Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Epic vs. Apple: Apple nun an Vergleich mit Epic interessiert – doch Epic lehnt Gespräche ab

Jeder Entwickler, der im App Store eine App oder Spiel anbietet, muss 30 Prozent seines Umsatzes an Apple abgeben. Seit 2020 existiert das Small Business Program: Wer weniger als eine Million Dollar pro Jahr im App Store umsetzt, muss nur noch 15 Prozent "Apple-Steuer" bezahlen. Zum Vergleich: Bietet man ein Programm auf dem freien Markt unter Zuhilfenahme eines Bezahldienstleisters an, werden meist zwischen 5 und 8 Prozent für die Zahlungsabwicklung angesetzt – der Entwickler behält also 95 bis 92 Prozent seines Umsatzes statt 70 Prozent im App Store.


Ein kleiner Rückblick
Dies war Epic ein Dorn im Auge – und daher führte das Spiele-Unternehmen im Jahr 2020 eine gezielte Provokation durch: Im bekannten Spiel Fortnite schaltete Epic eine externe Bezahlmöglichkeit frei – vorbei an Apples Bezahlsystemen und der "Apple Steuer". Natürlich reagierte Apple prompt und sperrte Fortnite im App Store. Doch hiermit hatte Epic bereits gerechnet und reichte sehr kurz darauf Klage gegen Apple ein.

Epic verlor den initialen Streit weitgehend. Das Gericht stellte fest, dass Apple kein Monopolist sei. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied jedoch, dass Apple es zu dulden habe, dass Entwickler auf externe Angebote außerhalb des App Stores hinweisen dürfen. Hierfür verlangt Apple dann statt 30 Prozent "nur" 27 Prozent Umsatzbeteiligung. Dies widerstrebte Epic natürlich – und hier hatte Epic Erfolg: Die Richterin entschied, dass Apple willentlich ihr Urteil untergraben hat und verbot Apple, auf externe Links eine Umsatzbeteiligung zu erheben – und seit April 2025 kann Apple nun keine "Steuer" auf externe Verweise mehr einsammeln.

Vorschlag: Nur noch 15 Prozent
Nun landet der Streit beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – und ein Termin ist für den Oktober 2026 angesetzt. Apple konnte aber vor dem Termin Richterin Yvonne Gonzalez Rogers einen Vorschlag für eine neue Umsatzbeteiligungsstruktur unterbreiten und begehrt jetzt 15 Prozent für normale Apps und Spiele, 10 Prozent für Apps im News-, Video- oder Mini-App-Partnerprogramm und 5 Prozent im Small Business Program. Epic lehnte direkt diese neue Umsatzbeteiligungsstruktur für externe Verweise ab.

Apple wohl plötzlich an Vergleich interessiert
Trotz des initialen Sieges vor Gericht entwickelt sich das Verfahren für Apple zum Albtraum. Apple fürchtet wohl nun, durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs einen Großteil des Geschäftsmodells des App Stores zu verlieren – und dies wäre ein harter Schlag für den Konzern.

Nun wurde bekannt, dass Apple wohl die Richterin darum bat, Schlichtungsverhandlungen anzusetzen. Zuvor hatte Apple bereits Epic gebeten, in derartige Verhandlungen einzuwilligen – doch Epic lehnte ab. Apple argumentiert, dass die Richterin die rechtliche Möglichkeit habe, Epic zu Schlichtungsverhandlungen unter der Führung eines Richters zu zwingen – und so möglicherweise eine schnelle, pragmatische Einigung zu erreichen.

Apple an Ende des Streits interessiert
Wie Tim Cook auf der vergangenen Quartalskonferenz anmerkte, wirkt sich das Urteil auf die Umsätze im App Store aus – und daher ist Apple wohl an einer schnellen Lösung interessiert, die es wieder erlaubt, zumindest einen Teil der vorherigen Umsatzbeteiligung von Entwicklern zu kassieren.

Es bleibt zu hoffen, dass Apple in den kommenden Jahren das Geschäftsmodell des App Stores weltweit überarbeitet, denn der Konzern steht nicht nur in den USA, sondern in vielen anderen Rechtsräumen wegen den Praktiken im App Store unter Beschuss.

Kommentare

milk
milk14.08.26 10:08
Tja Apple. Wegen eurer Gier verzockt.
+3
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck14.08.26 10:15
milk
Tja Apple. Wegen eurer Gier verzockt.

Das kann man glaube ich nicht besser formulieren. Hätte Apple einen SINNVOLLEN Vorschlag gemacht, wie hoch externe Links zu bepreisen sind, wäre es gar nicht soweit gekommen.
+4
sudoRinger
sudoRinger14.08.26 10:16
Apple hat die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers regelrecht vor den Kopf gestoßen. Die provokante Minimal-Reduktion von 27 % statt 30 %, Falschdarstellungen seitens Apple und bewusstes Ignorieren des ersten Urteils.

Was ich mit Falschdarstellung meine: Rogers hätte durchaus eine Gebühr zugelassen, aber Apple reichte keine plausible Begründung ein. Und nur deshalb musste die Apple-Steuer auf 0 % gesetzt werden (MTN Juni 25)
+1

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.