Gebühren: Googles Neuaufstellung des Play Stores – man zeigt Apple, wie es einfach und besser ginge


Wenn Apple zu Anpassungen der Geschäftsbedingungen gezwungen wird, bewegt sich das Unternehmen in Trippelschritten. Gleichzeitig ist man bemüht, das System dann so fragmentiert und komplex umzusetzen, dass die Nutzung für Entwickler und Kunden keine wirkliche Alternative ist – alleine schon, weil man auf höchst unterschiedliche Regelwerke pro Markt setzt. Jede Lockerung verkompliziert das Regelwerk daher bis zur Unverständlichkeit. Google zeigt hingegen einmal mehr, wie es besser ginge – genauer gesagt nutzer- und entwicklerfreundlicher.
Einfache Berechnung – und zwar international geplantKünftig trennt Google die
Entwicklergebühren in eine Service- und eine Abrechnungskomponente. Für die erste Million US-Dollar Jahresumsatz fällt grundsätzlich eine Servicegebühr von zehn Prozent an, bei Nutzung von Google Play Billing kommen zunächst fünf Prozent für die Zahlungsabwicklung hinzu. Oberhalb der Umsatzgrenze gelten höhere Sätze von bis zu 20 beziehungsweise 25 Prozent.
Entwickler dürfen Nutzer außerdem zu externen Bezahlmöglichkeiten führen und sparen dann die Abrechnungsgebühr, müssen die Servicegebühr jedoch weiterhin entrichten. Außerdem gilt es, genaue Vorgaben einzuhalten, wie Kunden derlei Angebote zu präsentieren sind.
Der wichtigste und entscheidende Unterschied zu Apple: Das System startet zwar erst in der EU, den USA und Großbritannien, soll aber weltweit umgesetzt werden. Dadurch ist es auch tatsächlich nutzbar, ohne wie bei Apple für jeden Wirtschaftsraum eine eigene App anlegen und unterschiedliche Verträge eingehen zu müssen.
Deutlicher könnte der Kontrast zu Apple nicht seinDer Vergleich fällt für Apple wenig schmeichelhaft aus, zeigt Google doch, wie es für alle Seiten einfach und durchschaubar ginge. Schon bei der Förderung kleiner Entwickler zeigen sich sehr unterschiedliche Ansätze. Google knüpft die niedrigere Gebühr im Wesentlichen an eine leicht nachvollziehbare Umsatzgrenze: Die erste Million Umsatz günstiger, die zweite der volle Satz. Apple rief jedoch einen komplizierten administrativen Apparat aus Bewerbungsverfahren, Dokumentation, Prüfungen und merkwürdigen Grenzfällen ins Leben – der identische Umsatz führt in einem Jahr zum reduzierten Satz, im anderen hingegen zum Rückfall in die vollen 30 Prozent. Noch erheblich undurchsichtiger fallen Apples Regeln für alternative App-Marktplätze und externe Käufe in der EU aus – dass sich derlei alternative Stores und alternative Zahlweisen nicht durchgesetzt haben, ist vor allem der faktisch verhinderten Nutzbarkeit geschuldet.