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„Error 53“: Millionenstrafe gegen Apple wegen verweigerten iPhone-Reparaturen

Das australische Bundesgericht hat Apple nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) zu einer Strafe von umgerechnet 5,8 Millionen Euro verurteilt. Der Grund dafür ist der sogenannte „Error 53“ in die darauf folgenden Reparaturverweigerungen von Apple. Dieser sorgte zwischen 2014 und 2016 dafür, dass diverse iPhones und iPads nach Reparaturen durch von Apple nicht autorisierte Dritthersteller unbrauchbar wurden.


Apples Reparatur-Vorgehen verstößt gegen australisches Recht
Laut der ACCC handelt es sich um Vorfälle zwischen September 2014 und Februar 2016. Das erstmals beim iPhone 6 aufgetauchte Problem zeigte sich nach einem Austausch des Touch-ID-Moduls, aber auch anderer Komponenten wie dem Display oder von Wasserschäden betroffene Bauteile. Entsprechende iDevices funktionierten nicht mehr und zeigten beim Startvorgang lediglich die Fehlermeldung „Error 53“.

Apple gab in der Folge zu, während des genannten Zeitraums mindestens 275 Kunden in Australien die Behebung des Fehlers verweigert zu haben, da zuvor unautorisierte Werkstätten Reparaturen durchgeführt hatten. Das Unternehmen startete schließlich aber doch noch ein gesondertes Reparaturprogramm für 5.000 Nutzer, die vom „Error 53“ betroffen waren.

„Wenn ein Produkt fehlerhaft ist, sind Kunden zu einer Reparatur oder einem Austausch und in bestimmten Fällen sogar zu einer Rückerstattung berechtigt“, so der ACCC in einer Stellungnahme. Der Umstand, dass ein iPhone oder iPad von jemand anderem als Apple repariert wurde, dürfe nicht dazu führen, dass Nutzer ihren Garantieanspruch verlieren. Ebensowenig könne damit das Recht auf eine Behebung des jeweiligen Fehlers begründet werden.

Bekanntes Problem bei Apple-Geräten
Das beschriebene Problem bei unautorisierten Reparaturen ist bei Apple-Geräten nichts neues. Auch in der jüngeren Vergangenheit gab es mehrere entsprechende Vorfälle. Beim iPhone 8 oder iPhone X etwa konnte ein Displaytausch den Umgebungslichtsensor unbrauchbar machen. Wenn von Apple zertifizierte Dienstleister das Bauteil auswechselten, trat der Fehler nicht auf.

Kommentare

Moogulator
Moogulator19.06.18 13:38
Löblich!
Ich habe eine MACadresse!
-1
AppleUser2013
AppleUser201319.06.18 13:42
Gute Sache...
-1
Californian19.06.18 14:01
Ein Fehlurteil.

Apple wird hier in die Haftung für inkompatible, nicht der Herstellerspezifikation entsprechenden Ersatzteile Dritter genommen.

Vielmehr hätte Apple dazu verurteilt werden müssen, Ersatzteile diskriminierungfrei an alle Reperaturdienstleister liefern zu müssen.
Damit wäre weder der Error53 aufgetaucht, noch müsste man fragwürdige Ersatzteile, geschweige denn Akkus verbauen lassen.

Apple trägt somit auch selbst die Verantwortung dafür, dass solche Urteile gefällt werden. Würde man Ersatzteile ohne Restriktionen liefern, wäre es wohl kaum zu diesem Urteil gekommen.
+11
Raziel119.06.18 14:39
Californian
Ein Fehlurteil.

Apple wird hier in die Haftung für inkompatible, nicht der Herstellerspezifikation entsprechenden Ersatzteile Dritter genommen.

Vielmehr hätte Apple dazu verurteilt werden müssen, Ersatzteile diskriminierungfrei an alle Reperaturdienstleister liefern zu müssen.
Damit wäre weder der Error53 aufgetaucht, noch müsste man fragwürdige Ersatzteile, geschweige denn Akkus verbauen lassen.

Apple trägt somit auch selbst die Verantwortung dafür, dass solche Urteile gefällt werden. Würde man Ersatzteile ohne Restriktionen liefern, wäre es wohl kaum zu diesem Urteil gekommen.

Wobei ich auch verstehen kann warum man das nicht will: Dann kann ja jeder frei die Innereien eines iPhones am Markt kaufen und fake iPhones bzw Nachbauten erstellen. Ja klar, das gibt es alles schon aber man denke mal daran wieviel davon dann noch mehr zu sehen sein würde
-6
teorema67
teorema6719.06.18 14:47
Kein Fehlurteil.

Reparaturverweigerungen aus teils fadenscheinigen Gründen haben bei Apple eindeutig System
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+3
iGod19.06.18 15:05
Die 5,8 Millionen werden Apple genauso weh tun wie mir die 10€ für's Falschparken.
-3
aMacUser
aMacUser19.06.18 18:06
teorema67
Kein Fehlurteil.

Reparaturverweigerungen aus teils fadenscheinigen Gründen haben bei Apple eindeutig System
Nein, hier geht es hauptsächlich darum, dass die Garantie nicht verfallen dürfe, wenn irgendein x-beliebiger Mensch das iPhone öffnet. Bei so etwas verlierst du bei jedem Elektrogerät die Garantie, das ist einfach nur logisch. Und sowas darf einfach nicht geändert werden. Sonst könnte ich ja demnächst mein iPhone kurz vor Garantieende einmal aufmachen, schrotten, und Apple müsste es trotzdem im Rahmen der Garantie reparieren. Wenn, dann sollte Apple bei sowas den vollen Preis für die Reparatur verlangen!
Der Fehler von Apple liegt eigentlich nur darin, dass sie das Gerät nach dem Wechsel deaktiviert haben und das nicht Rückgängig machen wollten. Dass das so nicht sein kann, unterstütze ich.
-3
Michael McDonald19.06.18 19:11
Raziel1
Californian
Ein Fehlurteil.

Apple wird hier in die Haftung für inkompatible, nicht der Herstellerspezifikation entsprechenden Ersatzteile Dritter genommen.

Vielmehr hätte Apple dazu verurteilt werden müssen, Ersatzteile diskriminierungfrei an alle Reperaturdienstleister liefern zu müssen.
Damit wäre weder der Error53 aufgetaucht, noch müsste man fragwürdige Ersatzteile, geschweige denn Akkus verbauen lassen.

Apple trägt somit auch selbst die Verantwortung dafür, dass solche Urteile gefällt werden. Würde man Ersatzteile ohne Restriktionen liefern, wäre es wohl kaum zu diesem Urteil gekommen.

Wobei ich auch verstehen kann warum man das nicht will: Dann kann ja jeder frei die Innereien eines iPhones am Markt kaufen und fake iPhones bzw Nachbauten erstellen. Ja klar, das gibt es alles schon aber man denke mal daran wieviel davon dann noch mehr zu sehen sein würde

Also das ist doch ein arg konstruiertes Szenario.
Rein wirtschaftlich betrachtet war und ist es nie sinnvoll, ein komplettes Gerät aus erhältlichen Ersatzteilen zusammenzubauen, da dieses Gerät dann um ein vielfaches teurer sein würde als ein Originalgerät.
Ebenso ist es völlig unwirtschaftlich, dies von Hand zu tun. Aber wer würde schon eine komplette Produktionsstätte bauen, um iPhones selbst zusammenzubauen?
Von einem PKW bekommt man auch jedes Einzelteil als Ersatzteil zu kaufen. Trotzdem hat bis heute noch nie jemand ein Auto von grundauf aus Ersatzteilen aufgebaut...
Das Apple die völlige Kontrolle über die Ersatzteile behält, hat nur eigene wirtschaftliche Motive.
Erstens kann man damit verhindern, dass existierende Geräte im großen Stil mit Originalteilen repariert werden können, was den Absatz von Neugeräten mindern würde und zweitens können Sie damit erbarmungslos ein end of live für ihre Produkte erklären, weil niemand über diesen Tag hinaus Ersatzteile für iPhones oder auch Macs anbieten kann. Das ist Apple viel wichtiger...
+4
teorema67
teorema6719.06.18 20:30
aMacUser
Nein, hier geht es hauptsächlich darum, dass die Garantie nicht verfallen dürfe, wenn irgendein x-beliebiger Mensch das iPhone öffnet. Bei so etwas verlierst du bei jedem Elektrogerät die Garantie, das ist einfach nur logisch.
[Sarkasmus] Ja, Strafe muss sein, das geschieht den aufmüpfigen Usern ganz recht, die das Gerät eigenmächtig reparieren lassen. Error 53 ist noch viel zu milde, das Teil sollte explodieren [/Sarkasmus]

Nur warum hat Apple lange vor dem Urteil eingelenkt??
MTN
Das Unternehmen startete schließlich aber doch noch ein gesondertes Reparaturprogramm für 5.000 Nutzer, die vom „Error 53“ betroffen waren.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+2
FlyingSloth
FlyingSloth20.06.18 05:02
Um die Hoehe der Strafe geht es doch gar nicht, sondern um die Signalwirkung des Urteils ansich. Aber sowas ist fuer einen iGod natuerlich etwas zu hoch.
iGod
Die 5,8 Millionen werden Apple genauso weh tun wie mir die 10€ für's Falschparken.
Fly it like you stole it...
+3
Metty
Metty20.06.18 07:07
Raziel1
Wobei ich auch verstehen kann warum man das nicht will: Dann kann ja jeder frei die Innereien eines iPhones am Markt kaufen und fake iPhones bzw Nachbauten erstellen.
Das wäre ein teures iPhone, wenn man alle Original-Teile einzeln bestellen und selbst zusammen bauen müsste. Es wäre zumindest mal was Neues: das Billy-Phone bei IKEA.
0
aMacUser
aMacUser20.06.18 08:13
teorema67
aMacUser
Nein, hier geht es hauptsächlich darum, dass die Garantie nicht verfallen dürfe, wenn irgendein x-beliebiger Mensch das iPhone öffnet. Bei so etwas verlierst du bei jedem Elektrogerät die Garantie, das ist einfach nur logisch.
[Sarkasmus] Ja, Strafe muss sein, das geschieht den aufmüpfigen Usern ganz recht, die das Gerät eigenmächtig reparieren lassen. Error 53 ist noch viel zu milde, das Teil sollte explodieren [/Sarkasmus]
Ihr wollt es nicht verstehen, oder? Dann gebe ich mal ein Beispiel, damit auch du das kapierst: Nehmen wir an, du lässt an deinem ein Jahr alten iPhone den Akku tauschen, von irgendeinem Reparaturtyp, der nicht von Apple zertifiziert ist. Das kann zwar tatsächlich eine Fachwerkstatt sein, aber es könnte auch irgendein Depp von nebenan sein, dass ist hier vollkommen egal. Nehmen wir dann, beim Tausch macht der Typ ausversehen etwas kaputt, allerdings fällt das nicht direkt auf, sondern erst ein Jahr später. Ein Jahr später (immer noch in der ursprünglichen Garantiezeit) gehst du jetzt zu Apple, weil dein Gerät halt nicht mehr richtig funktioniert. Und jetzt verweigert Apple die Reparatur im Rahmen der Garantie zurecht, weil ja irgendein nicht-autorisierter Typ das kaputt gemacht hat. Dass das logisch ist, sollte jedem klar sein.
Aber nehmen wir an, der Tauschtyp hätte nichts kaputt gemacht, aber ein Jahr später geht trotzdem zufällig etwas nicht mehr. Die Sache ist, dass Apple ja nicht wissen kann, ob der Typ damals tatsächlich nichts kaputt gemacht hat. Und weil es sein KÖNNTE, dass er etwas beschädigt hat, verweigert Apple zurecht die Reparatur IM RAHMEN DER GARANTIE!
Du wirst auf dieser Welt nicht ein einziges Unternehmen finden, dass das anders macht! Weil es einfach nur logisch ist. Wenn du ein Unternehmen wärst, dass Elektrogeräte herstellt, würdest du es genauso machen. Sobald irgendwer ein Gerät öffnet, kann man nicht mehr sicherstellen, dass etwaige spätere Fehler damit nichts zu tun haben. Das gilt übrigens genauso für autorisierte Werkstätten, da garantiert Apple jedoch, dass alles richtig läuft; und deswegen muss Apple da auch helfen, wenn es eben doch nicht läuft.
Und übrigens: In den Garantiebedingungen von Apple und jedem anderen Unternehmen dieser Welt steht es eindeutig drin, dass die Garantie verfällt, sobald das Gerät von einer nicht-autorisierten Person geöffnet wird. Hier geht es primär nicht um das Tauschen von Teilen, sondern bereits das einfache Öffnen des Gerätes. Wer sein Gerät dennoch in der Garantiezeit von einem nicht-autorisierten Typ öffnen lässt, ist selbst dran Schuld. Denn mit dem Kauf des Gerätes hast du in die Garantiebedingungen eingewilligt.
Noch ein Beispiel: Mein altes iPhone hatte ich nach Ablauf der Garantie wegen verschiedenen Sachen öfters geöffnet. Irgendwann war dadurch die Displayhalterung nicht mehr ganz stabil, wodurch das Display nicht mehr absolut fest war (merkte man, wenn man drauf drückte). Jetzt nehmen wir mal an, ich hätte das gemacht, als es noch Garantie hatte. Nach dem, was du sagst, hätte Apple jetzt im Rahmen des Garantie das Display kostenlos tauschen müssen. Und das ist absoluter Schwachsinn.
Ja, Garantie gilt zwar sowieso nicht für von anderes verursachte Fehler, allerdings kann niemand mehr nachweisen, dass ein Fehler nicht von Menschen verursacht wurde, wenn das Gerät unerlaubt geöffnet wurde.
Und wenn ihr es jetzt immer noch nicht kapiert habt, kann ich euch auch nicht mehr weiterhelfen. In der freien Wirtschaft kommt ihr mit der Einstellung zumindest nicht sehr weit, denn mit dieser Einstellung würdet ihr jedes Unternehmen in den Ruin treiben. Ich warte auf die Dislikes von euch, denen egal ist, was anderen sagen und nur und ausschließlich auf ihre eigene Meinung hören, auch wenn sie offensichtlich Schwachsinn ist.
-4
aMacUser
aMacUser20.06.18 08:16
teorema67
Nur warum hat Apple lange vor dem Urteil eingelenkt??
MTN
Das Unternehmen startete schließlich aber doch noch ein gesondertes Reparaturprogramm für 5.000 Nutzer, die vom „Error 53“ betroffen waren.
Und du hast es nicht verstanden. Apple hätte rechtlich nie den Fehler 53 auftauchen lassen dürfen. Den mussten sie beheben.
Aber die Garantie verfällt trotzdem rechtmäßig. Das sind zwei Grundverschiedene Dinge, was den meisten hier wohl noch nicht aufgefallen ist; und den Richtern scheinbar auch nicht.
-5
Whip20.06.18 10:20
aMacUser
teorema67
Nur warum hat Apple lange vor dem Urteil eingelenkt??
MTN
Das Unternehmen startete schließlich aber doch noch ein gesondertes Reparaturprogramm für 5.000 Nutzer, die vom „Error 53“ betroffen waren.
Und du hast es nicht verstanden. Apple hätte rechtlich nie den Fehler 53 auftauchen lassen dürfen. Den mussten sie beheben.
Aber die Garantie verfällt trotzdem rechtmäßig. Das sind zwei Grundverschiedene Dinge, was den meisten hier wohl noch nicht aufgefallen ist; und den Richtern scheinbar auch nicht.

Geil..... Du bist schlauer und rechtssicherer als Richter...... Kopfschüttel; mich beschämt wegdrehend von Dannen ziehen.
Warum gibt es so viele AppleFanBoys-/Girls, die meinen Apple sei der Heilsbringer und alle Anderen die Bösen.....
+3
aMacUser
aMacUser20.06.18 18:36
Whip
Geil..... Du bist schlauer und rechtssicherer als Richter...... Kopfschüttel; mich beschämt wegdrehend von Dannen ziehen.
Warum gibt es so viele AppleFanBoys-/Girls, die meinen Apple sei der Heilsbringer und alle Anderen die Bösen.....
Rechtssicherer sicherlich nicht, aber an der Technik-Kompetenz mancher Richter darf man ruhig zweifeln. Ich spreche da aus Erfahrung.
-2

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