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Luxusgebühr für iPhone-Nutzer: Autovermietungen und Lieferdienste mit "dynamischen Preisen"

Bereits im Jahr 2019 trat Alexander Sixt, Sohn des ehemaligen Sixt-Chefs Erich Sixt bei der Einführung von Sixt Share in ein Fettnäpfchen. Mit bestechender Offenheit sprach er über die Preispolitik des neu eingeführten Mobilitätsdienstes und erläuterte im Hinblick dessen, was es mit dynamischen Preisen auf sich hat.


Berechnungsgrundlage komplex und daher oft unklar
Auf Nachfrage erklärte Sixt, dass man nicht sagen könne, welcher Faktor genau zu welchem Preis führe. Die Berechnung erledige schließlich eine „künstliche Intelligenz“ (siehe ). Neben der Verfügbarkeit und dem Wetter fließen auch der Standort und das Gerät, mit welchem die Bestellung aufgegeben wurde, in die Berechnungen ein. So kommt es vor, dass Nutzer eines iPhones mit höheren Mietpreisen konfrontiert werden. Hierzu äußerte sich Sixt folgendermaßen:
Alexander Sixt
„Wer aus einem Chanel-Laden auf der Maximilianstraße läuft, bekommt wahrscheinlich einen höheren Preis als jemand, der aus einem Outlet-Geschäft kommt.“

Bereits zwei Tage später ruderte er allerdings wieder zurück und gab an, dass die SIXT-App völlig mit aktuellen Datenschutzstandards konform gehe.

Wolt-Lieferdienst berechnet Expanded Range Fee – jedoch unabhängig von der Entfernung
Im jüngsten Fall muss sich die US-amerikanische Lieferkette Wolt, welche Tochter von DoorDash ist, mit einer Klage auseinandersetzen. iPhone-Nutzern wurden hier kontinuierlich mehr Kosten in Rechnung gestellt als Bestellern mit einem Android-Smartphone. Nach mehreren Testbestellungen an dieselbe Lieferadresse fiel der Schwindel auf. Die sogenannte Extragebühr für weite Distanzen (Expanded Range Fee) wurde nur für Besitzer eines Gerätes aus Cupertino fällig (siehe ).

Kein ungewöhnliches Vorgehen
Es handelt sich hierbei sicherlich nicht um die einzigen Unternehmen, welche diese Technologien nutzen, um Preise dynamisch zu gestalten. Man denke hierbei an das bereits seit Langem etablierte dynamische Vorgehen bei Flug- oder Hotelbuchungen sowie den Online-Handel. Anhand beider Beispiele wird jedoch deutlich, welche Imageschäden ein solches Vorgehen nach sich ziehen kann, besonders dann, wenn die erhobenen Daten unter den Datenschutz fallen sollten. An der Erhebung von Wetterdaten und der Buchungssituation dürfte sich niemand stören. Werden jedoch Standortdaten, Telefonmodelle oder sogar Browserverläufe gezielt genutzt, stößt dies übel auf.

Kommentare

5omeone31.05.23 15:53
Betrifft auch Booking.com… 🙄
+4
Mecki
Mecki31.05.23 15:55
Ein weiteres Problem, dass dann bald auf iPhone Nutzer zu kommen wird, wenn das App Store Monopol fällt, weil wenn dann nicht über Apple bezahlt wird, dann ändert sich halt die iAP Preis bei jeder zweiten Nachfrage, weil heute Mittwoch ist, weil es morgen regnet oder weil man schon drei andere unsinnige Features per iAP gekauft und daher anscheinend zu viel Geld hat. Man mag nicht immer mit Apples Regulierung einverstanden sein, aber wenigsten reguliert Apple, während der Gesetzgeber schläft und derartige Wildwest-Preisgestaltungen erlaubt.
+3
Deneb
Deneb31.05.23 15:56
Wen Reiche mehr zahlen sollen, als Arme, dann könnten die Firmen das ganze doch als "Soziales Engagement" verkaufen. Gutes Marketing - so wichtig!
-2
ruphi
ruphi31.05.23 16:13
Auf die schlimmste Weise diskriminierend wird das Ganze halt, wenn die "Rückschlüsse" der App über die Vermögenssituation des Kunden dann auch noch falsch sind.

Wenn sich z.B. ein Geringverdiener/Student/Alleinerziehender, der ein gebrauchtes iPhone von Freunden geschenkt bekommen hat, gar nichts mehr leisten kann, während Wohlhabende für Einkäufe einfach ein Zweithandy mit Android besitzen.
+13
TheGeneralist
TheGeneralist31.05.23 16:23
Ist mittlerweile leider an einigen Stellen Standard. Echt lästig, wir müssen z.B. beim Online-Apothekenkauf ständig die Artikel umständlich über Browser in den Einkaufswagen bugsieren, weil man in der iOS-App grundsätzlich mit einem höheren Preis besch***en wird.
Mich wundert sehr, warum solches Geschäftsgebaren nicht längst per Gerichtsurteil unterbunden wird. Seit wann ist systematische Diskriminierung in DE rechtskonform?
+18
Tommy1980
Tommy198031.05.23 16:39
TheGeneralist
Ist mittlerweile leider an einigen Stellen Standard. Echt lästig, wir müssen z.B. beim Online-Apothekenkauf ständig die Artikel umständlich über Browser in den Einkaufswagen bugsieren, weil man in der iOS-App grundsätzlich mit einem höheren Preis besch***en wird.
Mich wundert sehr, warum solches Geschäftsgebaren nicht längst per Gerichtsurteil unterbunden wird. Seit wann ist systematische Diskriminierung in DE rechtskonform?

Soweit mir bekannt ist das nicht erlaubt, einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen und ggf. mit Screenshots den Sachverhalt erklären/beweisen. Müsste für den Händler mindestens eine Abmahnung, wenn nicht gar Strafe geben.
+9
Garak
Garak31.05.23 17:54
Deneb
Wen Reiche mehr zahlen sollen, als Arme, dann könnten die Firmen das ganze doch als "Soziales Engagement" verkaufen. Gutes Marketing - so wichtig!

Ja genau, es kaufen nur "Arme" nicht-Apple Produkte. 😂😂😂
+2
ruphi
ruphi31.05.23 18:06
Garak
Deneb
Wen Reiche mehr zahlen sollen, als Arme, dann könnten die Firmen das ganze doch als "Soziales Engagement" verkaufen. Gutes Marketing - so wichtig!

Ja genau, es kaufen nur "Arme" nicht-Apple Produkte. 😂😂😂
Da sprichst du genau das Problem an – statistische Wahrheiten (d.h. Aussagen über den Mittelwert, Korrelationen, etc.) sind keine Einzelfall-Wahrheiten. Selbst wenn man vermögensabhängige Bepreisung befürwortet, wären statistische Mittel wie "iPhone = reich, Android = arm" nicht geeignet, das gerecht umzusetzen.
+3
don.redhorse31.05.23 21:25
ich habe einfach kein Geld um billig zu kaufen...
+3
Robby55531.05.23 21:58
Die EU regelt doch gerne alles und jedes. Zeit aktiv zu werden, diese Praxis gehört schlicht und einfach verboten und bei Wiederhandlung mit Geldbußen bestraft die den Konzernen wirklich weh tut und den so erzielten Ertrag um ein vielfaches übersteigt. Man bekommt beim Bäcker um die Ecke auch nicht die Brötchen teurer angeboten nur weil man mit dem Mercedes anstelle des alten VW Polos vorfährt.
+4
Schlussmann
Schlussmann31.05.23 23:07
Im Sinne der „sozialen Gerechtigkeit“ kommt das vielleicht noch.
Dann wird’s auch für die 60-Stunden-Arbeiter Zeit ne ruhige Kugel zu schieben.
+1
don.redhorse31.05.23 23:08
Konzerne bestrafen bringt nicht viel. Deren Obrigkeit gehört bei solchen Sachen in den Knast und gut. Sobald es nicht nur ums Geld geht, dann wird sich vielleicht etwas ändern.
+1
haschuk01.06.23 01:14
Erhält man mit nem Linux Desktoprechner mit CPU Daten < 2010 dann die günstigsten Preise? Plakative Frage.

Nebenbei. Beim Fluss ist mir definitiv aufgefallen, dass ich über Firefox und W11 eine andere Sortierteihenfolge erhalte als in der iOS Fuss-App. Unter iOS werden mir plötzlich Produkte on top angeboten, die deutlich teurer sind, aber mit den Keywords nicht übereinstimmen.
+2
sonnendeck01.06.23 06:58
Das ist schlicht und einfach digitale Diskrimierung und wird sicherlich noch staatlich Sanktioniert um so wichtiger das über sowas berichtet wird !
-3
Calibrator01.06.23 07:18
Letzthin wollte ich einen Flug buchen und hatte schon allerlei Daten eingegeben. Ich wurde unterbrochen und kam nach ein paar Minuten wieder an dem Rechner - und siehe da, der Flug war 25 € billiger geworden. Nett!
-1
TheGeneralist
TheGeneralist01.06.23 07:34
Calibrator
Letzthin wollte ich einen Flug buchen und hatte schon allerlei Daten eingegeben. Ich wurde unterbrochen und kam nach ein paar Minuten wieder an dem Rechner - und siehe da, der Flug war 25 € billiger geworden. Nett!
Vorsicht, nicht verwechseln - hier geht es m.E. um etwas vollkommen Anderes. Flug- und Bahntickets wie auch viele weitere Reise-Angebote haben seit vielen Jahren sowas wie einen "Börsenpreis", der von Faktoren wie Angebot, Nachfrage und Restzeit bis zu Reisebeginn bestimmt wird und ständig/sekündlich schwanken kann. So weit, so normal - wie auch der von dir geschilderte Fall.
Hier geht es dagegen um Fälle, in denen - bezogen auf dein Reise-Beispiel - zur selben Zeit das selbe Ticket abhängig von den verwendeten Endgeräten zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird.
0
teorema67
teorema6701.06.23 11:32
5omeone
Betrifft auch Booking.com… 🙄

Und das Finanzamt 😁
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
0
Oceanbeat
Oceanbeat01.06.23 13:38
Funktioniert eigentlich mit einem alternativen Browser auf iOS (iCab o.ä.) die Umstellung der Browserkennung bei Preisanfragen…?
Wenn das Universum expandiert, werden wir dann alle dicker...?
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Performant8401.06.23 21:56
Tommy1980
Soweit mir bekannt ist das nicht erlaubt, einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen und ggf. mit Screenshots den Sachverhalt erklären/beweisen. Müsste für den Händler mindestens eine Abmahnung, wenn nicht gar Strafe geben.
Wegen was?

Studentenpreise bleiben unabgemahnt, Seniorenpreise bleiben unabgemahnt.
Und seit wann soll es illegal sein, unterschiedliche Preise auf unterschiedlichen Distributionskanälen zu verwenden?

Amazon Preisparitätsklausel, die Marketplace-Händler zum Angebot des "gleichen" bzw. günstigsten Preises vertraglich verpflichtete, wurde auf Betreiben des Bundeskartellamts gestrichen. Damit Händler auf unterschiedlichen Kanälen unterschiedliche Preise verlangen dürfen.

(Anmerkung: Wenn man im Amazon Marketplace kauft, wird das Angebot zwar auf amazon.de beworben - aber der Vertrag ist da mit dem anbietenden Dritthändler, nicht mit Amazon)
0
martzell01.06.23 23:08
Personalisierte Preise sind in der EU nicht intransparent gestattet. Außerhalb wird das betrieben, beispielsweise bei Amazon USA.
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