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Forum>Fotografie>Alles verboten - Die neue DSGVO

Alles verboten - Die neue DSGVO

aquacosxx
aquacosxx25.04.1816:15
DSGVO
»Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83 DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.«

Tipps für Fotografen:

Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
-1

Kommentare

matt.ludwig25.04.1816:54
Und was ist das Problem? Es ist richtig und gut das es in Kraft tritt (natürlich gibt es den ein oder anderen Streitpunkt).
0
ollieh
ollieh25.04.1816:56
Dann werde ich mal anfangen bei YouTube und Flickr alles zu löschen wo Personen drauf sind.
Die haben doch einen an der Waffel.
Da werden die Sektkorken aber knallen bei den Anwälten.
Da werden wohl viele Fotografen aufgeben müssen.
Und wir machen nur noch Videos und Fotos von Katzen und Blümchen.
+4
ollieh
ollieh25.04.1816:59
Was bist den du für einer. Was ist den da dran richtig.
matt.ludwig
Und was ist das Problem? Es ist richtig und gut das es in Kraft tritt (natürlich gibt es den ein oder anderen Streitpunkt).
-7
vismed.
vismed.25.04.1817:11
Danke für den Link ... oh meih, oh meih ... .
0
Garuda25.04.1817:15
Na, dann kann ich meine DSLR-Kamera ja wohl bald einmotten und die am iPhone zukleben. Sehr toll.

Was ist mit Kameras, die keine GPS-Daten speichern, wie etwa alle bisherigen Canon DSLR? Fotos von so einer haben doch außer der Uhrzeit keine echten "personenbezogenen Daten" im EXIF drin. Kann doch dann eig. nicht unter das Gesetz fallen, weil ist ja fast wie Analogfotografie.

Weiß jemand wie das in Österreich rechtlich aussieht? Haben die dort die Sonderregulierungsmöglichkeit genutzt?

Ich seh's schon kommen, analoge Kameras werden wieder boomen! Hab meine alte Canon EOS 300 sogar noch in einer Kiste …
-3
el_duderino
el_duderino25.04.1817:21
datenschutzrecht war schon immer eine weltfremde angelegenheit. die neue dsgvo treibt das ganze aber in völlig neue dimensionen. eine wahnsinns zeitvernichtungsmaschinerie für die einen und eine
wahnsinns geldruckmaschine für die anderen. mit datenschutz im eigentlichen - praktischen - sinne hat das alles herzlich wenig zu tun. alles nur reiner selbstzweck, alles nur bürokratie, alles nur arbeitsbeschaffungsmaßnahme für juristen und beamte.
„sticks and stones may break my bones, but words will never harm me“
-2
jogoto25.04.1817:38
aquacosxx
Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
Ausgehend davon, dass das sarkastisch gemeint ist: es ist eine EU-Norm.
ollieh
Dann werde ich mal anfangen bei YouTube und Flickr alles zu löschen wo Personen drauf sind.
Ohne Genehmigung hätten die da noch nie sein dürfen. Mit Genehmigung dürfen sie auch in Zukunft dort sein.
ollieh
Was bist den du für einer.
Frag ich mich bei Dir auch gerade.
Garuda
Na, dann kann ich meine DSLR-Kamera ja wohl bald einmotten und die am iPhone zukleben. Sehr toll.
...
Ich seh's schon kommen, analoge Kameras werden wieder boomen!
Was hat das mit analog oder digital zu tun? Einen Papierabzug mit Personen drauf musst Du nach der Verordnung genauso „schützen“ wie eine Datei. Wenn Du das analoge Foto einscannst, gibt es sowieso keinen Unterschied mehr. Allein die Tatsache, dass eine Person auf einem Foto identifizierbar ist, macht schon das „personenbezogen“ aus, da braucht es gar keine zusätzlichen Daten wie Zeitstempel, etc.
el_duderino
datenschutzrecht war schon immer eine weltfremde angelegenheit.
Warum? Nur weil es so einfach ist in unserer digitalen Welt alles zu erheben und zu speichern sollte man das auch tun dürfen? Die DSGVO gibt die Rechte endlich wieder in die Hände derer, denen die Daten wirklich gehören.
Dass es durch die DSGVO auch Missbrauch geben wird, steht auf einem andere Blatt.
+16
sonorman
sonorman25.04.1817:39
Paradiesische Zustände für die Abmahnindustrie.
+11
jogoto25.04.1817:43
sonorman
Paradiesische Zustände für die Abmahnindustrie.
Das liegt aber nicht an der DSGVO sondern an der Tatsache, dass abmahnen überhaupt ein Geschäft sein darf.
+30
sonorman
sonorman25.04.1817:43
jogoto
aquacosxx
Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
Ausgehend davon, dass das sarkastisch gemeint ist: es ist eine EU-Norm.
Naja, nicht ausschließlich. Die deutsche Sonderstellung wird unter dem Link ja ausführlich behandelt. Das Problem: die nationalen Ausnahmeregelungen, die die EU ermöglicht hat, werden hier in Deutschland praktisch nicht genutzt, was vermutlich dazu führen wird, dass jeder erst mal abgemahnt werden kann und dann selbst vor Gericht kämpfen muss.
+5
Garuda25.04.1817:45
jogoto
aquacosxx
Tolle Leistung unserer Bundesregierung.
Ausgehend davon, dass das sarkastisch gemeint ist: es ist eine EU-Norm.
Du hast das offensichtlich nicht zuende gelesen: Die Bundesregierung hätte laut DSGVO explizit die Möglichkeit gehabt, die Rechtslage für Hobbyfotografen (und andere) zu entschärfen, hat dies aber laut eigenen Angaben nicht getan!

jogoto
ollieh
Dann werde ich mal anfangen bei YouTube und Flickr alles zu löschen wo Personen drauf sind.
Ohne Genehmigung hätten die da noch nie sein dürfen. Mit Genehmigung dürfen sie auch in Zukunft dort sein.
Wieder falsch! In bestimmten Situationen sind Fotos mit Personen drauf durchaus erlaubt. Bloß eben jetzt nicht mehr! Außerdem kann nun jeder immer die Erlaubnis zurückziehen, was so vorher nicht möglich war. Der Super-GAU für Profi-Fotografen, aber auch Hobbyisten!

jogoto
Garuda
Na, dann kann ich meine DSLR-Kamera ja wohl bald einmotten und die am iPhone zukleben. Sehr toll.
...
Ich seh's schon kommen, analoge Kameras werden wieder boomen!
Was hat das mit analog oder digital zu tun? Einen Papierabzug mit Personen drauf musst Du nach der Verordnung genauso „schützen“ wie eine Datei. Wenn Du das analoge Foto einscannst, gibt es sowieso keinen Unterschied mehr. Allein die Tatsache, dass eine Person auf einem Foto identifizierbar ist, macht schon das „personenbezogen“ aus, da braucht es gar keine zusätzlichen Daten wie Zeitstempel, etc.
Und auch hier schreibst du, ohne offenbar alles durchgelesen zu haben. Analoge Fotos sind auch in Zukunft von der DSGVO ausgenommen, d.h. sie unterliegen nach wie vor der alten Gesetzgebung. Und zwar weil sie keine EXIF und GPS Daten enthalten.
+5
mac_hh
mac_hh25.04.1817:49
Garuda
Weiß jemand wie das in Österreich rechtlich aussieht? Haben die dort die Sonderregulierungsmöglichkeit genutzt?

Ja, haben sie:

+3
ssb
ssb25.04.1817:51
Soviel ändert sich durch das DSGVO (GDPR) doch gar nicht, nur das Vergehen jetzt strafbewährt sind.
Durch das schon seit langem sehr strenge BDSG ist es schon lange nicht mehr erlaubt, Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren Zustimmung aufzunehmen. Veröffentlichen schon gleich gar nicht. Hat man solche Fotos, müssen diese vor Fremdzugang geschützt werden. Wie ist gar nicht spezifiziert. Liegen die Fotos auf einem Rechner oder einer NAS, muss diese/r gegen Einbruch gesichert sein.
Ich habe damit kein Problem, ich mache das eh schon, auch ohne DSGVO. Einfach weil meine Daten nicht öffentlich sind.

Ich freue mich aber schon darauf, dass ich jetzt neue Argumente habe, wenn vor mir jemand Selfies macht. Wenn ich auf dem Bild erkennbar bin, muss er (sie) es jetzt löschen, sonst droht Strafe. Solche Leute sind mir erst im Urlaub begegnet... nervig und meist uneinsichtig, wenn man sie darauf hinweist, dass sie ihre Selfies woanders machen sollen.
+3
MikeMuc25.04.1817:57
Da macht doch einer auf Panik. Nur weil auf nem Photo Personen sind ist es noch keine Datenerhebung. Stehen ja erstmal keine Namen drauf (außer die habenNamensschilder am Revers). Man wird sicher sehen das wie üblich nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde.
-8
Turbo
Turbo25.04.1818:06
Das ist ja echt krass! Das muss ich erst mal sacken lassen, bevor ich da was zu schreibe!

@MikeMuc: Da irrst du dich leider! Da digital erfolgt und andere Parameter mit "aufgezeichnet" werden, ist es sehr wohl eine Datenerhebung! Natürlich ist noch kein Kläger da, aber der wird kommen. Und dann ist das Geschrei gross.
„Sei und bleibe höflich!“
+5
sffan25.04.1818:07
ollieh
Und wir machen nur noch Videos und Fotos von Katzen und Blümchen.
Vorsicht, dann kommt Peta:
Ob der Zirkus wirklich schon vorbei ist? Die könnten ähnlich viele Leben entwickeln wie SCO.. (unselig).
+2
jogoto25.04.1818:10
@Garuda
Sorry, aber mein Geschriebenes soll falsch sein, allein mit Verweis auf EINEN Artikel, der schon in der Einleitung einen Fehler hat:
... was sie ab dem 25.05.2018 dürfen, müssen und sollen.
Das ist der Stichtag, ab dem von Amtswegen geprüft und bestraft wird. Gelten tut die DSGVO schon lange.
+6
jogoto25.04.1818:16
MikeMuc
Nur weil auf nem Photo Personen sind ist es noch keine Datenerhebung.
Turbo
@MikeMuc: Da irrst du dich leider! Da digital erfolgt und andere Parameter mit "aufgezeichnet" werden, ist es sehr wohl eine Datenerhebung!

Ihr irrt leider beide. Deswegen betone ich noch einmal, ob digital oder analog macht keinen Unterschied. Kommen die „Daten“ in fremde Hände, kann über eine Gesichtserkennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Zusätzliche Daten wie Datum und Ort, machen das natürlich noch „schlimmer“.
Ich sehe das aus einem anderen Grund nicht als dramatisch: wer soll das prüfen, solange die Fotos im privaten Bereich bei euch zuhause sind? Und ja, die, die mit den Fotos an die Öffentlichkeit gehen, müssen sich halt an Regeln halten aber auch das war eigentlich schon immer so.
+6
rosss25.04.1818:19
MikeMuc
Nur weil auf nem Photo Personen sind ist es noch keine Datenerhebung.

Warum nicht? Bitte rechtssicher begründen, für alle die erwischt werden. Danke.
+6
vismed.
vismed.25.04.1818:21
Sehr schwierig bis unmöglich wird es somit für die klassische "Streetfotografie". Es sei denn, man arbeitet so, dass man die Gesichter nie erkennt ... und damit geht eigentlich der ganze Zauber verloren ... schade.
+8
jogoto25.04.1818:26
uepsilon
Sehr schwierig bis unmöglich wird es somit für die klassische "Streetfotografie". Es sei denn, man arbeitet so, dass man die Gesichter nie erkennt ... und damit geht eigentlich der ganze Zauber verloren ... schade.
Ja, dass bedaure ich auch sehr. Mein Bücherschrank ist voll mit den klassischen Bildbänden. Doch was ist die Ursache? Ein Regelwerk, was versucht die grassierende Datensammelei und den Missbrauch einzudämmen oder schon zuvor die digitale Welt ohne die ein paar Fotos an der Wand oder in Alben eigentlich niemanden stören würden?
So wie bisher geht es einfach nicht weiter, da sind wir uns hoffentlich alle einig?
+5
matt.ludwig25.04.1818:27
Danke jogoto, besser könnte ich es nicht sagen
+4
abonino25.04.1818:33
Schade bin ich nicht in der EU!
Die neuen Personen-Rechte hätte ich auch gerne!


Gruss Arthur
Nähe Bern
+7
Marcel Bresink25.04.1818:42
jogoto
... was sie ab dem 25.05.2018 dürfen, müssen und sollen.
Das ist der Stichtag, ab dem von Amtswegen geprüft und bestraft wird. Gelten tut die DSGVO schon lange.

Nein, gemäß Artikel 99 Abs. 2 DSGVO gilt diese erst ab dem 25.05.2018.
jogoto
wer soll das prüfen, solange die Fotos im privaten Bereich bei euch zuhause sind?

In dem Fall ist die ganze Diskussion sowieso komplett irrelevant, denn die DSGVO gilt nicht für den privaten Bereich.
Garuda
Na, dann kann ich meine DSLR-Kamera ja wohl bald einmotten und die am iPhone zukleben.

Warum? Bist Du denn wirklich Berufsfotograf, der im öffentlichen Raum arbeitet?
+8
jogoto25.04.1818:47
@Marcel Bresink
Kommt darauf an, was Du unter „gilt“ verstehst:
Inkrafttreten: 24. Mai 2016
Anzuwenden ab: 25. Mai 2018
Einfach ausgedrückt: die zweijährige Schonfrist endet am 25. Mai 2018.
+4
Turbo
Turbo25.04.1818:54
@Jogoto: Du hast natürlich Recht - auch analog ist es eine Datenerhebung. Da habe ich mir selber ein Bein gestellt. Nur das Digitale rundet es ab, denn auch damit könnte man in den falschen Händen ein Bewegungsprofil erstellen.
„Sei und bleibe höflich!“
0
sonorman
sonorman25.04.1818:57
jogoto

So wie bisher geht es einfach nicht weiter, da sind wir uns hoffentlich alle einig?
Sicher, aber darum geht es hier ja nicht. Sondern darum, dass die deutsche Gesetzgebung es scheinbar versäumt hat, die EU-Vorgaben mit den NOTWENDIGEN Ausnahmen zu versehen.

Nur mal ein Beispiel: Wenn ich meinen nächsten bebilderten Messebericht in Rewind bringe, müsste ich praktisch ausnahmslos alle Personen, die fast unvermeidlich auf den Fotos im Messegetümmel zu sehen sein werden, um Nutzungserlaubnis bitten. Alternativ bleibt mir nur, alle Personen mühsam unkenntlich zu machen. Ansonsten besteht die Gefahr, mir eine Abmahnung einzuhandeln. Oder gibt es hier einen Juristen, der mir schriftlich versichern kann, dass Personen auf Messefotos kein Problem im Sinne der DSGVO darstellen? So wie ich das als Nicht-Jurist verstanden habe, sind Personen als zufälliges Beiwerk künftig für uns nicht mehr erlaubt, weil wir als Online-Medium nicht unter die in den Regelungen genannten Ausnahmen fallen.

Schutz der Privatsphäre ist ja gut und richtig, aber erst durch die Versäumnisse der hiesigen Gesetzgebung (andere EU-Länder haben es besser gemacht) sind Abmahnern Tür und Tor geöffnet. Das ist der Kern der Aussage in meinem ersten Kommentar hier.
+11
Dom Juan25.04.1819:01
Ich stell mich dann mal neben der Straße ins Aufnahmefeld eines Blitzers. Jeden Tag 5mn, eine Woche lang, und ich hab für den Lebtag ausgesorgt😉

Man kann's echt auch übertreiben… eine Person die bis zu diesem Punkt unerkannt bleiben will riecht Kameras doch schon 5km gegen den Wind.
Ernsthaft, es wäre einfach nur lächerlich, wenn's nicht so verdammt ernst wäre. Glatt an der Realität vorbei regiert.
Gabs nicht früher mal so ne schöne Faustregel, ab 5 Personen auf dem Bild ist's ne Versammlung und ab da fällt das Bild nicht mehr als "Portrait" auf ?
+7
Marcel Bresink25.04.1819:02
ssb
Durch das schon seit langem sehr strenge BDSG ist es schon lange nicht mehr erlaubt, Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren Zustimmung aufzunehmen.

Doch, das ist erlaubt, darum ging es doch dem Thread-Ersteller. Das Kunsturheberrechtsgesetz hat zahlreiche Ausnahmen zugelassen.
ssb
Ich freue mich aber schon darauf, dass ich jetzt neue Argumente habe, wenn vor mir jemand Selfies macht. Wenn ich auf dem Bild erkennbar bin, muss er (sie) es jetzt löschen, sonst droht Strafe.

Auch das stimmt so nicht, es sei denn, das Bild soll veröffentlicht werden. Wenn das Bild nicht veröffentlicht wird, muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob deine Rechte verletzt wurden. Sofern das ein privates Selfie ist, gilt dafür die DSGVO nicht, sondern höchstens dein Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
+3
jogoto25.04.1819:05
@sonorman
Da bin ich halt anderer Meinung. Ich finde Ausnahmen überhaupt nicht notwendig sondern ein Übel. Mit Ausnahmen lässt sich jedes Gesetz aufweichen. Wir haben in D inzwischen so viele Ausnahmen, dass das ein oder andere gesetzt faktisch eigentlich keinen bestand mehr hat. Mit Ausnahmen verabschieden sich die, die die Macht und das Geld haben aus der Gemeinschaft.
Und nochmal: abmahnen ist ein Problem für sich und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Aber doch bitte nicht durch Ausnahmen in einem nützlichen Gesetz! Schon jetzt schreit es an allen Ecken und Enden nach Ausnahmen von der DSGVO. Ich bin echt froh, dass die Regierung mal standhaft geblieben ist.
Und ja, ich möchte mich nur weil ich eine Messe besucht habe nicht ungefragt in Deiner Rewind wieder finden.
+3
Marcel Bresink25.04.1819:05
jogoto
@Marcel Bresink
Kommt darauf an, was Du unter „gilt“ verstehst:

Nein, darauf kommt es nicht an. Im Gesetz steht wortwörtlich, "gilt ab dem 25. Mai 2018".
+1
AppleUser2013
AppleUser201325.04.1819:06
War es eigentlich nicht immer so; Wenn man Fotos von fremden Personen macht, muss man fragen, ob man das Material auch verwenden darf... Oder ist das jetzt neu... Wenn jemand von mir ein Foto macht ohne meine Erlaubnis, wäre ich definitv sauer...
Vorallem wenn sowas dann auch noch im Internet landet...
+4
jogoto25.04.1819:06
Dom Juan
Ich stell mich dann mal neben der Straße ins Aufnahmefeld eines Blitzers. Jeden Tag 5mn, eine Woche lang ...
Du wirst die ersten 5 Minuten nicht überleben, das Aufnahmefeld ist eng begrenzt.
+2
rosss25.04.1819:08
Marcel Bresink
jogoto
wer soll das prüfen, solange die Fotos im privaten Bereich bei euch zuhause sind?
In dem Fall ist die ganze Diskussion sowieso komplett irrelevant, denn die DSGVO gilt nicht für den privaten Bereich.

Genauer der private und familiäre Bereich. Der ist aber sehr klein, und ist schnell verlassen.

Was passiert, wenn jemand Abzüge seiner privaten Fotos bestellt, oder ein Fotobuch? Nach meinem Kenntnisstand benötigt man dann einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister.

Private Fotos auf seiner Homepage zu zeigen oder per WhatsApp an Freunde zu versenden geht dann nur noch mit Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wenigstens ist das abfilmen von Mobbing-Opfern oder Unfällen hoffentlich bald Geschichte.
+2
aquacosxx
aquacosxx25.04.1819:09
Und es geht noch weiter, ich redigiere eine Klinikwebsite eines großen Klinikträgers. Da sind massenhaft Fotos von Personal, Patienten (alles mit Einwilligungserklärung) drauf. Die dürfen jetzt alle gelöscht werden, da auch im Fall der Einwilligung diese einfach zurückgezogen werden kann. Das ist ein Supergau.
-2
rosss25.04.1819:13
AppleUser2013
War es eigentlich nicht immer so; Wenn man Fotos von fremden Personen macht, muss man fragen, ob man das Material auch verwenden darf...

Es gab (gibt?) wohl Ausnahmen, wenn die fremden Personen Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung waren.

Ich frage mich, wie die journalistische Berichterstattung zukünftig funktionieren soll. Die DSGVO bringt endlich mal wieder etwas Schwung in dieses öde Leben!
+2
Marcel Bresink25.04.1819:16
rosss
Genauer der private und familiäre Bereich. Der ist aber sehr klein, und ist schnell verlassen.
Was passiert, wenn jemand Abzüge seiner privaten Fotos bestellt, oder ein Fotobuch? Nach meinem Kenntnisstand benötigt man dann einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister.

Nein, ein privat genutztes Foto bleibt ein privat genutztes Foto. Dafür gelten weder die alten noch die neuen Datenschutzregeln.
rosss
Private Fotos auf seiner Homepage zu zeigen

Das dagegen ist eine weltweite Veröffentlichung und verfolgt somit keinen privaten Zweck mehr.
+6
jogoto25.04.1819:20
@Marcel Bresink
Die DSGVO ist am 14. April 2016 vom EU-Parlament beschlossen worden. Am 04.05.2016 ist sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und trat damit automatisch am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie aber erst ab dem 25. Mai 2018.

Diese zweijährige Frist hat uns allen Zeit gelassen sich damit zu befassen und die eigenen Angelegenheiten zu ordnen. Verstöße wurden bisher nicht verfolgt und betraft und konnten auch nicht durch Dritte zur Anzeige gebracht werden.
0
sonorman
sonorman25.04.1819:21
jogoto
@sonorman
Da bin ich halt anderer Meinung. Ich finde Ausnahmen überhaupt nicht notwendig sondern ein Übel. Mit Ausnahmen lässt sich jedes Gesetz aufweichen. …
Und ja, ich möchte mich nur weil ich eine Messe besucht habe nicht ungefragt in Deiner Rewind wieder finden.
Dir ist aber schon klar, welche Auswirkungen das auf Berichterstattung allgemein haben wird? Keine Ambientefotos mit Personen mehr. Nie mehr Fotos von Personen, auch nicht, wenn die zugestimmt haben, weil die ihre Zustimmung jederzeit widerrufen könnten.

Traurig, wohin das führt. Und das alles nur wegen eines (aus meiner Sicht) vollkommen übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses einiger weniger Personen. Ich hoffe daher sehr, dass nachträglich noch vernünftige Ausnahmeregelungen ins Gesetz aufgenommen werden, wie beispielsweise in Schweden.
+2
jogoto25.04.1819:24
aquacosxx
Da sind massenhaft Fotos von Personal, Patienten (alles mit Einwilligungserklärung) drauf. Die dürfen jetzt alle gelöscht werden, da auch im Fall der Einwilligung diese einfach zurückgezogen werden kann.
Wo ist das Problem? Wird eine Einwilligung zurückgezogen nimmt man das Foto raus. Warum schon vorher alle? Bis zum Widerruf und der Schonfrist danach hat man doch nichts zu befürchten.
+3
TFMail1000
TFMail100025.04.1819:27
das Fotografieren ist und bleibt frei von jeglichem Zwang, frei von Vorschriften und frei von der Art der Gestaltung. Es werden auch keine Rechte geändert, wen man und in welcher Situation Fotografiert.

WAS sich aber ändert ist, das nicht jedermann alles ungefragt in die Welt hinaus postet.
Und dass finde ich absolut in Ordnung.

...war im übrigen vorher schon so!
So einfach ist die Welt
„May the force be with you“
+8
jogoto25.04.1819:30
@sonorman
Wenn ich mein Einverständnis zu Werbung, zu einem Newsletter oder zur Abbuchung bei meiner Bank gegeben habe, kann ich diese jederzeit widerrufen. Bei einem Foto von mir nicht? Lass Dir Deine Verträge halt mit Blut unterschreiben, vielleicht hilft’s.
+2
ollieh
ollieh25.04.1819:32
Es darf doch aber nicht sein, dass sich Anwälte mit diesem Gesetz eine goldene Nase verdienen.
Die werden das mit Sicherheit für sich nutzen.
+1
jogoto25.04.1819:36
ollieh
Es darf doch aber nicht sein, dass sich Anwälte mit diesem Gesetz eine goldene Nase verdienen.
Die werden das mit Sicherheit für sich nutzen.
Anwälte verdienen auch Geld mit überzogenen und falschen Schmerzensgeldklagen. Sollte deswegen das zufügen von Schmerzen erlaubt sein?
Noch mal: Abmahnungen sollte kein Geschäftszweig sein und das nicht erst seit oder mit der DSGVO. Es sollte eigentlich gar keine Abmahnung sondern Anzeige und öffentliche Verfolgung und Strafe zum Wohle der Allgemeinheit geben.
+7
aquacosxx
aquacosxx25.04.1819:40
jogoto
aquacosxx
Da sind massenhaft Fotos von Personal, Patienten (alles mit Einwilligungserklärung) drauf. Die dürfen jetzt alle gelöscht werden, da auch im Fall der Einwilligung diese einfach zurückgezogen werden kann.
Wo ist das Problem? Wird eine Einwilligung zurückgezogen nimmt man das Foto raus. Warum schon vorher alle? Bis zum Widerruf und der Schonfrist danach hat man doch nichts zu befürchten.

Die Höhe der Strafzahlung für Unternehmen zur Kenntnis genommen? Da wird man auf Nummer sicher gehen.
0
jogoto25.04.1819:46
@aquacosxx
Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Die DSGVO bietet Rechtssicherheit für beide Seiten. Es kann Dir nicht einfach jemand an den Karren fahren, der Dir zuvor sein Einverständnis gegeben hat. Er kann nur sagen, “ich möchte das nicht mehr“ und dann musst Du tätig werden. Das nicht zu tun ist dann ein Fehler aber wenn man in blindem Aktionismus aus Angst vor zukünftigen Fehlern jetzt schon alles löscht ist das nur ein Beweis für wenig Vertrauen in die eigenen Prozesse und nicht dafür, dass ein Gesetz schlecht ist.
+8
MikeMuc25.04.1819:52
rosss
MikeMuc
Nur weil auf nem Photo Personen sind ist es noch keine Datenerhebung.

Warum nicht? Bitte rechtssicher begründen, für alle die erwischt werden. Danke.
Ich bin doch nicht dein Rechtsanwalt Bitte alle mal Handhoch wer hier beruflich mit Rechtsprechung zu tuen hat. Alle Aussagen vom Rest sind reine Meinungsäußerungen. Und wie dann Gerichte dieses Gesetz auslegen werden weiß auch noch keiner. Nicht das sich am Ender herausstellt daß das Ganze die Buchstaben nicht wert war mit denen es formuliert worden ist
0
jlattke25.04.1819:58
@matt.ludwig
Nee. Das Ding meint das Richtige, macht aber das Falsche. Es gibt aktuell wahnsinnig viel Schwammiges, Unsicherheiten und Ungeklärtes. Vieles wird wohl erst durch gerichtliche Aueinandersetzungen geklärt werden – so hat das Gesetz „Beta-Charakter“ und reift bei den Verurteilten. So wird es für alle teuer (wie fen richtig feststellt sind aktuell die einzigen Profiteure die Abmahnkasper). Selbst für Verbraucher würde es wohl eher nervig werden , da sich jedes Unternehmen an X Stellen absichert. Das Thema ist wirklich nervig – und teuer. Österreich hat deshalb in weiser Vorraussicht die Strafen auch gleich abgeschafft: es wird nur „angemahnt“.
+3
pp8125.04.1819:59
Achtung. Bin kein Verschwörungstheoretiker.

Aber hier ist es relativ klar:

Es ist Absicht. Man will, dass nur die institutionalisierte Presse Bilder liefert. So bekommt man die Deutungshoheit über sämtliche Ereignisse zurück.

Auch machen die neuen Regelungen es Bloggern und sonstigen "Alternativanbietern" schwieriger, rechtssicher zu agieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
-10
sonorman
sonorman25.04.1820:03
jogoto
aquacosxx
Da sind massenhaft Fotos von Personal, Patienten (alles mit Einwilligungserklärung) drauf. Die dürfen jetzt alle gelöscht werden, da auch im Fall der Einwilligung diese einfach zurückgezogen werden kann.
Wo ist das Problem? Wird eine Einwilligung zurückgezogen nimmt man das Foto raus. Warum schon vorher alle? Bis zum Widerruf und der Schonfrist danach hat man doch nichts zu befürchten.
Und wie ist das bei einem Foto von einer Großveranstaltung (wie Messe)? Da ist es praktisch UNMÖGLICH von jedem erst mal eine Erlaubnis einzuholen. Heißt: alle müssen unkenntlich gemacht werden. Sieht bestimmt toll aus. Also was wird passieren? Bilder mit Personen werden künftig sicherheitshalber komplett weggelassen. – Schöne neue Welt.
+4

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