Milliardendeal: Apple erhält Provision auf WeChat-Umsätze


Eine der wichtigsten Plattformen in China ist WeChat. Was nach einem normalen Chat-Client wie iMessage oder WhatsApp klingt, kann jedoch wesentlich mehr und gilt für viele Chinesen als universeller Werkzeugkasten des digitalen Lebens. Neben Unterhaltungen bietet WeChat integrierte Online-Shops, Zahlungsabwicklung für Online-Angebote oder lokale Dienstleistungen, Integration von Ausweisdokumenten, Jobsuche oder auch geschlossene Umgebungen zur Nutzung in Unternehmen. Elon Musk bezeichnete WeChat einst als "Alles-App", zu der er Twitter bzw. jetzt X auch gerne machen würde – was eine ziemlich zutreffende Titulierung ist. Allerdings schwelte seit geraumer Zeit ein Streit zwischen Apple und dem Betreiber Tencent.
Auf Software will Apple ProvisionDie Milliardenumsätze vor Augen, wollte Apple einen Teil des Kuchens für sich gewinnen. Da WeChat nun einmal nicht außerhalb des App Stores angeboten werden darf, sondern über den chinesischen App Store zu vertreiben ist, sah man die üblichen 30 Prozent auf Transaktionen als gerechtfertigte Forderung an. Allerdings war man hier sehr vorsichtig, die Forderungen mit aller Macht durchzudrücken – eine Sperrung, wie man in sonstigen Ländern reagiert hätte, stand angesichts des staatlichen Einflusses auf die wohl wichtigste App des Landes wohl nicht als schnelle Maßnahme zur Debatte.
Tencent bzw. Entwickler müssen zahlen, aber bekommen hohen RabattEinem Bericht zufolge konnte jetzt jedoch eine
Einigung mit Tencent erzielt werden. Diese sieht vor, dass der Anbieter Sonderbedingungen bekommt. Anstatt 30 Prozent Provision an Apple müssen es nur 15 Prozent sein, dafür soll Tencent Sorge tragen, dass Entwickler der "Mini-Apps" innerhalb der Plattform nicht Apples Abrechnungssystem umgehen können. Marktbeobachtern zufolge handelt es sich um einen weitreichenden Deal, der Apple Milliarden einbringen dürfte – ohne hierfür größeren Aufwand zu haben. Wie auch in sonstigen Ländern beziehen sich die Provisionen auf Apps und App-Dienste, nicht auf Buchungen von Tickets oder andere Zahlungen.