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Spotify sperrt Nutzer, die Musik aufgezeichnet haben

Wer Musik-Streaming in Anspruch nimmt, kennt die Einschränkungen dieser Dienste: Es liegt im Wesen solcher Services, dass Lieder auf dem Rechner, iPhone und anderen Endgeräten nicht ohne Weiteres gespeichert werden können. Zwar räumen Apple Music, Spotify und andere Anbieter die Möglichkeit ein, Songs herunterzuladen – das Abspielen der Werke ist aber an ein aktives Abonnement geknüpft. Wer Musik trotzdem mitschneidet, verletzt oft die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Nun geht Spotify rigoros gegen solche Aktivitäten vor.


Anwender fürchten rechtliche Konsequenzen
Wer Musik dauerhaft sein Eigen nennen möchte, kann Lieder nach wie vor käuflich erwerben – oder sich eines speziellen Programms bedienen, um die Songs von Streaming-Anbietern aufzunehmen und im MP3-Format auf der Festplatte zu sichern. Nun melden Nutzer solcher Apps, dass Spotify sie gesperrt habe. So häufen sich beispielsweise die Beschwerden in den Community-Foren der Software Audials: Anwender befürchten, dass ihnen rechtliche Konsequenzen drohen.

Spotify sperrt und ermahnt Nutzer
Betroffene berichten von E-Mails, die sie von Spotify erhalten haben. In diesen verweist der Anbieter auf seine Nutzungsbedingungen, an welche die Nutzer gebunden seien. Außerdem unterrichtet die Plattform ihre Abonnenten von der Sperrung des Dienstes, die erst wieder aufgehoben werde, wenn der Anwender sich an den Support wende und erkläre, unzulässige Downloads künftig zu unterlassen. Manchen Betroffenen stellt sich die Frage, wie Spotify die Aufnahmen identifizieren konnte. Das liegt wohl vor allem an einem Feature, das einigen Tools wie Audials eigen ist: Sie können Songs in bis zu 30-facher Geschwindigkeit abspielen, diese so in kurzer Zeit aufnehmen und anschließend wieder entzerren.

Betroffene sehen sich im Recht
Aufgrund dieser Funktion ist Spotify wohl auf entsprechende Nutzer aufmerksam geworden. Ob der Anbieter tatsächlich den Rechtsweg beschreitet, ist unbekannt. Betroffene machen zudem geltend, dass ihr Vorgehen vom deutschen Urheberrecht gedeckt sei: Dieses erlaubt grundsätzlich Kopien digitaler Inhalte für den privaten Gebrauch, wenn es sich um legale Quellen handelt.

Kommentare

aMacUser
aMacUser15.07.21 12:48
MTN
Betroffene machen zudem geltend, dass ihr Vorgehen vom deutschen Urheberrecht gedeckt sei: Dieses erlaubt grundsätzlich Kopien digitaler Inhalte für den privaten Gebrauch, wenn es sich um legale Quellen handelt.
Das Problem ist nur, dass das nur gilt, solange keine sonstigen Rechte und Regeln verletzt werden. Das ist zum Beispiel bei einem Kopierschutz von DVDs so (wobei der eigentlich gar nicht Kopierschutz heißen sollte, da es nur ein Witz ist). Und wenn Spotify in den Nutzungsbedingungen explizit schreibt, dass Aufzeichnungen nicht erlaubt sind, dann darf man das natürlich ebenso wenig.
+9
maculi
maculi15.07.21 12:59
In Echtzeit aufnehmen ist wohl zulässig, nur das Mitschneiden mit hoher Geschwindigkeit stört spotify, nachzulesen bei Heise: Spotify: Wer den schnellen Aufnahmemodus der Software Audials nutzt, kann bei Spotify gesperrt werden
+5
wackenfan
wackenfan15.07.21 14:27
Und woher weiß Spotify, ob ich ein Aufnahmeprogramm nebenbei laufen lasse?
Klingt für mich arg bedenklich
+1
Huba15.07.21 14:31
wackenfan
Und woher weiß Spotify, ob ich ein Aufnahmeprogramm nebenbei laufen lasse?

Das weiss Spotify nicht. Die sehen nur, dass sich da jemand ein Musikstück anhört. Ob das in Schall gewandelt aus Lautsprechern dudelt, oder am Rechner intern gewandelt auf Datenträger landet, ist aus der Ferne nicht unterscheidbar.
0
mwm15.07.21 15:04
1. Ich finde es seltsam dass es hier Menschen gibt die solch ein Verhalten in irgendeiner Form rechtfertigen. Ich denke es ist ganz klar, dass Streaming bedeutet für etwas zu zahlen und dafür beliebig viel Musik hören zu können.

2. ich denke, dass es nicht mal sehr schwierig ist so etwas festzustellen. Spotify misst ja wie lang ein Song gespielt wird um erstens festzustellen ob er lange genug lief um den Künstler seine Vergütung zu geben, und außerdem um die Vorlieben des Hörers zu bewerten um ihm weitere Musik vorzuschlagen. Wenn dann jemand auftaucht der in 1 Stunde 300 Musiktitel hört fällt das natürlich auf. Man muss schon ziemlich naiv sein um zu denken dass sich Spotify und auch die Künstler so etwas gefallen lassen.
+4
chill
chill15.07.21 15:05
Naja, so halbgar rechtlich erlaubte Apps gibt es ja kaum für Mac OS. Das ist eher so das Windows Feld.
MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2
-2
diekroete15.07.21 15:23
chill
Naja, so halbgar rechtlich erlaubte Apps gibt es ja kaum für Mac OS. Das ist eher so das Windows Feld.

Diese App kann zum Aufnehmen gut genutzt werden. Kostenlos.


Wenn man dann die Songs in 3x Geschwindigkeit abspielt, aufnimmt und das ganz dann spaeter wieder verlangsamt hat man wohl Youtube Soundqualitaet. Also gut genug fuer viele.
0
Retrax15.07.21 15:27
maculi
In Echtzeit aufnehmen ist wohl zulässig, nur das Mitschneiden mit hoher Geschwindigkeit stört spotify
Was ist da das Problem mit der hohen Geschwindigkeit?

Dass man mehr Titel in kurzer Zeit aufnehmen kann,...?

Kann das bitte einer aufklären? Danke!
0
chill
chill15.07.21 15:40
ich brauch das ja nicht, meine Urheberrechtsaushebelzeit ist lange vorbei
diekroete
chill
Naja, so halbgar rechtlich erlaubte Apps gibt es ja kaum für Mac OS. Das ist eher so das Windows Feld.

Diese App kann zum Aufnehmen gut genutzt werden. Kostenlos.


Wenn man dann die Songs in 3x Geschwindigkeit abspielt, aufnimmt und das ganz dann spaeter wieder verlangsamt hat man wohl Youtube Soundqualitaet. Also gut genug fuer viele.
MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2
+1
Borimir15.07.21 15:43
wackenfan
Und woher weiß Spotify, ob ich ein Aufnahmeprogramm nebenbei laufen lasse?
Klingt für mich arg bedenklich

Spotify bekommt mit wenn die Musik in 30fache Geschwindigkeit abgespielt wird.
+1
Borimir15.07.21 15:45
Retrax
maculi
In Echtzeit aufnehmen ist wohl zulässig, nur das Mitschneiden mit hoher Geschwindigkeit stört spotify
Was ist da das Problem mit der hohen Geschwindigkeit?

Dass man mehr Titel in kurzer Zeit aufnehmen kann,...?

Kann das bitte einer aufklären? Danke!
Das es dann, rein rechtlich keine echte 1:1 Aufnahme mehr ist. Denn die Gesetzeslücke bezieht sich eindeutig auf Aufnahme...nicht Kopie!
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d2o15.07.21 15:50
Wie lässt sich denn ein Stream 30-fach schneller abspielen? Oder habe ich etwas übersehen?
+1
haschuk15.07.21 19:49
d2o

Scheint ein undokumentiertes Feature fürs Buffering zu sein.
+1
Legoman
Legoman16.07.21 08:45
Borimir
die Gesetzeslücke
Die Gesetzeslücke ist a) gar keine sondern so beabsichtigt und b) greift nicht als Ausrede, wenn Vertragsbedingungen dies ausschließen.
Insofern liegt hier kein Rechtsverstoß aber ein Vertragsbruch vor.
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