]

Demnach muss deutsches Recht an das EU-Recht (hier: DSGVO) angepasst werden, nicht aber das KUG, das einfach als deutscher Gestaltungsspielraum nach Artikel 85 DSGVO angesehen wird und somit weiterhin unverändert gilt und die DSGVO teilweise außer Kraft setzt. So weit, so gut.

Ist das jetzt nur eine Meinung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat? Oder ist es rechtssicher, wenn es in der FAQ auf der Homepage steht?

Böswillig könnte ich dagegenhalten, dass sich das KUG gar nicht auf Art. 85 DSGVO stützen kann, da es vor der DSGVO formuliert wurde…
0
Marcel Bresink18.05.1812:40
Es hat doch nie jemand behauptet, dass KunstUrhG würde nicht mehr gelten. Das hat schon der Link im allerersten Beitrag dieses Threads klargestellt.

Die Diskussion basiert nur darauf, dass ein spitzfindiger Jurist behauptet hatte, das KunstUrhG dürfte auf moderne Fotos nicht mehr angewendet werden, weil dies keine Abbildungen im Sinne dieses Gesetzes mehr wären, sondern Datensätze, da ja die meisten Geräte heute Zeit und GPS-Ort gleichzeitig mit dem Bild speichern.

Es sind sich auch alle einig, dass es da zurzeit keine endgültige Rechtssicherheit gibt, selbst wenn viele andere Juristen die gerade genannte Behauptung für Schwachsinn halten. Man muss auf das erste Gerichtsurteil zu dieser Frage warten, was Jahre dauern kann. Im Moment kann es solche Urteile noch nicht geben, da die DSGVO noch nicht gilt. Die andere Alternative ist, den Druck auf die Regierung so zu erhöhen, dass diese Frage noch vor einem solchen Urteil per Zusatzgesetz geklärt wird.
+3
Weia
Weia18.05.1813:08
rosss
Widerspricht sich das Heimatministerium?
Nö.

EU-Recht bricht nationales Recht.

Aber da, wo das EU-Recht explizit nationale Gestaltungsspielräume in Form nationaler Gesetze vorsieht, kommen natürlich diese nationalen Gesetze zum Tragen. Und das KUG ist eines davon.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
rosss18.05.1813:47
Weia

Also bricht im Falle der DSGVO nationales Recht das EU-Recht, weil Artikel 85 dies erlaubt.

Fraglich ist nur, ob das vor Gericht auch so gesehen wird, da die DSGVO ja bestehendes Recht vereinheitlichen und verschärfen will. Unser altes Datenschutzgesetz kann doch auch als nationale Ausnahme herhalten, dann bleibt einfach alles beim Alten?

Das BMI schreibt ja selber, dass die bestehenden Gesetze noch angepasst werden sollen – also auch das KUG. Zwei Jahre hatten sie Zeit, haben sie wenigstens schon angefangen?

Und ich Depp habe gerade die Kommentarfunktion komplett abgeschaltet, weil mir der ganze geforderte Scheiß mit Hinweisen, Opt-In-Popups und wasweißichnoch zu nervig und schwierig zum implementieren ist. Zuvor hatte ich die noch optimistisch in den Datenschutzbedingungen benannt, habe nun gelernt dass das zu wenig ist.

Es gibt auch schon ein WP-Plugin, dass automatisch die WP-Seite DSGVO-konform zu machen verspricht – aber damit warte ich lieber, bis die ersten Erfahrungsberichte die Wirksamkeit bestätigen. Ein Lapsus in dem Plugin, und x-tausend Nutzer bekommen per Mausklick eine kostenpflichtige Abmahnung? Schade, wäre schön entspannt.

Die von Anwälten und Rechtsprofessoren verfassten Muster-Datenschutzerklärungen weichen in so vielen Details erschreckend voneinander ab, da braucht man wirklich eine eigene Rechtsabteilung um gut schlafen zu können…

…oder ich mache einfach das Licht aus.
0
pogo3
pogo318.05.1814:01
Alles hat zwei Seiten. Mitgefangen, mitgehangen. Gab es auch schon im vordigitalen Zeitalter.

Nein. Nicht alles hat zwei Seiten, und mitgefangen ist nicht zwangsweise mitgehangen, den dann würde ja Gesetzgebung per se unnötig sein. Das ist Realitätsfremd, weil es nicht der Realität des menschlichen Daseins entspricht. Wenn es irgendwas (was auch immer) schon in der vordigitalen Welt gab, hat das nichts mit der jetztdigitalen und balddigitalen Welt zu tun, weil diese neudigitalen Welten permanent neue gesellschaftlichen Anforderungen am Schutzraum des Menschen, und somit an Recht und Gesetz, produzieren werden. Und auch die nichtdigitale Welt hat ihre Gesetze geschrieben die immer wieder, den gesellschaftlichen Entwicklungen folgend, weitergeschrieben wurden. Ein Gesetz wie das DSGVO entsteht ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil durch das digitale Zeitalter und seine Folgen Rechtsräume in Gefahr geraten, die permanent neu bewertet und auch entsprechend angepasst werden müssen. Das wird beim selbstfahrenden Auto nicht halt machen, und auch nicht vor allem was da sonst noch kommt. Jeder der zu Schaden kommen kann, auch digital, hat das Recht ein Recht zu haben dass dessen Schaden bestimmt, bewertet und somit auch eine Schuldfrage beantworten lässt. Ansonsten könnten wir ja tausende Jahre kultureller Entwicklung in die Tonne stampfen.

Weia

Es sind wohl so viele anderer Meinung als du, dass ein Gesetz geschrieben wurde. Es entsteht nicht einfach so, es existiert wohl ein Bedarf, ein Bedürfnis. Ob ein Berufsverständnis zementiert wird oder sich auflöst entscheidet die Gesellschaft. Es gibt keine Privatsphärenhysteriker, es gibt Privatsphäre. Jeder sollte weitestgehend für sich bestimmen können was das für ihn bedeutet. Da aber andere zuweilen anderer Ansicht sind, und eventuell übergriffig werden, braucht es ein Gesetz. Was ein Hysteriker ist, ist wohl merkwürdiger Weise zumeist die Meinung, Interpretation, Vermutung anderer, deshalb gibt es Gesetze. Es gibt keine freie Gesellschaft, außer vielleicht auf dem Mond und auch da wäre ich nicht so sicher. Jede Gesellschaft gebiert Rechte und Pflichten, Schuld und Sühne, Verbrechen und Strafe - und auch seine Tabus. Es gibt jede Menge Tabus zwischen zwei Menschen, da braucht es keine Öffentlichkeit dazu und noch nicht mal ein Recht, zumindest solange keiner zu Schaden kommt. Dann braucht es ein Recht, auch wenn es nur zwei sind. Öffentlichkeit hat nichts mit Demokratie zu tun. Nichts an unserer Welt war jemals "öffentlich", alles ist Verpflichtung. Und was das jetzt alles mit Vollverschleierung zu tun haben sollte? Keine Ahnung.
„Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.“
-2
Marcel Bresink18.05.1814:08
rosss
Unser altes Datenschutzgesetz kann doch auch als nationale Ausnahme herhalten,

Völlig richtig.
rosss
dann bleibt einfach alles beim Alten?

Nein, der Gesetzgeber hat rechtzeitig das sogenannte "BDSG-neu" verabschiedet, das am 25. Mai 2018 gültig wird. Dieses Gesetz setzt unter anderem das alte Datenschutzgesetz außer Kraft.
rosss
Das BMI schreibt ja selber, dass die bestehenden Gesetze noch angepasst werden sollen – also auch das KUG.

Nein, dazu schreiben sie ja genau das Gegenteil, nämlich dass das KUG nicht angepasst werden muss, eben weil für Lichtbilder auch weiterhin sozusagen die "Freiheit der Kunst" gelten soll. Es ist also die erklärte Absicht des BMI, dass sich bezüglich der Situation der Fotografen auch in Zukunft nichts ändern sollte.

Das Problem ist, dass plötzlich eine andere Rechtsauffassung aufgetaucht ist, die behauptet, dass Digitalfotos keine durch die Kunst geschützten Bilder mehr wären. Ob diese Auffassung richtig oder einfach nur irrwitzig ist, ist zurzeit nicht definiert.
+1
Weia
Weia18.05.1814:38
rosss
Also bricht im Falle der DSGVO nationales Recht das EU-Recht, weil Artikel 85 dies erlaubt.
Das ist eine skurrile Formulierung. Aufgrund von Artikel 85 ist das KUG doch eben gerade kein Bruch der DSGVO, sondern ein Ausfüllen der von ihr definierten Spielräume.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
rosss18.05.1815:04
Dann ist ja alles gut, dann gilt §23 KUG weiterhin und setzt damit Art. 6 des DSGV teilweise außer Kraft.

Wunderbar.

Schade, dass das BMI sich erst vor vier Tagen so eindeutig positioniert hat. Habe es heute erst mitbekommen. Fotografieren also weiterhin wie bisher.

Hoffentlich folgen die Gerichte schnellstmöglich dieser Einschätzung und sorgen für Rechtssicherheit. Spannend wird auch, ob das Recht auf Löschung nach DSGVO auch im Zusammenhang mit Fotos nach §23 KUG besteht oder nicht.
0
Weia
Weia18.05.1815:37
pogo3
Nun, wenn, wie mir selbst widerfahren, alsbald zwei von der SoKo "Mordfall X" vor der Haustüre stehen weil man zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort verweilte, und man "da man ja zu Aufklärung beitragen sollte" gezwungen wird einen DNS Test machen zu müssen, dann - und Glaube mir - sieht die Welt etwas anders aus.
Das mag ja sein, aber sowas kann Dir genauso ohne DSGVO passieren.
Das DSGVO schützt nur was die digitale Welt an Privatheit auslöscht.
Das stimmt eben nicht. Bislang waren Fotos mit Menschen im Hintergrund kein Problem.
Weltweit lassen sich in Sekunden Beziehungen zwischen Zeit, Raum, Ort, Geschichte und Mensch herstellen
Du tust geradezu so, als würdest Du mittlerweile, kaum dass Du auf die Straße gehst, auf Schritt und Tritt von Horden von Smartphoneknipsern verfolgt. Das ist doch Unsinn. Die Beziehungen, die sich aufgrund von im Internet veröffentlichten Zufallsfotos herstellen lassen, sind mehr als lückenhaft.

Und auch früher hätte es Dir in der Öffentlichkeit jederzeit passieren können, dass Dich jemand bei etwas sieht, wobei Du lieber nicht gesehen worden wärest.
die mir eventuell nicht Recht sein können
Ein Problem von allgemeinen gesellschaftlichen Regularien jeder Art ist, dass es stets einzelne Fälle geben wird, wo unerwünschte Folgen auftreten.

Aber es kann keine vernünftige Lösung sein, etwas mit der Gießkanne generell zu untersagen, weil sonst etwas passieren könnte, was Dir eventuell nicht recht ist. Da stimmt die Balance nicht.

Jeder will Verkehrsunfälle vermeiden. Aber es wäre grotesk, die Abschaffung von Verkehr zu fordern, weil sie passieren können.
Dabei zählt nicht was tatsächlich ist, also die Wahrheit, sondern was über mich interpretiert wird. Interpretation und Vermutung sind alles andere als Lustig.
Das ist ja alles richtig, war aber schon immer ein Problem.

Und die richtige Antwort darauf ist, die falschen Interpretationen zu bekämpfen.

Es ist noch nicht lange her, da hatten Homosexuelle erhebliche gesellschaftliche Nachteile aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu befürchten.

Was Du befürwortetest, entspräche einem damaligen Versuch, gesetzlich dafür zu sorgen, dass jeder seine sexuelle Orientierung möglichst geheim halten kann. Aber das ist die falsche Antwort, denn sie führt zu einer Gesellschaft der Unfreiheit.

Die richtige Antwort war, dafür zu sorgen, dass die sexuelle Orientierung gesellschaftlich keine Rolle mehr spielt und jede Orientierung anerkannt wird. Ein Ende der Heimlichtuerei.

Und darum geht es auch jetzt: Den Missbrauch der Daten zu verhindern, nicht ihre Existenz.

Datensparsamkeit klingt so schön, und es spricht ja auch nichts dagegen, wenn bei der Registrierung auf einer Website keine Daten mehr abgefragt werden, die von der Sache her gar nicht erforderlich sind.

Aber wenn Datensparsamkeit heißt, dass Öffentlichkeit eingeschränkt wird durch Verhaltensmaßregelungen, die mir nicht mal mehr Fotos im öffentlichen Raum erlauben und mich in eine in ein Konventionskorsett eingeschnürte Gesellschaft der 50er Jahre zurückkatapultieren, dann wird Datensparsamkeit selbst ein Problem und ist nicht die Lösung.
Es sind wohl so viele anderer Meinung als du, dass ein Gesetz geschrieben wurde. Es entsteht nicht einfach so, es existiert wohl ein Bedarf, ein Bedürfnis.
Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Gesetze 1:1 aus Mehrheitsmeinungen entstehen und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen.

Die Erfahrung zeigt doch gerade, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen Cookie-Banner entnervt wegklickt und irgendwelche unleserlich langen Datenschutzerklärungen ungelesen mit OK abhakt. Lebenspraktisch wird das alles nicht ernst genommen und kann es auch gar nicht, weil wir sonst unser Leben fast ausschließlich mit dem Lesen juristischer Texte zubringen würden.

Solche Bürokratiemonster wie die DSGVO oder diese unselige Cookie-Verordnung züchten eine spezifische Form gesellschaftlicher Heuchelei, eine formale Scheinlösung von Konflikten, und das ist für die Akzeptanz einer Gesellschaftsordnung langfristig ein erhebliches Problem.
Ob ein Berufsverständnis zementiert wird oder sich auflöst entscheidet die Gesellschaft.
Ja, eben. Und dann ist es kontraproduktiv, wenn der Gesetzgeber das nicht rafft und überkommene Vorstellungen festschreibt, die der Realität, die sich längst weiterentwickelt hat, nicht mehr gerecht werden.
Es gibt keine Privatsphärenhysteriker, es gibt Privatsphäre.
Das eine schließt das andere ja in keiner Weise aus, und ja, es gibt beides.

Was es aber auch noch gibt, ist Öffentlichkeit. Und die ist mit gutem Grund dem Privaten gegenübergestellt.

Es ist doch vollkommen unstrittig – wirklich niemand bestreitet das –, dass der private Raum 100% zu schützen ist (z.B. gegenüber Paparazzi). Aber im öffentlichen Raum ist das eben nicht so einseitig der Fall; da gilt es, eine Balance zu waren.
Jeder sollte weitestgehend für sich bestimmen können was das für ihn bedeutet.
Das ist unmöglich. Denn sobald hier zwei verschiedene Auffassungen existieren, entsteht ein Konflikt. Willst Du selbstbestimmte Privatheit, musst Du dich in Deine Privatsphäre zurückziehen; dafür ist sie da.
Da aber andere zuweilen anderer Ansicht sind, und eventuell übergriffig werden, braucht es ein Gesetz.
Eine sehr enthüllende Formulierung – konfligieren eine restriktive und einer weniger restriktive Auffassung miteinander, ist für Dich von vornherein klar, dass die wenige restriktive die falsche – „übergriffige“ – Auffassung ist. Abwägung ist unnötig. Eben das meinte ich mit Privatsphärenhysterie.
Es gibt keine freie Gesellschaft, außer vielleicht auf dem Mond und auch da wäre ich nicht so sicher. Jede Gesellschaft gebiert Rechte und Pflichten, Schuld und Sühne, Verbrechen und Strafe - und auch seine Tabus. Es gibt jede Menge Tabus zwischen zwei Menschen
Das ist eine sehr extreme, unglaublich düstere und desillusionierte, einseitige Sicht auf die Welt. Sollten sich solche Spuren tatsächlich noch in der Gesellschaft finden, wäre es meiner Überzeugung nach höchste Zeit, sie zu tilgen.

Schuld, Sühne und Tabus haben in einer aufgeklärten Gesellschaft absolut nichts zu suchen.

Und um was anderes kann es gehen, als sich in Richtung einer freien Gesellschaft zu bewegen?
Öffentlichkeit hat nichts mit Demokratie zu tun.
Öffentlichkeit ist konstitutiv für Demokratie. Wo sonst soll der Diskurs stattfinden, der zur politischen Willensbildung der Gesellschaft führt?
Nichts an unserer Welt war jemals "öffentlich"
Natürlich gibt es in unserer Gesellschaft einen öffentlichen Raum.

Aber klar, wenn der aus Deiner hermetischen Sicht gar nicht existiert, gibt es für Dich natürlich auch nichts daran zu schützen, was Du gegen Privatsphäre abwägen müsstest.
Und was das jetzt alles mit Vollverschleierung zu tun haben sollte? Keine Ahnung.
Du hattest das Versteckspiel in der Öffentlichkeit mit der Wahrung der Menschenwürde in Verbindung gebracht. Und das ist eben in etwa so absurd, wie Vollverschleierung als Wahrung der Menschenwürde anzusehen.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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teorema67
teorema6718.05.1817:12
Weia
EU-Recht bricht nationales Recht.
Das ist AFAIK weder eindeutig geklärt noch auf alle denkbaren Rechtsbereiche anwendbar.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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pogo3
pogo318.05.1817:42
Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Gesetze 1:1 aus Mehrheitsmeinungen entstehen und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen.

Natürlich. Und ich würde behaupten, wenn morgen mein Auto in deines kracht, du in Folge 9 Monate im Krankenhaus verweilst, und klar wird das ich es gar nicht gesteuert hatte sondern ein Computer, und ich somit auch keine Schuld trage, wirst du dir denken: Wie kann das sein ? Wenn es dann keine gesetzliche Regelung für derartiges Szenario gibt wirst du alles daran setzen dies zu ändern. Und wenn du Glück hast wird ein Richter zuhören, mehrere Anwälte, der Staat, und die Sache wird als gesellschaftlich relevant erklärt. Es wird ein Gesetz geschrieben werden, um für alle anderen zukünftigen Fälle eine "Gebrauchsanweisung" zur Hand zu haben. So wird es auch in diesem Falle geschehen. Wetten ? Wenn du nichts tust wird kein Gesetz geschrieben und ich hatte keine Schuld.
Schuld, Sühne und Tabus haben in einer aufgeklärten Gesellschaft absolut nichts zu suchen.
Ja, natürlich nicht. Hass auch nicht. Neid und Missgunst auch nicht. Verfolgung und Gewalt auch nicht. Religionsfanatismus oder Hysterien egal welcher Art auch nicht. Und noch viel mehr sollte es nicht geben. Wenn nur der liebe Mensch nicht wäre.

Eines noch: Wenn du noch Lust hast kannst mir noch erklären was den die "aufgeklärte" Gesellschaft genau ist.
Ach:
Eben das meinte ich mit Privatsphärenhysterie.
Nein. Du hast geschrieben: weil sonst jedesmal irgendein Privatsphärenhysteriker meint,
Hm. Das lese ich völlig anders. Du denkst, so entnehme ich das, es gebe einen Grad an Sorge um die Privatsphäre die dir hysterisch vorkommt, also arg übertrieben erscheint. Aber mein Grad an Sorge darüber ist MEINER. Du wirst nicht und nimmer entscheiden welchen Grad an Sorge ich für meine Privatsphäre als richtig erachte. Niemals nie. Das ist Gesetz. Und jetzt noch mehr.
„Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.“
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oucar18.05.1819:38
Die EU drangsaliert alle Unternehmen der Union mit der ach so tollen Datenschutzverordnung und im Gallischen Reiche Bayern, läuft gerade ein neues Ermächtigungsgesetz an, wo aus Patienten potentielle Gefährder werden, weil die Heilanstalten die Daten der Polizei melden und man dort dann aktenkundig wird. Für unseren tollen designierten Innenminister ist das dann der Blueprint für den Rest der Republik, tolle Wurst....

Wie jetzt? Die dürfen immer mehr Big-Data betreiben und wir dürfen bald gar nix mehr.
Und es gibt keine Partei/Instanz, die uns vor diesen Blödeln schützt, ich schaue mir das noch eine Weile an und dann mal sehen, vielleicht auswandern in die Schweiz
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teorema67
teorema6718.05.1821:12
oucar
… vielleicht auswandern in die Schweiz
… wo Ermittlungsbehörden bei begründetem Verdacht viele Daten zur Verfügung stehen, die unter die in DE derzeit nicht praktizierte Vorratsdatenspeicherung fallen. Nur ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch Polizei etc. in CH sehr sehr gering.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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Weia
Weia18.05.1822:39
teorema67
Weia
EU-Recht bricht nationales Recht.
Das ist AFAIK weder eindeutig geklärt noch auf alle denkbaren Rechtsbereiche anwendbar.
Wir reden doch hier nur von der DSGVO, und da ist es meines Wissens klar so.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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Weia
Weia18.05.1823:17
pogo3
Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Gesetze 1:1 aus Mehrheitsmeinungen entstehen und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen.
Natürlich. Und ich würde behaupten, wenn morgen mein Auto in deines kracht [… … …] Es wird ein Gesetz geschrieben werden, um für alle anderen zukünftigen Fälle eine "Gebrauchsanweisung" zur Hand zu haben.
Die Zusammenhänge sind komplexer; das Problem muss z.B. hinreichend oft auftreten, damit sich der Gesetzgeber darum kümmert. Das daraufhin entstehende Gesetz soll dann alle möglichen Fälle abdecken, was wiederum zu Komplikationen in der Formulierung führt etc. Von widerstreitenden Interessengruppen im Parlament ganz abgesehen.

In keinem Fall garantiert der von Dir grob skizzierte Prozess, dass das am Ende entstehende Gesetz im Sinne des ursprünglichen Unfallopfers ist.

Ich wiederhole: Zeige mir eine irgend relevante Anzahl von Internet-Nutzern, die es sinnvoll finden, auf jeder Website erneut die ewig gleichen Cookie-Banner vorzufinden, und jedesmal die Site-spezifischen Datenschutzbestimmungen durchlesen, bevor sie das Banner schließlich wegklicken.

So funktioniert gesellschaftliche Interaktion einfach nicht.
Schuld, Sühne und Tabus haben in einer aufgeklärten Gesellschaft absolut nichts zu suchen.
Ja, natürlich nicht. Hass auch nicht. Neid und Missgunst auch nicht. Verfolgung und Gewalt auch nicht. Religionsfanatismus oder Hysterien egal welcher Art auch nicht. Und noch viel mehr sollte es nicht geben. Wenn nur der liebe Mensch nicht wäre.
Es geht aber darum, ob in der Gesetzgebung eines aufgeklärten Staatswesens auf derlei Befindlichkeiten „lieber Menschen“ Rücksicht genommen werden sollte. Dass es solche Phänomene empirisch gibt, bestreite ich nicht. Nur gilt es die zu bekämpfen, statt das Recht nach ihnen auszurichten.
Eines noch: Wenn du noch Lust hast kannst mir noch erklären was den die "aufgeklärte" Gesellschaft genau ist.
Eine Gesellschaft, die sich in einem herrschaftsfreien, öffentlichen Diskurs rational Rechenschaft über ihre Werte ablegen kann, statt auf Konventionen, Brauchtum und Ideologien zu rekurrieren.
Aber mein Grad an Sorge darüber ist MEINER. Du wirst nicht und nimmer entscheiden welchen Grad an Sorge ich für meine Privatsphäre als richtig erachte.
Das nicht. Du kannst erachten, was immer Du willst.

Die Frage ist doch aber, wie weit die Gesellschaft Deiner Sorge Rechnung tragen will. Deine persönliche Einschätzung kann – im öffentlichen Raum! – ja nicht automatisch Maßstab für das Handeln aller anderen sein.

Und sollte die Gesellschaft mehrheitlich der Auffassung sein, das Fotografieren pittoresker Restaurants sei auch in nicht menschenleerem Zustand OK, Dir aber widerstrebt, dort abgelichtet zu werden, dann musst Du die Öffentlichkeit an dieser Stelle eben meiden. Genau dafür gibt es ja dann den privaten Raum, den Du allein nach Deinem Gusto konfigurieren kannst.
Niemals nie. Das ist Gesetz.
Es ist ein Gesetz, dass ich nicht entscheide, was Du meinst? Sicher nicht. Das ist keine Frage von Gesetzen, sondern eine banale Tatsache.

Gesetze regeln lediglich die zwischenmenschliche Interaktion, und da ist dann wiederum nicht ausschlaggebend, was speziell Du meinst.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
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nbeck30.05.1819:33
So! Nu isse ein paar Tage in Kraft! Erstes Fazit: Wir leben noch.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, also mal abwarten,
+1
massi
massi30.05.1822:11
+5
teorema67
teorema6731.05.1806:19
Fristen sind Schall und Rauch. Aber das sind eh Verbrecher. Ein Skandal, dass der deutsche Gesetzgeber das duldet
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
+2
aquacosxx
aquacosxx31.05.1808:40
Viele kleine Blogs haben gerade auch die Hosen ziemlich voll, machen entweder ganz zu, haben die Kommentarfunktion abgeschaltet, ihre blogroll gelöscht etc.
+3
rosss31.05.1811:03
Also, ich erwarte nicht, dass alle wieder unbesorgt online gehen können, die Briefe müssen auch erst geschrieben und vom hitzegeplagten Postboten verteilt werden.

Außerdem werden die „seriösen“ Abmahner evtl. noch in Ruhe beobachten und planen, denn Mangel an abmahnfähigen Seiten besteht ja nicht gerade.

Blinder Eifer schadet nur, wie man hier sieht:

Ich wünsche mir sehr, dass dies nicht der Beginn einer Welle, sondern das Ende eines Platschers ist.
+1
PaulMuadDib31.05.1812:29
Die Welle kommt ganz sicher. Es ist einfach zu lukrativ.
+1
rosss31.05.1819:29
„Völlig frei arbeitende Journalistinnen und Journalisten, die nicht zu den in § 57 RfStV Genannten gehören, unterliegen deshalb den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.“



Aber: Wer als freier Mitarbeiter im Auftrag einer Redaktion recherchiert, geniest auch das Medienprivileg.

Jetzt bleibt nur die Hoffnung, dass das KUG die DSGVO teilweise wieder aushebelt. Dafür muss IMHO der Gesetzgeber tätig werden.

Vielleicht gibt es ja Redaktionen, die Persilscheine ausstellen: „Freier MA Schulze ist unbezahlte allgemein-investigativ und zeitlich unbegrenzt für unsere Redaktion tätig.“
+1
fleissbildchen01.06.1800:39
Kapeike
Und dann schenk ich uns allen Apple.

Das ist sooo lieb von dir!!!
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fleissbildchen01.06.1801:13
Weia
Der lebensweltliche Computernutzer käme kaum auf die Idee, Löschen mit Unauffindbarmachen gleichzusetzen.

Wenn er das nicht tut, hat er nicht besonders viel von der technischen Seite verstanden. Wenn du eine Datei in den Papierkorb legst und den dann leerst, machst du sie für den Finder unauffindbar. Sie liegt noch an der selben Stelle wie vorher, nur der Finder findet sie nicht mehr.
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fleissbildchen01.06.1801:21
Weia
Rechtsunsicherheit entsteht doch nicht zuletzt durch solche von jeglicher digitaler Sachkenntnis unbeleckten Vorgaben wie dem „beweissicheren Löschen“.

Ich kann mir vorstellen, dass damit gemeint ist, dass eine autorisierte Person (z.B. der Fotograf) eine Notiz macht (z.B. auf einen Ausdruck der Forderung nach dem Löschen des Fotos), dass er am soundsovielten das Foto mit dem Namen sonundso.jpg gelöscht hat und sein Namenszeichen drunter setzt. Und diesen Schrieb dann 10 Jahre lang aufbewahrt.
-2
Weia
Weia01.06.1801:45
fleissbildchen
Weia
Der lebensweltliche Computernutzer käme kaum auf die Idee, Löschen mit Unauffindbarmachen gleichzusetzen.
Wenn er das nicht tut, hat er nicht besonders viel von der technischen Seite verstanden.
Das tut Otto Normalnutzer ja auch nicht, und das darf auch nicht die Voraussetzung für das Verständnis eines allgemeingültigen Gesetzestextes sein.

Abgesehen davon ist das sophistisch. Denn früher oder später sind nach dem Löschen die Daten auf der Festplatte sehr wohl überschrieben, beim „sicheren Entleeren“ ja sogar sofort.
Ich kann mir vorstellen, dass damit gemeint ist, dass eine autorisierte Person (z.B. der Fotograf) eine Notiz macht (z.B. auf einen Ausdruck der Forderung nach dem Löschen des Fotos), dass er am soundsovielten das Foto mit dem Namen sonundso.jpg gelöscht hat und sein Namenszeichen drunter setzt. Und diesen Schrieb dann 10 Jahre lang aufbewahrt.
OK, ich mache mir jetzt eine Notiz, dass ich Deinen Beitrag soeben nicht in TextEdit gespeichert habe und setze mein Namenszeichen darunter. Diesen Schrieb bewahre ich dann 10 Jahre auf, somit ist auch 2028 noch beweissicher dokumentiert, dass ich dies nicht tat.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
Warp01.06.1804:57
rosss
„Völlig frei arbeitende Journalistinnen und Journalisten, die nicht zu den in § 57 RfStV Genannten gehören, unterliegen deshalb den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.“



Aber: Wer als freier Mitarbeiter im Auftrag einer Redaktion recherchiert, geniest auch das Medienprivileg.

Jetzt bleibt nur die Hoffnung, dass das KUG die DSGVO teilweise wieder aushebelt. Dafür muss IMHO der Gesetzgeber tätig werden.

Vielleicht gibt es ja Redaktionen, die Persilscheine ausstellen: „Freier MA Schulze ist unbezahlte allgemein-investigativ und zeitlich unbegrenzt für unsere Redaktion tätig.“
Das betrifft die Telemedien wenn ich das richtig gelesen hab. Gibts dann in Zukunft einen Zweiklassenjournalismus? Werden da völlig frei arbeitende Journalistinnen, Journalisten unter Umständen nicht ausgebootet?
Was anderes was mich in dem Link noch stutzig macht. Hier wird nur für Niedersachsen gesprochen. Soll das jetzt heißen, dass da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann? Wirkt für mich etwas verwirrend.
+4
rosss01.06.1809:58
Warp

Das ist nach Inkrafttreten der DSGVO die erste Stellungnahme von einer staatlichen Seite, die ich zum Thema „Medienprivileg nur für offizielle Medienvertreter“ gelesen habe.

Erschreckend, wie wenig hierzulande seitens der Regierung für die Freiheit der Presse und der Meinung eingetreten wird. Wahrscheinlich sind den politischen Vertretern diese ganzen unkontrolliert agierenden Möchtegernjournalisten ein Dorn im Auge. Das wäre extrem bitter.
+2
rosss01.06.1810:09
NDR: DSGVO: Datenschutz als Bedrohung für Journalisten?
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cps01.06.1814:55
Oligabler
Wie ist das eigentlich mit der Cookie Warnung, setzt die Seite sofort ein Cookie oder erst wenn ich den bestätigt habe?

Erst kommt der Cookie, der Hinweis soll doch nur informieren, was schon längst passiert ist. Verhindern lässt sich das nur im Browser, wenn Cookies blockiert werden. Ohne Cookies funktioniert manches aber nicht.
+1
PaulMuadDib01.06.1817:01
Da geht es scheinbar schon los:
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Weia
Weia01.06.1817:35
Laut einem Blog des Software-Herstellers Skylum (ehemals MacPhun) sei mittlerweile rechtlich klar und vom Innenministerium bestätigt, dass Menschen im Bildhintergrund kein Problem seien. Leider nennt der Blog nur Quellen, enthält aber keine nachprüfbaren Links.
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rosss01.06.1818:16
Weia
Den Gerichten dürfte die Meinung des Innenministeriums herzlich egal sein. Das BMI schreibt in seinen FAQ, a) das KUG gilt unverändert und b) die DSGVO steht als EU-Recht über dem KUG und c) bestehende Gesetze müssen erst noch an die DSGVO angepasst werden.

Wenn b) und c) richtig ist, ist a) falsch. Es sei denn, Artikel 85 wurde genutzt – darüber schweigt das BMI leider.

Eine Quelle für eventuelle Ausnahmeregelungen, die der deutsche Gesetzgeber nach Artikel 85 DSGVO erlassen hat, ist sehr willkommen.
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aMacUser
aMacUser02.07.1815:10
Das Oberlandesgericht Köln hat mittlerweile übrigens ein Urteil zu DSGVO und KUG gesprochen
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