Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Rechtsverstöße bei Facebook, Instagram & Co: Wettbewerb der Sammelklagen

Meta, der Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, ist bekannt für das umfassende Sammeln von Daten. In mehreren Einzelfällen haben verschiedene Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Meta beim Erzeugen von Nutzerprofilen weder die EU-Gesetze achtet, noch angemessene Anstrengungen zur Datensicherheit vornimmt. Drei separate Kampagnen fordern nun Nutzer auf, sich an Klagen gegen Meta zu beteiligen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland und der Status "EU-Bürger".


Privacy ReClaim: 50 Euro
Eine in sozialen Netzen viel beworbene Klage tritt unter dem Namen „Privacy ReClaim“ auf. Sie wird von der im Juli 2025 eingetragenen CPG GmbH durchgeführt und setzt auf ein niedrigschwelliges Angebot: Nutzer von Facebook und/oder Instagram treten ihren Rechtsanspruch für die Klage an die GmbH ab und erhalten dafür einmalig 50 Euro. Dafür müssen sie lediglich Online-Fragebögen ausfüllen, was einige Minuten bis über eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen kann. Das Risiko trägt dann die Kampagne – bei einer erfolgreichen Klage gibt es allerdings auch keine zusätzliche Ausschüttung. Alternativ könne man auch selbst klagen, doch die Website rät Anwendern ohne Rechtsschutzversicherung eher davon ab, da man die Anwaltskosten und das Risiko dann selbst trage und sich das Verfahren zudem über mehrere Jahre ziehen werde. Den tatsächlichen Streitwert pro Fall gibt Privacy ReClaim mit schätzungsweise 1.000 bis 1.500 Euro an.

VZBV: bis zu 600 Euro
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) klagt wegen eines großen Datenlecks beim sozialen Netzwerk Facebook im Jahr 2021 gegen den Meta-Konzern. Dadurch gelangten umfangreiche Sammlungen personengebundener Daten an Unbefugte, welche diese für Identitätsdiebstahl oder gezielte Betrugsversuche (Phishing) einsetzen könnten. Der VZBV will feststellen, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat, und fordert Schadensersatz für die Betroffenen. Je nach Informationsgehalt des Facebook-Profils sollen 100 bis 600 Euro erstritten werden. Das Verfahren begann Ende 2024, am 27. März 2026 fand eine zweite mündliche Gerichtsverhandlung statt. Über die Informationsseite können Anwender prüfen, ob sie Aussicht auf Entschädigung haben, und sich ins Klageregister eintragen – dieses bleibt bis auf Weiteres offen für Neuanmeldungen.

Verbandsklage: 5.000 bis 10.000 Euro
Eine weitere Sammelklage will den Beweis führen, dass der Facebook-Konzern mittels „Meta Business Tools“ illegale Datensammlungen vorgenommen hat – vorwiegend außerhalb der eigenen Social-Media-Portale. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) kooperiert dabei für das Portal meta-klage.de mit der Anwaltskanzlei „Baumeister & Kollegen“ sowie Padronus Prozessfinanzierung. Mittels eines Web-Formulars können sich Nutzer anmelden; im Fortgang werden Nutzer per E-Mail aufgefordert, Formulare und Fragebögen auszufüllen. Zum Schluss wird man ins Klageregister aufgenommen. Kosten entstehen keine; bei erfolgreicher Schadensersatzklage tritt man zehn Prozent des Erlöses ab. Diese Kampagne fordert bis zu 5.000 Euro für jeden erwachsenen Mitkläger und doppelt so viel für minderjährige Betroffene.

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.