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Urteil: US-Polizei darf biometrische Entsperrung eines iPhones nicht erzwingen

Ein Verdächtiger darf in den Vereinigten Staaten nicht von der Polizei gezwungen werden, sein iPhone mittels Face ID oder Touch ID zu entsperren. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Bundesbezirksgericht für Nord-Kalifornien. Beobachter werten den Richterspruch als bahnbrechende Entscheidung.


Antrag auf Hausdurchsuchung
Dem Urteil lag ein Antrag auf eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen in einem Erpressungsfall zugrunde. Der oder die nicht näher genannten Verdächtigen hatten angeblich versucht, einem Opfer Geld abzupressen mit der Drohung, ein kompromittierendes Video zu veröffentlichen. Die Ermittlungsbehörden wollten daraufhin im Zuge der Durchsuchungen auch die iPhones der Verdächtigen inspizieren. Da sie diese nach US-Recht nicht zur Herausgabe der Passcodes verpflichten durften, wollten sie sie gerichtlich zur biometrischen Entsperrung zwingen.


Die Entsperrung mit Face ID oder Touch ID darf nicht erzwungen werden.
Bild: Apple

Zu weit gefasst
Richterin Kandis Westmore lehnte den Antrag unter anderem deswegen ab, weil er zu weit gefasst war. Er ziele weder auf eine bestimmte Person noch ein spezifisches Gerät, betonte sie in ihrem Urteil. Darüber hinaus hat dem Urteil zufolge der Staat selbst mit einem Durchsuchungsbeschluss nicht das Recht, einen Verdächtigen dazu zu zwingen, sich selbst zu belasten, indem er sein Gerät mittels biometrischer Verfahren entsperrt. Ein entsprechendes Ansinnen der Ermittlungsbehörden stelle somit einen Verstoß gegen den vierten und fünften Verfassungszusatz dar.

Möglicherweise bahnbrechende Entscheidung
Das aktuelle Urteil könnte insofern bahnbrechend sein, als andere US-Gerichte in der Vergangenheit die Erzwingung der Entsperrung eines iPhone mit Face ID oder Touch ID zugelassen hatten. Die Richter hatten diese Verfahren rechtlich anders bewertet als die Herausgabe eines Passcodes, zu der ein Verdächtiger nach US-Recht nicht verpflichtet werden darf. Dem widersprach nun Richterin Kandis Westmore, indem sie alle Möglichkeiten der Entsperrung rechtlich auf die gleiche Stufe stellte.

Kommentare

Legoman
Legoman15.01.19 12:53
Warum sollte ein elektronisches Gerät auch anders zu bewerten sein als ein mechanisches Schloss? Wenn die Polizei dein Haus durchsucht, dann darfst du dabeisein - du musst aber nicht mithelfen. Und wenn es dir große Freude bereitet und dir die Zerstörungen egal sind, dann kannst du ganz entspannt zuschauen, wie sie sich mit Tresor- und anderen Sicherheitsschlössern rumärgern.
+2
ssb
ssb15.01.19 12:59
Gut zu wissen...

.. also nicht nur, dass man zum Entsperren nicht gezwungen werden darf, sondern auch, dass die Verfassungsorgane in den USA noch funktionieren.

Bei uns (DE) muss das Bundesverfassungsgericht leider immer wieder fragwürdige Gesetze/Verordnungen stoppen und das passiert immer häufiger - besonders bei Vorhaben, die aus dem Innenministerium kommen. Eigentlich eine Blamage, wenn Politiker (meist Juristen) Gesetze beschließen, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz sind.
+7
becreart15.01.19 13:04
wobei das bei Face ID schon schwieriger ist – da muss man das Telefon ja nur vors Gesicht halten.
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Keepo
Keepo15.01.19 13:04
Wie sieht das denn hier in DE aus? Gab es schon vergleichbare Urteile?
Er kam, sah und ging wieder.
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macsmac
macsmac15.01.19 13:15
Recht so!

Trotzdem fraglich ob durch zwangsweise FaceID oder TouchID Entsperrung hinter verschlossenen Türen das Urteil eher Makulatur ist..
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nopeecee
nopeecee15.01.19 13:48
Am besten man deaktiviert FaceID und TouchID wenn man in fragwürdige Länder reist.
Auch in Foren kann man höflich miteinander umgehen
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beanchen15.01.19 14:14
nopeecee
Am besten man deaktiviert FaceID und TouchID wenn man in fragwürdige Länder reist.
Was soll das bringen? Auch nach diesem Urteil dürfen dich die Behörden bei der Einreise in die USA zur Entzerrung "auffordern". Wenn du dem nicht nachkommst, darfst du nicht einreisen.
Solltest Du mit "fragwürdig" andere Länder meinen, dürfte es bei Folter egal sein, ob man die Herausgabe deines Codes oder die Mitwirkung zu Touch- oder Face-ID erzwingt.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
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WollesMac
WollesMac15.01.19 14:20
Meist Juristen?


Statista - In der 18. Wahlperiode waren 136 der insgesamt 634 Bundestagsabgeordneten Jurist(en/innen).
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Bitsurfer15.01.19 14:42
becreart
wobei das bei Face ID schon schwieriger ist – da muss man das Telefon ja nur vors Gesicht halten.
Bei iPhone ist das nicht so einfach. Wenn man nicht draufschaut bleibt es zu. Egal wie lange damit vor dem Gericht herumgefummelt wird.

Abgesehen davon ist es nach fünf erfolgreichen versuchen FaceID eh gesperrt. Das erste, zweite, dritte mal ist es der Schutzmann der es versucht in Betrieb zu nehmen. Dann bleiben noch zwei versuche. Zack weg.
Bei den Droiden ist das oft einfacher. Bei 50% reicht es wenn man die Person mit einem anderen Smartphone fotografiert und dann das Smartphone davorhält.
Ist doch letzthin irgendwo ein Artikel erschienen.
+2
Bitsurfer15.01.19 14:45
beanchen
Was soll das bringen? Auch nach diesem Urteil dürfen dich die Behörden bei der Einreise in die USA zur Entzerrung "auffordern". Wenn du dem nicht nachkommst, darfst du nicht einreisen.

Das ist sicher nützlich um das verzerrte Bild der USA geradezubüglen.
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BigLebowski
BigLebowski15.01.19 15:08
News
Darüber hinaus hat dem Urteil zufolge der Staat selbst mit einem Durchsuchungsbeschluss nicht das Recht, einen Verdächtigen dazu zu zwingen, sich selbst zu belasten, indem er sein Gerät mittels biometrischer Verfahren entsperrt

Und wenn er einen Tresor im Haus hat und den Schlüssel in der hand?

Darf man ihm dann den Schlüssel abnehmen und den Tresor öffnen?
Oder wird das auch als "gezwungen" bewertet?

Die Beweise waren früher in der Wohnung:
Hausdurchsuchung.
Das man da jetzt ein Aufriss ums Smartphone macht 🤷‍♂️
In wie vielen Fällen werden durch solche Gesetze den Tätern geholfen?

Und bitte jetzt nicht mit der China, Nordkorea Keule kommen😎
-2
olbea15.01.19 16:42
WollesMac
Meist Juristen?

Statista - In der 18. Wahlperiode waren 136 der insgesamt 634 Bundestagsabgeordneten Jurist(en/innen).
Auf dem zweiten Platz lt. Deinem Link 48 Politologen, gefolgt von 26 Diplom-Volkswirten. Damit stellen Juristen zumindest die mit Abstand grösste Berufsgruppe dar.
Somit ist die Aussage nicht ganz aus der Luft gegriffen.
+2
WollesMac
WollesMac15.01.19 17:20
jupp "größte Berufsgruppe" stimme ich zu
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Mecki
Mecki15.01.19 17:26
BigLebowski
Und wenn er einen Tresor im Haus hat und den Schlüssel in der hand?
Warum vergleichst du Äpfel mit Birnen? Wenn der Tresor ein Schloss hat, dass man nur per Fingerabdruck oder per Gesichtsscann öffnen kann, musst du den nicht öffnen. Der Gerichtsbeschluss erlaubt zwar der Polizei ihn zu öffnen, aber wie sie das hinbekommt, das ist deren Problem. Sie hat kein Recht dich dazu zu zwingen, dass du ihn für sie öffnest. Grundsätzlich musst du an einer Hausdurchsuchung nicht aktiv mitarbeiten. Du musst nichts sagen und nichts für sie machen. Du kannst dich in eine Ecke setzen und jegliche Mitarbeit verweigern. Tatsächlich würde dir auch ein Anwalt genau das raten, denn alles was du sagst oder tust darf hinterher gegen dich verwendet werden.

Und wenn der Safe einen Schlüssel hat und die Polizei dich fragt, wo der ist, dann brauchst du auch darauf nicht antworten. Und wenn die den nicht finden, dann ist das deren Problem. Sie dürfen den Safe mitnehmen und dann einen Safeknacker darauf ansetzen, dass ja, aber sie dürfen ja auch dein iPhone mitnehmen und das einer Hackerfirma geben zum knacken. Und wenn dein Safe so gebaut ist, dass er den Inhalt bei einer falschen Öffnung sofort zerstört, dann findet die Polizei statt Papier dort ggf. nur noch Asche. Es ist also keineswegs so, dass ja die Polizei offline immer an alles heran kommt. Auch gehen viele Durchsuchung ergebnislos zu ende, weil das, was man gesucht hat, nicht gefunden wurde, aber nicht weil die betreffende Person es nicht hat, sondern weil es nicht dort lagert, wo man danach gesucht hat bzw. laut Beschluss hat suchen dürfen.

Ich sage immer noch: Gebt den iPhone einen Killswitch. Selbst wenn die Polizei dann jemanden zwingt, dann löst der Killswitch aus und schon sind alle Daten auf dem Gerät für immer verloren; es ist dann aber auch entsperrt, nur eben im Werkszustand. Bei TouchID definiert man einfach einen Finger dafür - die Polizei kann nicht wissen welcher das ist. Und bei FaceID muss man sich eben was einfallen lassen. Streckt man z.B. dabei die Zunge raus, dann ist das der Killswitch. Würde Apple das implementieren, würde gar keine Polizei überhaupt auf die Idee kommen ein gesperrtes iPhone auch nur in die Nähe eines Verdächtigen zu bringen, weil der es im Zweifel nur löschen wird.

Weniger krass aber ähnlich effektiv: Die Entsperrung per TouchID/FaceID ist nur an vorher definierten Orten gestattet. Überall sonst will das Gerät den PIN oder das Passwort haben. Verhaftet mich die Polizei also irgendwo und nimmt mich mit, dann lässt sich das Gerät bei denen auf der Wache oder im Knast sowieso nicht mehr so entsperren, da unbekannter Ort. Sie müssten extra mit mir zuerst mal zu einem dem Gerät bekannten Ort fahren, weil wenn überhaupt könnte ich es nur dort so entsperren. Es gibt aber keine rechtliche Grundlage mit der mich die Polizei einfach so an so einen Ort bringen dürfte gegen meinen Willen. Das Recht mich in Gewahrsam zu nehmen schließt nicht das Recht mit ein, mich nach belieben in der Landschaft herum zu fahren, in der Hoffnung das könnte vielleicht ein Ort sein, wo eine solche Entsperrung möglich ist. Außerdem finde ich, dass bei nur einem Versuch das iPhone per TouchID/FaceID am falschen Ort zu entsperren, das Gerät sofort auf dem Code bestehen soll, selbst wenn man danach zum richtigen Ort fährt. Auch das wäre sofort ein KO Kriterium in dieser Angelegenheit.
+3
becreart15.01.19 17:50
@ Bitsurfer

also man muss schon sehr weit dran vorbei schauen, dass es nicht unlocked. zudem ist es sehr schnell, wenn man einem was vors gesicht hält sieht man schnell ungewollt in diese richtung.

also beim Xs ist das so, dass man nicht direkt schauen muss.
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PaulMuadDib15.01.19 18:21
Die Kanzlei WBS sagt zu diesen Thema folgendes:
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JeDI15.01.19 19:43
becreart
@ Bitsurfer

also man muss schon sehr weit dran vorbei schauen, dass es nicht unlocked. zudem ist es sehr schnell, wenn man einem was vors gesicht hält sieht man schnell ungewollt in diese richtung.

also beim Xs ist das so, dass man nicht direkt schauen muss.
Bist Du sicher das die Funktion bei Dir aktiv ist. Beim X muss ich schon sehr genau auf's Handy schauen damit es sich entsperrt.
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WollesMac
WollesMac15.01.19 19:45
Das ist aber nun gequirllte Kacke. Da wird ja alles ducheinander geworfen. Beschlagnahme des Gerätes, Richtervorbehalt mit einer zu prognostizierenden Gefahr für die Zukunft, sofortige Auswertung der Daten, Verweigerung der Herausgabe. Dieser Film ist Mist.
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PaulMuadDib15.01.19 20:12
Ich hatte keine Probleme dem Film zu folgen …
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WollesMac
WollesMac15.01.19 20:22
Das Problem hatte ich auch nicht...
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PaulMuadDib15.01.19 20:25
WollesMac
Das Problem hatte ich auch nicht...
Dann ist Du Fachanwalt und kannst das besser beurteilen?
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Motti
Motti15.01.19 20:32
Gut zu wissen. Wenn mir in Deutschland sowas passiert und ich mich weigere, kann ich in den USA Asyl beantragen.

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WollesMac
WollesMac15.01.19 20:42
In diesem Fall letzteres, PaulMuadDib.

Alleine etwa die Einleitung des Vortragenden ist Bild-Stil hat mit dem nachfolgenden Vortrag nichts zu tun. „Ich bin Polizei, ich darf alles“ (sinngemäß) bleibt aber dem Zuhörer dennoch im Ohr und bereitet die weiteren unzulässigen Aussagen vor.
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PaulMuadDib15.01.19 21:00
Mir nicht. Ich weiß jetzt genau, was ich einen solchen Fall täte: Nichts. Einfach gar nichts.
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WollesMac
WollesMac15.01.19 21:00
Etwa ab Minute 2.30 wird Gefahr im Verzuge erwähnt und der §105 Stpo. Dieser Regelt das Verfahren bei einer Durchsuchung. Hier gilt, Absatz 1, Richtervorbehalt, es sei denn es besteht Gefahr im Verzuge. Diese wird allerdings mit einer angeblich erforderlichen Prüfung veknüpft, ob eine Gefahr zukünftig droht. Bei GiV geht es allerdings darum, ob er Richter rechtzeitig erreicht werden kann, ohne den Durchsuchungserfolg zu vereiteln. Dann wird auf einmal hierzu ein Verkehrsunfall herangezogen, bei dem Filmaufnahmen gemacht wurden. Da die ja schon im Kasten sind (etwa Minute 3) bestünde ja keine GiV mehr, so die Argumentation, da kein Schaden für die Zukunft zu erwarten sei. Das ist aber in diesem Zusammenhang nicht das Thema für die Sicherstellung des Handys. Denn die Polizei will ja die Aufnahmen zum Unfall durch Handybeschlagnahme sichern und nicht ewa Gefahren in der Zukunft mit der Sicherstellung/Beschlagnahme abwehren. Das ist keine richtige Darstellung von Gefahr im Verzuge. Und so weiter und so weiter.
+1
WollesMac
WollesMac15.01.19 21:11
Ab etwa der Hälfte wird der Film aber besser 😉
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GauloisBleu15.01.19 22:54
Das aktuelle Urteil könnte insofern bahnbrechend sein, als andere US-Gerichte in der Vergangenheit die Erzwingung der Entsperrung eines iPhone mit Face ID oder Touch ID zugelassen hatten.

Der Bericht ist unschlüssig. Was ist daran bahnbrechend, wenn dieses Urteil eine Rechtsauffassung unter vielen ist? Es handelt sich hier nicht um binding precedents und auch wenn MTN davon tief beeindruckt zu sein scheint: Das ist eine Abweichung, die kaum praktische Bedeutung hat.

Die Entscheidung ist m.E. richtig, wegen der Bedeutung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, aber besonders informativ ist dieser Artikel ja nicht.
+1

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